2.Bescheid.Anlage5
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Vereinbarungen mit den Firmen BioNTech SE, CureVac AG und IDT Biologika GmbH in Bezug auf Impfstoffe gegen SARS-CoV-2“
Von: An: BE: Betreff: AW: FöRiLi zur Beschleunigung der Impfstoffentwicklung; Ihr heutiges Telefonat mit Datum: Freitag, 12. Juni 2020 08:26:30 Sehr gechrter Eu vielen Dank für die Übersendung der Richtlinie im Zuge des Anhörungsverfahrens nach 8 103 BHO. Eine Äußerung des Bundesrechnungshofes zur Förderrichtlinie zur Beschleunigung der Impfstoffentwicklung ist nicht beabsichtigt. Die Anhörung ist damit abgeschlossen. Eine spätere Prüfung bleibt vorbehalten. Mit freundlichen Grüßen u i m j Adenauerallee 81 53113 Bonn Tel.: 0228/99 721 Email: Von: Gesendet: Donnerstag, 11. Juni 2020 18:10 MM | CE Betreff: FöRiLi zur Beschleunigung der Impfstoffentwicklung; Ihr heutiges Telefonat mit Priorität: Hoch Sehr geehrter. als Anlage erhalten Sie die geplante Bekanntmachung der Förderrichtlinie zur Anhörung nach 8 103 BHO in Verbindung mit VV Nr. 15.2 zu $ 44 BHO. Zu Ihrer Arbeitserleichterung finden Sie anbei auch eine Fassung im Änderungsmodus, aus der die Abweichungen zu der Ihnen am 27.05.2020 übersandten Version ersichtlich sind. Wie Sie sehen können, betreffen die im Rahmen der Ressortabstimmung mit BMG, BMWi und BMF erfolgten Änderungen inhaltliche Fragen und dürften die für den BRH wesentlichen Punkte nicht tangieren.
Bei den beihilferechtlichen Grundlagen wurden, auch entsprechend Ihrer Anmerkung, weitere Tatbestände der Bundesregelung Forschungs-, Entwicklungs- und Investitionsbeihilfen ergänzt. Bezüglich der Auszahlung der Fördermittel und die Zuwendungsfähigkeit von Patent- und Schutzrechtskosten wurde das Einvernehmen mit BMF hergestellt. Bezüglich des vorgezogenen Maßnahmenbeginns hat BMF empfohlen, im Zusammenhang mit der Förderrichtlinie notwendige Entscheidungen in Anwendung von Ziff. 1.3 VV zu § 44 BHO vorzunehmen. Danach kann das BMBF Ausnahmen im Einzelfall zulassen (Ziff. 1.3 Satz 2 zu § 44 BHO). Um bei der Bewilligung von Vorhaben im Einzelfall die Möglichkeit des vorgezogenen Maßnahmenbeginns zu haben, wird die beihilferechtliche Grundlage bereits in der Förderrichtlinie zu erwähnt. Aufgrund der besonderen Eilbedürftigkeit wäre ich, wie heute mit besprochen, für Ihre Bestätigung über den Abschluss des Anhörungsverfahrens bis spätestens morgen 09:30 Uhr sehr dankbar. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2, 53175 Bonn | Postanschrift: 53170 Bonn Tel.: +49 228 99 57- | Fax: +49 228 99 57-8 | www.bmbf.de | www.twitter.com/bmbf bund | www.facebook.com/bmbf.de | www.instagram.com/bmbf.bund Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im BMBF können Sie der Datenschutzerklärung auf www.bmbf.de entnehmen. Von: Gesendet: Donnerstag, 28. Mai 2020 16:30 An: Cc: Betreff: AW: FöRiLi zur Beschleunigung der Impfstoffentwicklung; Termin: 28.05., 17 Uhr Sehr geehrter , für unsere Erörterung in der Telefonkonferenz haben wir – kurzfristig – einige Stichpunkte zusammengestellt, bei denen wir Gesprächsbedarf sehen bzw. Fragen haben. Ggf. erleichtert dies den Austausch in der Telefonkonferenz. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie die Liste den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer des BMBF noch weiterleiten könnten. Aus meinem Prüfungsgebiet würde noch an der Telefonkonferenz teilnehmen. 1. Rechtsgrundlagen der Förderrichtlinie: Sie bezieht sich in Abschnitt 1.2
nur auf 8 1 der Bundesregelung Forschungs-, Entwicklungs- und Investitionsbeihilfen. Warum wird nicht auch Bezug auf 8 2 der Bundesregelung? 2. Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Die beihilferechtliche Grundlage sieht diese Möglichkeit explizit vor. Nach VV Nr. 1.3 zu 8 44 BHO müsste BMBF hierzu das Einvernehmen des BMF einholen. 3. Auszahlung der Fördermittel in Zahlungstranchen, abweichend von den in der Kostenförderung üblichen Regelungen. Hierzu sollte das BMF nach VV Nr. 15.2 zu 8 44 BHO beteiligt werden. 4. Abstimmung mit anderen Ressorts: Bitte um generelle Information, inwieweit die Maßnahme bzw. mit welchen Ressorts abgestimmt wurde. 5. Gefahr von Mitnahmeeffekten Mit freundlichen Grüßen u i i u j Adenauerallee 81 53113 Bonn Tel.: 0228/99 721 Email: vr: Gesendet: Mittwoch, 27. Mai 2020 10:55 Ar CE Betreff: FöRili zur Beschleunigung der Impfstoffentwicklung; Termin: 28.05., 17 Uhr Priorität: Hoch Sehr geehrter vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Bereitschaft mit uns die o.g. Förderrichtlinie zu erörtern. Der beigefügte aktuelle Entwurf der FöRiLi befindet sich noch in der Abstimmung, ich wäre Ihnen daher für eine vertrauliche Behandlung dankbar. Meine Kollegin, EEE hat sich wegen der Einwahldaten für die morgige Telefonkonferenz, schon mit Ihnen in Verbindung gesetzt. Mit freundlichen Grüßen
Heinemannstraße 2, 53175 Bonn | Postanschrift: 53170 Bonn Tel.: +49 228 99 57- | Fax: +49 228 99 57-8 | www.bmbf.de | www.twitter.com/bmbf_bund | www.facebook.com/bmbf.de| www.instagram.com/bmbf.bund Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im BMBF können Sie der Datenschutzerklärung auf www.bmbf.de entnehmen.