2.Bescheid.Anlage9_ZB_BioNTech

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Vereinbarungen mit den Firmen BioNTech SE, CureVac AG und IDT Biologika GmbH in Bezug auf Impfstoffe gegen SARS-CoV-2

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DLR Projektträger, Heinrich-Konen-Straße 1, 53227 Bonn            DLR Projektträger            Bereich Gesundheit BioNTech SE An der Goldgrube 12 55131 Mainz                                                         Ihre Ansprechpartner: wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in Telefon E-Mail administrative/r Mitarbeiter/in Telefon E-Mail Telefax 09.09.2020 Zuwendungsbescheid Betr.:          Zuwendung aus dem Bundeshaushalt, Einzelplan 30, Kapitel 04, Titel 68530, Haushaltsjahr 2020, für das Vorhaben: "BNT-Covid-19-Vaccine – Beschleunigte Entwicklung und Bereitstellung eines mRNA-basierten COVID-19-Impfstoffs (BNT162)" Förderkennzeichen: 01KI20700 Bezug: Ihr Antrag vom                          09.07.2020 mit Ergänzung vom 20.07.2020 (E-Mail), 10.08.2020 (Schreiben), 14.08.2020 (E- Mail), 17.08.2020 (E-Mail), 18.08.2020 (E-Mail), 22.08.2020 (E-Mail), 24.08.2020 (E- Mail), 28.08.2020 (E-Mail), 31.08.2020 (E-Mail), 03.09.2020 (E-Mail), 04.09.2020 (E- Mail), 07.09.2020 (E-Mail) und 08.09.2020 (E-Mail). Anlg.:          - Abdruck „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF - NKBF 2017“ (Stand: November 2019) - Abdruck „Besondere Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung – BNBest-mittelbarer Abruf BMBF“ (Stand: Januar 2015) - Gesamtvorkalkulation - Vordruck „Empfangsbestätigung“ - Vordruck „Rechtsbehelfsverzicht" - Vordruck „Antrag profi Online“ - Hinweise für Zahlungsempfänger - Vordruck „Verwendungsnachweis“ Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. ist                                                  Besucheradresse: M tglied der Helmholtz-Gemeinschaft. Vertreter des DLR                                                  Bonn-Oberkassel sind der Vorstand und von ihm ermächtigte Personen.                                                     Heinrich-Konen-Straße 5 Auskünfte erteilt der Leiter Allgemeine Rechtsangelegen-                                                Germany, 53227 Bonn he ten, Linder Höhe, 51147 Köln (Hauptsitz des DLR).                                                    Telefon +49 228 3821-0 Telefax +49 228 3821-1229 DLR-PT-Vordr. b0241b/11.19_0                                                                            Internet DLR-PT de Zertifiziert nach ISO 9001 entspricht BMBF-Vordr. 0241b/11.19_0
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-2- Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Höhe der Zuwendung/Finanzierungsform und -art/Zweckbindung/Bewilligungszeitraum/ Zahlungsplan im Auftrag und aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bewilligen wir Ihnen als beliehener Projektträger eine nicht rückzahlbare Zuwendung von 95,00 v.H. der tatsächlich entstehenden, aufgrund einer Nachkalkulation zu ermittelnden zu- wendungsfähigen Selbstkosten, höchstens jedoch 352.427.891,08 € (in Buchstaben:Drei-fünf-zwei-vier-zwei-sieben-acht-neun-eins-Komma-null-acht Euro), (Anteilfinanzierung). Der vorstehende Betrag ist ein Höchstbetrag („bis zu“/„höchstens“), d.h., die konkrete Höhe der Zuwendung wird erst nach erfolgter Prüfung des von Ihnen einzureichenden Verwendungsnachweises im Schlussbescheid festgesetzt und steht bis dahin unter Vorbehalt. Welche Kosten im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung als zuwendungsfähig anzuerkennen sind, richtet sich nach den in diesem Zuwendungsbescheid und den dazugehörigen Nebenbestimmungen getroffenen Regelungen. Bei der abschließenden Festsetzung der Zuwendungshöhe werden zusätzliche Deckungsmittel im Sinne der Nr. 2 NKBF 2017 auf Grundlage des Subsidiaritätsprinzips vorrangig gegenüber der Zuwendung angesetzt und wirken demzufolge – ggf. anteilig – zuwendungsmindernd. Die Zuwendung ist zweckgebunden; sie darf nur für das o.a. Vorhaben entsprechend Ihrem Antrag vom 09.07.2020 einschließlich evtl. Ergänzungen (s. Bezug) und der beigefügten, von uns im Einvernehmen mit Ihnen geänderten Gesamtvorkalkulation verwendet werden. Dieser Zuwendungsbescheid gilt nur in Verbindung mit dem Zuwendungsbescheid zum Förderkennzeichen 01KI20700I. Dieser Zuwendungsbescheid bleibt nur wirksam, wenn auch das Vorhaben mit dem Förderkennzeichen 01KI20700I zweckgemäß durchgeführt wird und alle Pflichten aus jenem Zuwendungsbescheid erfüllt werden. Wir behalten uns diesbezüglich den Widerruf der Zuwendung vor und die Förderung ganz oder teilweise einzustellen (Widerrufsvorbehalt nach § 36 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 49 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz). Die Bewilligung setzt voraus, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert bleibt. Die Zuwendung gilt für den Zeitraum vom 01.02.2020 bis 31.12.2021 (Bewilligungszeitraum). Die Zuwendung darf nur für die im Bewilligungszeitraum für das Vorhaben verursachten Kosten abgerechnet werden. Wir beabsichtigen, die Zuwendung kassenmäßig wie folgt zur Verfügung zu stellen: 323.066.410,60 €    im Haushaltsjahr 2020 29.361.480,48 €   im Haushaltsjahr 2021.
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-3- Fördermittel, die für das Haushaltsjahr 2020 kassenmäßig bereitgestellt sind und nicht bis Ende des Jahres 2020 gem. NKBF 2017 Nr. 2.6.1 und der beigefügten BNBest –Abruf BMBF abgerufen werden, stehen nicht für das Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung und werden aus dem Vorhaben gekürzt. Analoges gilt auch für das Haushaltsjahr 2021. In Abweichung zu den BNBest- mittelbarer Abruf BMBF Nr. 1 gilt für den letzten Mittelabruf innerhalb des Vorhabens (Dez. 2021) folgende Regelung: Mit dem letzten Abruf des Haushaltsjahres 2021 können ausnahmsweise geplante projektbezogene Kosten, die innerhalb der Laufzeit begründet sind und deren Begleichung bis einschließlich 6 Wochen (Verwendungsfrist) nach Laufzeitende erfolgt, abgerufen werden. Eine weitere Abrechnung von projektbezogenen Kosten und einer damit verbundenen Auszahlung von Mitteln mit dem Verwendungsnachweis ist darüber hinaus nicht möglich. 2. Nebenbestimmungen und Hinweise Die beigefügten NKBF 2017, welche Sie als Zuwendungsempfänger unmittelbar uns gegenüber verpflichten und berechtigen, sind nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen Bestandteil dieses Bescheides. Das BMBF behält sich vor, die sich daraus ergebenden Rechte selbst oder gemeinsam mit uns auszuüben. Von der Anwendung ausgenommen sind die Regelungen der Nrn. 2.6.4, der NKBF 2017. Für die Auszahlung der Zuwendung gilt das Abrufverfahren. Die beigefügten BNBest- mittelbarer Abruf BMBF sind nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen ebenfalls Bestandteil dieses Bescheides. -   In Abweichung zu den NKBF 2017 Nr. 2.6.2.1 und 2.6.2.2 werden die nicht rückzahlbaren Zuschüsse auf der Basis einer verbindlichen Meilensteinplanung gewährt. Dabei können nach Erreichung eines Meilensteins die Mittel, welche zur Erreichung des nächsten Meilensteins erforderlich sind, bis zur maximalen Höhe der kassenmäßigen Mittelbereitstellung gem. NKBF 2017 Nr. 2.6.1 und der beigefügten BNBest –Abruf BMBF abgerufen werden. -   Mit Erhalt des Bescheides sind                    der beantragten Kosten, vorbehaltlich gesperrter Mittel (siehe Mittelsperren Kategorie A, s.u.), abrufbar (Initialzahlung / Meilensteine 1-4). -   Mittelabrufe > 10 Mio. € müssen spätestens 1 Tag vorher gegenüber liquiditaet@bmf.bund.de angezeigt werden. Es gelten folgende weitere Nebenbestimmungen und Hinweise: Beihilferechtlicher Hinweis: Die beihilferechtliche Einordnung beruht insbesondere auf Ihren hierauf bezogenen Angaben im Förderantrag. Es ist sicherzustellen, dass diese Angaben vollständig, korrekt und aktuell sind. Sie sind verpflichtet, beihilferechtlich relevante Änderungen dieser Angaben unverzüglich mitzuteilen.
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-4- Diese Pflicht besteht unabhängig von der – strafbewehrten – Pflicht zur Mitteilung subventionserheblicher Tatsachen. Die Förderung für das o.a. Vorhaben erfolgt auf der Grundlage der Förderrichtlinie „Sonderprogramm zur Forschung und Entwicklung dringend benötigter Impfstoffe gegen SARS-CoV-2“ auf der beihilferechtlichen Grundlage von § 1 der Regelung zur vorübergehenden Gewährung von Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 („Bundesregelung Forschungs-, Entwicklungs- und Investitionsbeihilfen"), genehmigt am 28.04.2020 von der Europäischen Kommission unter der Referenz-Nr. SA.57100 und unter Zugrundelegung der Ziffer 3.6 des Befristeten Rahmens der EU-Kommission für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19 (Annahme am 19.03.2020 über die Mitteilung der Europäischen Kommission C(2020) 1863 final). Die Vorgaben der Rechtsgrundlage sind einzuhalten. Die Kumulierung von mehreren Beihilfen für dieselben förderfähigen Kosten ist nur im Rahmen der in der Förderrichtlinie „Sonderprogramm zur Forschung und Entwicklung dringend benötigter Impfstoffe gegen SARS-CoV-2“ aufgeführten Regelungen bzw. Ausnahmen gestattet. - Auszahlungssperren Die Zuwendung für die nachstehenden Einzelansätze der Gesamtvorkalkulation wird kassenmäßig gesperrt: Kategorie A Von der Sperre betroffene Ansätze werden von der Austauschbarkeit zugunsten anderer Positionen der Gesamtvorkalkulation ausgeschlossen. Kategorie B Sperren bis zur Erreichung des jeweils nächsten Meilensteins (zur Definition der Meilensteine 5, 6 und 7 siehe Tabelle unter „Begleitendes Großprojektecontrolling“)
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-5- Meilenstein                          Datum (oder früher)                             Betrag Meilenstein 5 Meilenstein 6 Meilenstein 7 Gesperrte Bundesmittel können nicht ausgezahlt werden. Über eine Aufhebung der Sperren entscheiden wir durch schriftlichen Änderungsbescheid, wenn Kategorie A die Kosten für die geplanten Auftragsvergaben (Position 0823 lfd. Nr. 1 sowie Position 0850 lfd. Nr. 2, 3, 6, und 10 bis 13) anhand prüffähiger Kalkulationen/Angebote erläutert und durch uns geprüft wurden. Kategorie B der entsprechende Meilenstein unter den im Absatz „Begleitendes Großprojektecontrolling“ Ziffer 2 genannten Voraussetzungen erreicht ist. Die vollständige Aufhebung einer Sperre aus Kategorie B setzt voraus, dass alle für die jeweilige Meilensteintranche relevanten Sperren aus Kategorie A aufgehoben wurden. Wir behalten uns für die von der Sperre betroffenen Ansätze/Meilensteintranchen einen Teilwiderruf dieses Bescheides vor (Widerrufsvorbehalt nach § 36 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 49 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz [VwVfG]). - Widerrufsvorbehalt Wir behalten uns vor, den Bescheid -    in den Fällen der Nr. 6.1 NKBF2017, -    in den Fällen einer Auszahlungssperre, -    den unter Nr. 1 oder Nr. 2 der Verwertungs- und Nutzungsmöglichkeiten aufgeführten Auflagen nicht entsprochen wird, -    aus zwingenden Gründen zu widerrufen und die Förderung ganz oder teilweise einzustellen (Widerrufsvorbehalt nach § 36 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 49 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz). - Vergabe von Unteraufträgen an mindestens 50 v.H. gesellschaftsrechtlich verbundene Unternehmen Vor einer Auftragsvergabe mit einer Vergütung von mehr als 100 T€ (ohne USt) an ein mindestens 50 v.H. gesellschaftsrechtlich mit Ihnen verbundenes Unternehmen ist uns im Rahmen von Nr. 2.5.1 NKBF 2017 das Ergebnis des wettbewerblichen Vergabeverfahrens schriftlich zu erläutern.
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-6- - Subventionscharakter der Zuwendung Die Zuwendung ist eine Subvention im Sinne des § 264 Abs. 8 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB). Sie sind mit Schreiben vom 30.07.2020 über die subventionserheblichen Tatsachen und die Strafbarkeit des Subventionsbetrugs nach § 264 StGB unterrichtet worden und haben dies mit Schreiben vom 10.08.2020 bestätigt. Der Inhalt dieses Schriftwechsels wird Bestandteil des Zuwendungsbescheides. Tatsachen, die der Bewilligung, Gewährung, Weitergewährung, Inanspruchnahme oder dem Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils entgegenstehen oder für die Rückforderung der Subvention oder des Subventionsvorteils erheblich sind, sind unverzüglich mitzuteilen. Besondere Offenbarungspflichten bleiben unberührt. - Veröffentlichungen 1. Forschungsergebnisse, die im Rahmen dieser Förderrichtlinie entstehen, müssen publiziert werden, auch wenn die Studienhypothese nicht bestätigt wurde (NULL- Resultate). Die Veröffentlichung soll in der Vorhabenlaufzeit, muss spätestens jedoch sechs Monate nach Laufzeitende erfolgen. 2. Die Veröffentlichungen der Forschungs-/Studienergebnisse sollen grundsätzlich als Open-Access-Publikation erfolgen. 3. Originaldaten zu den Publikationen sollen zur Nachnutzung gemäß den FAIR Prinzipien; (findable, accessible, interoperable and reusable, siehe auch https://data.europa.eu/euodp/data/dataset/open-research-data-the-uptake-of-the-pilot-in- the-first-calls-of-horizon-2020/resource/7bde6e00-e516-4bac-9c72-16b1e542dc27) und unter der Wahrung der Rechte Dritter, insbesondere Datenschutz und Urheberrecht betreffend, zur Verfügung gestellt werden. Die Veröffentlichung muss spätestens sechs Monate nach Laufzeitende erfolgen. 4. Zusätzlich zu Nr. 5.2.2 NKBF 2017 ist bei Veröffentlichungen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit – beispielsweise Messen, Internetauftritten, Mitteilungen zur Patientenrekrutierung oder anderen – das Logo des BMBF mit dem Zusatz „Gefördert vom“ gut sichtbar anzubringen. Das Logo sowie weitere Informationen zur Beachtung von Logos und Corporate Design des Zuwendungsgebers BMBF kann abgerufen werden unter der URL http://www.bmbf.de/bmbfservice/4607.php mit dem Benutzernamen: „zuwendungs-info“ und dem Passwort „bmbf2006“ 5. Wenn Sie aus dem Forschungsvorhaben resultierende Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlichen, soll der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich sein. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so sollen Sie den Beitrag zusätzlich – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – unentgeltlich elektronisch zugänglich machen (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten.
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-7- 6. Bei Veröffentlichungen im Internet mit Einrichtung einer Internetadresse ist folgendes zu beachten: 3.1. Anmeldung Die Start-URL und ggf. die Internet-Domain der zum Vorhaben angelegten Webseiten ist dem zuständigen Fachreferat / Projektträger zu melden. Die Anmeldung soll zusätzlich zur URL auch das Förderkennzeichen enthalten. 3.2. Abmeldung, Domainaufgabe Wenn eine Fortnutzung einer Internet-Domain für Projektzwecke im Sinne der Ergebnisverwertung nicht verfolgt wird oder zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr verfolgt wird und Sie die für ein Vorhaben gesicherte Internet-Domain nach Ende des Vorhabens oder zu einem späteren Zeitpunkt aufgeben wollen, ist das BMBF vor Rückgabe der Domain unter der Mail: website@bmbf.bund.de darüber so rechtzeitig zu informieren, dass dem BMBF die Entscheidung möglich ist, ob es die aufzugebende Domain im Einzelfall übernimmt. Sollte das BMBF eine Domain im Einzelfall übernehmen, haben Sie diese ohne Kosten an das BMBF abzugeben und dazu bei der Übertragung (KK-Antrag) mitzuwirken. - Öffentlichkeitsarbeit Wissenschaft und Forschung sind auf eine breite Akzeptanz in allen Ebenen der Gesellschaft angewiesen. Um eine positive Grundeinstellung der Bevölkerung gegenüber den Anliegen und Bedürfnissen der Forschung zu erreichen, gilt es, die Kontakte zwischen Wissenschaft und Öffentlichkeit zu pflegen und die Kommunikation zu intensivieren. Hierzu ist jeder Wissenschaftler und jede Wissenschaftlerin aufgefordert, seinen/ihren Beitrag zu leisten. Sie sind daher verpflichtet, bei geeigneten Anlässen die Öffentlichkeit über Ziele und Ergebnisse dieses Vorhabens zu informieren. In Betracht kommen beispielsweise Publikationen in populärwissenschaftlichen Zeitschriften, Berichte oder Interviews in der Tagespresse oder in Funkmedien, aktive Teilnahme an öffentlichen Informationsveranstaltungen, Tage der offenen Tür, Internet-Darstellungen oder Ähnliches; das BMBF ist dabei jeweils als Förderer zu benennen. Eine derartige Aktivität zur Öffentlichkeitsarbeit sollte wenigstens einmal jährlich stattfinden. Hierüber ist im Rahmen des Zwischen- und Schlussberichtes zu berichten. Wir sind über alle vom Zuwendungsempfänger bzw. von der Projektleitung initiierten Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit im Vorfeld in Kenntnis zu setzen. Pressemitteilungen sind uns zeitgleich mit den Medien zuzusenden. Zu Pressekonferenzen sind wir einzuladen. - Begleitendes Großprojektecontrolling Aufgrund der Höhe der Zuwendung fällt das Vorhaben 01KI20700 gemeinsam mit dem Vorhaben 01KI20700I ab 09.09.2020 unter das begleitende Großprojektecontrolling des
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-8- Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Daher sind dem BMBF (Referat 615 und Z 23) sowie dem DLR Projektträger die unten aufgeführten Berichte als jeweils ein gemeinsamer Bericht für beide Vorhaben (01KI20700 und 01KI20700I) in elektronischer Form vorzulegen: 1. Startbericht Zum 20.09.2020 ist dem BMBF ein Startbericht vorzulegen, der den Projektstatus beider Vorhaben (01KI20700 und 01KI20700I) zum Zeitpunkt der Bewilligung widerspiegelt. Dies kann durch eine Aktualisierung der umfangreichen Vorhabenbeschreibung, die mit Antrag vom 09.07.2020 in englischer Sprache vorgelegt wurde, erreicht werden. Zu aktualisierende Kapitel: o Ziele (Objectives); o Detaillierte Beschreibung des Arbeitsplans (Detailed description of the work plan), einschließlich o   Aktualisierung des detaillierten Meilensteinplans, der über die zahlungsauslösenden Hauptmeilensteine hinausgeht. o   Detaillierung der drei Arbeitspakete AP1 Research, AP2 Clinical und AP3 Manufacturing. o   Darstellung des aktuellen Sachstands zu den jeweiligen Auftragsvergaben/Verträgen, die zur Umsetzung der Arbeitspakete erforderlich sind. o Verwertungsplan (Exploitation and Dissemination Plan); o Arbeitsteilung mit Dritten (Division of labour/cooperation with third parties); o Finanzierung/Kosten (Financing of the project, cost estimates), einschließlich Aktualisierung der tabellarischen Kostenübersicht nach Arbeitspaketen, Kostenarten und zeitlichem Verlauf vom 04.09.20. Sollten sich in weiteren Kapiteln der Vorhabenbeschreibung vom 09.07.2020 wesentliche Änderungen ergeben haben, so sind auch diese in den Startbericht aufzunehmen. Der Startbericht dient als Basisplan für die Bewertung des Projektfortschritts anhand nachfolgender Statusberichte. 2. Statusberichte Im Projekt sind folgende zentrale Meilensteine auf Basis der Vorhabenbeschreibung mit Stand vom 04.09.2020 definiert: Meilenstein                                   Inhalt                            Frist (oder früher)
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MS 6

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Mit Erreichen des jeweiligen Meilensteins ist dem Zuwendungsgeber durch den
Zuwendungsempfänger ein ausführlicher Projektstatusbericht, der beide Vorhaben
01K120700 und 01K120700I umfasst, vorzulegen (Fristen siehe Tabelle). Dieser muss eine
Bewertung des Projektverlaufs und eine Entscheidung über die Auszahlung der gesperrten
Mittel zulassen. Bei positivem Prüfergebnis werden die mit dem jeweiligen Meilenstein
verbundenen Mittel entsperrt; die zugehörigen Mittel können dann nach den Regelungen
des Abrufverfahrens abgerufen werden. Das Nichterreichen eines Meilensteins kann zum

(Teil-)Widerruf des Bescheides und zur (teilweisen) Einstellung der Förderung führen.

Verzögert sich die Erreichung eines Meilensteins um mehr als zwei Monate gegenüber
dem obenstehenden Plan, so ist der Statusbericht unabhängig von der
Meilensteinerreichung mit Ablauf der zwei Monate vorzulegen. Bis zum endgültigen
Erreichen des verzögerten Meilensteins sind die Statusberichte monatlich aktualisiert

vorzulegen.

Ergänzend zu den an die oben genannten Meilensteine gebundenen Statusberichte ist ein
weiterer Statusbericht zum 31.08.2021 vorzulegen, der — zusätzlich zu untenstehenden
Berichtspunkten — einen besonderen Fokus auf die Fortschritte und den Sachstand bei der

Hochskalierung der Impfstoffproduktion legt.
Die Statusberichte müssen folgende Punkte enthalten:

- (Nur im Fall von mit dem Zuwendungsgeber abgestimmten Änderungen der
Projektziele und -inhalte) Kurzdarstellung der geänderten Projektziele und des
geänderten Projektinhalts mit Erläuterung der Änderung im Vergleich zum bisherigen
Status

- Qualitative Fortschrittsbeschreibung
« Darstellung des Fortschritts und der erzielten Ergebnisse im Berichtszeitraum

(kritische Ereignisse, Meilensteine, etc.) mit kurzer Darstellung des Sachstands zum
Fortschritt bei den klinischen Studien.

« Zusammenfassung der Zeit-, Kosten- und Qualitäts-/Inhaltsdimension im Vergleich
zum Basisplan im Antrag und zum letzten Statusbericht. Änderungen gegenüber
dem Basisplan und ihre Auswirkungen auf den weiteren Projektverlauf sind zu
erläutern. Etwaige Gegenmaßnahmen sind darzulegen.

- Darstellung der Zeit- und Terminsituation bezugnehmend auf Basisplan
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- 10 -     Zeitplan/Terminplan (z.B. aussagekräftiges Gantt Chart) mit Plan/Ist bzw. Plan/Plan-Vergleich, einschließlich Plan/Ist bzw. Plan/Plan-Meilensteindarstellung.     Selbsteinschätzung des Projektstandes insgesamt gemäß Ampel (grün: Stand planmäßig; gelb: signifikante Planabweichungen, Zielerreichung noch nicht gefährdet; rot: Zielerreichung erscheint im gegebenen Zeitfenster nicht mehr möglich.) -    Darstellung der Kosten-/Finanzsituation bezugnehmend auf Basisplan     Kostenverlauf nach Arbeitspaketen, Kostenarten und zeitlichem Verlauf, sowie Gesamtkostenverfolgung) mit Plan/Ist- bzw. Plan/Plan-Vergleich (tabellarisch; Gesamtkostenverfolgung graphisch)     Selbsteinschätzung des Projektstandes insgesamt gemäß Ampel (grün: Stand planmäßig; gelb: signifikante Planabweichungen; Zielerreichung noch nicht gefährdet; rot: Zielerreichung im gegebenen Kostenrahmen und/oder Finanzierungsrahmen erscheint nicht mehr möglich.) -    Erläuterungen zum Sachstand von Auftragsvergaben/Verträgen und weiteren Planungen für Auftragsvergaben/Verträge   mit Partnern für klinische Studien (einschließlich Biomarker-Programm)   mit Partnern zum Kapazitätsausbau für    Einkauf Rohmaterial    Produktion Drug Substance    Produktion Drug Product    Fill&Finish    Packaging&Labelling    QP Release    Analytical Testing -    Sachstand zum Aufbau einer neuen Produktionsanlage in Marburg -    Sachstand zur Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen, einschließlich Erläuterungen zum Sachstand von Genehmigungsvorgängen und weiteren Planungen für Genehmigungsvorgänge mit Regulierungsbehörden etc. -    Aktualisierung Risikobericht 3. Ad-Hoc-Berichte Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet das BMBF und den DLR Projektträger bei erkennbaren, wesentlichen Entwicklungen, die Auswirkung auf Zeit- oder Kostenpläne oder die Zielerreichung haben können, unverzüglich zu informieren. Darüber hinaus kann das BMBF in begründeten Ausnahmefällen zusätzliche Bedarfsberichte anfordern. 4. Beteiligung des Beirats Zur Begleitung der Maßnahme hat der Zuwendungsgeber einen Beirat eingesetzt, der zur Wahrnehmung seiner Aufgaben Einsicht in die Berichte des Zuwendungsempfängers
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