2.Bescheid.Anlage12_ZB_IDT

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Vereinbarungen mit den Firmen BioNTech SE, CureVac AG und IDT Biologika GmbH in Bezug auf Impfstoffe gegen SARS-CoV-2

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BEAUFTRAGT VOM

AR Bundesministerium
I N für Bildung

DLR Projektträger und Forschung

A

DLR Projektträger DLR Projektträger Bereich Gesundheit
Heinrich-Konen-Straße 1, 53227 Bonn

IDT Biologika GmbH
Postfach 40 02 14
06855 Dessau-Roßlau Ihre Ansprechpartner
wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in
Telefon
E-Mail
administrative/r Mitarbeiter/in
Telefon
E-Mail

Telefax

 

Datum 29.09.2020

Zuwendungsbescheid

Betr.: Zuwendung aus dem Bundeshaushalt, Einzelplan 30, Kapitel 04, Titel 68530,
Haushaltsjahr 2020, für das Vorhaben:
"MSarsCoV2 - Entwicklung eines rekombinanten viralen Vektorimpfstoffes zur
aktiven Immunisierung von Risikogruppen gegen klinische SARS-2 Coronavirus

Infektionen"
Förderkennzeichen: 01K120702
Bezug: Ihr Antrag vom 10.07.2020

mit Ergänzung vom 23.07.2020 (E-Mail), 04.08.2020 (E-Mails), 05.08.2020
(Schreiben), 06.08.2020 (E-Mail), 07.08.2020 (E-Mail),
21.08.2020 (E-Mail), 06.09.2020 (E-Mail), 11.09.2020
(E-Mail), 15.09.2020 (E-Mail), 16.09.2020 (E-Mail),
17.09.2020 (E-Mail), 18.09.2020 (E-Mail), 21.09.2020
(E-Mail), 23.09.2020 (E-Mail), 24.09.2020 (E-Mail)

Anlg.: - Abdruck „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis
des BMBF - NKBF 2017“ (Stand: November 2019)

- Abdruck „Besondere Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im
mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung — BNBest-mittelbarer Abruf BMBF" (Stand: Januar 2015)

- Gesamtvorkalkulation

- Vordruck „Empfangsbestätigung“

- Vordruck „Rechtsbehelfsverzicht"

- Vordruck „Antrag profi Online“

- Hinweise für Zahlungsempfänger

- Vordruck „Verwendungsnachweis“

Besucheradresse:
s Deutsche n N - I Rz € e.Y.ist
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. Y. ist Bonn-Oberkassel

Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft. Vertreter des DLR Heinrich-Konen-Straße 5

sind der Vorstand und von ihm ermächtigte Personen m (re BE Germany, 53227 Bonn
Auskünfte erteilt der Leiter Allgemeine Rechtsangelegen- u BD Telefon +49 228 3821-0
heiten, Linder Höhe, 51147 Köln (Hauptsitz des DLR) Telafax +49 228 3821-1229

MEERE Internet DLR-PT.de
DLR-PT-Vordr. b0241b/11.19_0 Zertifiziert nach ISO 9001
entspricht BMBF-Vordr. 0241b/11.19_0
1

Sehr geehrte Damen und Herren,

1. Höhe der Zuwendung/Finanzierungsform und -art/Zweckbindung/Bewilligungszeitraum/

Zahlungsplan

 

im Auftrag und aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
bewilligen wir Ihnen als beliehener Projektträger eine nicht rückzahlbare Zuwendung von
95,00 v.H. der tatsächlich entstehenden, aufgrund einer Nachkalkulation zu ermittelnden zu-

wendungsfähigen Selbstkosten, höchstens jedoch

113.702.976,26 €

(in Buchstaben: Eins-eins-drei-sieben-null-zwei-neun-sieben-sechs-Komma-zwei-sechs Euro)
(Anteilfinanzierung).

Der vorstehende Betrag ist ein Höchstbetrag („bis zu“/,höchstens“), d. h., die konkrete Höhe
der Zuwendung wird erst nach erfolgter Prüfung des von Ihnen einzureichenden
Verwendungsnachweises im Schlussbescheid festgesetzt und steht bis dahin unter Vorbehalt.
Welche Kosten im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung als zuwendungsfähig
anzuerkennen sind, richtet sich nach den in diesem Zuwendungsbescheid und den
dazugehörigen Nebenbestimmungen getroffenen Regelungen. Bei der abschließenden
Festsetzung der Zuwendungshöhe werden zusätzliche Deckungsmittel im Sinne der

Nr. 2 NKBF 2017 auf Grundlage des Subsidiaritätsprinzips vorrangig gegenüber der

Zuwendung angesetzt und wirken demzufolge — ggf. anteilig — zuwendungsmindernd.

Die Zuwendung ist zweckgebunden; sie darf nur für das o. a. Vorhaben entsprechend Ihrem
Antrag vom 10.07.2020 einschließlich evtl. Ergänzungen (s. Bezug) und der beigefügten, von

uns im Einvernehmen mit Ihnen geänderten Gesamtvorkalkulation verwendet werden.

Die Bewilligung setzt voraus, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert bleibt.
Die Zuwendung gilt für den Zeitraum vom 20.02.2020 bis 31.12.2021 (Bewilligungszeitraum).

Die Zuwendung darf nur für die im Bewilligungszeitraum für das Vorhaben verursachten

Kosten abgerechnet werden.

Wir beabsichtigen, die Zuwendung kassenmäßig wie folgt zur Verfügung zu stellen:

19.813.250,00€ im Haushaltsjahr 2020
93.889.726,26€ im Haushaltsjahr 2021.

Fördermittel, die für das Haushaltsjahr 2020 kassenmäßig bereitgestellt sind und nicht bis
Ende des Jahres 2020 gem. NKBF 2017 Nr. 2.6.1 und der beigefügten BNBest -Abruf BMBF
abgerufen werden, stehen nicht für das Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung und werden aus
dem Vorhaben gekürzt. Analoges gilt auch für das Haushaltsjahr 2021.

In Abweichung zu den BNBest- mittelbarer Abruf BMBF Nr. 1 gilt für den letzten Mittelabruf
innerhalb des Vorhabens (Dez. 2021) folgende Regelung:
2

Mit dem letzten Abruf des Haushaltsjahres 2021 können ausnahmsweise geplante
projektbezogene Kosten, die innerhalb der Laufzeit begründet sind und deren Begleichung bis
einschließlich 6 Wochen (Verwendunggsfrist) nach Laufzeitende erfolgt, abgerufen werden.
Eine weitere Abrechnung von projektbezogenen Kosten und einer damit verbundenen

Auszahlung von Mitteln mit dem Verwendungsnachweis ist darüber hinaus nicht möglich.

2. Nebenbestimmungen und Hinweise

Die beigefügten NKBF 2017, welche Sie als Zuwendungsempfänger unmittelbar uns
gegenüber verpflichten und berechtigen, sind nach Maßgabe der nachstehenden
Bestimmungen Bestandteil dieses Bescheides. Das BMBF behält sich vor, die sich
daraus ergebenden Rechte selbst oder gemeinsam mit uns auszuüben.

Von der Anwendung ausgenommen sind die Regelungen der Nrn. 2.6.2.1, 2.6.2.2 und 2.6.4

der NKBF 2017.

Für die Auszahlung der Zuwendung gilt das Abrufverfahren. Die beigefügten BNBest-

mittelbarer Abruf BMBF sind nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen

ebenfalls Bestandteil dieses Bescheides.

- In Abweichung zu den NKBF 2017 Nr. 2.6.2.1 und 2.6.2.2 werden die nicht rückzahlbaren
Zuschüsse auf der Basis einer verbindlichen Meilensteinplanung gewährt. Dabei können
nach Erreichung eines Meilensteins die Mittel, welche zur Erreichung des nächsten
Meilensteins erforderlich sind, bis zur maximalen Höhe der kassenmäßigen
Mittelbereitstellung gem. NKBF 2017 Nr. 2.6.1 und der beigefügten BNBest -Abruf BMBF
abgerufen werden.

- Mit Erhalt des Bescheides sind 16.560.427,11 € der beantragten Kosten, vorbehaltlich
gesperrter Mittel (siehe Mittelsperren Kategorie A, s. u.), abrufbar (Initialzahlung /
Meilenstein 1).

-  Mittelabrufe > 10 Mio. € müssen spätestens 1 Tag vorher gegenüber

liquiditaet@bmf.bund.de angezeigt werden.

Es gelten folgende weitere Nebenbestimmungen und Hinweise:

Beihilferechtlicher Hinweis:

Die beihilferechtliche Einordnung beruht insbesondere auf Ihren hierauf bezogenen
Angaben im Förderantrag.

Es ist sicherzustellen, dass diese Angaben vollständig, korrekt und aktuell sind. Sie sind
verpflichtet, beihilferechtlich relevante Änderungen dieser Angaben unverzüglich
mitzuteilen.

Diese Pflicht besteht unabhängig von der — strafbewehrten - Pflicht zur Mitteilung

subventionserheblicher Tatsachen.
3

Die Förderung für das o. a. Vorhaben erfolgt auf der Grundlage der Förderrichtlinie
„Sonderprogramm zur Forschung und Entwicklung dringend benötigter Impfstoffe gegen
SARS-CoV-2“ auf der beihilferechtlichen Grundlage von $ 1 der Regelung zur
vorübergehenden Gewährung von Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik
Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 („Bundesregelung
Forschungs-, Entwicklungs- und Investitionsbeihilfen"), genehmigt am 28.04.2020 von der
Europäischen Kommission unter der Referenz-Nr. SA. 57100 und unter Zugrundelegung
der Ziffern 3.6 des Befristeten Rahmens der EU-Kommission für staatliche Beihilfen zur
Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19 (Annahme
am 19.03.2020 über die Mitteilung der Europäischen Kommission C(2020) 1863 final). Die
Vorgaben der Rechtsgrundlage sind einzuhalten.Die Kumulierung von mehreren Beihilfen
für dieselben förderfähigen Kosten ist nur im Rahmen der in der Förderrichtlinie
„Sonderprogramm zur Forschung und Entwicklung dringend benötigter Impfstoffe gegen
SARS-CoV-2“ aufgeführten Regelungen bzw. Ausnahmen gestattet.

Auszahlungssperren

Die Zuwendung für die nachstehenden Einzelansätze der Gesamtvorkalkulation wird
kassenmäßig gesperrt:

Kategorie A

e Pos. F0850 Sonstige unmittelbare Vorhabenkosten
o Auftragsvergabe für klinische Phase Ill i.H.v. 75.482.626,73 €

1.032.400,00 €
o Auftragsvergabe für „Partnerimpfstoff Boost“ i.H.v. 3.075.000,00 €
o Projektmanagement und -controlling i.H.v. 738.000,00 €

Von der Sperre betroffene Ansätze werden von der Austauschbarkeit zugunsten anderer
Positionen der Gesamtvorkalkulation ausgeschlossen.
Kategorie B

Sperren bis zur Erreichung des jeweils nächsten Meilensteins (zur Definition der
Meilensteine 2-4 siehe Tabelle unter „Begleitendes Großprojektecontrolling“)

Gesperrte Bundesmittel können nicht ausgezahlt werden.
Über eine Aufhebung der Sperren entscheiden wir durch schriftlichen Änderungsbescheid,

   

  
  
 
     
    

   

Meilenstein Datum (oder früher)

     

 

01.10.2020

    

  

Meilenstein 2
4

wenn
Kategorie A
die Kosten für die geplanten Auftragsvergaben unter Position |

 : für „Partnerimpfstoff Boost“ und für

das Projektmanagement und -controlling anhand prüffähiger Kalkulationen/Angebote
erläutert und durch uns geprüft wurden.

Kategorie B
der entsprechende Meilenstein unter den im Absatz „Begleitendes
Großprojektecontrolling“ Ziffer 2 genannten Voraussetzungen erreicht ist.

Die vollständige Aufhebung einer Sperre aus Kategorie B setzt voraus, dass alle für die

jeweilige Meilensteintranche relevanten Sperren aus Kategorie A aufgehoben wurden.

Wir behalten uns für die von der Sperre betroffenen Ansätze/Meilensteintranchen einen
Teilwiderruf dieses Bescheides vor (Widerrufsvorbehalt nach $ 36 Abs. 2 Nr. 3 in
Verbindung mit &$ 49 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz [VwVfG]).

Widerrufsvorbehalt
Wir behalten uns vor, den Bescheid

- in den Fällen der Nr. 6.1 NKBF2017,
- _inden Fällen einer Auszahlungssperre,

- den unter Nr. 1 oder Nr. 2 der Verwertungs- und Nutzungsmöglichkeiten aufgeführten
Auflagen nicht entsprochen wird,

- aus zwingenden Gründen

zu widerrufen und die Förderung ganz oder teilweise einzustellen (Widerrufsvorbehalt nach
8 36 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit $ 49 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Wir behalten uns vor, diesen Bescheid mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise zu
widerrufen, wenn während der Geltungsdauer des Bewilligungsbescheids die Vorgaben

e Mit klinischen Prüfungen möglichst bis zum 15. November 2020 zu beginnen

der Bekanntmachung der Richtlinie für ein Sonderprogramm zur Beschleunigung von
Forschung und Entwicklung dringend benötigter Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 11.06.2020 (Bundesanzeiger
vom 18.06.2020) durch den Zuwendungsempfänger nicht mehr erfüllt wird.

Vergabe von Unteraufträgen an mindestens 50 v.H. gesellschaftsrechtlich
verbundene Unternehmen

Vor einer Auftragsvergabe mit einer Vergütung von mehr als 100 T€ (ohne USt) an ein
mindestens 50 v. H. gesellschaftsrechtlich mit Ihnen verbundenes Unternehmen ist uns im
Rahmen von Nr. 2.5.1 NKBF 2017 das Ergebnis des wettbewerblichen Vergabeverfahrens

schriftlich zu erläutern.
5

-6-
Subventionscharakter der Zuwendung
Die Zuwendung ist eine Subvention im Sinne des $ 264 Abs. 8 Nr. 1 Strafgesetzbuch
(StGB). Sie sind mit Schreiben vom 31.07.2020 über die subventionserheblichen
Tatsachen und die Strafbarkeit des Subventionsbetrugs nach $ 264 StGB unterrichtet
worden und haben dies mit Schreiben vom 05.08.2020 bestätigt. Der Inhalt dieses

Schriftwechsels wird Bestandteil des Zuwendungsbescheides.

Tatsachen, die der Bewilligung, Gewährung, Weitergewährung, Inanspruchnahme oder
dem Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils entgegenstehen oder für die
Rückforderung der Subvention oder des Subventionsvorteils erheblich sind, sind

unverzüglich mitzuteilen. Besondere Offenbarungspflichten bleiben unberührt.

- Veröffentlichungen

1. Forschungsergebnisse, die im Rahmen dieser Förderrichtlinie entstehen, müssen
publiziert werden, auch wenn die Studienhypothese nicht bestätigt wurde (NULL-
Resultate). Die Veröffentlichung soll in der Vorhabenlaufzeit, muss spätestens jedoch
sechs Monate nach Laufzeitende erfolgen.

2. Die Veröffentlichungen der Forschungs-/Studienergebnisse sollen grundsätzlich als
Open-Access-Publikation erfolgen.

3. Originaldaten zu den Publikationen sollen zur Nachnutzung gemäß den FAIR Prinzipien;
(findable, accessible, interoperable and reusable, siehe auch
https://data.europa.eu/euodp/data/dataset/open-research-data-the-uptake-of-the-pilot-in-
the-first-calls-of-horizon-2020/resource/7bde6e00-68516-4bac-9c72-16b1e542dc27) und
unter der Wahrung der Rechte Dritter, insbesondere Datenschutz und Urheberrecht
betreffend, zur Verfügung gestellt werden. Die Veröffentlichung muss spätestens sechs
Monate nach Laufzeitende erfolgen.

4. Zusätzlich zu Nr. 5.2.2 NKBF 2017 ist bei Veröffentlichungen und Maßnahmen der
Öffentlichkeitsarbeit — beispielsweise Messen, Internetauftritten, Mitteilungen zur
Patientenrekrutierung oder anderen — das Logo des BMBF mit dem Zusatz „Gefördert
vom“ gut sichtbar anzubringen. Das Logo sowie weitere Informationen zur Beachtung
von Logos und Corporate Design des Zuwendungsgebers BMBF kann abgerufen werden
unter der URL http://www.bmbf.de/bmbfservice/4607.php mit dem Benutzernamen:
„zuwendungs-info“ und dem Passwort „bmbf2006“

5. Wenn Sie aus dem Forschungsvorhaben resultierende Ergebnisse als Beitrag in einer
wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlichen, soll der unentgeltliche elektronische
Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich sein. Erscheint der Beitrag zunächst nicht
in einer unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so sollen Sie den Beitrag
zusätzlich — gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) —
unentgeltlich elektronisch zugänglich machen (Zweitveröffentlichung). Im Falle der
Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten.
6

Ti
6. Bei Veröffentlichungen im Internet mit Einrichtung einer Internetadresse ist folgendes
zu beachten:
3.1. Anmeldung
Die Start-URL und ggf. die Internet-Domain der zum Vorhaben angelegten
Webseiten ist dem zuständigen Fachreferat / Projektträger zu melden. Die
Anmeldung soll zusätzlich zur URL auch das Förderkennzeichen enthalten.
3.2. Abmeldung, Domainaufgabe
Wenn eine Fortnutzung einer Internet-Domain für Projektzwecke im Sinne der
Ergebnisverwertung nicht verfolgt wird oder zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr
verfolgt wird und Sie die für ein Vorhaben gesicherte Internet-Domain nach Ende
des Vorhabens oder zu einem späteren Zeitpunkt aufgeben wollen, ist das BMBF
vor Rückgabe der Domain unter der Mail: website@bmbf.bund.de darüber so
rechtzeitig zu informieren, dass dem BMBF die Entscheidung möglich ist, ob es die
aufzugebende Domain im Einzelfall übernimmt. Sollte das BMBF eine Domain im
Einzelfall übernehmen, haben Sie diese ohne Kosten an das BMBF abzugeben und

dazu bei der Übertragung (KK-Antrag) mitzuwirken.

Öffentlichkeitsarbeit

Wissenschaft und Forschung sind auf eine breite Akzeptanz in allen Ebenen der
Gesellschaft angewiesen. Um eine positive Grundeinstellung der Bevölkerung gegenüber
den Anliegen und Bedürfnissen der Forschung zu erreichen, gilt es, die Kontakte zwischen
Wissenschaft und Öffentlichkeit zu pflegen und die Kommunikation zu intensivieren. Hierzu
ist jeder Wissenschaftler und jede Wissenschaftlerin aufgefordert, seinen/ihren Beitrag zu

leisten.

Sie sind daher verpflichtet, bei geeigneten Anlässen die Öffentlichkeit über Ziele und
Ergebnisse dieses Vorhabens zu informieren. In Betracht kommen beispielsweise
Publikationen in populärwissenschaftlichen Zeitschriften, Berichte oder Interviews in der
Tagespresse oder in Funkmedien, aktive Teilnahme an Öffentlichen
Informationsveranstaltungen, Tage der offenen Tür, Internet-Darstellungen oder Ähnliches;
das BMBF ist dabei jeweils als Förderer zu benennen. Eine derartige Aktivität zur
Öffentlichkeitsarbeit sollte wenigstens einmal jährlich stattfinden. Hierüber ist im Rahmen

des Zwischen- und Schlussberichtes zu berichten.

Wir sind über alle vom Zuwendungsempfänger bzw. von der Projektleitung initiierten
Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit im Vorfeld in Kenntnis zu setzen. Pressemitteilungen
sind uns zeitgleich mit den Medien zuzusenden. Zu Pressekonferenzen sind wir

einzuladen.
7

ige
Begleitendes Großprojektecontrolling
Aufgrund der Höhe der Zuwendung fällt das Vorhaben ab 29.09.2020 unter das
begleitende Großprojektecontrolling des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
(BMBF). Daher sind dem BMBF (Referat 615 und Z 23) sowie dem DLR Projektträger die

unten aufgeführten Berichte in elektronischer Form vorzulegen:

1. Startbericht

Zum 01.10.2020 ist dem BMBF ein Startbericht vorzulegen, der den Projektumfang und
den Projektstatus des Vorhabens zum Zeitpunkt der Bewilligung (29.09.2020)
widerspiegelt. Dies kann durch eine Aktualisierung der deutschen Vorhabenbeschreibung
vom 06.09.2020 (Eingang per E-Mail beim DLR Projektträger, inklusive der Ergänzungen
vom 16.09. und 18.09.2020) erreicht werden. Relevante Informationen aus der
englischsprachigen Vorhabenbeschreibung vom 10.07.2020 sind deutschsprachig zu

integrieren, so dass ein Gesamtbericht entsteht.
Zu aktualisierende Kapitel:

o 1.b Zusammenfassung in tabellarischer Darstellung
o 2. Ziele
hier vor allem: Konkretisierung der Projektziele, die im Rahmen des geförderten
Vorhaben erreicht werden sollen;
o 3. Stand der Wissenschaft und Technik
mit der Beschränkung auf Sachverhalte außerhalb des geförderten Vorhabens
o 4. Ausführliche Beschreibung des Arbeitsplans, einschließlich

o 4.a Aktualisierung des detaillierten Gantt-Charts, das über die
zahlungsauslösenden Hauptmeilensteine hinausgeht.

o 4.b Aktualisierung der geförderten Arbeitspakete, einschließlich Darstellung des
aktuellen Sachstands zu den jeweiligen Auftragsvergaben/Verträgen, die zur
Umsetzung der Arbeitspakete erforderlich sind.

o 4.c Aktualisierung der Pläne zur Beschleunigung der Entwicklung/Ausweitung
von klinischen Prüfungen und Produktionskapazitäten mit Fokus auf den
Umfang des geförderten Vorhabens

o 5. Verwertungsplan

o 6. Arbeitsteilung mit Dritten, einschließlich Modell zur Zusammenarbeit

o 7.Finanzierung/Kosten, einschließlich Kostenübersicht nach Arbeitspaketen,
Kostenarten und zeitlichem Verlauf. Der Detailierungsgrad sollte mindestens

Jahresquartalen entsprechen

Sollten sich in weiteren Abschnitten der Vorhabenbeschreibung vom 06.09.2020 (Eingang
per E-Mail beim DLR Projektträger, inklusive der Ergänzungen vom 16.09. und 18.09.2020)
wesentliche Änderungen ergeben haben, so sind auch diese im Startbericht aktualisiert

darzustellen.
8

Bi.
Der Startbericht dient als Basisplan für die Bewertung des Projektfortschritts anhand

nachfolgender Statusberichte.

2. Statusberichte
Im Projekt sind folgende zentrale Meilensteine auf Basis der Vorhabenbeschreibung mit
Stand vom 06.09.2020 (Eingang per E-Mail beim DLR Projektträger, inklusive der
Ergänzungen vom 16.09. und 18.09.2020) definiert:

Milerssein 00 Malt Frist(oder
früher)
"MS2 Genehmigung der Phase Iklinischen Püfung 01.10.2020
MS 3 Genehmigung der Phase Il klinischen Prüfung 18.12.2020
MS 4 30.04.2021

Genehmigung der Phase Ill klinischen Prüfung

Mit Erreichen des jeweiligen Meilensteins ist dem Zuwendungsgeber durch den
Zuwendungsempfänger ein ausführlicher Projektstatusbericht vorzulegen (Fristen siehe
Tabelle), der eine Bewertung des Projektverlaufs und eine Entscheidung über die
Auszahlung der gesperrten Mittel zulässt. Bei positivem Prüfergebnis werden die mit dem
jeweiligen Meilenstein verbundenen Mittel entsperrt; die zugehörigen Mittel können dann
nach den Regelungen des Abrufverfahrens abgerufen werden. Das Nichterreichen eines
Meilensteins kann zum (Teil-)Widerruf des Bescheides und zur (teilweisen) Einstellung der

Förderung führen.

Verzögert sich die Erreichung eines Meilensteins um mehr als zwei Monate gegenüber
dem obenstehenden Plan, so ist der Statusbericht unabhängig von der
Meilensteinerreichung mit Ablauf der zwei Monate vorzulegen. Bis zum endgültigen
Erreichen des verzögerten Meilensteins sind die Statusberichte monatlich aktualisiert

vorzulegen.

Ergänzend zu den an die oben genannten Meilensteine gebundenen Statusberichten ist ein
weiterer Statusbericht zum 31.08.2021 vorzulegen, der — zusätzlich zu untenstehenden
Berichtspunkten — Informationen zu den Planungen und zum Sachstand bei der

Hochskalierung der Impfstoffproduktion enthält.
Die Statusberichte müssen folgende Punkte enthalten:

- (Nur im Fall von mit dem Zuwendungsgeber abgestimmten Änderungen der
Projektziele und -inhalte) Kurzdarstellung der geänderten Projektziele und des
geänderten Projektinhalts mit Erläuterung der Änderung im Vergleich zum bisherigen
Status

- Qualitative Fortschrittsbeschreibung
9

- 10 =
Darstellung des Fortschritts und der erzielten Ergebnisse im Berichtszeitraum
(kritische Ereignisse, Meilensteine, etc.), einschließlich Darstellung des Sachstands
zum inhaltlichen Fortschritt bei den verschiedenen präklinischen und klinischen
Studien.

Zusammenfassung der Zeit-, Kosten- und Qualitäts-/Inhaltsdimension im Vergleich
zum Basisplan im Antrag und zum letzten Statusbericht. Änderungen gegenüber
dem Basisplan und ihre Auswirkungen auf den weiteren Projektverlauf sind zu

erläutern. Etwaige Gegenmaßnahmen sind darzulegen.

Darstellung der Zeit- und Terminsituation bezugnehmend auf Basisplan

Zeitplan/Terminplan (z. B. aussagekräftiges Gantt Chart) mit Plan/Ist bzw.
Plan/Plan-Vergleich, einschließlich Plan/Ist bzw. Plan/Plan-Meilensteindarstellung.
Selbsteinschätzung des Projektstandes insgesamt gemäß Ampel (grün: Stand
planmäßig; gelb: signifikante Planabweichungen, Zielerreichung noch nicht
gefährdet; rot: Zielerreichung erscheint im gegebenen Zeitfenster nicht mehr

möglich.)

Darstellung der Kosten-/Finanzsituation bezugnehmend auf Basisplan

Kostenverlauf nach Arbeitspaketen, Kostenarten und zeitlichem Verlauf, sowie
Gesamtkostenverfolgung) mit Plan/Ist- bzw. Plan/Plan-Vergleich (tabellarisch;
Gesamtkostenverfolgung graphisch)

Selbsteinschätzung des Projektstandes insgesamt gemäß Ampel (grün: Stand
planmäßig; gelb: signifikante Planabweichungen; Zielerreichung noch nicht
gefährdet; rot: Zielerreichung im gegebenen Kostenrahmen und/oder

Finanzierungsrahmen erscheint nicht mehr möglich.)

Erläuterungen zum Sachstand zur Zusammenarbeit mit Dritten, zu

Auftragsvergaben/Verträgen und entsprechenden weiteren Planungen

e mit Partnern zur Durchführung der präklinischen Entwicklung

e mit Partnern zur Vorbereitung und Durchführung der klinischen Studien
Phase I

e mit Partnern zur Vorbereitung und Durchführung der klinischen Studien
Phase Il

e mit Partnern zur Vorbereitung und Durchführung der klinischen Studien
Phase Ill

e mit Partnern/Lieferanten für die Herstellung des Impfstoffes im Rahmen

dieses Vorhabens

Sachstand zur Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen, einschließlich

Erläuterungen zum Sachstand von Genehmigungsvorgängen und weiteren Planungen

für Genehmigungsvorgänge mit Regulierungsbehörden etc.

Aktualisierung Risikobericht
10

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