2.Bescheid.Anlage15_ZB_CureVac

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Vereinbarungen mit den Firmen BioNTech SE, CureVac AG und IDT Biologika GmbH in Bezug auf Impfstoffe gegen SARS-CoV-2

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DLR Projektträger

DLR Projektträger

Heinrich Konen Straße 1, 53227 Bonn
CureVac AG
Friedrich-Miescher-Str. 15
72076 Tübingen

Zuwendungsbescheid

R

DLR Projektträger

Ihre Ansprechpartner:
wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in
Telefon

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administrative/r Mitarbeiterin
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E Mail

Telefax

Datum

BEAUFTRAGT VOM

Bundesministerium
für Bildung
und Forschung

Bereich Gesundheit

 

31.08.2020

Betr.: Zuwendung aus dem Bundeshaushalt, Einzelplan 30, Kapitel 04, Titel 68530,

Haushaltsjahr 2020, für das Vorhaben:

"ACE-mR-CoV Entwicklung, Testung und Produktion eines SARS-CoV-2
Impfstoffes auf Basis der mRNA Technologie"

Förderkennzeichen: 01K120703
Bezug: Ihr Antrag vom 14.07.2020

mit Ergänzungen vom 21.07.2020 (E-Mail), 23.7.2020 (E-Mail), 31.07.2020 (E-Mail),
01.08.2020 (E Mail), 06.08.2020 (E-Mail), 15.08.2020
(E-Mail), 19.08.2020 (E-Mail) und 21.08.2020 (E-Mail)

Anlg.: Abdruck „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis

des BMBF - NKBF 2017“ (Stand: November 2019)

- Abdruck „Besondere Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im
mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Bildung und Forschung BNBest-mittelbarer Abruf BMBF“

(Stand: Januar 2015)
Gesamtvorkalkulation

- Vordruck „Empfangsbestätigung“

- Vordruck „Rechtsbehelfsverzicht"
Vordruck „Antrag profi Online“

- Hinweise für Zahlungsempfänger
Vordruck „Verwendungsnachweis“

Das Deutsche Zentrum für Luft und Raumfahrt e.V. ist
Mitglied der Helmholtz Gemeinschaft. Vertreter des DLR
sind der Vorstand und von ıhm ermächtigte Personen.
Auskünfte erteilt der Leiter Allgemeine Rechtsangelegen
heiten, Linder Höhe, 51 147 Köln (Hauptsitz des DLR).

DLR-PT-Vordr. b0241b/11.19_0
entspricht BMBF-Vordr. 0241b/11.19 0

 

Besucheradresse:

Bonn Oberkassel

Heinrich Konen Straße 5
Germany, 53227 Bonn
Telefon +49 228 3821-0
Telefax +49 228 3821 1229

innra.
1

Sehr geehrte Damen und Herren,

1. Höhe der Zuwendung/Finanzierungsform und -art/Zweckbindung/Bewilligungszeitraum/

 

Zahlungsplan

im Auftrag und aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
bewilligen wir Ihnen als beliehener Projektträger eine nicht rückzahlbare Zuwendung von
80,00 v. H. der tatsächlich entstehenden, aufgrund einer Nachkalkulation zu ermittelnden zu-

wendungsfähigen Selbstkosten, höchstens jedoch

251.612.248,35 €

(in Buchstaben: Zwei-fünf-eins-sechs-eins-zwei-zwei-vier-acht-Komma-drei-fünf Euro)
(Anteilfinanzierung).

Der vorstehende Betrag ist ein Höchstbetrag („bis zu“/,höchstens‘“), d. h., die konkrete Höhe
der Zuwendung wird erst nach erfolgter Prüfung des von Ihnen einzureichenden
Verwendungsnachweises im Schlussbescheid festgesetzt und steht bis dahin unter Vorbehalt.
Welche Kosten im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung als zuwendungsfähig
anzuerkennen sind, richtet sich nach den in diesem Zuwendungsbescheid und den
dazugehörigen Nebenbestimmungen getroffenen Regelungen. Bei der abschließenden
Festsetzung der Zuwendungshöhe werden zusätzliche Deckungsmittel im Sinne der

Nr. 2 NKBF 2017 auf Grundlage des Subsidiaritätsprinzips vorrangig gegenüber der

Zuwendung angesetzt und wirken demzufolge — ggf. anteilig - zuwendungsmindernd.

Die Zuwendung ist zweckgebunden; sie darf nur für das o. a. Vorhaben entsprechend Ihrem
Antrag vom 14.07.2020 einschließlich evtl. Ergänzungen (s. Bezug) und der beigefügten, von
uns im Einvernehmen mit Ihnen geänderten Gesamtvorkalkulation verwendet werden.

Die Bewilligung setzt voraus, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert bleibt.

Die Zuwendung gilt für den Zeitraum vom 01.08.2020 bis 31.12.2021 (Bewilligungszeitraum).

Die Zuwendung darf nur für die im Bewilligungszeitraum für das Vorhaben verursachten

Kosten abgerechnet werden.

Wir beabsichtigen, die Zuwendung kassenmäßig wie folgt zur Verfügung zu stellen:

102.789.939,76€ im Haushaltsjahr 2020
148.822.308,59€ im Haushaltsjahr 2021.

Fördermittel, die für das Haushaltsjahr 2020 kassenmäßig bereitgestellt sind und nicht bis
Ende des Jahres 2020 gem. NKBF 2017 Nr. 2.6.1 und der beigefügten BNBest -Abruf BMBF
abgerufen werden, stehen nicht für das Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung und werden aus

dem Vorhaben gekürzt. Analoges gilt auch für das Haushaltsjahr 2021.

In Abweichung zu den BNBest- mittelbarer Abruf BMBF Nr. 1 gilt für den letzten Mittelabruf
innerhalb des Vorhabens (Dez. 2021) folgende Regelung:
2

=;
Mit dem letzten Abruf des Haushaltsjahres 2021 können ausnahmsweise geplante
projektbezogene Kosten, die innerhalb der Laufzeit begründet sind und deren Begleichung bis
einschließlich 6 Wochen (Verwendungsfrist) nach Laufzeitende erfolgt, abgerufen werden.
Eine weitere Abrechnung von projektbezogenen Kosten und einer damit verbundenen
Auszahlung von Mitteln mit dem Verwendungsnachweis ist darüber hinaus nicht möglich.

2. Nebenbestimmungen und Hinweise

Die beigefügten NKBF 2017, welche Sie als Zuwendungsempfänger unmittelbar uns
gegenüber verpflichten und berechtigen, sind nach Maßgabe der nachstehenden
Bestimmungen Bestandteil dieses Bescheides. Das BMBF behält sich vor, die sich
daraus ergebenden Rechte selbst oder gemeinsam mit uns auszuüben.

Von der Anwendung ausgenommen sind die Regelungen der Nrn. 2.4.1, 2.6.4, 4.2 - 4.4 der
NKBF 2017.

Für die Auszahlung der Zuwendung gilt das Abrufverfahren. Die beigefügten BNBest-
mittelbarer Abruf BMBF sind nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen
ebenfalls Bestandteil dieses Bescheides.

- In Abweichung zu den NKBF 2017 Nr. 2.6.2.1 und 2.6.2.2 werden die nicht rückzahlbaren
Zuschüsse auf der Basis einer verbindlichen Meilensteinplanung gewährt. Dabei können
nach Erreichung eines Meilensteins die Mittel, welche zur Erreichung des nächsten
Meilensteins erforderlich sind, bis zur maximalen Höhe der kassenmäßigen
Mittelbereitstellung gem. NKBF 2017 Nr. 2.6.1 und der beigefügten BNBest -Abruf BMBF
abgerufen werden.

-  Mittelabrufe > 10Mio € müssen spätestens 1 Tag vorher gegenüber

liquiditaet@bmf.bund.de angezeigt werden.

Es gelten folgende weitere Nebenbestimmungen und Hinweise:

Beihilferechtlicher Hinweis:

Die beihilferechtliche Einordnung beruht insbesondere auf Ihren hierauf bezogenen
Angaben im Förderantrag.

Es ist sicherzustellen, dass diese Angaben vollständig, korrekt und aktuell sind. Sie sind
verpflichtet, beihilferechtlich relevante Änderungen dieser Angaben unverzüglich
mitzuteilen.

Diese Pflicht besteht unabhängig von der - strafbewehrten - Pflicht zur Mitteilung

subventionserheblicher Tatsachen.

Die Förderung für das o. a. Vorhaben erfolgt auf der Grundlage der Förderrichtlinie
„Sonderprogramm zur Forschung und Entwicklung dringend benötigter Impfstoffe gegen
SARS-COoV-2“ auf der beihilferechtlichen Grundlage von 8 1 der Regelung zur
vorübergehenden Gewährung von Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik

Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19
3

-A-

(„Bundesregelung Forschungs-, Entwicklungs- und Investitionsbeihilfen"), genehmigt am
28.04.2020 von der Europäischen Kommission unter der Referenz-Nr. SA. 57100 und unter
Zugrundelegung der Ziffern 3.6 des Befristeten Rahmens der EU-Kommission für staatliche
Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19
(Annahme am 19.03.2020 über die Mitteilung der Europäischen Kommission C (2020)
1863 final). Die Vorgaben der Rechtsgrundlage sind einzuhalten.

Die Kumulierung von mehreren Beihilfen für dieselben förderfähigen Kosten ist nur im
Rahmen der in der Förderrichtlinie „Sonderprogramm zur Forschung und Entwicklung
dringend benötigter Impfstoffe gegen SARS-CoV-2“ aufgeführten Regelungen bzw.

Ausnahmen gestattet.

Auszahlungssperren
Von der Zuwendung sind aus der Gesamtvorkalkulation folgende Mittel kassenmäßig

gesperrt:

Kategorie A

 

Von der Sperre betroffene Ansätze werden von der Austauschbarkeit zugunsten anderer

Positionen der Gesamtvorkalkulation ausgeschlossen.

Kategorie B
Sperren bis zur Erreichung des jeweils nächsten Meilensteins (zur Definition der
Meilensteine siehe Tabelle unter „Begleitendes Großprojektecontrolling“)

Meilenstein 0/ Initialzahlung
Meilenstein 1
Meilenstein 2

Meilenstein 3

 
  
 
     
   

 
  

 

 
  

 

Meilenstein 4

Gesperrte Bundesmittel können nicht ausgezahlt werden.
Über eine Aufhebung der Sperren entscheiden wir durch schriftlichen Änderungsbescheid,

wenn
4

-5-
Kategorie A
die Kosten für die geplanten Auftragsvergaben (Position 0850 Ifd. Nr. 1 bis 83) und
Investitionen (Position 0847 Ifd. Nr. 5, 7 und 8) anhand prüffähiger
Kalkulationen/Angebote erläutert und durch uns geprüft wurden.

Kategorie B
der entsprechende Meilenstein unter den im Absatz „Begleitendes

Großprojektecontrolling“ Ziffer 1 genannten Voraussetzungen erreicht ist.

Die vollständige Aufhebung einer Sperre aus Kategorie B setzt voraus, dass alle für die
jeweilige Meilensteintranche relevanten Sperren aus Kategorie A aufgehoben wurden.

Wir behalten uns für die von der Sperre betroffenen Ansätze/Meilensteintranchen einen
Teilwiderruf dieses Bescheides vor (Widerrufsvorbehalt nach 8 36 Abs. 2 Nr. 3 in
Verbindung mit 8 49 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz [VwVfG!]).

Widerrufsvorbehalt
Wir behalten uns vor, den Bescheid

- _inden Fällen der Nr. 6.1 NKBF2017,
- Inden Fällen einer Auszahlungssperre,

- den unter Nr. 1 oder Nr. 2 der Verwertungs- und Nutzungsmöglichkeiten aufgeführten

Auflagen nicht entsprochen wird,
- aus zwingenden Gründen

zu widerrufen und die Förderung ganz oder teilweise einzustellen (Widerrufsvorbehalt nach
8 36 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit 8 49 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Vergabe von Unteraufträgen an mindestens 50 v.H. gesellschaftsrechtlich
verbundene Unternehmen

Vor einer Auftragsvergabe mit einer Vergütung von mehr als 100 T€ (ohne USt.) an ein
mindestens 50 v.H. gesellschaftsrechtlich mit Ihnen verbundenes Unternehmen ist uns im
Rahmen von Nr. 2.5.1 NKBF 2017 das Ergebnis des wettbewerblichen Vergabeverfahrens

schriftlich zu erläutern.

Subventionscharakter der Zuwendung

Die Zuwendung ist eine Subvention im Sinne des $ 264 Abs. 8 Nr. 1 Strafgesetzbuch
(StGB). Sie sind mit Schreiben vom 31.07.2020 über die subventionserheblichen
Tatsachen und die Strafbarkeit des Subventionsbetrugs nach 8 264 StGB unterrichtet
worden und haben dies mit Schreiben vom 13.08.2020 bestätigt. Der Inhalt dieses

Schriftwechsels wird Bestandteil des Zuwendungsbescheides.

Tatsachen, die der Bewilligung, Gewährung, Weitergewährung, Inanspruchnahme oder
dem Belassen der Subvention oder des Subventionsvorteils entgegenstehen oder für die
Rückforderung der Subvention oder des Subventionsvorteils erheblich sind, sind
unverzüglich mitzuteilen. Besondere Offenbarungspflichten bleiben unberührt.
5

=;
- Veröffentlichungen

1. Forschungsergebrisse, die im Rahmen dieser Förderrichtlinie entstehen, müssen
publiziert werden, auch wenn die Studienhypothese nicht bestätigt wurde (NULL-
Resultate). Die Veröffentlichung soll in der Vorhabenlaufzeit, muss spätestens jedoch
sechs Monate nach Laufzeitende erfolgen.

2, Die Veröffentlichungen der Forschungs-/Studienergebnisse sollen grundsätzlich als
Open-Access-Publikation erfolgen.

3. Originaldaten zu den Publikationen sollen zur Nachnutzung gemäß den FAIR Prinzipien;
(findable, accessible, interoperable and reusable, siehe auch
https://data.europa.eu/euodp/data/dataset/open-research-data-the-uptake-of-the-pilot-in-
the-first-calls-of-horizon-2020/resource/7bde6e00-8516-4bac-9c72-16b1e542dc27) und
unter der Wahrung der Rechte Dritter, insbesondere Datenschutz und Urheberrecht
betreffend, zur Verfügung gestellt werden. Die Veröffentlichung muss spätestens sechs
Monate nach Laufzeitende erfolgen.

A. Zusätzlich zu Nr. 5.2.2 NKBF 2017 ist bei Veröffentlichungen und Maßnahmen der
Öffentlichkeitsarbeit — beispielsweise Messen, Internetauftritten, Mitteilungen zur
Patientenrekrutierung oder anderen — das Logo des BMBF mit dem Zusatz „Gefördert
vom“ gut sichtbar anzubringen. Das Logo sowie weitere Informationen zur Beachtung
von Logos und Corporate Design des Zuwendungsgebers BMBF kann abgerufen werden
unter der URL http://www.bmbf.de/bmbfservice/4607.php mit dem Benutzernamen:
„zuwendungs-info“ und dem Passwort „bmbf2006”

5, Wenn Sie aus dem Forschungsvorhaben resultierende Ergebnisse als Beitrag in einer
wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlichen, soll der unentgeltliche elektronische
Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich sein. Erscheint der Beitrag zunächst nicht
in einer unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so sollen Sie den Beitrag
zusätzlich - gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) —
unentgeltlich elektronisch zugänglich machen (Zweitveröffentlichung). Im Falle der
Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten.

6. Bei Veröffentlichungen im Internet mit Einrichtung einer Internetadresse ist folgendes
zu beachten:

3.1. Anmeldung
Die Start-URL und ggf. die Internet-Domain der zum Vorhaben angelegten
Webseiten ist dem zuständigen Fachreferat / Projektträger zu melden. Die
Anmeldung soll zusätzlich zur URL auch das Förderkennzeichen enthalten.

3.2. Abmeldung, Domainaufgabe
Wenn eine Fortnutzung einer Internet-Domain für Projektzwecke im Sinne der
Ergebnisverwertung nicht verfolgt wird oder zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr
verfolgt wird und Sie die für ein Vorhaben gesicherte Internet-Domain nach Ende
des Vorhabens oder zu einem späteren Zeitpunkt aufgeben wollen, ist das BMBF
vor Rückgabe der Domain unter der Mail: website@bmbf.bund.de darüber so

rechtzeitig zu informieren, dass dem BMBF die Entscheidung möglich ist, ob es die
6

Mn, MR
aufzugebende Domain im Einzelfall übernimmt. Sollte das BMBF eine Domain im
Einzelfall übernehmen, haben Sie diese ohne Kosten an das BMBF abzugeben und
dazu bei der Übertragung (KK-Antrag) mitzuwirken.

- Öffentlichkeitsarbeit
Wissenschaft und Forschung sind auf eine breite Akzeptanz in allen Ebenen der
Gesellschaft angewiesen. Um eine positive Grundeinstellung der Bevölkerung gegenüber
den Anliegen und Bedürfnissen der Forschung zu erreichen, gilt es, die Kontakte zwischen
Wissenschaft und Öffentlichkeit zu pflegen und die Kommunikation zu intensivieren. Hierzu
ist jeder Wissenschaftler und jede Wissenschaftlerin aufgefordert, seinen/ihren Beitrag zu

leisten.

Sie sind daher verpflichtet, bei geeigneten Anlässen die Öffentlichkeit über Ziele und
Ergebnisse dieses Vorhabens zu informieren. In Betracht kommen beispielsweise
Publikationen in populärwissenschaftlichen Zeitschriften, Berichte oder Interviews in der
Tagespresse oder in Funkmedien, aktive Teilnahme an öffentlichen
Informationsveranstaltungen, Tage der offenen Tür, Internet-Darstellungen oder Ähnliches:
das BMBF ist dabei jeweils als Förderer zu benennen. Eine derartige Aktivität zur
Öffentlichkeitsarbeit sollte wenigstens einmal jährlich stattfinden. Hierüber ist im Rahmen

des Zwischen- und Schlussberichtes zu berichten.

Wir sind über alle vom Zuwendungsempfänger bzw. von der Projektleitung initiierten
Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit im Vorfeld in Kenntnis zu setzen. Pressemitteilungen
sind uns zeitgleich mit den Medien zuzusenden. Zu Pressekonferenzen sind wir

einzuladen.

- Begleitendes Großprojektecontrolling
Aufgrund der Höhe der Zuwendung fällt das Vorhaben unter das begleitende
Großprojektecontrolling des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Daher sind dem BMBF (Referat 615 und Z 23) sowie dem DLR Projektträger die unten

aufgeführten Berichte in elektronischer Form vorzulegen:

1. Statusberichte
Im Projekt sind folgende zentrale Meilensteine auf Basis der Vorhabenbeschreibung mit
Stand vom 25.08.2020 definiert:

Meilenstein Inhalt Frist (oder
früher)

MS2
7

MS3

MS 4

 

Mit Erreichen des jeweiligen Meilensteins ist dem Zuwendungsgeber durch den
Zuwendungsempfänger ein ausführlicher Projektstatusbericht vorzulegen (Fristen siehe
Tabelle), der eine Bewertung des Projektverlaufs und eine Entscheidung über die
Auszahlung der gesperrten Mittel zulässt. Bei positivem Prüfergebnis werden die mit
dem jeweiligen Meilenstein verbundenen Mittel entsperrt; die zugehörigen Mittel können
dann nach den Regelungen des Abrufverfahrens abgerufen werden. Das
Nichterreichen eines Meilensteins kann zum (Teil-)Widerruf des Bescheides und zur

(teilweisen) Einstellung der Förderung führen.

Verzögert sich die Erreichung eines Meilensteins um mehr als zwei Monate gegenüber
dem obenstehenden Plan, so ist der Statusbericht unabhängig von der
Meilensteinerreichung mit Ablauf der zwei Monate vorzulegen. Bis zum endgültigen
Erreichen des verzögerten Meilensteins sind die Statusberichte monatlich aktualisiert

vorzulegen.

Die Statusberichte müssen folgende Punkte enthalten:

(Nur im Fall von mit dem Zuwendungsgeber abgestimmten Änderungen der
Projektziele und -inhalte) Kurzdarstellung der geänderten Projektziele und des
geänderten Projektinhalts mit Erläuterung der Änderung im Vergleich zum bisherigen
Status

Qualitative Fortschrittsbeschreibung

e Darstellung des Fortschritts und der erzielten Ergebnisse im Berichtszeitraum
(kritische Ereignisse, Meilensteine, etc.) mit kurzer Darstellung des Sachstands zum
Fortschritt bei den klinischen Studien.

e Zusammenfassung der Zeit-, Kosten- und Qualitäts-/Inhaltsdimension im Vergleich
zum Basisplan im Antrag und zum letzten Statusbericht. Änderungen gegenüber
dem Basisplan und ihre Auswirkungen auf den weiteren Projektverlauf sind zu
erläutern. Etwaige Gegenmaßnahmen sind darzulegen.

Darstellung der Zeit- und Terminsituation bezugnehmend auf Basisplan

e _Zeitplan/Terminplan (z. B. aussagekräftiges Gantt Chart) mit Plan/Ist bzw.

Plan/Plan-Vergleich, einschließlich Plan/Ist bzw. Plan/Plan-Meilensteindarstellung.
e _ Selbsteinschätzung des Projektstandes gemäß Ampel (grün: Stand planmäßig;

gelb: signifikante Planabweichungen, Zielerreichung noch nicht gefährdet; rot:

Zielerreichung erscheint im gegebenen Zeitfenster nicht mehr möglich.)
8

= >

Darstellung der Kosten-/Finanzsituation bezugnehmend auf Basisplan

e _Kostenverlauf nach Arbeitspaketen, Kostenarten und zeitlichem Verlauf, sowie
Gesamtkostenverfolgung) mit Plan/Ist- bzw. Plan/Plan-Vergleich (tabellarisch:
Gesamtkostenverfolgung graphisch)

e  Selbsteinschätzung des Projektstandes insgesamt gemäß Ampel (grün: Stand
planmäßig; gelb: signifikante Planabweichungen; Zielerreichung noch nicht
gefährdet; rot: Zielerreichung im gegebenen Kostenrahmen und/oder
Finanzierungsrahmen erscheint nicht mehr möglich.)

Erläuterungen zum Sachstand von Auftragsvergaben/Fremdleistungen und weiteren

Planungen für Auftragsvergaben/Fremdleistungen

e mit Partnern für klinische Studien
e mit Partnern für präklinische Studien
e mit Partnern zum Kapazitätsausbau für
"= Einkauf pDNA
"= mRNA-Produktion bei CMOs
= LNP-Formulation
": Fill&Finish
"= Packaging&Labelling
"» Diagnostik und Analysen
" Material- und Slotverfügbarkeiten

Sachstand zur Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen, einschließlich

Erläuterungen zum Sachstand von Genehmigungsvorgängen und weiteren Planungen

für Genehmigungsvorgänge mit Regulierungsbehörden etc.

Aktualisierung Risikobericht

. Ad-Hoc-Berichte

Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet das BMBF und den DLR Projektträger bei
erkennbaren, wesentlichen Entwicklungen, die Auswirkung auf Zeit- oder Kostenpläne

oder die Zielerreichung haben können, unverzüglich zu informieren.

Darüber hinaus kann das BMBF in begründeten Ausnahmefällen zusätzliche

Bedarfsberichte anfordern.

Beteiligung des Beirats

Zur Begleitung der Maßnahme hat der Zuwendungsgeber einen Beirat eingesetzt, der
zur Wahrnehmung seiner Aufgaben Einsicht in die Berichte des
Zuwendungsempfängers erhält. Die Informationen werden ausschließlich für die
Kontrolle des erfolgreichen Projektverlaufs anhand der Meilensteine verwendet. Sie
werden vertraulich behandelt. Der Zuwendungsempfänger kann in begründeten Fällen
beantragen, besonders schützenswerte Informationen nicht dem Beirat offenzulegen.
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-10 -

- Verwertungs- und Nutzungsmöglichkeiten

 

Auf die Rechte des Zuwendungsgebers an den Verwertungsrechten bei Vorliegen eines

öffentlichen Interesses bzw. zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit gemäß NKBF-2017

Nr. 3.4.2 weisen wir hin.

- Ergebnisse aus Unteraufträgen
Wir weisen Sie darauf hin, dass alle im Rahmen von Unteraufträgen entstandenen
Ergebnisse dem Auftraggeber gehören. Es bestehen jedoch keine Bedenken, den
Auftragnehmer im Rahmen eines gesonderten Vertrages gegen ein marktübliches Entgelt
an der Verwertung zu beteiligen, sofern die Erfüllung Ihrer Verwertungspflichten aus
diesem Zuwendungsverhältnis nicht beeinträchtigt wird. Auch gegen gemeinsame

Publikationen bestehen diesbezüglich keine Einwände.

- Datenschutz
Zur Sicherung des Datenschutzes sind rechtzeitig die erforderlichen datenschutzrechtlichen
Maßnahmen zu treffen und in Zweifelsfällen die für die Datenschutzkontrolle zuständigen
Stellen (im öffentlichen Bereich die Landesbeauftragten für den Datenschutz und der/die
Bundesbeauftragte für den Datenschutz, im Übrigen die betrieblichen Beauftragten für den

Datenschutz) einzuschalten.

- Zugänglichkeit und langfristige Sicherung von Forschungsdaten und -ergebnissen
Für die Bewältigung der gegenwärtigen Krise relevante Ergebnisse (z. B. case reports,
adverse events) sind sofort in geeigneter Weise (beispielsweise über existierende
öffentliche Forschungsdatenbanken) der globalen Forschergemeinschaft zugänglich zu
machen. Wir sind über die Veröffentlichung zu informieren. Falls Gründe gegen diese
Offenlegung sprechen, sind sie uns spätestens vier Wochen nach Zugang des

Zuwendungsbescheids mitzuteilen. Wir entscheiden dann über das weitere Vorgehen.
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