BSU-MFP-8004-20150728133120

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Verkehrsgutachten zum Bebauungsplan Heimfeld 43

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Lärmtechnische Untersuchung für den Vorhaben- und

Erschließungsplan im Bereich der Scharnhorstkaserne

25. April 1996

Projekt-Nr.: 6033

Auftraggeber:
HPE Hanseatische Projektierungsgesellschaft mbH,
Düsternstraße 3, 20335 Hamburg

MASUCH + OLBRISCH Beratende IngenieureVBI
Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen
Gewerbering 2, 22113 Oststeinbek
Tel. 040 / 713 004-0
1

Lärmtechnische Untersuchung für den Vorhaben- und Erschließungsplan im Bereich der Scharnhorstkaserne,

Projekt 6033
Inhaltsverzeichnis

1 Anlaß und Aufgabenstellung .............nnesnnneennsnnnnnnnnnunennnnnnenenennnnnnnnnnnnnnnnnnnnenennnennnnen 3
2 Örtliche Situation .........nessenssennsseunnsesennnnsnennnnnennnnnnennneennnnennennnnennnnnennnnnnsennnnnennnnnnnnnnnnn 3
3 Beurteilungsgrundlagen ..............enssenesessssnsnenennnnnnennnnnnnannnnnnnnnnnenennnennnnnannnnnennnnanenannnannennennnnn 4
3.1 Gewerbelärm ......nneeensenenennnsennnnnennnsnsenenennnennnnnnnnunnnenenenenennnnnnnnnnnnnnennanannannnnennanmnenennnnanenn 4
3.2 Lärm von öffentlichen Verkehrswegen nn 5

4 Gewerbelärm vom Betriebshof der Stadtreinigung.................nnnnnnnnnn 6
4.1] Betriebsbeschreibung ............ssssnenesensnnnnnnnnnnnnnnnnnennnnnenennnnenennnannnnnnnnanenenenennnnnnnn 6
4.2 Emissionen neneeensensensunennensnnennennnnnnsnnnnnensonennennnensnsnnnennnnensnnnnnnnennnnennenennannnnnnnnnenennenensnnenn 7
4.3 Immissionen .enaeeenennsnnenennnenensnssunnnensensensennennensennnsennnnennnnenannennnnnnennnnnnnnannnnnannnnnnenenn 10
4.3.1 Allgemeines zum Rechenmodell ........uasansnsnnneanaennnennnnennnnnnnannnennnennnnnnnnanaenenn 10

4.3.2 Beurteilungspegel ........unennsensseseseeneneennenennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnenennnennnnnenannnnnnnnnannnnnnennn 11

4.3.3 Spitzenpegel......nennenenesenesessessnssnssnnennsunnnnenannnnnnnnnnunnnennnuenennenennennnnnnannnnnnnnennnnnn 12

5 Lärm von öffentlichen Verkehrswegen......unnannnennnnnnnnnnennnnnnnennnnnenanenanannnannnnnnanann 14
5.1 Emissionen .....uenenesseesnsnsunsnsensnnsnnnnsnnnenensennunsnnennenennnnnenannnunnnennnnnnenennenenennannnnennennnanenn 14
5.2 Immissionen ...eeenennsnnenesnunenensnnnnssnenenennnnennensensnnennensnnnnnnenennnnnnnennnennnnsnnenenenennnnnnnenannnnannn 15
5.2.1 Allgemeines...........uunnssesnssesesensnanennnasnnenenennnnnnnnensnnonennnnnnennenenenannonnnnnnanennnennnenn 15

5.2.2 vorhandene Wohnbebauung an der Heimfelder Straße... nn. 15

5.2.3 Neubaugebiet Scharnhorstkaserne......unnunssnnennnnsenennnnnnnnennnnnnnnnnananennnnnnannnnnnnnn 16

6 Zusammenfassung und Beurteilung.......uasenssnsnnsesennnnsnsnenenennennnnannnananannnnnnennn 17
6.1 Gewerbelärm vom Betriebshof der Stadtreinigung...........nnennnnnnennnnnn 17
6.2 Lärm von Öffentlichen Verkehrswegen....unnaannnnannennnnennnnnnnnnennnnennnnannnn 18
6.2.1 vorhandene Wohnbebauung an der Heimfelder Straße... 18

6.2.2 Neubaugebiet Scharnhorstkaserne.....uunnnaeseseneeennenennennnennennnnennnnannenennnannn 18

7 Grundlagen- und Literaturverzeichnis ......nenassnnnnnnnnnnnannnnnnnenennnnnnnennnnnennnnnannnnnnnnnnnnn 19
8 Verzeichnis der Anlagen.........uneoesesesesesensnennnnnsnnnnnnnnenennnnnnnnnnnnannnnnnnnnanennnnnnannnnnnnnnnnnnnnnennnnnnn 20

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Lärmtechnische Untersuchung für den Vorhaben- und Erschließungsplan im Bereich der Scharnhorstkaserne,
Projekt 6033

 

1 Anlaß und Aufgabenstellung

Die Stadt Hamburg plant mit der Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes im
Bereich der Scharnhorstkaserne die Errichtung neuer Wohngebäude auf dem ehemaligen
Kasernengelände.

Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung werden folgende Konflikte untersucht:

e Schutz der geplanten Wohnbebauung vor Lärmeinwirkungen von dem südlich
angrenzenden Betriebs- und Recyclinghof der Stadtreinigung;

e Schutz der geplanten Wohnbebauung vor Lärmeinwirkungen von der Heimfelder
Straße;

e Aussagen zu durch das Baugebiet verursachten zusätzlichen Belastungen auf der
Heimfelder Straße im Bereich der bereits vorhandenen Wohnbebauung.

Gegebenenfalls werden Lärmschutzmaßnahmen erarbeitet.

2 Örtliche Situation

Das Gelände der ehemaligen Scharmnhorstkaserne befindet sich in Hamburg-Heimfeld südlich
der Heimfelder Straße. Im Südwesten angrenzend befindet sich bereits vorhandene
Wohnbebauung (Jungbrunnen, Triftweg). Östlich bzw. südöstlich des Plangebiets liegt das
Gelände des Allgemeinen Krankenhauses Harburg. Im Süden grenzt unmittelbar an das
Plangebiet ein Betriebs- und Recyclinghof der Stadtreinigung.

Die genauen örtlichen Gegebenheiten können dem Lageplan der Anlage 1 entnommen
werden.

An der südlichen Grenze zum Betriebshof der. Stadtreinigung liegt das Gelände der
ehemaligen Scharnhorstkaserne etwa 4 m oberhalb des nördlichen Betriebshofes. Der südliche
Teil des Betriebshofes liegt um weitere 2 m niedriger als der nördliche Geländebereich.

Für die geplante Wohnbebauung im Norden des Plangebiets an der Heimfelder Straße sowie
an der südlichen Plangebietsgrenze ist jeweils eine Einstufung als allgemeines Wohngebiet
vorgesehen. Für die inneren Neubauflächen ist eine Nutzung als reines Wohngebiet geplant.

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3 Beurteilungsgrundlagen

3.1 Gewerbelärm

Die Beurteilung des von dem Betriebshof der Stadtreinigung ausgehenden Lärms erfolgt nach
der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm, [3)) in Verbindung mit der
VDI-Richtlinie 2058, Blatt 1 [5].

Für die vor Gewerbelärm zu schützenden Nutzungen in der Umgebung des Betriebshofes legt
Ziffer 2.321 der TA Lärm die in Tabelle 1 zusammengefaßten Immissionsrichtwerte fest. Für
die unmittelbar an den Betriebshof angrenzenden Neubauflächen ist eine Einstufung als
allgemeines Wohngebiet (WA) geplant. Für weiter nördlich liegende Flächen ist ein Nutzung
als reines Wohngebiet (WR) vorgesehen. Die im Norden unmittelbar an der Heimfelder
Straße gelegenen Neubauflächen sollen wiederum als allgemeines Wohngebiet eingestuft
werden. Hinsichtlich der Schutzwürdigkeit gelten die Immissionsrichtwerte für Gebiete, in
denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind (vgl. allgemeines Wohngebiet gemäß 8 4
BauNVO) bzw. für Gebiete, in denen ausschließlich Wohnungen untergebracht sind (vgl.
reines Wohngebiet gemäß $ 3 BauNVO).

Tabelle 1: Immissionsrichtwerte für Gewerbelärm nach [3], Ziffer 2.321

» vgl. reine Wohngebiete (WR) gemäß $ 3 BauNVO

      
    
  

 
     

2) vgl. allgemeine Wohngebiete (WA) gemäß $ 4 BauNVO

Die Nachtzeit beträgt acht Stunden; sie beginnt um 22 Uhr und endet um 6 Uhr. Der
Immissionsrichtwert für die Nachtzeit gilt auch dann als überschritten, wenn ein Meßwert den
Immissionsrichtwert um mehr als 20 dB(A) überschreitet (vgl. [3], Ziffer 2.422.6).

Die aus dem Jahre 1968 stammende TA Lärm entspricht jedoch nicht mehr dem aktuellen Stand
der Technik auf dem Gebiet des Schallschutzes. Wir wenden deshalb die weitergehenden
Forderungen der VDI-Richtlinie 2058, Blatt 1 [5] ebenfalls an. Konkret bedeutet dies:

«e  Bezugszeitraum nachts ist die lauteste Stunde.

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° Bei Geräuscheinwirkungen in der Zeit von 6 bis 7 Uhr sowie 19 bis 22 Uhr
(Ruhezeiten) ist die erhöhte Störwirkung durch einen Zuschlag von 6 dB(A) zu den

jeweiligen Mittelungspegeln zu berücksichtigen.

«  Essoll vermieden werden, daß kurzzeitige Geräuschspitzen den Richtwert am Tage um
mehr als 30 dB(A) überschreiten.

3.2 Lärm von öffentlichen Verkehrswegen

Zur Beurteilung des Lärms von öffentlichen Verkehrswegen werden im vorliegenden Fall das
Baugesetzbuch (BauGB) und die Verkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV [6])) in
Verbindung mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG [1]) herangezogen:

e Nach $ I Abs. 5 BauGB sind bei der Bauleitplanung die Belange des Umweltschutzes
(auch des Schallschutzes) zu berücksichtigen.

e Nach $ 50 BImSchG ist die Flächenzuordnung so vorzunehmen, daß schädliche
Umwelteinwirkungen u.a. auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen
dienenden Gebiete vermieden werden.

Als Anhalt für die Beurteilung dienen die in der 16. BImSchV [6] angeführten
Immissionsgrenzwerte. Im vorliegenden Fall ist das Untersuchungsgebiet z.T. als reines bzw.
z.T. als allgemeines Wohngebiet eingestuft, so daß die in Tabelle 2 zusammengestellten
Immissionsgrenzwerte gelten.

Tabelle 2: Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV [6]

 
 

Gebietsnutzung Immissionsgrenzwerte [dB(A)]

reine und allgemeine Wohngebiete (WR, WA)

Zur Beschreibung gegebenenfalls erforderlicher passiver Lärmschutzmaßnahmen an den

 

Gebäuden werden mit Bezug auf die „maßgeblichen Außenlärmpegel” Lärmpegelbereiche gemäß
DIN 4109 [8] festgelegt. Grundlage dafür sind (siehe [7], Seite 14) die Beurteilungspegel tags
(6 bis 22 Uhr), wobei zu den errechneten Werten 3 dB(A) addiert werden.

Aus den Lärmpegelbereichen läßt sich im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren der
erforderliche passive Schallschutz (Fenster, Lüftungen, etc.) nach DIN 4109 [7] ableiten.

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4 Gewerbelärm vom Betriebshof der Stadtreinigung

4.1  Betriebsbeschreibung

Der Betriebshof der Stadtreinigung gliedert sich in einen nördlichen und einen südlichen
Teilbereich. Auf dem nördlichen Bereich befinden sich etwa 20 Garagen. Auf dem südlichen
Grundstücksbereich befinden sich etwa 30 weitere Garagen, eine Kfz-Werkstatt mit
angeschlossenem Verwaltungsgebäude sowie der Recyclinghof. Die genauen örtlichen
Gegebenheiten können der Anlage 1 entnommen werden.

Der Betriebshof dient zum Abstellen nicht im Einsatz befindlicher Fahrzeuge sowie zur
Reinigung und Wartung der Fahrzeuge. Im Winter findet dort zusätzlich die Beladung der
Streufahrzeuge mit Streugut statt. Der südwestliche Teilbereich des Geländes wird als
Recyclinghof genutzt, wo private Nutzer wiederverwertbare Abfälle (Glas, Papier, Sperrholz
etc.) in dafür bereitstehenden Containern entsorgen können.

Die Zufahrt zum Betriebshof erfolgt von Süden von der Denickestraße aus, die Abfahrt im
Nordwesten über den Triftweg.

Die Betriebszeiten bzw. Arbeitszeiten der Mitarbeiter der Stadtreinigung liegen zwischen 6:00
und 15:30 Uhr; der Recyclinghof ist von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Eine Ausnahme bildet
der Winterstreudienst: In diesem Fall ist je nach Wetterlage ein durchgehender Betrieb — auch
in der Nacht — nicht auszuschließen.

Der tägliche LKW-Verkehr auf dem Betriebsgelände setzt sich aus An- und Abfahrten der
Einsatzfahrzeuge (morgens, mittags, abends) und den Containerabfuhren zusammen.

Bei normalem Betriebsablauf ohne Winterstreudienst ergibt sich folgendes: In der Zeit
zwischen 6:00 und 7:00 Uhr ist mit etwa 20 Abfahrten vom nördlichen Betriebsgelände sowie
50 Abfahrten vom südlichen Betriebsgelände zu rechnen. Im Winter muß auf dem nördlichen
Betriebshof für etwa 10 - 15 Fahrzeuge bzw. auf dem südlichen Betriebshof für etwa 25
Fahrzeuge mit einer 15-minütigen Warmlaufphase für die Fahrzeughydraulik gerechnet
werden, wo die Fahrzeugmotoren im Leerlauf betrieben werden.

Die Ankunft der Fahrzeuge am Abend findet in der Regel gegen 15:30 Uhr statt. Im
ungünstigsten Fall kann es vorkommen, daß sämtliche Fahrzeuge auch mittags das Gelände
anfahren und wieder verlassen.

Für den Containerdienst auf dem Recyclinghof kann von etwa 10 Containerwechseln pro Tag
ausgegangen werden, wobei ein Wechsel in die Zeit zwischen 6:00 und 7:00 Uhr fällt. In der
Regel hat das Containertransportfahrzeug einen leeren Container dabei, so daß nur eine
Anfahrt pro Wechsel erforderlich ist. Der Containerwechsel erfolgt aufgrund der dicht
benachbart aufgestellten Container derart, daß insgesamt 6 Ladevorgänge erforderlich sind:
Zunächst wird der leere Container auf dem Gelände abgestellt. Danach kann der volle
Container aufgenommen und beiseite gestellt werden. Anschließend wird der leere Container

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wieder aufgenommen und auf den endgültigen Standort gebracht, bevor der volle Container
wieder aufgeladen und abgefahren werden kann.

Im Winter kommen im Falle des Streudienstes weitere An- und Abfahrten der Streufahrzeuge
hinzu. Hierbei kann im ungünstigsten Fall von etwa 40 Streufahrzeugen ausgegangen werden,
die durchgehend im Einsatz sind. Bei einer mittleren Einsatzdauer von etwa 2 Stunden kann
dementsprechend mit etwa 20 An- und Abfahrten pro Stunde gerechnet werden (auch in der
Nacht). Die Beladung der Fahrzeuge erfolgt auf dem nördlichen Betriebshofgelände mit Hilfe
eines Radladers.

Für den Kundenverkehr zum Recyclinghof kann im Mittel von etwa 500 PKW pro Tag
ausgegangen werden.

Weiterhin befinden sich im Bereich des Recyclinghofes spezielle Container für Papier und
Sperrholz, in denen eine elektrisch betriebene Presse integriert ist. Diese schaltet sich nach
Bedarf automatisch an und ab.

4.2 Emissionen

Die maßgeblichen Emissionsquellen auf dem Betriebshof der Stadtreinigung ergeben sich
durch:

e die LKW-Fahrten (reguläre Einsatzfahrzeuge, Containerwechsel, Streufahrzeuge);

e weitere Geräusche durch die LKW auf dem Betriebshof (LK W-Autohof: Rangieren,
Türenschlagen, Motor starten, Druckluftbremse, etc.);

e den Radlader-Betrieb beim Winterstreudienst;
e den Containerwechsel (Verladung, Rangieren);
e den PKW-Kundenverkehr (Recyclinghof);

« PKW-Stellplatzgeräusche (Türenschlagen, Kofferraum schließen, Motor starten etc.)
im Bereich der Reststoff-Container;

® den Betrieb der Containerpressen für Papier und Sperrholz;

e Geräusche beim Flascheneinwurf in den Glascontainer.

Alle weiteren Quellen sind gegenüber den obigen vernachlässigbar, da sie entweder weiter
von den maßgeblichen Immissionsorten entfernt sind oder niedrigere Schalleistungspegel

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und/oder niedrigere Einwirkzeiten aufweisen. Dieses gilt insbesondere für die
Fahrzeugreinigung mittels eines Hochdruckreinigers auf dem südlichen Betriebshof sowie die
Geräusche, die bei der Entladung der Reststoffe in die Container (mit Ausnahme des
Glascontainers) entstehen.

Zur Bestimmung der Schalleistungsbeurteilungspegel wurden die in der Betriebsbeschreibung
des Abschnitts 4.1 aufgeführten Belastungen zugrunde gelegt. Die Belastungen sowie die
Schalleistungs- und Schalleistungsbeurteilungspegel tags sind in der Tabelle 3
zusammengestellt. Die Zeitbeurteilung nach VDI-Richtlinie 2058, Blatt 1 [5] ist darin
emissionsseitig enthalten. Für den Nachtabschnitt (lauteste Stunde) sind die entsprechenden
Werte in der Tabelle 4 aufgeführt.

Die  Schalleistungsbeurteilungspegel der PKW- und LKW-Fahrten auf den
Betriebsgrundstücken wurden entsprechend der Einwirkzeit (aus Fahrstrecke und
Geschwindigkeit) ermittelt.

Zur Ermittlung der Schalleistungspegel bei der Containerverladung wurden Schallpegel-
messungen durchgeführt. Die Schalleistungen der Containerpressen sowie beim
Flascheneinwurf in den Glascontainer wurden ebenfalls durch Messungen bestimmt. Die
Ergebnisse sind in der Anlage 3 detailliert zusammengestellt.

Als Grundlage für die Ermittlung der PKW-Stellplatzgeräusche der Recyclinghof-Besucher
wurde die Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz [11]
herangezogen. Als Parkplatzart wurde eine Stellplatzanlage eines Einkaufszentrums gewählt,
da im vorliegenden Fall die Häufigkeit des Türen- und Kofferraumschließens vergleichbar ist.
Die Emissionen durch die LKW, die zusätzlich zu den Fahrten auf dem Betriebsgelände durch
Rangieren, Türenschlagen, Druckluftbremsen etc. entstehen, wurden ebenfalls anhand der
Parkplatzlärmstudie ermittelt, wobei als Parkplatzart ein LKW-Autohof gewählt wurde.
Sowohl für den PKW- als auch den LKW-Stellplatzlärm wurden die entsprechenden
Parkplatzart- und Taktmaximal-Zuschläge berücksichtigt.

(Anmerkung: Der pauschale Taktmaximalzuschlag dient zur Berücksichtigung von impulshaltigen
Geräuschen. In der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz [11]
findet sich der Hinweis, daß der Taktmaximalzuschlag jedoch eine Funktion des Abstandes ist und
bei zunehmender Entfernung des Emittenten immer weniger aus dem Hintergrundgeräusch
herausragt (vgl. S. 45, Parplatzlärmstudie). Dies entspricht auch unserer Erfahrung, nach der bei
großen Entfernungen impulshaltige Geräusche kaum noch zum Beurteilungspegel beitragen.
Somit wäre es zumindest für die hinreichend weit entfernten Immissionsorte möglich, auf den
Taktmaximalzuschlag zu verzichten. Die explizite Berücksichtigung dieses Zuschlages stellt somit

eine Rechnung auf der sicheren Seite dar.)

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Tabelle 3: Belastungsmodell und Schalleistungsbeurteilungspegel tags

  
  

   

Lv”? | Lynn? | Ey,”

iR? [dBcA)] | [dBCAym] |_[aB

    
 

    
  

LKW-Fahrten:
Abfahrten vom nördlichen Betriebshof
Anfahrten zum nördlichen Betriebshof
Abfahrten vom südlichen Betriebshof
Anfahrten zum südlichen Betriebshof

    
 
    
 
   
   
 

Container-Fahrzeuge

Anf. Streufahrzeuge (Winterstreudienst)
Abf. Streufahrzeuge (Winterstreudienst)
nördlicher Betriebshofbereich:
LKW-Autohof (normaler Betrieb)

 
  
 
 
   
 

   
 
   
  
 

  
 

89,4 99

  
  
 

   
 

Warmlaufphase (Winter) 91,29
93,4

LKW-Autohof (Winterstreudienst) 98,1 9°

Radladereinsatz (Winterstreudienst) 110,4 ®

  

110,7

  
 
 

  

südlicher Betriebshofbereich:
LKW-Autohof (normaler Betrieb)
Warmlaufphase (Winter)

 
   
 
      
 

Teilfläche Recyclinghof:
13)

 
 

Ladegeräusche (Containerverladung)
13)

 
 
  

Rangieren (Containerverladung)
PKW-Stellplatzlärm

Containerpresse (Sperrholz)

    
 
  

Papierpresse + Glascontainer '”

  

Einwirkzeit eines Vorgangs

Schalleistungspegel

längenbezogener Schalleistungsbeurteilungspegel (Berücksichtigung einer Geschwindigkeit von 15 km/h)
Schalleistungsbeurteilungspegel

® innerhalb der Ruhezeiten tags (6 - 7 Uhr, 19-22 Uhr)

außerhalb der Ruhezeiten tags (7 — 19 Uhr)

? gemäß Vorentwurf zur 6. VwV zum BImSchG (TA Lärm) [4]

9 inkl. Ruhezeitenzuschlag von 6 dB(A)

® gemäß Parkplatzlärmstudie [11] (LKW-Autohof)

S

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Projekt 6033
me

'% gemäß Parkplatzlärmstudie [11] (Leerlauf)
'D Radlader Volvo BML 70, Angaben des Herstellers

’ gemäß Parkplatzlärmstudie [11] (PKW-Parkplätze an Einkaufszentren)

u gesamter Containerwechsel (insgesamt 6 Ladevorgänge, s. Text)

9 aus Schallpegelmessungen abgeleitet (s. Anlage 3)

2 entspricht 50 % der Öffnungszeiten des Recyclinghofes (zur sicheren Seite hin eher überbewertet)

19 Glaseinwurf und Papierpresse zusammen (Container unmittelbar benachbart)

Tabelle 4: Belastungsmodell und Schalleistungsbeurteilungspegel nachts (lauteste Stunde)
Tr » Ly” Ly..” Lyr?
1 |rasaı [tascaymı | tamcayı

LKW-Fahrten:
20 105 ? 76,2
20 105 ” 76,2

    
   

         
 
  
 

  
 
 

Anf. Streufahrzeuge (Winterstreudienst)
Abf. Streufahrzeuge (Winterstreudienst)

   

   

nördlicher Betriebshofbereich;
LKW-Autohof (Winterstreudienst)
Radladereinsatz (Winterstreudienst)

 
  

 
    

Summe

   

Einwirkzeit eines Vorgangs

Schalleistungspegel

” längenbezogener Schalleistungsbeurteilungspegel (Berücksichtigung einer Geschwindigkeit von 15 km/h)
Schalleistungsbeurteilungspegel

” gemäß Vorentwurf zur 6. VwV zum BImSchG (TA Lärm) [4]

® gemäß Parkplatzlärmstudie [11] (LKW-Autohof)

? Radlader Volvo BML 70, Angaben des Herstellers

4.3  Immissionen
4.3.1 Allgemeines zum Rechenmodell

Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgte mit Hilfe des kommerziellen EDV-
Programmes CADNA/A, Version 1.10.34 [12] auf Grundlage des in den VDI-Richtlinien
2714 [9] bzw. 2720 [10] beschriebenen Verfahrens. Die in die Modellrechnung eingehenden
örtlichen Gegebenheiten sowie die Lage der Lärmquellen und Immissionsorte sind aus der
Anlage 1 ersichtlich.

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