BSU-MFP-8004-20150728133120
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Verkehrsgutachten zum Bebauungsplan Heimfeld 43“
Lärmtechnische Untersuchung für den Vorhaben- und Erschließungsplan im Bereich der Scharnhorstkaserne 25. April 1996 Projekt-Nr.: 6033 Auftraggeber: HPE Hanseatische Projektierungsgesellschaft mbH, Düsternstraße 3, 20335 Hamburg MASUCH + OLBRISCH Beratende IngenieureVBI Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen Gewerbering 2, 22113 Oststeinbek Tel. 040 / 713 004-0
Lärmtechnische Untersuchung für den Vorhaben- und Erschließungsplan im Bereich der Scharnhorstkaserne, Projekt 6033 Inhaltsverzeichnis 1 Anlaß und Aufgabenstellung .............nnesnnneennsnnnnnnnnnunennnnnnenenennnnnnnnnnnnnnnnnnnnenennnennnnen 3 2 Örtliche Situation .........nessenssennsseunnsesennnnsnennnnnennnnnnennneennnnennennnnennnnnennnnnnsennnnnennnnnnnnnnnnn 3 3 Beurteilungsgrundlagen ..............enssenesessssnsnenennnnnnennnnnnnannnnnnnnnnnenennnennnnnannnnnennnnanenannnannennennnnn 4 3.1 Gewerbelärm ......nneeensenenennnsennnnnennnsnsenenennnennnnnnnnunnnenenenenennnnnnnnnnnnnnennanannannnnennanmnenennnnanenn 4 3.2 Lärm von öffentlichen Verkehrswegen nn 5 4 Gewerbelärm vom Betriebshof der Stadtreinigung.................nnnnnnnnnn 6 4.1] Betriebsbeschreibung ............ssssnenesensnnnnnnnnnnnnnnnnnennnnnenennnnenennnannnnnnnnanenenenennnnnnnn 6 4.2 Emissionen neneeensensensunennensnnennennnnnnsnnnnnensonennennnensnsnnnennnnensnnnnnnnennnnennenennannnnnnnnnenennenensnnenn 7 4.3 Immissionen .enaeeenennsnnenennnenensnssunnnensensensennennensennnsennnnennnnenannennnnnnennnnnnnnannnnnannnnnnenenn 10 4.3.1 Allgemeines zum Rechenmodell ........uasansnsnnneanaennnennnnennnnnnnannnennnennnnnnnnanaenenn 10 4.3.2 Beurteilungspegel ........unennsensseseseeneneennenennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnenennnennnnnenannnnnnnnnannnnnnennn 11 4.3.3 Spitzenpegel......nennenenesenesessessnssnssnnennsunnnnenannnnnnnnnnunnnennnuenennenennennnnnnannnnnnnnennnnnn 12 5 Lärm von öffentlichen Verkehrswegen......unnannnennnnnnnnnnennnnnnnennnnnenanenanannnannnnnnanann 14 5.1 Emissionen .....uenenesseesnsnsunsnsensnnsnnnnsnnnenensennunsnnennenennnnnenannnunnnennnnnnenennenenennannnnennennnanenn 14 5.2 Immissionen ...eeenennsnnenesnunenensnnnnssnenenennnnennensensnnennensnnnnnnenennnnnnnennnennnnsnnenenenennnnnnnenannnnannn 15 5.2.1 Allgemeines...........uunnssesnssesesensnanennnasnnenenennnnnnnnensnnonennnnnnennenenenannonnnnnnanennnennnenn 15 5.2.2 vorhandene Wohnbebauung an der Heimfelder Straße... nn. 15 5.2.3 Neubaugebiet Scharnhorstkaserne......unnunssnnennnnsenennnnnnnnennnnnnnnnnananennnnnnannnnnnnnn 16 6 Zusammenfassung und Beurteilung.......uasenssnsnnsesennnnsnsnenenennennnnannnananannnnnnennn 17 6.1 Gewerbelärm vom Betriebshof der Stadtreinigung...........nnennnnnnennnnnn 17 6.2 Lärm von Öffentlichen Verkehrswegen....unnaannnnannennnnennnnnnnnnennnnennnnannnn 18 6.2.1 vorhandene Wohnbebauung an der Heimfelder Straße... 18 6.2.2 Neubaugebiet Scharnhorstkaserne.....uunnnaeseseneeennenennennnennennnnennnnannenennnannn 18 7 Grundlagen- und Literaturverzeichnis ......nenassnnnnnnnnnnnannnnnnnenennnnnnnennnnnennnnnannnnnnnnnnnnn 19 8 Verzeichnis der Anlagen.........uneoesesesesesensnennnnnsnnnnnnnnenennnnnnnnnnnnannnnnnnnnanennnnnnannnnnnnnnnnnnnnnennnnnnn 20 Seite 2 D:\PROJEKTE\C6033\BERICHT.DOC
Lärmtechnische Untersuchung für den Vorhaben- und Erschließungsplan im Bereich der Scharnhorstkaserne, Projekt 6033 1 Anlaß und Aufgabenstellung Die Stadt Hamburg plant mit der Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes im Bereich der Scharnhorstkaserne die Errichtung neuer Wohngebäude auf dem ehemaligen Kasernengelände. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung werden folgende Konflikte untersucht: e Schutz der geplanten Wohnbebauung vor Lärmeinwirkungen von dem südlich angrenzenden Betriebs- und Recyclinghof der Stadtreinigung; e Schutz der geplanten Wohnbebauung vor Lärmeinwirkungen von der Heimfelder Straße; e Aussagen zu durch das Baugebiet verursachten zusätzlichen Belastungen auf der Heimfelder Straße im Bereich der bereits vorhandenen Wohnbebauung. Gegebenenfalls werden Lärmschutzmaßnahmen erarbeitet. 2 Örtliche Situation Das Gelände der ehemaligen Scharmnhorstkaserne befindet sich in Hamburg-Heimfeld südlich der Heimfelder Straße. Im Südwesten angrenzend befindet sich bereits vorhandene Wohnbebauung (Jungbrunnen, Triftweg). Östlich bzw. südöstlich des Plangebiets liegt das Gelände des Allgemeinen Krankenhauses Harburg. Im Süden grenzt unmittelbar an das Plangebiet ein Betriebs- und Recyclinghof der Stadtreinigung. Die genauen örtlichen Gegebenheiten können dem Lageplan der Anlage 1 entnommen werden. An der südlichen Grenze zum Betriebshof der. Stadtreinigung liegt das Gelände der ehemaligen Scharnhorstkaserne etwa 4 m oberhalb des nördlichen Betriebshofes. Der südliche Teil des Betriebshofes liegt um weitere 2 m niedriger als der nördliche Geländebereich. Für die geplante Wohnbebauung im Norden des Plangebiets an der Heimfelder Straße sowie an der südlichen Plangebietsgrenze ist jeweils eine Einstufung als allgemeines Wohngebiet vorgesehen. Für die inneren Neubauflächen ist eine Nutzung als reines Wohngebiet geplant. Seite 3 DAPROJEKTE\C6033\BERICHT.DOC
Lärmtechnische Untersuchung für den Vorhaben- und Erschließungsplan im Bereich der Scharnhorstkaserne, Projekt 6033 3 Beurteilungsgrundlagen 3.1 Gewerbelärm Die Beurteilung des von dem Betriebshof der Stadtreinigung ausgehenden Lärms erfolgt nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm, [3)) in Verbindung mit der VDI-Richtlinie 2058, Blatt 1 [5]. Für die vor Gewerbelärm zu schützenden Nutzungen in der Umgebung des Betriebshofes legt Ziffer 2.321 der TA Lärm die in Tabelle 1 zusammengefaßten Immissionsrichtwerte fest. Für die unmittelbar an den Betriebshof angrenzenden Neubauflächen ist eine Einstufung als allgemeines Wohngebiet (WA) geplant. Für weiter nördlich liegende Flächen ist ein Nutzung als reines Wohngebiet (WR) vorgesehen. Die im Norden unmittelbar an der Heimfelder Straße gelegenen Neubauflächen sollen wiederum als allgemeines Wohngebiet eingestuft werden. Hinsichtlich der Schutzwürdigkeit gelten die Immissionsrichtwerte für Gebiete, in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind (vgl. allgemeines Wohngebiet gemäß 8 4 BauNVO) bzw. für Gebiete, in denen ausschließlich Wohnungen untergebracht sind (vgl. reines Wohngebiet gemäß $ 3 BauNVO). Tabelle 1: Immissionsrichtwerte für Gewerbelärm nach [3], Ziffer 2.321 » vgl. reine Wohngebiete (WR) gemäß $ 3 BauNVO 2) vgl. allgemeine Wohngebiete (WA) gemäß $ 4 BauNVO Die Nachtzeit beträgt acht Stunden; sie beginnt um 22 Uhr und endet um 6 Uhr. Der Immissionsrichtwert für die Nachtzeit gilt auch dann als überschritten, wenn ein Meßwert den Immissionsrichtwert um mehr als 20 dB(A) überschreitet (vgl. [3], Ziffer 2.422.6). Die aus dem Jahre 1968 stammende TA Lärm entspricht jedoch nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik auf dem Gebiet des Schallschutzes. Wir wenden deshalb die weitergehenden Forderungen der VDI-Richtlinie 2058, Blatt 1 [5] ebenfalls an. Konkret bedeutet dies: «e Bezugszeitraum nachts ist die lauteste Stunde. Seite 4 D:PROJEKTE\C6033\BERICHT.DOC
Lärmtechnische Untersuchung für den Vorhaben- und Erschließungsplan im Bereich der Scharnhorstkaserne, Projekt 6033 ° Bei Geräuscheinwirkungen in der Zeit von 6 bis 7 Uhr sowie 19 bis 22 Uhr (Ruhezeiten) ist die erhöhte Störwirkung durch einen Zuschlag von 6 dB(A) zu den jeweiligen Mittelungspegeln zu berücksichtigen. « Essoll vermieden werden, daß kurzzeitige Geräuschspitzen den Richtwert am Tage um mehr als 30 dB(A) überschreiten. 3.2 Lärm von öffentlichen Verkehrswegen Zur Beurteilung des Lärms von öffentlichen Verkehrswegen werden im vorliegenden Fall das Baugesetzbuch (BauGB) und die Verkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV [6])) in Verbindung mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG [1]) herangezogen: e Nach $ I Abs. 5 BauGB sind bei der Bauleitplanung die Belange des Umweltschutzes (auch des Schallschutzes) zu berücksichtigen. e Nach $ 50 BImSchG ist die Flächenzuordnung so vorzunehmen, daß schädliche Umwelteinwirkungen u.a. auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete vermieden werden. Als Anhalt für die Beurteilung dienen die in der 16. BImSchV [6] angeführten Immissionsgrenzwerte. Im vorliegenden Fall ist das Untersuchungsgebiet z.T. als reines bzw. z.T. als allgemeines Wohngebiet eingestuft, so daß die in Tabelle 2 zusammengestellten Immissionsgrenzwerte gelten. Tabelle 2: Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV [6] Gebietsnutzung Immissionsgrenzwerte [dB(A)] reine und allgemeine Wohngebiete (WR, WA) Zur Beschreibung gegebenenfalls erforderlicher passiver Lärmschutzmaßnahmen an den Gebäuden werden mit Bezug auf die „maßgeblichen Außenlärmpegel” Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 [8] festgelegt. Grundlage dafür sind (siehe [7], Seite 14) die Beurteilungspegel tags (6 bis 22 Uhr), wobei zu den errechneten Werten 3 dB(A) addiert werden. Aus den Lärmpegelbereichen läßt sich im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren der erforderliche passive Schallschutz (Fenster, Lüftungen, etc.) nach DIN 4109 [7] ableiten. Seite 5 D:\PROJEKTE\C6033\BERICHT.DOC
Lärmtechnische Untersuchung für den Vorhaben- und Erschließungsplan im Bereich der Scharnhorstkaserne, Projekt 6033 4 Gewerbelärm vom Betriebshof der Stadtreinigung 4.1 Betriebsbeschreibung Der Betriebshof der Stadtreinigung gliedert sich in einen nördlichen und einen südlichen Teilbereich. Auf dem nördlichen Bereich befinden sich etwa 20 Garagen. Auf dem südlichen Grundstücksbereich befinden sich etwa 30 weitere Garagen, eine Kfz-Werkstatt mit angeschlossenem Verwaltungsgebäude sowie der Recyclinghof. Die genauen örtlichen Gegebenheiten können der Anlage 1 entnommen werden. Der Betriebshof dient zum Abstellen nicht im Einsatz befindlicher Fahrzeuge sowie zur Reinigung und Wartung der Fahrzeuge. Im Winter findet dort zusätzlich die Beladung der Streufahrzeuge mit Streugut statt. Der südwestliche Teilbereich des Geländes wird als Recyclinghof genutzt, wo private Nutzer wiederverwertbare Abfälle (Glas, Papier, Sperrholz etc.) in dafür bereitstehenden Containern entsorgen können. Die Zufahrt zum Betriebshof erfolgt von Süden von der Denickestraße aus, die Abfahrt im Nordwesten über den Triftweg. Die Betriebszeiten bzw. Arbeitszeiten der Mitarbeiter der Stadtreinigung liegen zwischen 6:00 und 15:30 Uhr; der Recyclinghof ist von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Eine Ausnahme bildet der Winterstreudienst: In diesem Fall ist je nach Wetterlage ein durchgehender Betrieb — auch in der Nacht — nicht auszuschließen. Der tägliche LKW-Verkehr auf dem Betriebsgelände setzt sich aus An- und Abfahrten der Einsatzfahrzeuge (morgens, mittags, abends) und den Containerabfuhren zusammen. Bei normalem Betriebsablauf ohne Winterstreudienst ergibt sich folgendes: In der Zeit zwischen 6:00 und 7:00 Uhr ist mit etwa 20 Abfahrten vom nördlichen Betriebsgelände sowie 50 Abfahrten vom südlichen Betriebsgelände zu rechnen. Im Winter muß auf dem nördlichen Betriebshof für etwa 10 - 15 Fahrzeuge bzw. auf dem südlichen Betriebshof für etwa 25 Fahrzeuge mit einer 15-minütigen Warmlaufphase für die Fahrzeughydraulik gerechnet werden, wo die Fahrzeugmotoren im Leerlauf betrieben werden. Die Ankunft der Fahrzeuge am Abend findet in der Regel gegen 15:30 Uhr statt. Im ungünstigsten Fall kann es vorkommen, daß sämtliche Fahrzeuge auch mittags das Gelände anfahren und wieder verlassen. Für den Containerdienst auf dem Recyclinghof kann von etwa 10 Containerwechseln pro Tag ausgegangen werden, wobei ein Wechsel in die Zeit zwischen 6:00 und 7:00 Uhr fällt. In der Regel hat das Containertransportfahrzeug einen leeren Container dabei, so daß nur eine Anfahrt pro Wechsel erforderlich ist. Der Containerwechsel erfolgt aufgrund der dicht benachbart aufgestellten Container derart, daß insgesamt 6 Ladevorgänge erforderlich sind: Zunächst wird der leere Container auf dem Gelände abgestellt. Danach kann der volle Container aufgenommen und beiseite gestellt werden. Anschließend wird der leere Container Seite 6 D:\PROJEKTE\C6033\BERICHT.DOC
Lärmtechnische Untersuchung für den Vorhaben- und Erschließungsplan im Bereich der Scharnhorstkaserne, Projekt 6033 wieder aufgenommen und auf den endgültigen Standort gebracht, bevor der volle Container wieder aufgeladen und abgefahren werden kann. Im Winter kommen im Falle des Streudienstes weitere An- und Abfahrten der Streufahrzeuge hinzu. Hierbei kann im ungünstigsten Fall von etwa 40 Streufahrzeugen ausgegangen werden, die durchgehend im Einsatz sind. Bei einer mittleren Einsatzdauer von etwa 2 Stunden kann dementsprechend mit etwa 20 An- und Abfahrten pro Stunde gerechnet werden (auch in der Nacht). Die Beladung der Fahrzeuge erfolgt auf dem nördlichen Betriebshofgelände mit Hilfe eines Radladers. Für den Kundenverkehr zum Recyclinghof kann im Mittel von etwa 500 PKW pro Tag ausgegangen werden. Weiterhin befinden sich im Bereich des Recyclinghofes spezielle Container für Papier und Sperrholz, in denen eine elektrisch betriebene Presse integriert ist. Diese schaltet sich nach Bedarf automatisch an und ab. 4.2 Emissionen Die maßgeblichen Emissionsquellen auf dem Betriebshof der Stadtreinigung ergeben sich durch: e die LKW-Fahrten (reguläre Einsatzfahrzeuge, Containerwechsel, Streufahrzeuge); e weitere Geräusche durch die LKW auf dem Betriebshof (LK W-Autohof: Rangieren, Türenschlagen, Motor starten, Druckluftbremse, etc.); e den Radlader-Betrieb beim Winterstreudienst; e den Containerwechsel (Verladung, Rangieren); e den PKW-Kundenverkehr (Recyclinghof); « PKW-Stellplatzgeräusche (Türenschlagen, Kofferraum schließen, Motor starten etc.) im Bereich der Reststoff-Container; ® den Betrieb der Containerpressen für Papier und Sperrholz; e Geräusche beim Flascheneinwurf in den Glascontainer. Alle weiteren Quellen sind gegenüber den obigen vernachlässigbar, da sie entweder weiter von den maßgeblichen Immissionsorten entfernt sind oder niedrigere Schalleistungspegel Seite 7 D:\PROJEKTE\C6033\BERICHT.DOC
Lärmtechnische Untersuchung für den Vorhaben- und Erschließungsplan im Bereich der Scharnhorstkaserne, Projekt 6033 —————— und/oder niedrigere Einwirkzeiten aufweisen. Dieses gilt insbesondere für die Fahrzeugreinigung mittels eines Hochdruckreinigers auf dem südlichen Betriebshof sowie die Geräusche, die bei der Entladung der Reststoffe in die Container (mit Ausnahme des Glascontainers) entstehen. Zur Bestimmung der Schalleistungsbeurteilungspegel wurden die in der Betriebsbeschreibung des Abschnitts 4.1 aufgeführten Belastungen zugrunde gelegt. Die Belastungen sowie die Schalleistungs- und Schalleistungsbeurteilungspegel tags sind in der Tabelle 3 zusammengestellt. Die Zeitbeurteilung nach VDI-Richtlinie 2058, Blatt 1 [5] ist darin emissionsseitig enthalten. Für den Nachtabschnitt (lauteste Stunde) sind die entsprechenden Werte in der Tabelle 4 aufgeführt. Die Schalleistungsbeurteilungspegel der PKW- und LKW-Fahrten auf den Betriebsgrundstücken wurden entsprechend der Einwirkzeit (aus Fahrstrecke und Geschwindigkeit) ermittelt. Zur Ermittlung der Schalleistungspegel bei der Containerverladung wurden Schallpegel- messungen durchgeführt. Die Schalleistungen der Containerpressen sowie beim Flascheneinwurf in den Glascontainer wurden ebenfalls durch Messungen bestimmt. Die Ergebnisse sind in der Anlage 3 detailliert zusammengestellt. Als Grundlage für die Ermittlung der PKW-Stellplatzgeräusche der Recyclinghof-Besucher wurde die Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz [11] herangezogen. Als Parkplatzart wurde eine Stellplatzanlage eines Einkaufszentrums gewählt, da im vorliegenden Fall die Häufigkeit des Türen- und Kofferraumschließens vergleichbar ist. Die Emissionen durch die LKW, die zusätzlich zu den Fahrten auf dem Betriebsgelände durch Rangieren, Türenschlagen, Druckluftbremsen etc. entstehen, wurden ebenfalls anhand der Parkplatzlärmstudie ermittelt, wobei als Parkplatzart ein LKW-Autohof gewählt wurde. Sowohl für den PKW- als auch den LKW-Stellplatzlärm wurden die entsprechenden Parkplatzart- und Taktmaximal-Zuschläge berücksichtigt. (Anmerkung: Der pauschale Taktmaximalzuschlag dient zur Berücksichtigung von impulshaltigen Geräuschen. In der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz [11] findet sich der Hinweis, daß der Taktmaximalzuschlag jedoch eine Funktion des Abstandes ist und bei zunehmender Entfernung des Emittenten immer weniger aus dem Hintergrundgeräusch herausragt (vgl. S. 45, Parplatzlärmstudie). Dies entspricht auch unserer Erfahrung, nach der bei großen Entfernungen impulshaltige Geräusche kaum noch zum Beurteilungspegel beitragen. Somit wäre es zumindest für die hinreichend weit entfernten Immissionsorte möglich, auf den Taktmaximalzuschlag zu verzichten. Die explizite Berücksichtigung dieses Zuschlages stellt somit eine Rechnung auf der sicheren Seite dar.) Seite 8 DAPROJEKTE\C6033\BERICHT.DOC
Lärmtechnische Untersuchung für den Vorhaben- und Erschließungsplan im Bereich der Scharnhorstkaserne, Projekt 6033 Tabelle 3: Belastungsmodell und Schalleistungsbeurteilungspegel tags Lv”? | Lynn? | Ey,” iR? [dBcA)] | [dBCAym] |_[aB LKW-Fahrten: Abfahrten vom nördlichen Betriebshof Anfahrten zum nördlichen Betriebshof Abfahrten vom südlichen Betriebshof Anfahrten zum südlichen Betriebshof Container-Fahrzeuge Anf. Streufahrzeuge (Winterstreudienst) Abf. Streufahrzeuge (Winterstreudienst) nördlicher Betriebshofbereich: LKW-Autohof (normaler Betrieb) 89,4 99 Warmlaufphase (Winter) 91,29 93,4 LKW-Autohof (Winterstreudienst) 98,1 9° Radladereinsatz (Winterstreudienst) 110,4 ® 110,7 südlicher Betriebshofbereich: LKW-Autohof (normaler Betrieb) Warmlaufphase (Winter) Teilfläche Recyclinghof: 13) Ladegeräusche (Containerverladung) 13) Rangieren (Containerverladung) PKW-Stellplatzlärm Containerpresse (Sperrholz) Papierpresse + Glascontainer '” Einwirkzeit eines Vorgangs Schalleistungspegel längenbezogener Schalleistungsbeurteilungspegel (Berücksichtigung einer Geschwindigkeit von 15 km/h) Schalleistungsbeurteilungspegel ® innerhalb der Ruhezeiten tags (6 - 7 Uhr, 19-22 Uhr) außerhalb der Ruhezeiten tags (7 — 19 Uhr) ? gemäß Vorentwurf zur 6. VwV zum BImSchG (TA Lärm) [4] 9 inkl. Ruhezeitenzuschlag von 6 dB(A) ® gemäß Parkplatzlärmstudie [11] (LKW-Autohof) S Seite 9 D:\PROJEKTE\C6033\BERICHT.DOC
Lärmtechnische Untersuchung für den Vorhaben- und Erschließungsplan im Bereich der Scharnhorstkaserne, Projekt 6033 me '% gemäß Parkplatzlärmstudie [11] (Leerlauf) 'D Radlader Volvo BML 70, Angaben des Herstellers ’ gemäß Parkplatzlärmstudie [11] (PKW-Parkplätze an Einkaufszentren) u gesamter Containerwechsel (insgesamt 6 Ladevorgänge, s. Text) 9 aus Schallpegelmessungen abgeleitet (s. Anlage 3) 2 entspricht 50 % der Öffnungszeiten des Recyclinghofes (zur sicheren Seite hin eher überbewertet) 19 Glaseinwurf und Papierpresse zusammen (Container unmittelbar benachbart) Tabelle 4: Belastungsmodell und Schalleistungsbeurteilungspegel nachts (lauteste Stunde) Tr » Ly” Ly..” Lyr? 1 |rasaı [tascaymı | tamcayı LKW-Fahrten: 20 105 ? 76,2 20 105 ” 76,2 Anf. Streufahrzeuge (Winterstreudienst) Abf. Streufahrzeuge (Winterstreudienst) nördlicher Betriebshofbereich; LKW-Autohof (Winterstreudienst) Radladereinsatz (Winterstreudienst) Summe Einwirkzeit eines Vorgangs Schalleistungspegel ” längenbezogener Schalleistungsbeurteilungspegel (Berücksichtigung einer Geschwindigkeit von 15 km/h) Schalleistungsbeurteilungspegel ” gemäß Vorentwurf zur 6. VwV zum BImSchG (TA Lärm) [4] ® gemäß Parkplatzlärmstudie [11] (LKW-Autohof) ? Radlader Volvo BML 70, Angaben des Herstellers 4.3 Immissionen 4.3.1 Allgemeines zum Rechenmodell Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgte mit Hilfe des kommerziellen EDV- Programmes CADNA/A, Version 1.10.34 [12] auf Grundlage des in den VDI-Richtlinien 2714 [9] bzw. 2720 [10] beschriebenen Verfahrens. Die in die Modellrechnung eingehenden örtlichen Gegebenheiten sowie die Lage der Lärmquellen und Immissionsorte sind aus der Anlage 1 ersichtlich. Seite 10 DAPROJEKTE\C6033\BERICHT.DOC