Anlage2

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Verkehrsverstöße ausländischer Diplomaten

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Geschäftszeichen: 703-0-701 AM 05 RUS
(bitte bei Antwort angeben)

Verbalnote Nummer: Referat 703 - 93 /2016




                                       Ve r b a l n o t e




         Das Auswärtige Amt begrüßt die Botschaft der Russischen Föderation und beehrt
sich, unter Bezug auf hiesige Rundnote Nr. 6/2015 vom 13. Februar 2015, Folgendes mitzu-
teilen:

         Dem Auswärtigen Amt liegen Informationen der Senatsinnenverwaltung Berlin vor,
nach denen Mitglieder der Botschaft der Russischen Föderation in den Monaten Juli bis De-
zember 2015 in 384 Fällen gegen die geltenden Bestimmungen der Verkehrsordnung versto-
ßen haben. Dies ist ein unakzeptabel hohes Niveau an Gesetzesverstößen und Ordnungswid-
rigkeiten. Die Halter bzw. Nutzer von Fahrzeugen mit Sonderkennzeichen der Botschaft
begingen dabei folgende Verkehrsordnungswidrigkeiten:


           Verstöße gegen die Parkraumordnung in 262 Fällen.
           Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 104 Fällen.
           Fahren bei Ampelschaltung „Rot“ in 2 Fällen.
           Begehen sonstiger Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr in 10 Fällen.
           Parken auf Sonderparkplätzen in 6 Fällen.


        Das Auswärtige Amt weist erneut darauf hin, dass die Mitglieder der diplomatischen
und berufskonsularischen Vertretungen nach den Bestimmungen der Wiener Übereinkommen
über Diplomatische und Konsularische Beziehungen verpflichtet sind, jederzeit die Gesetze
und sonstigen Rechtsvorschriften des Empfangsstaates zu beachten (Artikel 41 Absatz 1
WÜD und Artikel 55 Absatz 1 WÜK). Hierzu zählt insbesondere auch das Straßenverkehrs-
recht.




An die
Botschaft der Russischen Föderation
BERLIN
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         Das Auswärtige Amt bittet die Botschaft der Russischen Föderation nachdrücklich,
die Mitglieder ihrer diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen eindringlich zur
Einhaltung der deutschen Rechtsvorschriften zu ermahnen. Das Auswärtige Amt wird die
weitere Entwicklung genau beobachten. Im Falle wiederholter Missachtung der deutschen
Rechtsverordnungen durch einzelne Bedienstete behält es sich geeignete Maßnahmen im
Rahmen des WÜD und des WÜK ausdrücklich vor.

         Das Auswärtige Amt benutzt diesen Anlass, die Botschaft der Russischen Föderation
erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

                                                         Berlin, 22. Januar 2016


                                                                 L.S.
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