anlage-4-zum-gu-vertrag_zusatzliche-leistungspflichten
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Vertrag mit Alliander Stadtlicht GmbH zum Management der Verkehrsampeln in Berlin“
Generalübernehmervertrag für die LSA-Infrastruktur in Berlin Anlage 4: Zusätzliche Leistungspflichten hd Gemmes] Version 18 Stand 20.05.2015 2 U
Anlage 4 zum Generalübernehmervertrag Zusätzliche Leistungspflichten Inhaltsverzeichnis ° ! Allgemeine Anmerkungen ..uuseersssunnnnnnnnenenenunssnenenennsonsnsnseesnnsssnssennsnannanssssnnntsnsnsssssennunn 4 1 1.1 Abkürzungsverzeichnis.uneee naknesnerunsnsensensenensensnenseisensensnssenensensenansansnssensenen nase 4 1.2 Glossar... ein Nananninnsnsnsnnnnsstnuntenessannsenssnnnstnnssssnessuennneneeannnanssnennernasnsernantactnanenmte rent sen 5 2 Allgemeine Angaben und Forderungen .......usuursnenennnsnrsnnnnönnoornnnnnnennennnnensennennenntsnnsnensnnen 8 2.1 Angaben zum Leistungsort und zu den Baustellen... unennan nennennsnunnnsennsuensunnasnnnannannnn 8 2.2 - Angaben zur Ausführung ...en.nussil nassen en wine nenne FenernRTEn LRRnen einen ann 8 2,3 Verantwortlichkeit des Generalübernehmers........eneeeee unnnansesnenesnanenunnsersnenerscnnnn 9 2,4 Leistungen der Betriebsübernahme .........- nenn Ten iene runs san ern Aus garaganpenen nnnmenee nun nn 9 2.5 Technische Anforderungen ...aenaseeenssneneneentenanseeennonsennennnaneennsenennannnnnnennenenennennennnennnennannanen 9 2.6 Funktionale Anforderungen 2.6.1 Betriebsstätte... m 2.6.2 Sicherheitsüberprüfung und Qualifizierung des Personals. ....nneerneeseneerennentensnenenssnenennenstren 9 2.6.3 Qualitätsmanagementsysteme.....u.nnnnsneneeeeneenenteenereßenrnwenernensesntesrenersersntnnnereorueraessnssnn .10 2,7 Nicht-funktionale Anforderungen... eeeneennunnnnnsssnssnannnnenech aaensunesssnenenn 10 2.7.1 Konformität mit Gesetzen und Vorschriften ....uenenennenee enrrneernnennansunsnerenenesnnnenen 10 2.7.2 SystemverantwortUng......unseeessnensensnnnanannnsane une euere nennen nase nenne 10 2,7.3 Dokumentationspflichten ..............u0ssanseonsnnanensarnanannananeneennannennsennssennennrenenenersnanneannnenn 10 2.7,4 Beteiligte ...or.20.2uneusesreenensnnsursenannensnennnneenunnearennennnnnn san sensnnsarnuannsneennennnernnnenessennasonnenenneriäsnige 10 3 Technische Handlungsfelder .ueausesssesnesensenennenennensnenennennnnnnnennnenennannn an rain nennen 12 3.1 Technische Ausgangssituation usssssasueanıne ennecannenssnennnancennnaunsenn ne enannannnssssnsenessensensnensensann 12 £ 3,2 Zielsetzung des Auftraggebers.........nnenennnnnennemennneneennnnessuunsseeaneneennnenen 13 4 Leistungen des Generalübernehmersananeanmennnnanennennsnnnnennunnnunnunnnennnsunnannntnnnennnaannneanann 15 41 Handlungsfeld 1: Betrieb, Instandhaltung und Modernisierung der LSA-Infrastruktur ........ 15 4.1.1 Betrieb, Dienstleistungen, Instandhaltung und Querschnittsleistungen.............enennenn 15 4.1.2 Modernisierung von Lichtsignalanlagen wegen Gerätealter, Typ und Glühlampentechnik.. 17 4.1.3 Modernisierung von Lichtsignalanlagen wegen Ablösung Chekker-Bündelfunksystem, GSM oder Dirigent...eseercsssenonksnssussnssnsenennensansnnennnenrenennnenessenenonnesennnernsnenenansnaserensenstnenenssenennennensansensennesenn 17 4.1.4 Anpassung Steuergeräte wegen Ablösung Chekker-Bündelfunksystem oder Dirigent......... 17 4.1.5 Modernisierung der VSR wegen Erweiterung VKRZ und Ablösung Chekker-System, GSM oder Dirigent arereene nen neagenpamn enpuregi yespgene pyomensemee man nanunon ae nun TR LEN TRETEN STETTEN RT ER 17 4.2 Handlungsfeld 2: Leistungen für Um-, Neu- und Ersatzbau von LSA..nanesesnnennseensnennnnennn 17 4.3 Handlungsfeld 3: Erweiterung und Optimierung Systemebene VKRZ. nn nenneneneneeennennns 17 a ee eenngsyermer . Seller . 18.0. 20.05.2015 2 von 2S
Anlage 4 zum Generalübernehmervertrag Zusätzliche Leistungspflichten 4.3.1 : Planung, Ausschreibung, Vergabe, Aunahmen und Projektsteuerung... 18 4,4 Rechungsbearbältung/Zahlungen cu. arenennuenuserurunusersenengseneernanessnengetsrsnuerunknuesven nenn rent 18 " | 5 Hinweise bezüglich der verkehrsrechtlichen Anordnung der LSA-Infrastruktur oe 19 51 Erläuterungsbericht der Maßnahme kenn 1 ER TIUEEEE aa EHTENE DERHEREG HRREERE EINE UNTERTITEL TEA 19 5.2 Verkehrszeichenplan. BR nn anne nnennnen eunssneesnenssnnnenennenn 19 5.3 Zustimmungserklärungen .........u.unsessssssnsenseensnenonnssuennunenenensnnnensnannnensnnnenseenananennannsanenen 19 5.4 Erklärungen zur Abstimmung sueenerveersurensnrnsernunnnensensnensnnnunnansenenena nennen sensntnennensnennnsnsasnenennnnn 19 5,5 Verkehrstechnische Unterlagen.....uuecasnnesensesnensennenesnannnansaensnannenenennensennetsnensensanenennannann 19 5.6 Vorschläge zur Punktebewertung.......cnsnnsnsnneneenn Knsensenesnssansuesessenssnensasansnan ann 19 6 Hinweise bezüglich der Genehmigung der LSA-Infrastruktur ceeseeiaceesenennensensennnnnenennennnnn 20 7 Leistungspflichten AN bei Projekten der Modernisierung, des Um-, Neu- und Ersatzbaus21 7.1 Projektspezifische Vorgaben...nsssessenenuensnennennnennneenennnnansennenanennsernensnennnsnserssnenensannennennnennannann 21 72 Bauprüfung ..ueneseseerenensnnennernennersononesnanennenennenneenanenenneneennenn INEHEEEEIEHER IEIRUREHIEHEREHEE nennnnnunnnnnnen 22 73 Genehmigung... aha re nn ae an nen arena en 22 7.4 Behördliche Bauabnahme.uuaaseenenne een ..23 | 7.5 Inbetriebnahme der LSA-Infrastruktur .eneeesnnsessenerneenenennnänenenarnnnennenennenonennenennnnansnsenanna near 23 7,6 Beispiel für ein Auftragsbegleitschreiben einer Baustellienmaßnahme ......neneneenen, 24 | 77 Regelablauf bei der Projektbearbeitung.....eenensersaesnneesnasnenennsaneernenennnannessonnnenmeassennensäananndannn 20 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Randbedingungen der Leistungserbringung durch den Generalübernehmer Abb. 2: LSA-Teilprozess Anpassung LSA an den Bedarf Abb. 3: LSA-Teilprozess Anordnung Abb. 4: LSA-Teilprozess Abnahme Tabellenverzeichnis Tab. 1: Entwurf eines Phasenmodells zur verkehrsrechtlichen Anordnung temporärer Maßnahmen Tab. 2: Regelablauf der Projektbearbeitung einer Baumaßnahme Tab. 3: Regelablauf der Projektbearbeitung einer Optimierungsmaßnahme Anlagen entfällt. - | Te ET TEE TEEN TEE ENTTTTETUTETERTAEERDURSMERUNTRÄSHETN TER ETETEANATBETU EEE EETETRENETEnNGE IRRE BETTER EEE ARSTER Version: \ Datum: Behandlungsvermerk: - Seite! ° 18.0 20.05.2015 3 von 3 . . L ;
Anlage 4 zum Generalübernehmervertrag j Zusätzliche Leistungspflichten i 1 Allgemeine Anmerkungen In dieser Anlage sind sowohl allgemeine zusätzliche Leistungspflichten des Generalübernehmers als auch Leistungs- pflichten des GÜ beschrieben, die grundsätzlich bei verschiedenen Tätigkeiten, wie beispielsweise Modernisierung, Um-, Neu- und Ersatzbau oder Provisorien, zu erbringen sind. 11 Abkürzungsverzeichnis AG Auftraggeber AN Auftragnehmer . ATV Allgemeine Technische Vertragsbedingungen BGB \ Bürgerliches Gesetzbuch BVG Berliner Verkehrsbetriebe Anstalt des öffentlichen Rechts DIN Deutsches Institut für Normung DKZ Datenkonzentrator dMIS digitales Management- und Informationssystem Fa. Firma FEA Funkempfangs- und auswerteeinheit GSM Global System for Mobile Communication GÜ Generalübernehmer ITDZ IT-Dienstleistungszentrum Berlin LB Leistungsbeschreibung LSA Lichtsignalanlage : ‚WW Leistungsverzeichnis , LWL Lichtwellenleiter “ OCIT . Open Communication Interface for Road Traffic Control Systems ÖPNV- Öffentlicher Personennahverkehr PDF Portable Document Format SZPL Signalzeitenplan TÖB Träger öffentlicher Belange TÜS - Technisches Überwachungssystem UV Ultraviolettstrahlung v.H. von Hundert VKRZ Verkehrsregelungszentrale FL nn "18.0 20.05.2015 4 von 23
Anlage 4 zum Generalübernehmervertrag Zusätzliche Leistungspflichten Auftraggeber Auftragnehmer außer Betrieb Bezirk Chekker Concert Datenkonzentrator demontiert Ersatzbau von LSA Generalübernehmer Instandhaltung . Knotenpunkt Lichtsignalanlage VLB Verkehrslenkung Berlin VOB . Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VRA Verkehrsrechtliche Anordnung _VSR “ Verkehrsrechner VTU u verkehrstechnische Unterlage Vu | Verkehrsunternehmen 1.2 Glossar Vertragspartei, die einer anderen Leistungen überträgt Vertragspartei, die sich zur Erbringung der Leistung verpflichtet in dMIS eine LSA, die vor Ort noch vorhanden ist, aber ohne Funk- tion Selbstverwaltungseinheit Berlins Mobilfunkdienst mit Bündelfunktechnik auch Sitraffic Concert, Verkehrszentrale der Fa. Siemens im LSA-System eine Komponente zur Datenkommunikation in dMIS eine LSA, die nicht mehr existiert, aber zur Projektverwal- tung und Dokumentation noch in den Übersichten geführt wird Leistungen an LSA mit projektspezifischem Leistungsumfang AN, der alle Ausführungs-, Ingenieur-, Management-, Planungs-, Zwischenfinanzierungsleistungen erbringt, vorrangig mit Subun- ternehmern Ist gemäß DIN 31051 ein Sammelbegriff für die Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements über den gesamten Lebenszyklus einer „Be- trachtungseinheit“ .zur Erhaltung eines funktionsfähigen Zustan- des bzw. der Rückführung in diesen. Ort, an dem sich mehrere Verkehrswege gleicher Art kreuzen; in dMIS die Gesamtheit aller Komponenten zur Verkehrssteuerung an diesem Ort \ Kombination von Lichtsignalgebern und erforderlichen Betriebs- einrichtungen zur Steuerung des Verkehrsablaufes Omen UI ATI Rinne Droemer eL A TELTERELRET Behandlungsvermerk: Version: Datum: 18,0 . 20.05.2015 x 2 nepegeispirnens
Anlage 4 zum Generalübernehmervertrag Zusätzliche Leistungspflichten Lichtsignalanlagen-Infrastruktur Gesamtheit aller technischen Einrichtungen zur Verkehrssteue- " rung mit Lichtsignalanlagen an den Knotenpunkten: Zur LSA-Infra- struktur gehören neben den Lichtsignalantagen und Verkehrsrech- nern sowie deren jeweiligen Subsystemen insbesondere auch: - Softwarekomponenten zur LSA-Infrastruktur in der VKRZ - Alle Anlagenteile, die über LSA oder VSR gesteuert werden, wie z.B. Wechselverkehrszeichen und Wechselwegweisun- gen sowie in Einzelfällen BÜSTRA-Anlagentechnik, Tunnel- steuerungen (z.B. Adenauertunnel) oder ähnliche LSA-/VSR- gesteuerte technische Sonderlösungen. - Verkabelungen und technische Komponenten hierzu an Kno-. tenpunkten und Strecken, inklusive der zugehörigen Kabel- führungssysteme und Schachtbauwerke - LWL-Netzwerk und technische Komponenten hierzu bis ein- schließlich der Muitiplexer (SNUS) im Gebäude der VKRZ - TÜS-Schnittstelle in den Verkehrsrechnern und die Kabelver- bindung zum Verkehrsunternehmen bis zum Übergabepunkt (Kabelabzweigmuffe zwischen Amt 6 und dem Amt 21, an dem das LWL-Kabel des VU abzweigt) -. Die im Knotenpunktbereich liegende Kabelverbindung vom Auswertegerät/Kabelübergangskasten des VU und die Kabel- verbindung vom Weichensteuerschrank des VU zum LSA- Schaltschrank sowie der Schlüsseltaster an LSA-Masten zur Anforderungen von Signalzuständen an LSA. Die Funkemp- fangs- und Auswerteeinheit (FEA) einschließlich der zugehö- rigen Funkantenne und der im Knotenpunktbereich liegen- den Kabelverbindung zwischen der Antenne und der FEA des £ VU ist ebenfalls eine Anlage der LSA-Infrastruktur. \ Lichtsignalanlagensteuergerät Elektrische Einheit, die Lichtsignale steuert, schaltet und über- wacht mit Bedien- und Anzeigeelementen Management Planung, Organisation, Projektleitung, Führung und Erfolgskon- trolle von Aufgaben Modernisierung von LSA Austausch von Teilen einer LSA mit definiertem Leistungsumfang ÖPNV-Beschleunigung Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsabläufe für Fahrzeuge des Öffentlichen Personennahverkehrs Provisorium Eine Maßnahme vorübergehender Dauer Provisorium stationäre LSA Eine Maßnahme vorübergehender Dauer an einer stationären LSA Version: Datum! " Behandlungsvermerk: Seite! 280 20.05.2025 6 von 29
Anlage 4 zum Generalübernehmervertrag Zusätzliche Leistungspflichten Qualitätsmanagement Qualitätssicherung S!P/SOP-Format Stationäre LSA Steuergerät Subunternehmer Teilknoten Temporäre Lichtsignalanlage Transportable Lichtsignalanlage Umbau von LSA Unterauftragnehmer Verkehrsinformation Verkehrsienkung Verkehrsmanagement Verkehrsrechner Verkehrsregelungszentrale Verkehrssicherungspflicht Organisatorische Maßnahmen, die der Verbesserung der Prozess- qualität, der Leistungen und damit den Produkten jeglicher Art dienen Sammelbegriff für unterschiedliche Ansätze und Maßnahmen zur Sicherstellung festgelegter Qualitätsanforderungen Proprietäres Datenformat des Ingenieur-Arbeitsplatzes der Fa. Sie- mens LSA fest in Betrieb Lichtsignalanlagensteuergerät, in dMIS steuernde Einrichtung für - einen oder mehrere Knotenpunkte (Teilknoten) Im Auftrag des GÜ tätiges Unternehmen, das dem AG geschuldete Leistungen erbringt Knotenpunkt, der kein eigenes Steuergerät hat sondern über ein Steuergerät eines benachbarten Knotenpunktes signalisiert wird Transportable Anlagen inkl. Steuerteil für einen zeitlich befristeten Einsatz Umsetzbare LSA Leistungen an LSA mit projektspezifischem Leistungsumfang “Siehe Subunternehmer Information zur Verkehrslage (Situation im Straßenverkehr) Gesamtheit aller Maßnahmen und Einrichtungen zur Führung der Fahrzeugströme im Netz Beeinflussung des Verkehrsgeschehens durch ein Bündel von Maßnahmen mit dem Ziel, die Verkehrsnachfrage und das Ange- bot an Verkehrssystemen optimal aufeinander abzustimmen Den LSA übergeordnete Komponente zur Datenkommunikation sowie Analyse, Auswertung, Steuerung, Schaltung und Überwa- chung der verkehrstechnischen Einrichtungen Den Verkehrsrechnern übergeordnete Komponente Rechtliche Verpflichtung des Straßenbaulastträgers zur Vermei- dung von Gefahren bei der ordnungsgemäßen Benutzung einer Straße und zur Haftung bei Schadensfällen TREO TE SEEELTISETENERSE LER nn ERNEST Verkehrssteuerung Beeinflussung des Verkehrsablaufs durch Vorschriften, Empfeh- lungen und Hinweise \ Version: Datum: 18.0 20.05.2015 Behanglungsvermerk: seite! . . 7 7 > UL
Anlage 4 zum Generalübernehmervertrag Zusätzliche Leistungspflichten 2 Allgemeine Angaben und Forderungen 2.1 _ Angaben zum Leistungsort und zu den Baustellen Die Leistungsorte sind verteilt'im Stadtgebiet Berlin und teilweise nicht öffentlich zugänglich. Die baulichen Anlagen der LSA-Infrastruktur liegen ebenfalls verteilt im Stadtgebiet. Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische Bedingungen sind an den Leistungsorten nicht vorhanden. Es sind die betrieblichen Bedingungen von (Verkehrs}-Flächen und Haltestellenbereichen im öf- _fentlich zugänglichen Raum zu beachten und eventuell besondere betriebliche Bedingungen der Gebäude und Räume, in denen die LSA-Infrastruktur untergebracht ist. Bezüglich der Verkehrsverhältnisse auf den Baustellen ist zu beachten, dass in den öffentlichen Flächen und Halte- stellenbereichen und den baulichen Anlagen des AG jederzeit eine sichere und leistungsfähige Nutzung der Ver- kehrsanlagen (insbesondere auch der Haltestellen) und der weiteren Anlagen vom AN gewährleistet werden muss. Es sind jederzeit ausreichende Flächen im allgemeinen Verkehrsraum für die Nutzung durch Verkehrsteilnehmer und in den Gebäuden und Räumen für den laufenden Betrieb des Auftraggebers freizuhalten. Besondere Transporteinrichtungen und Transportwege können nicht zur Verfügung gestellt werden. Bedingungen für das Überlassen von Wasser, Energie und Abwasser sind mit den jeweiligen Verantwortlichen ab- zustimmen, besondere Einrichtungen und Möglichkeiten sind nicht zu erwarten. Die dem AN zur Ausführung seiner Leistungen überlassenen Flächen sind nur nach Abstimmung und Genehmigung mit den jeweils Verantwortlichen verfügbar. Umweltrechtliche Vorschriften sind vom AN im üblichen Rahmen zu beachten und dementsprechende Schutzmaß- nahmen sind vorzusehen bzw. es ist eine eventuell notwendige Entsorgung von Materialien und Stoffen fachgerecht vorzunehmen. Vorhandene Anlagen, Abwasser-, Versorgungsleitungen, bekannte oder vermutete Hindernisse auf den Baustel- len sind vom AN im Rahmen seiner Leistungen zu eruieren und notwendige Maßnahmen zur Sicherung sind ohne Vergütung von Mehrkosten zu erbringen. Der AN übernimmt auch die Verantwortung und Kostentragung zur Er- forschung von Kampfmitteln und zur Sicherung gefundener Kampfmittel, nicht jedoch die darüber hinausgehen- | .den Kosten, beispielsweise für die Beseitigung von Kampfmitteln. Ergänzend wird auf das Merkblatt zur Ermitt- \ lung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin (Verantw. SenStadt-Um-X OA-Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln/ Stand August 2014) hingewiesen. Vom AN sind auch eventuell notwendige Maßnahmen nach der Baustellenverordnung zu veranlassen. Es sind fall- weise Arbeiten anderer Unternehmen auf den Baustellen und Leistungsorten zu berücksichtigen und zu koordinie- ren. 2,2 Angaben zur Ausführung Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen können sich ergeben aus den Anforderun- gen des Betriebes der LSA-Infrastruktur und den vom-AN zu erstellenden und mit dem AG und Dritten abzustim- menden Zeitplänen. Unter Umständen können besondere Erschwernisse aus den zuvor erwähnten Randbedingungen resultieren. Version: Datum: - Behandlungsvermerk: - 18.0 20.05.2015 . 8 von 28
Anlage 4 zum Generalübernehmervertrag . Zusätzliche Leistungspflichten Der Einsatz von Baustoffen, Hilfsstoffen, Werkstoffen sowie die Auswahl von Bau-, Herstell-, Management und Or- .ganisationsverfahren liegt ausschließlich in der Verantwortung des AN. Br Die fallweise notwendige Regelung und Sicherung des Verkehrs obliegt dem AN bzw. seinen Unterauftragnehmern. 2.3 Verantwortlichkeit des Generalübernehmers Der AN trägt bei der Erfüllung der ihm beauftragten Leistungen die Verantwortung dafür, dass er und die von ihm beauftragten Subunternehmer über die erforderlichen Kenntnisse betreffend den rechtlichen Rahmenbedingun- gen, einzuhaltenden Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien sowie die spezifischen Vorgaben durch das Land Berlin in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung verfügen, und dass diese Kenntnisse ebenso durch ihn bzw. durch von ihm beauftragte Subunternehmer beachtet werden. 2.4 Leistungen der Betriebsübernahme Der AN verpflichtet sich, bei der Betriebsübernahme im Rahmen der Einarbeitungsphase von bis zu 6 Monaten sich in der Zusammenarbeit mit dem derzeitigen Generalübernehmer dergestalt Informationen und Kenntnisse anzu- eignen, dass er nach Ablauf dieser Phase in die Lage versetzt ist, die Leistungen der Vertragsdurchführung vollstän- dig ohne weitere Unterstützung durch den derzeitigen Generalübernehmer oder den Auftraggeber zu erbringen. Nach derzeitigem Terminplan ist diese Einarbeitungsphase vor dem eigentlichen Vertragsbeginn am 01.01.2016 in der Zeit vom 01.07.2015 bis 31.12.2015 terminiert. Bei Verzögerungen im Vergabeverfahren ist in jedem Fall der Vertragsbeginn 01.01.2016 zwingend, eventuell auch mit einer verkürzten Einarbeitungszeit. 2.5 Technische Anforderungen Alle vom AN oder durch ihn beauftragte Subunternehmer müssen ihre Leistungen nach den im Kapitel zur Konfor- mität mit Gesetzen und Vorschriften erwähnten Hinweisen erbringen. i Dabei ist sicherzustellen, dass Bevorzugungen und Monopolstellungen einzelner Dienstleistungen, Verfahren oder Hersteller vermieden werden. 2.6 Funktionale Anforderungen 2.6.1 Betriebsstätte Während der Vertragslaufzeit unterhält der Auftragnehmer eine ausreichend ausgestattete Betriebsstätte im Ge- biet des Landes Berlin. 2.6.2 Sicherheitsüberprüfung und Qualifizierung des Personals Für den Fall, dass sicherheitsempfindliche Tätigkeiten vom Auftragnehmer auszuführen sind, erklärt er seine Be- reitschaft, dass für das hierfür einzusetzende Personal eine Sicherheitsprüfung (z. B. SÜ1 bzw. SÜ2) erfolgt. Den Projektleitern des GÜ kommt eine besondere Funktion zu, neben der Projektsteuerung sind diese auch für die Umsetzung der verkehrstechnischen Vorgaben gemäß der Aufgabenstellung der VLB verantwortlich. Deshalb ist hier insbesondere auch verkehrstechnisches Ingenieurwissen und Ortskunde der Projektleiter erforderlich. ’ Version: Datum: Behandlungsvermerk:! Seite! Y J 18.0 20.05.2015 Br / V :
Anlage 4 zum Generalübernehmervertrag Zusätzliche Leistungspflichten 2.6.3 Qualitätsmanagementsysteme Das vom Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit zu praktizierende QM-System muss den Forderungen der: | DIN EN ISO 9000 ff. entsprechen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dieses System innerhalb von drei Jahren nach | Vertragsbeginn durch eine entsprechend qualifizierte Prüfstelle einem unabhängigen externem Audit zu unterwer- fen und das erfolgreiche Wirken des QM-Systems durch eine Zertifizierung nachzuweisen. Im Rahmen der Vertrags- laufzeit von 10 Jahren ist der Auftragnehmer zu einem Wiederholungsaudit mit entsprechender Zertifizierung ver- pflichtet. 2.7 Nicht-funktionale’ Anforderungen 2.7.1. Konformität mit Gesetzen und Vorschriften Alle Arbeiten und Leistungen müssen konform sein mit # den Vorgaben des Landes Berlin (siehe auch Anlage 2 des Vertrages), es dem Stand der Technik bzw. den anerkannten Regeln der Technik sowie ® den geltenden Sicherheitsanforderungen und ® allen geltenden technischen Gesetzen und Varschtiften entsprechen. Die zum Einsatz gebrachten technischen Komponenten müssen - ohne dass es hierzu expliziter Erwähnung bedarf und dass diese Eigenschaften im Einzelnen abgenommen werden - den vorgesehenen Einsatzbedingungen ange- passt sein bzw. diesen gerecht werden. Vom AN sind auf Verlangen des AG ggf. entsprechende Nachweise zu er- bringen. 2.7.2 Systemverantwortung Der AN übernimmt die Systemverantwortung für den Bestand und die während der Laufzeit des Vertrages hinzu- kommende Bestandteile, den Ausbau und den Betrieb sowie für das Management des Gesamtsystems der LSA- Infrastruktur. Als Betreiber der LSA-Infrastruktur trägt er damit die Gesamtverantwortung dafür, dass die einzelnen Komponenten des Gesamtsystems verfügbar sind und bestimmungsgemäß im Zusammenspiel funktionieren. Sa hat er bei einzelnen Maßnahmen den Abgleich zu führen, ob diese in dem Gesamtsystem stimmig sind. Das bedingt. beispielsweise den Abgleich von verschiedenen Projekten, die zeitlich und/oder räumlich aufeinandertreffen, den Abgleich von Schnittstellen (Technik, Projekte, Abstimmungspartner, etc.) bei Maßnahmen oder die Beurteilung von neuen oder anderen technischen Möglichkeiten. 2.7.3 Dokumentationspflichten Alle Dokumentationen müssen in deutscher Sprache abgefasst sein und dem Auftraggeber in einfacher Ausferti- gung schriftlich und elektronisch übergeben werden. Der Auftraggeber hat das Recht, die Dokumentation für eigene Zwecke zu vervielfältigen. 2.7.4 Beteiligte Im Rahmen seiner Tätigkeit hat der AN in der Zusammenarbeit mit den verschiedenen Beteiligten die notwendigen Leistungen zur Kommunikation und deren Dokumentation zu erbringen. Nachfolgend sind in alphabetischer Rei- henfolge beispielhaft einige Beteiligte aufgeführt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): TEEN EN Herten EEE EETTETEeETETTE TER TEITTTETERTETEN TEST REIT TETIeTSSeEETAETETeNETeRS Teen Version! Datum: Behandlungsvermerk: Seite; t8.0 20.05.2015 10 von 29