2_2_TrioServiceGmbH_AnlageFUB02TariftreueMindestlohnung-neuab01.08.2017_geschwrzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Verträge Trio Service GmbH

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Mit dem Angebot oder Teilnahmeantrag einzureichen! Anlage FUB 02 Vergabenummer                                  Maßnahmenummer Maßnahme Digitales Event im Sommersemester 2020 am 22. Juni 2020 Leistung/CPV Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen Der Auftragnehmer verpflichtet sich,      seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt, oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten.      seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 9,00 Euro brutto zu bezahlen.      die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher schriftlich zu ver- pflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rahmen der zu erfül- lenden Vertragsleistung mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die für die vom Nachunternehmer oder dem Vertragspartner des Verleihers zu er- bringende Leistung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) oder nach anderen gesetzlichen Bestimmungen über Mindestentgelte maßgeblich sind.      sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher schriftlich übertragen wird (mittels Wirt 322) und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen.      sicherzustellen, dass die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher ihrerseits den von ihnen beauftragten Nachunternehmern oder Verleihern die o.a. Verpflichtungen schriftlich übertragen und sich dazu verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen. Die Verpflichtungen gelten nicht für Dienstleistungen, die von ausländischen Nach- unternehmen im Ausland erbracht werden. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme verein- bart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall ver Wirt 322 – Tariftreue Mindestententgelt                                         Seite 1 von 2 (17.07.2017)
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Mit dem Angebot oder Teilnahmeantrag einzureichen! Anlage FUB 02 pflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Ein- blick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversi- cherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuwei- sen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen Ich erkläre / Wir erklären,        mit meiner/unseren Unterschrift/en die vorstehend aufgeführten Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversiche- rungsbeiträgen einzuhalten (siehe Wirt 322, Seite 1),        meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen (Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt). Die Verpflichtung gilt nicht für Dienstleistungen, die von ausländischen Nachunternehmen im Ausland erbracht werden. Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass ein Verstoß gegen diese Erklärung mei- nen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben und mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann. Bonn,   11.05.2020 ____________________________                        Trio Ser _________                                          ___ (Ort, Datum)                                                (Unterschrift, Firmenstempel) Hinweis: Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die Textform (falls gefordert: die elektronische Signatur) die händische Unterschrift. Wirt 322 – Tariftreue Mindestententgelt                                                        Seite 2 von 2 (17.07.2017)
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