Anlage2

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Vertragsunterlagen Firma Van Laack

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Anlage 2 POLIZEI Nordrhein-Westfalen Landeaamt für Zentrale Polizeiliche Dienste VHB NRW                                                                                                                     Formular 326 05/2018                                                                                                              Auftragsschreiben Dienststelle                                                         PLZ, Ort Datu                  (TT.MM.JJJJ) LZPD NRW                                                             47059 Duis urg 05.11.2020 Firma                                                                Anschrift van Laack GmbH                                                       Schifferstraße 10 Hennes-Weisweiler-Allee 25 41179 MÖNCH ENGLADBACH                                                ggtstejh DEUTSCHLAND E-Mäii-Ad resse 9BMHBgipolizei.nrw.de Geschäftszeiche - Bitte stets an eben ZA5.2/1000615378/Pe Auftragsnummer (Ver abenummer) - Bitte stets angeben 4100149552 Umsatzsteuer-Identifikationsnum er des Auftraggebers DE119355962 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Auftragnehmers Auftrag - Zum Verbleib beim Auftragnehmer - Ihr Angebot vom: 13.10.20 0 - IhrZeichen: Sehr geehrte Pa en und Herren, h er it erteile ich Ihnen den Auftrag für ie nachstehend bezeichnete Lieferung/Leistung zu den | | Bedingungen Ihres o. , Angebots | | bereits übersandten Vertragsbedingungen! [X\ beigefügten Vertragsbedin ungen | | Bedingungen der bestehenden Rah en ereinbarung/des bestehenden Vertrages Ich bitte Sie, diesen Auftrag unter Venvendung der anliegenden Durchschrift dieses Auftragsschreibens innerhalb von 14 Tagen zu bestäti en; als Bestätigung gilt auch die Ueferung in dieser Frist. Seite 1/3
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POLIZEI Nordrheln-Westfolen LandesamtfUrZentrale PolIzGlllche Dienste VHB NRW                                                                                                         Formular 326 05/2018                                                                                                   Auftragsschreiben Lfd.      Bezeichnung des Gegenstandes bzw. der Leistung                 Menge und  Preisje Einheit   Gesamtpreis Nr.                 - ggf. auf besonderer Anlage -                        Einheit       EU                EUR 1 Communitymasken                                                   1250000 ST l Lieferfrist/ ieferzeit:                                                 Summe 09.11.2020                                                              zzgL USt Zahlungsziel:                                                          .Zvvischensu a innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug Sachnrängelhaftung: 2 Jahre                                                                 Endsum e eistungs- und. Erfüllungsort: LZPD NRW PBC Lünen In den Hummelknäppen 10c 44534 Lünen Rechnung an: [3 ele tronisch oder schriftlich einfach [I] zweifach, schriftlich LZPD NRW ZA 5.2 Postfach: 210765 E4t1ail4HHHhBflK@polizeLnrw.de Leitweg-ID: 05112-03016-44 Mit freundlichen Grüßen im Auftrag gez. Anlagen: fl Auftragsbestätigung [ fl Vertragsbedingungen des Landes NR , Formular 512 [ | Vertragsbedingungen des Landes NRW (Kurzfassung), Formular 512a Seite 2 / 3
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POLIZEI Nordrheln-Westfalen Litndesanit für Zentrale Polizeilich Dienste VHBNRW Formular 326 05/2018                                   Auftragsschreiben Auftragnehmer (Na e/Firmenbezeichnung)                      PLZ, Ort Datum (TT.MM.JJJJ) van Laack GmbH                                              41179 Mönchengladbach Anschrift Hennes-Weisweiler-Allee 25 Züständige/r Bearbeiter/in des Auftragneh ers LZPD NRW Telefon Telefax Schifferstraße 10                                            E-Mail-Adresse 47059 Duisburg Geschäftszeichen - Bitte stets angeben ZA5.2/1000615378/Pe Vergabenu mer - Bitte stets angeben 4100149552 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Auftraggebers DE119355962 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Auftragnehmers Auftragsbestätigung -Zur Rücksendung an den Auftra geber Sehr geehrte Damen und Herren, ich / wir bestätige(n) i ren Auftrag vom 05.11.2020 zu Ihren Vertragsbedingungen. Fir enstempel/Unt rschrift/en Seite 3/3
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VHB NRW                                                                            Formular 512 05/2018                                                        Zusätzliche Vertragsbedingungen Vertragsbedingungen des Landes NRW Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes NRW (ZVB - NRW) mit den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) (VOL/B) Inhaltsübersicht 0. Präambel 1. Art und Umfang der Leistungen 2. Änderungen der Leistung 3. Ausführungsunterlagen 4. Ausführung der Leistung 5. Behinderung und Unterbrechung der Leistung 6. Art der Anlieferung und Versand 7. Pflichtverletzungen des Auftragnehmers 8. Lösung des Vertrags durch den Auftraggeber 9. Verzug des Auftraggebers, Lösung des Vertrags durch den Auftragnehmer 10. Obhutspflichten 11. Vertragsstrafe 12. Güteprüfung 13. Abnahme 14. Mängelansprüche und Verjährung 15. Rechnung 16. Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen 17. Zahlung 18. Sicherheitsleistung 19. Streitigkeiten 1
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VHB NRW Formular 512 05/2018 Zusätzliche Vertragsbedingungen 0. Präambel Die nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen sind bestimmt für Verträge über Leistungen, insbesondere für Kauf-, Werk- und Werklieferungsverträge sowie für Verträge über die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt deutsches Recht. 1. Art und Umfang der Leistungen (VOL/B § 1) 1. Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch den Vertrag bestimmt. 2. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander a) die Leistungsbeschreibung b) Besondere Vertragsbedingungen c) etwaige Ergänzende Vertragsbedingungen d) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen e) etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). zu § 1 1. Anderslautende Geschäfts-, Liefen- oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers wer¬ den nicht Bestandteil des Vertrags. 2. Der Auftragnehmer hat den Empfang eines Zuschlags oder Auftrags innerhalb von 14 Ka¬ lendertagen nach Absendung dem Auftraggeber in der von diesem vorgegebenen Form zu bestätigen. Kommt der Auftragnehmer mit der Bestätigung in Verzug, so kann der Auftrag¬ geber nach Ablauf einer von ihm gesetzten Nachfrist vom Auftrag zurücktreten. 3. Die im Angebot angegebenen Preise sind - wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist - feste Preise, durch die sämtliche Leistungen des Auftragnehmers einschließlich Fracht, Verpackung, Erstellung von Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dgl. in deutscher Sprache und sonstige Kosten und Lasten abgegolten sind. Für das Vertragsverhältnis gilt die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentli¬ chen Aufträgen. 2. Änderungen der Leistung (VOL/B § 2) 1. Der Auftraggeber kann nachträglich Änderungen in der Beschaffenheit der Leistung im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers verlangen, es sei denn, dies ist für den Auftragnehmer unzumutbar. 2. Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die Leistungsänderung, so hat er sie dem Auf¬ traggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Teilt der Auftraggeber die Bedenken des Auftragnehmers nicht, so bleibt er für seine Angaben und Anordnungen verantwortlich. Zu einer gutachtlichen Äußerung ist der Auftragnehmer nur aufgrund eines gesonder¬ ten Auftrags verpflichtet. 3. Werden durch Änderung in der Beschaffenheit der Leistung die Grundlagen des Prei¬ ses für die im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, so ist ein neuer Preis unter Be¬ rücksichtigung der Mehr- und inderkosten zu vereinbaren. In der Vereinbarung sind etwaige Auswirkungen der Leistungsänderung auf sonstige Vertragsbedingungen, ins¬ besondere auf Ausführungsfristen, zu berücksichtigen. Diese Vereinbarung ist unver¬ züglich zu treffen. 2
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VHB                     NRW                    Formular                             512 05/2018- , ¦ . ¦                 Zusätzliche Vertragsbedingungen zu §2 Nr. 3 1. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten nachzuweisen. Die neuen Preise sind schriftlich vor Beginn der Ausführung der Leistungsänderung zu vereinbaren. 2. Bei marktgängigen serienmäßigen Erzeugnissen, für die Preise je Einheit im Vertrag vor¬ gesehen sind, - ist der Auftragnehmer verpflichtet, Mehrleistungen bis zu 10 v.H. der im Vertrag festge¬ legten Mengen zu den im Vertrag festgelegten Preisen je Einheit zu erbringen - begründen Minderungen bis zu 10 v.H. der im Vertrag festgelegten Mengen keinen An¬ spruch auf Änderung der im Vertrag festgelegten Preise je Einheit. Auf Verlangen sind neue Ausführungsfristen zu vereinbaren. 4. (1) Leistungen, die der Auftragnehmer ohne Auftrag oder unter eigenmächtiger Abwei¬ chung vom Vertrag ausführt, werden nicht vergütet. Solche Leistungen hat er auf Ver¬ langen innerhalb einer angemessenen Frist zurückzunehmen oder zu beseitigen, sonst können sie auf seine Kosten und Gefahr zurückgesandt oder beseitigt werden. Eine Vergütung steht ihm jedoch zu, wenn der Auftraggeber solche Leistungen nachträglich annimmt. (2) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. 3. Ausführungsunterlagen (VOL/B § 3) 1. Die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen sind dem Auftragnehmer unentgelt¬ lich und rechtzeitig zu übergeben, soweit sie nicht allgemein zugänglich sind. zu § 3 Nr. 1 1. Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber ausdrücklich als zur Ausführun bestimmt gekennzeichnet sind. 2. Die Verantwortung und Haft ng nach dem Vertrag, insbesondere nach §4 Nr. 1 Satz 1 und § 14 VOL/B, werden durch Nr. 1 nicht eingeschränkt. 3. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, die Bestimmungen des Ausschusses für Lieferbedin¬ gungen und Gütesicherung (RAL) und ähnliche allgemeingültige technische Bestimmungen hat sich der Auftragnehmer auf seine Kosten zu beschaffen. 2. Die von den Vertragsparteien einander überlassenen Unterlagen dürfen ohne Zustim¬ mung des Vertragspartners weder veröffentlicht, vervielfältigt, noch für einen anderen als den vereinbarten Zweck genutzt werden. Sie sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf Verlangen zurückzugeben. zu § 3 Nr. 2 1. Die Zustimmung des Vertragspartners soll schriftlich erfolgen. 2. Wie die Ausführungsunterlagen bleiben die Muster, die der Auftragnehmer erhalten hat, Eigentum des Auftraggebers. Sie sind dem Auftraggeber nach Ausführung des Auftrags kostenfrei zurückzugeben. 4. Ausführung der Leistung (VOL/B § ) 1. (1) Der Auftragnehmer hat die Leistung unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag auszuführen. Dabei hat er die Handelsbräuche, die anerkannten Regeln der Technik sowie die gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Bestimmungen zu beachten. 3
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VHB                    NRW Formular 512 05/2018                   Zusätzliche Vertragsbedingungen (2) Der Auftragnehmer ist für die Erfüllung der gesetzlichen, behördlichen und berufs¬ genossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern allein verant¬ wortlich. Es ist ausschließlich seine Aufgabe, die Vereinbarungen und Maßnahmen zu treffen, die sein Verhältnis zu seinen Arbeitnehmern regeln. zu § 4 Nr. 1 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur Gegenstände zu liefern, die im Zeitpun t der Lie¬ ferung den in der Bundesrepublik Deutschland durch die gesetzlichen Unfallversicherungs¬ träger in Kraft gesetzten Unfallverhütungsvorschriften (autonome Rechtsnormen), den sonstigen Arbeitsschutzvorschriften sowie den allgemein anerkannten technischen, sicher¬ heitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. 2. Der Auftragnehmer bleibt für die Leistung auch dann verantwortlich, wenn dem Auftragge¬ ber die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Pläne, Zeichnungen und Berech¬ nungen vorgelegt wurden und er nach diesen bestellt hat. 3. Der Auftragnehmer hat auf seine Kosten alle zur Verhütung von Personen- und Sachschä¬ den notwendigen Vor ehrungen zu treffen. Das gilt besonders für Vorsichtsregeln, die nach den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften zur Sicherung seiner Arbeitnehmer erforderlich sind. 4. Der Auftragnehmer hat bei Leistungen in Räumen oder auf Grundstücken des Auftragge¬ bers seine Arbeitnehmer anzuhalten, Anweisungen der zuständigen Beschäftigten des Auf¬ traggebers zu befolgen. Zuwiderhandelnde önnen sofort von der Arbeitsstelle verwiesen werden. Bei wiederholten Verstößen kann der Auftraggeber ohne Fristsetzung oder Ab¬ mahnung vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. 5. Für Sachschäden haftet der Auftraggeber lediglich bei vorsätzlichem oder grob fahrlässi¬ gem Verhalten seiner handelnden Organe (§§ 89, 31 BGB) oder Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB). Eine Haftung ohne Verschulden und eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist bei Sachschäden ausdrücklich ausgeschlossen; das gilt auch für einfache Fahrlässigkeit bei der Auswahl, Anleitung oder Überwachung von Verichtungsgehilfen und bei der Beschaf¬ fung von Vorrichtungen oder Gerätschaften (§ 831 BGB). Soweit keine Haftung des Auf¬ traggebers besteht, haften auch seine Organe oder Erfüllungsgehilfen nicht. Dasselbe gilt für seine Verrichtungsgehilfen, es sei denn, ihnen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Ansprüche nach den Grundsätzen der Amtshaftung (Art. 34 GG, § 839 BGB) bleiben ebenso unberührt wie die Haftung für Personenschäden (Schäden an Leben, Körper und Gesundheit). 6. Der Auftragnehmer hat für die ordnungsgemäße Bewachung und Verwahrung der ihm und seinen Arbeitnehmern gehörenden Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. sowie der von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Gegenstände Sorge zu tragen Dies gilt auch dann, wenn sich diese Gegenstände in den Räumen oder auf dem Grundstück des Auftragge¬ bers                      befinden. 7. Hat der Auftraggeber auf Grund gesetzlicher Vorschriften Arbeitnehmern des Auftragneh¬ mers Ersatz zu leisten wegen Personen- oder Sachschäden, die bei oder gelegentlich der Ausführung des Auftrags entstanden sind, so steht ihm Rückgriff gegen den Auftragneh¬ mer zu, wenn die Schäden durch Verschulden des Auftragnehmers oder seiner Arbeitneh¬ mer herbeigeführt worden sind. 2. (1) Ist mit de Auftraggeber vereinbart, dass er sich von der vertragsgemäßen Ausfüh¬ rung der Leistung unterrichten kann, so ist ihm innerhalb der Geschäfts- oder Be¬ triebsstunden zu den Arbeitsplätzen, Werkstätten und Lagerräumen, in denen die Ge¬ genstände der Leistung oder Teile von ihr he gestellt oder die hierfür bestimmten Stof¬ fe gelagert werden, Zutritt zu gewähren. Auf Wunsch sind ihm die zur Unterrichtung er¬ forderlichen Unterlagen zur Einsicht vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen. (2) Dabei hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisgabe von Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnissen des Auftragnehmers. 4
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VHBNRW Formular 512 05/2018                 Zusätzliche Vertragsbedingungen (3) Alle bei der Besichtigung oder aus den Unterlagen und der sonstigen Unterrichtung erworbenen Kenntnisse von Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnissen sind vertrau¬ lich zu behandeln. Bei Missbrauch haftet der Auftraggeber. zu § 4 Nr. 2 1. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung zu unterrichten. 2. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen mitzuteilen, wen er als Vertreter für die Leitung der Ausführung bestellt hat. 3. Für die Qualität der Zulieferungen des Auftraggebers sowie für die von ihm vereinbar¬ ten Leistungen anderer haftet der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer hat die Pflicht, dem Auftraggeber die bei Anwendung der verkehrs¬ üblichen Sorgfalt erkennbaren ängel der Zulieferungen des Auftraggebers und der vom Auftraggeber vereinbarten Leistungen anderer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dies, so übernimmt er damit die Haftung. 4. Der Auftragnehmer darf die Ausführung der Leistung oder wesentlicher Teile davon nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers an andere übertragen. Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen oder solchen Teilleistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist. Diese Bestimmung darf nicht zum Nachteil des Handels ausgelegt werden. zu § 4 Nr. 4 Der Auftragnehmer hat a) bei der Übertragung von Teilen der Leistung (Unterauftrag) nach wettbewerblichen Ge¬ sichtspunkte zu verfahren, b) dem Unterauftragnehmef auf Verlangen den Auftraggeber zu benennen, c) dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und der Sicherheitsleistungen - zu stellen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber ve einbart sind, d) bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge regelmäßig kleine und mittlere Unter¬ nehmen bevorzugt zu beteiligen, soweit dies mit der vertragsgemäßen Ausführung des Auftrags zu vereinbaren ist, e) Nachunternehmen davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auf¬ trag handelt, f) sich bei Großauffrägen zu bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie er es mit der vertragsmäßigen Ausführung der Leistung ver¬ einbaren kann. 5. Behinderung u d Unterbrechung der Leistung (VOL/B § 5) 1. Glaubt sich der Auftragnehmer in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung be¬ hindert, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die An¬ zeige kann unterbleiben, wenn die Tatsachen und deren hindernde Wirkung offenkun¬ digsind. 2. (1) Die Ausführungsfristen sind angemessen zu verlängern, wenn die Behinderung im Betrieb des Auftragnehmers durch höhere Gewalt, andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände, Streik oder durch rechtlich zulässige Aussperrung verursacht worden ist. Gleiches gilt für solche Behinderungen von Unterauftragnehmern und Zulie¬ ferern, soweit und solange der Auftragnehmer tatsächlich oder rechtlich gehindert ist, Ersatzbeschaffungen vorzunehmen. 5
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VHB NRW                                                                                Formular 512 05/2018                                                            Zusätzliche Vertragsbedingungen (2) Falls nichts anderes vereinbart ist, sind die Parteien, wenn eine nach Absatz 1 vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Behinderung länger als drei Monate seit Zugang der itteilung gemäß Nr. 1 Satz 1 oder Eintritt des offenkundigen Ereignisses gemäß r. 1 Satz 2 dauert:, berechtigt, binnen 30 Tagen nach Ablauf dieser Zeit durch schriftli¬ che Erklärung den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder ganz oder teilweise von ihm zurückzutreten. 3. Sobald die hindernden Umstände wegfallen, hat der Auftragnehmer unter schriftlicher Mitteilung an den Auftraggeber die Ausführung der Leistung unverzüglich wieder auf¬ zunehmen. 6. Art der Anlieferung und Versand (VOL/B § 6) Der Auftragnehmer hat, soweit der Auftraggeber die Versandkosten gesondert trägt, unter Beachtung der Versandbedingungen des Auftraggebers d ssen Interesse sorgf ltig zu wahren. Dies bezieht sich insbesondere auf die Wahl des Beförderungsweges, die Wahl und die Ausnutzung des Beförderungsmittels sowie auf die tariflich günstigste Warenbe¬ zeichnung. zu § 6 1. .Der Auftragnehmer hat die Liefergegenstände nach den Angaben im Auftragschreiben zu versenden. 2. Die Liefergegenstände sind auf Gefahr des Auftragnehmers frei Verwendungsstelle zu liefern. Soweit Entlade- oder Transportgerät erforderlich ist, hat der Auftragnehmer hierfür auf eigene Kosten Sorge zu tragen. 3. Etwaige Verpackungs-, Versand-, Fracht- oder Transportkosten, sowie die durch den Versand entstehenden Nebenkosten, wie Gebühren für das Aufstellen on Frachtbriefen, Wiegegebüh¬ ren, Zählgebühren usw. und etwaige am Herstellungs- oder Auslieferungsört anfallende Orts¬ frachten und örtliche Gebühren (Anschluss-, Bahnhof-, Stell-, Überführ- und Umstellgebühren) sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, durch den Preis für die Leistung abgegolten. 4. Kosten einer etwaigen Versicherung sowie zusätzliche Gebühren für Einschreib- und Wert¬ sendungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, durch den Preis für die Leistung abge¬ golten. 5. Zusätzliche Gebühren für beschleunigte Beförderung werden nur erstattet, wenn eine solche Beförderung vereinbart orden ist. 6. Die Kosten für die Beförderung von Werkzeugen un Geräten, die für einen Aufbau bei der Verwendungsstelle gebraucht werden, sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, durch den Preis für die Leistung abgegolten. 7. Verpackungsstoffe gehen, wenn nichts anderes vereinbart ist, ohne Anspruch auf besondere Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über. Auf die Rücknahmepflicht der Hersteller oder Vertreiber von Verpackungen, Transportverpa¬ ckungen, Umverpackungen und Verkaufsverpackungen nach der Verpackungsverordnung wird hingewiesen. Soweit v. g. Verpackungen zurückzunehmen sind, trägt der Auftragnehmer die anfallenden Kosten. Wird in gemieteten Behältern geliefert/so hat der Auftragnehmer, wenn nichts anderes ver¬ einbart ist, keinen Anspruch auf Erstattung der Mietgebühren. 7. Pflichtverletzungen des Auftragnehmers (VOL/B § 7) 1. Im Fall von Pflichtverletzungen des Auftragnehmers finden vorbehaltlich der Regelun¬ gen des § 14 VOL/B die gesetzlichen Vorschriften nach Massgabe der folgenden Best¬ immungen Anwen ung. 6
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VHB NRW                                                                             Formular 512 05/2018                                                         Zusätzliche Vertragsbedingungen 2. (1) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber im Fall leicht fahrlässig verursachter Sch den aufgrund von Pflichtverletzun en den entgangenen Gewinn des Auftraggebers nicht zu ersetzen. Die Pflicht zum Ersatz dieser Schäden ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Verzug durch Unterauftragnehmer verursacht worden ist, die der Auftragge¬ ber dem Auftragnehmer vorgeschrieben hat. (2) Darüber hinaus kann die Schadensersatzpflicht im Einzelfall weiter begrenzt wer¬ den. Dabei sollen branchenübliche Lieferungsbedingungen z.B. dann berücksichtigt werden, wenn die Haftung summenmäßig oder auf die Erstattung von Mehraufwendun¬ gen für Ersatzbeschaffuhgeh beschränkt werden soll. (3) Macht der Auftraggeber Schadensersatzansprüche statt der ganzen Leistung oder anstelle davon Aufwenduhgsersatz geltend, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, die ihm überlassenen Unterlagen (Zeichnungen, Berechnungen usw.) unverzüglich zurück¬ zugeben. Der Auftraggeber hat dehn Auftragnehmer unverzüglich eine Aufstellung über die Art seiner Ansprüche mitzuteilen. Die Mehrkosten für die Ausführung der Leistung durch einen Dritten hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer innerhalb von 3 Monaten nach Abrechnung mit dem Dritten mitzuteilen. Die Höhe der übrigen Ansprüche hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich anzugeben. (4) acht der Auftraggeber bei bereits teilweise erbrachter Leistung Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung oder anstelle davon Aufwendungsersatz nur wegen des noch ausstehenden Teils der Leistung geltend, so hat der Auftragnehmer de Auf¬ traggeber unverzüglich eine prüffähige Rechnung über den bereits bewirkten Teil der Leistung zu übermitteln. Im Übrigen findet Absatz 3 Anwendung. 3. Übt der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht aus, finden Nr. 2 Absatz 3 Sätze 1 und 4 An¬ wendung; bei teilweisem Rücktritt gilt zusätzlich Nr. 2 Absatz 4 Satz 1. 4. (1) Gerät der Auftragnehmer In Verzug, setzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer vor Ausübung des Rücktfittrechtes eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfül- lung. .¦ (2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlan en des Auftragnehmers zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist vor Ablauf der Frist nach Absatz 1 zu stellen. Bis zum Zu¬ gang beim Auftragnehmer bleibt dieser zur Leistung berechtigt. 8. Lösung des Vertrags durch den Auftraggeber (VOL/B § 8) 1. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag mit sofortiger Wir¬ kung kündigen, wenn über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrags dadurch in Frage gestellt ist oder dass er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt. 2. Der Auftraggeber kann auch vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn sich der Auftragnehmer in Bezug auf die Vergabe an einer un¬ zulässigen Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe¬ schränkungen beteiligt hat. zu § 8 Nrn. 1 und 2 1. Der Auftraggeber kann auch dann vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag mit soforti¬ ger Wirkung kündigen, wenn 1.1 Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber gepfändet werden, es sei denn, dass der Auftragnehmer unverzüglich ausreichende Sicherheit anbietet, 1.2 der Auftragnehmer den Verpflichtungen hach § 4 Nr. 2 Abs. 1 oder § 4 Nr. 4 VOL/B zuwi¬ derhandelt, 7
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