Vertragsunterlagen Firma Van Laack

Sämtliche mit der Vergabe an die Firma Van Laack zusammenhängende Angebots-, Ausschreibungs- oder Vertragsunterlagen.

Ich gehe davon aus das die Information vorhanden ist. Dazu folgende WDR Meldung als Referenz: https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/van-laack-masken-kittel-laschet-100.html
> Das NRW-Innenministerium bestätigt den Kauf der Masken im Rahmen einer sogenannten freihändigen Vergabe, die erlaubt ist, wenn eine besondere Dringlichkeit vorliegt. Ob diese Dringlichkeit bei der Erteilung des Auftrags im November herrschte, wird nun geklärt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Dezember 2020
  • Frist
    23. Januar 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertragsunterlagen Firma Van Laack [#206946]
Datum
20. Dezember 2020 11:46
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche mit der Vergabe an die Firma Van Laack zusammenhängende Angebots-, Ausschreibungs- oder Vertragsunterlagen. Ich gehe davon aus das die Information vorhanden ist. Dazu folgende WDR Meldung als Referenz: https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/van-laack-masken-kittel-laschet-100.html > Das NRW-Innenministerium bestätigt den Kauf der Masken im Rahmen einer sogenannten freihändigen Vergabe, die erlaubt ist, wenn eine besondere Dringlichkeit vorliegt. Ob diese Dringlichkeit bei der Erteilung des Auftrags im November herrschte, wird nun geklärt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 206946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206946/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertragsunterlagen Firma Van Laack“ vom 20.12.2…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vertragsunterlagen Firma Van Laack [#206946]
Datum
29. Januar 2021 00:38
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertragsunterlagen Firma Van Laack“ vom 20.12.2020 (#206946) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 206946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206946/
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Teilgewährung des Informationszugangs nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Teilgewährung des Informationszugangs nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen
Datum
30. Januar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
3,2 MB
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 20. Dezember 2020, mein Bescheid vom 28. Januar 2021 - Az.…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 20. Dezember 2020, mein Bescheid vom 28. Januar 2021 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in
Datum
1. Februar 2021 15:53
Status
Anfrage abgeschlossen
37,4 KB
1,4 MB
232,2 KB
image001.png
9,7 KB


Sehr geehrter Antragsteller/in mit Bezug auf meinen Bescheid vom 28. Januar 2021 übersende ich Ihnen die dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen zu Ihrem Antrag vom 20. Dezember 2020 vorliegenden Unterlagen. Freundliche Grüße

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 20. Dezember 2020, mein Bescheid vom 28. Januar 2021 -…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 20. Dezember 2020, mein Bescheid vom 28. Januar 2021 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in [#206946]
Datum
7. Februar 2021 12:38
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für die Antwort. Ich bin von der Begründung die per Briefpost kam regelrecht begeistert. Das war sehr umfangreich. Danke auch für den Hinweis auf die kleine Anfrage. Aus der Anfrage konnte ich entnehmen das es eine zweite Bestellung des LZPD vom 12.05.2020 gab. Wären Sie so nett und senden dazu auch noch die Vertragsunterlagen zu? Oder bestätigen mir das diese identisch sind? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 206946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206946/

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