AL-Vorlage

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Verwaltungsvorgang Erweiterung der Richtlinie zur Förderung interdisziplinärer Verbünde zur Erforschung von Pathomechanismen

/ 2
PDF herunterladen
ELVA-Vorgangsnummer: 2020-31330 Az.: 614GF- 71466-4                                                     Berlin, 18.08.2020 Bearb.: Dr. Judith M. Reichel                                           App.: 5358 1.   Frau AL’in 6 über Herrn UAL 61 Frau RL’in 614GF mit der Bitte um Kenntnisnahme und Zustimmung. Betr.:    Forschung       zu      unbekannten      und/oder       krankheitsübergreifenden Pathomechanismen hier: Bekanntmachung einer Richtlinie zur Förderung interdisziplinärer Verbünde        zur    Erforschung    von      unbekannten         und/oder krankheitsübergreifenden Pathomechanismen Anlg.:    2 2.   Vermerk Votum Zustimmung zur Veröffentlichung der Förderrichtlinie. Sachstand Dieser neue themen- und indikationsoffenen Förderschwerpunkt soll die Erforschung von unbekannten und/oder krankheitsübergreifenden Pathomechanismen fördern. Durch dieses Instrument sollen bisher nicht spezifisch geförderte Krankheitsbereiche adressiert und aktuelle Entwicklungen flexibel berücksichtigt werden. Das Ziel ist eine verbesserte Kenntnis der Pathomechanismen von schweren, bisher nicht hinlänglich therapierbaren Erkrankungen zu erlangen. Die Forschungsansätze sollen auf Ergebnisse aus bestehender BMBF-Förderung wie der Systemmedizin, Computational Life Sciences oder grundlagenorientierter DFG-Forschung aufbauen. Geplant sind regelmäßige Ausschreibungen mit unterschiedlichen thematischen Ausrichtungen. Die vorliegende erste Bekanntmachung (Anlage 1) fokussiert auf zwei Bereiche: Im Modul 1 sollen krankheitsübergreifende Pathomechanismen untersucht werden, die für mehrere Krankheitsentitäten relevant sind. Dies setzt Empfehlungen des Wissenschaftsrats und des Expertengremiums des Zukunftsdialogs zum Gesundheitsforschungsprogramm um. Die Relevanz von krankheitsübergreifenden Herangehensweisen wird durch diverse, dazu bereits initiierte Forschungsprojekte, beispielsweise auf EU-Ebene, deutlich. Im Modul 2 sollen unbekannte Pathomechanismen einzelner Erkrankungen mit hoher Krankheitslast erforscht werden. Es soll sich hier um Erkrankungen handeln, die lebensbedrohlich sind oder
1

-2- zu einer chronischen Invalidität bzw. zu gravierenden Beeinträchtigungen der Lebensqualität führen und/oder hohe Kosten verursachen und bisher zu wenig erforscht wurden. Die translational orientierten Forschungsansätze dieser Bekanntmachung sollen durch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit in Forschungsverbünden umgesetzt werden. Ein besonderer Akzent liegt hierbei auf der Kooperation verschiedener medizinischer Disziplinen. Die Bekanntmachung soll keine thematischen Einschränkungen haben. Lediglich Vorhaben zu Kombinationen von Erkrankungen oder zu einzelnen Erkrankungen, die insgesamt in den inhaltlichen Bereich eines bestehenden Deutschen Zentrums für Gesundheitsforschung sowie der geplanten Zentren für Kinder- und Jugendgesundheit bzw. zu psychischen Erkrankungen fallen, oder die insgesamt innerhalb des Bereichs von Krebserkrankungen bleiben sowie Forschung zu seltenen Erkrankungen, Forschung, die ausschließlich auf eine Modellierung von komplexen Daten, einschließlich Omics-Daten fokussiert ist, konfirmatorische präklinische Studien und interventionelle klinische Studien sind ausgeschlossen. Dadurch sollen insbesondere auch Arbeitsgruppen, die sich mit Krankheitsgebieten beschäftigen, für die es bisher keine spezifische Fördermöglichkeit des BMBF gibt, ein Förderangebot bekommen. Darunter fällt unter anderem die Forschung zu Schmerzerkrankungen, Autoimmunerkrankungen oder chronische Leber- und Nierenerkrankungen. Nachfolgend können die gewonnenen Ergebnisse in weiterführenden BMBF- Fördermaßnahmen wie konfirmatorischen präklinischen Studien, frühen klinischen Studien, klinischen Studien oder in Translationsprojekten zur personalisierten Medizin fortentwickelt werden. Die Veröffentlichung der Bekanntmachung im Bundesanzeiger ist für September 2020 geplant (Anlage 2). Die benötigten Finanzmittel in Höhe von 30 Mio. € für die erste Förderrunde sind im Haushaltsplan eingestellt. 3.   Wv.: 614GF 111            613            Z14 gez. Dr. Reichel
2