anlagedaseninndsaufenthaltsrecht2016201720212022

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug

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2016                                                                      2017                                                                              2021                                                                            2022 A.23.s.6. Aufnahme von syrischen Flüchtlingen aus Syrien und dessen       A.23.s.6. Aufnahme von syrischen Flüchtlingen aus Syrien und dessen A.25b.1.2. 2 . Junge Erwachsene in Bildung, Ausbildung und Studium (Weisung Anrainerstaaten einschließlich Ägypten zu ihren in Deutschland lebenden   Anrainerstaaten einschließlich Ägypten sowie von irakischen Flüchtlingen zu ihren 2.3.1.13. Leistungen Dritter (Entscheidung vom 01.03.2021) vom 07.04.2022) Verwandten (Erlass vom 06.01.2016)                                        in Deutschland lebenden Verwandten (Erlasse vom 30.01.2017 und 04.12.2017) A.23a.2.1.1. Aufenthaltsgewährung in Härtefällen - Erteilung einer A.23a.2.1.4. Aufenthaltsgewährung in Härtefällen-Verfahrensregelung (Weisung      A.5.2.2 Maßgeblichkeit von Einreise mit erforderlichem Visum und Angaben im Aufenthaltserlaubnis gem. Anordnung von SenInnSport (Weisung vom vom 10.08.2017)                                                                   Visumantrag (Entscheidung vom 01.03.2021) 12.04.2016) A.23.s.6. Aufnahme von syrischen Flüchtlingen aus Syrien und dessen A.60a.2.4. Duldung zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung A.58.1.0 Allgemeine Verfahrenshinweise zum Abschiebungsvollzug (Weisung vom Anrainerstaaten einschließlich Ägypten sowie von irakischen Flüchtlingen zu ihren (Weisung vom 16.08.2016)                                                  16.02.2017) in Deutschland lebenden Verwandten (Erlass vom 08.10.2021) A.23.s.9. Landesaufnahmeanordnung Berlin für den Libanon - Aufnahme von jährlich 100 besonders schutzbedürftigen Personen aus dem Libanon im Rahmen A.60a.2.4.2. Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung)- A.68.1.2 Haftung für Lebensunterhalt (Weisung vom 07.09.2016)                                                                                               eines Aufenthaltsbeendigung steht nicht unmittelbar bevor (Weisung vom 10.08.2017) Gesamtaufnahmekontingents von maximal 500 Personen innerhalb von 5 Jahren (Anordnung vom 16.07.2021) A.90.3.2.3. Übermittlungsregelungen nach Absprache mit den Berliner D.61.2.4 Erwerbstätigkeit im Asylverfahren (Weisung vom 16.8.2016)        Leistungsbehörden-Übermittlungen durch Ausländerbehörden (Weisung vom             A.27.3.1. Sicherung des Lebensunterhaltes (Entscheidung vom 01.03.2021) 25.01.2017) E.Syrien.2. Verlängerung der Aussetzung der Abschiebung nach Syrien bis   A.95.2.2.1. Strafvorschriften-Erschleichen einer Duldung (Weisung vom             A.28.2.1. Zu den Erteilungsvoraussetzungen für eine NE (Entscheidung vom 30.09.2017- Erteilung humanitärer Titel                                   25.01.2017)                                                                       01.03.2021) B.AufentV.5. der VAB und E.Israel.1. - Unzumutbarkeit der Passbeschaffung A.95.2.2.2. Erschleichen eines Titels (Weisung vom 25.01.2017)                    A.29.2.2.2 Abweichungen bei anerkannten Flüchtlingen und sonstigen Inhabern (Weisung vom 20.05.2016)                                                                                                                                    humanitärer Titel (Entscheidung vom 01.03.2021) A.60a.2. Abschiebungsverbote und Ausreisehindernisse - Bleiberecht für Opfer      A.31.1.1. Verlängerung des Aufenthaltstitels (Entscheidung vom 01.03.2021) von Gewaltstraftaten im Zusammenhang mit Hasskriminalität (Weisung vom E.Afghanistan1 - Zustimmungsvorbehalt für Abschiebungen (Weisung vom      06.07.2017) 15.11.2016) A.60a.2.1.3 Duldung und Grenzübertrittsbescheinigung - Konkreter Rückführungstermin und Petitionsverfahren (Weisung vom 12.06.2017 und 03.07.2017) A.31.1.1.1 Anrechenbare Zeiten (Entscheidung vom 01.03.2021) A.31.2.2.3 u. A. 31.4.1 Zum Begriff der "besonderen Härte" (Entscheidung vom 01.03.2021) A.32.3. Kindernachzug bei gemeinsamen Sorgerecht und einem im Ausland aufhältlichen Elternteil (Entscheidung vom 01.03.2021) A.36.2.2. Sonstige Fälle gem. § 36 Abs. 2 AufenthG (Entscheidung vom 01.03.2021) E.Afghanistan.1 und E.Irak.2. - Änderung des Zustimmungsvorbehalt vor Abschiebungen (Weisung vom 05.03.2021)
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