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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug

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Schleswig-Holstein 7 Schleswig-Holstein
Der echte Norden Ministerium für Inneres,
% ländliche Räume

und Integration

Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration’
Postfach 71 25 | 24171 Kiel
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Landrat des Kreises Nordfriesland A No

Meine Nachricht vom:23.11.2015

Oberbürgermeisterin Stadt Flensburg
Stephanie Hinrichsen

Nachrichtlich an die weiteren stephanie.hinrichsen@im.landsh.de
Te arnnn R . Telefon: 0431 988-3261
Landrätinnen und Landräte der Kreise Telefa: 0431 988 614-3261

Oberbürgermeisterinnen / Oberbürgermeister
(Bürgermeisterinnen / Bürgermeister )
der kreisfreien Städte

Zuwanderungs- / Ausländerbehörden

‚Landesamt für
Ausländerangelegenheiten
Haart 148

24539 Neumünster

 

M . Dezember 2017

regen Be EEE TEEN ENTER

Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für besonders schutzbedürftige Frauen und
Kinder aus dem Nordirak
Hinweise zur weiteren Anwendung der Anordnung des Ministeriums für Inneres und
Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein gem. $ 23 Abs. 1 des Auf-
enthaltsgesetzes (AufenthG) vom 23.11.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der Landesaufnahmeanordnung des Innenministeriums nach $ 23 Abs. 1 Auf-
enthaltsgesetz vom 23.11.2015 wurden 32 schutzbedürftige Frauen und Kinder aus dem
Nordirak — die über das Sonderkontingent des Landes in Baden-Württemberg in die Bun-
desrepublik Deutschland eingereist sind — Ende Januar 2016 in Schleswig-Holstein aufge-
nommen. Die Unterbringung der Aufgenommenen erfolgte zunächst in zwei Kreisen und
einer kreisfreien Stadt.

Entsprechend der Ziffer 4 Satz 1 der Landesaufnahmeanordnung wurden die Aufenthalts-
erlaubnisse nach der Einreise zunächst für bis zu zwei Jahre erteilt. Die Umstände, die zur
Aufnahme der Personen geführt haben - die Schutzbedürftigkeit der aufgenommenen
Personen, der Bedarf an therapeutischer Betreuung und Behandlung sowie die Lage im
Nordirak für die Gruppe der Yeziden - liegen grundsätzlich weiterhin vor.

 

Dienstgebäude Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-0 | Telefax 0431 988-2833 |
Poststelle@im.landsh.de | www.innenministerium.schleswig-holstein.de | Buslinie 41, 42, 51 |
E-Mail-Adressen: Kein Zugang für verschlüsselte Dokumente.
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Wir bitten die betroffenen Zuwanderungs- / Ausländerbehörden daher, die Aufenthaltser-
laubnisse entsprechend Ziffer 4 Satz 1 der Aufnahmeanordnung vom 23.11.2015 gem.

8 23 Abs. 1 AufenthG für weitere zwei Jahre zu verlängern, wenn zudem im jeweiligen
Einzelfall die Erteilungsvoraussetzungen weiterhin vorliegen.

Auf Ziffer 4 Satz 3 der Landesaufnahmeanordnung betreffend die Erteilung einer wohn-
sitzbeschränkenden Auflage weise ich hin.

Mi freundlichem Gruß

m Aachen

| Stephanie Hinrichsen

Venen
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