b-lnderschreibendesbmivom18-09-2017
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug“
R Bundesministerium - des Innern Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Alt-Moabit 140 An die Innenministerien und 10557 Berlin Senatsverwaltungen für Inneres der Länder POSTANSCHRIFT 11014 Berlin BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, teL +49 30 18 681-10116 NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH, TH Fax +49 30 18 681-510116 susanne.ullrich@bmi.bund.de www.bmi.bund.de nachrichtlich: Auswärtiges Amt Referat 508 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Referat 214 Betreff: Umsetzung humanitäres Aufnahmeprogramm TUR; Anrechnung der Familiennachzugsfälle auf Auf- nahmekontingent mit AMIF-Förderung Bezug: Beschluss (EU) 2016/1754 vom 29. September 2016 Aktenzeichen: M3-21003/10#6 Berlin, 18. September 2017 Seite 1 von 2 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Beschluss (EU) 2016/1754 vom 29. September 2016 wurde den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, anstelle von Relocation Neuansiedlungen, Aufnahmen aus humanitären Gründen oder andere Formen der legalen Aufnahme aus der Türkei durchzuführen. Für die aufgenommenen Personen erhalten die Mitgliedstaaten aus dem AMIF-Programm der EU-Kommission eine Pauschalsumme von 6.500 EUR pro Person. Von den auf Deutschland entfallenden 13.694 Plätzen wurden auf dieser Grundlage seit Januar 2017 insgesamt 2.079 Personen über das Humanitäre Aufnahmepro- ZUSTELL- UND LIEFERANSCHRIFT Ingeborg-Drewitz-Allee 4, 10557 Berlin VERKEHRSANBINDUNG S + U-Bahnhof Hauptbahnhof
Berlin, 18.09.2017 Seite 2 von 2 gramm (HAP) Türkei aufgenommen (Stand: 7.09.2017). Bis Ende 2017 kann insge- samt mit rund 3.500 Aufnahmen im Rahmen des HAP gerechnet werden. Daher wä- ren noch rund 10.000 weitere Aufnahmen offen. Die Kommission hat mitgeteilt, dass nur noch Fälle berücksichtigt werden können, die bis zum 26. September 2017 ein Visum erhalten haben und bis zum 9. Januar 2018 eingereist sind. Mit dem Beschluss wurde den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, auch Fa- miliennachzugsfälle von Syrern aus der Türkei geltend zu machen. Um die Förder- mittel in Bezug auf die noch offenen Plätze zu nutzen und den in erheblichem Um- fang erfolgten Familiennachzug als Weg der legalen Migration zur Geltung zu brin- gen, möchte Deutschland von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Zur Beantragung der Fördermittel bei der EU-Kommission muss eine monatliche Aufstellung dieser Familiennachzugsfälle vorgelegt werden. Für diese Abrechnung wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie dem Referat M 3 per E-Mail (m3@bmi.bund.de) eine monatliche Übersicht von bis zum 9. Januar 2018 eingereis- ten syrischen Familienangehörigen aus der Türkei übersenden könnten, die eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug erhalten haben und denen ein entspre- chendes Visum bis zum 26. September 2017 erteilt wurde. Ich bitte Sie, für die Übersendung die beigefügte Datei zu nutzen. Die Daten sollen im BMI zusammengeführt und dem BAMF zur Meldung an die Kommission weiterge- leitet werden. Es ist beabsichtigt, pro gemeldeter Person - entsprechend dem IMK-Beschluss vom 3. und 4. Dezember 2015 zur Verteilung der Mittel aus dem AMIF bei der Resettle- ment-Aufnahme - 80 % der bewilligten Fördermittel den Ländern zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag S, 4004 Susanne Ullrich