b-lnderschreibendesbmivom18-09-2017

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug

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Bundesministerium -

des Innern
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susanne.ullrich@bmi.bund.de
www.bmi.bund.de

nachrichtlich:

Auswärtiges Amt
Referat 508

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Referat 214

Betreff: Umsetzung humanitäres Aufnahmeprogramm TUR;
Anrechnung der Familiennachzugsfälle auf Auf-
nahmekontingent mit AMIF-Förderung

Bezug: Beschluss (EU) 2016/1754 vom 29. September 2016
Aktenzeichen: M3-21003/10#6

Berlin, 18. September 2017

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Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Beschluss (EU) 2016/1754 vom 29. September 2016 wurde den Mitgliedstaaten
die Möglichkeit eingeräumt, anstelle von Relocation Neuansiedlungen, Aufnahmen
aus humanitären Gründen oder andere Formen der legalen Aufnahme aus der Türkei
durchzuführen. Für die aufgenommenen Personen erhalten die Mitgliedstaaten aus
dem AMIF-Programm der EU-Kommission eine Pauschalsumme von 6.500 EUR pro
Person.

Von den auf Deutschland entfallenden 13.694 Plätzen wurden auf dieser Grundlage
seit Januar 2017 insgesamt 2.079 Personen über das Humanitäre Aufnahmepro-

ZUSTELL- UND LIEFERANSCHRIFT Ingeborg-Drewitz-Allee 4, 10557 Berlin
VERKEHRSANBINDUNG S + U-Bahnhof Hauptbahnhof
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Berlin, 18.09.2017
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gramm (HAP) Türkei aufgenommen (Stand: 7.09.2017). Bis Ende 2017 kann insge-
samt mit rund 3.500 Aufnahmen im Rahmen des HAP gerechnet werden. Daher wä-
ren noch rund 10.000 weitere Aufnahmen offen. Die Kommission hat mitgeteilt, dass
nur noch Fälle berücksichtigt werden können, die bis zum 26. September 2017 ein
Visum erhalten haben und bis zum 9. Januar 2018 eingereist sind.

Mit dem Beschluss wurde den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, auch Fa-
miliennachzugsfälle von Syrern aus der Türkei geltend zu machen. Um die Förder-
mittel in Bezug auf die noch offenen Plätze zu nutzen und den in erheblichem Um-
fang erfolgten Familiennachzug als Weg der legalen Migration zur Geltung zu brin-
gen, möchte Deutschland von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.

Zur Beantragung der Fördermittel bei der EU-Kommission muss eine monatliche
Aufstellung dieser Familiennachzugsfälle vorgelegt werden. Für diese Abrechnung
wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie dem Referat M 3 per E-Mail
(m3@bmi.bund.de) eine monatliche Übersicht von bis zum 9. Januar 2018 eingereis-
ten syrischen Familienangehörigen aus der Türkei übersenden könnten, die eine
Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug erhalten haben und denen ein entspre-
chendes Visum bis zum 26. September 2017 erteilt wurde.

Ich bitte Sie, für die Übersendung die beigefügte Datei zu nutzen. Die Daten sollen
im BMI zusammengeführt und dem BAMF zur Meldung an die Kommission weiterge-
leitet werden.

Es ist beabsichtigt, pro gemeldeter Person - entsprechend dem IMK-Beschluss vom
3. und 4. Dezember 2015 zur Verteilung der Mittel aus dem AMIF bei der Resettle-
ment-Aufnahme - 80 % der bewilligten Fördermittel den Ländern zur Verfügung zu
stellen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

S, 4004

Susanne Ullrich
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