reinschriftsh-schreibenansbmivom15-11-2021

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungen zu Aufenthaltstgesetz, Asylgesetz und Familiennachzug

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Schleswig-Holstein                                                                                          Schleswig-Holstein Der echte Norden                                                                                            Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung | Postfach 71 25 | 24171 Kiel Nur per E-Mail                                                                                                            Ihr Zeichen: / Ihre Nachricht vom: / Bundesministerium des Innern,                                                                 Mein Zeichen: IV 203 - 80630/2021 Meine Nachricht vom: / für Bau und Heimat (m3ag@bmi.bund.de)                                                                                                          Frau Koglin birthe.koqlin@im.Iandsh.de nachrichtlich:                                                                                             Telefon: 0431 988 3267 Die für Aufenthaltsrecht zuständigen                                                                  Telefax: 0431 988 614 3267 Ministerien und Senatsverwaltungen der Länder 75"      • November 2021 Globalzustimmung nach § 32 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) für afghanische Fa­ milienangehörige von deutschen Staatsangehörigen Ihr Länderschreiben vom 10.11.2021 Sehr geehrte Damen und Herren, das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein stimmt per Globalzustimmung nach § 32 AufenthV der Visaerteilung aufgrund von Anträgen afghanischer Staatsangehörige zu, die zum Ende der Evakuie­ rungsaktion am 31.08.2021 als Angehörige der Kernfamilie gemeinsam mit einem deut­ schen Staatsangehörigen in Afghanistan aufhältig waren und mit diesem in einer Haus­ haltsgemeinschaft leben oder längere Zeit gelebt haben und nicht im Besitz eines deut­ schen Aufenthaltstitels sind (vgl. § 6 Konsulargesetz). Die Zustimmung gilt vorbehaltlich im Visumverfahren auftretender etwaiger Sicherheitsbe­ denken, die einer Einreise entgegenstehen. Das Auswärtige Amt und die deutschen Aus­ landsvertretungen übernehmen die Feststellung und Überprüfung der Identität und der Fa­ milienverhältnisse. Die Zustimmung ist zunächst befristet bis zum 30.06.2022. Mit freundlichen Grüßen Dienstgebäude Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Barrierefreier Zugang zum Gebäude über Arwed-Emminghaus Weg | Telefon 0431 988-0 | Telefax 0431 988-2833 | Buslinien 41, 42, 43, 51 | Haltestellen: Reventloubrücke, Landtag, Institut für Weltwirtschaft | www.schleswiq-holstein.de/innenministerium | Poststelle@im.Iandsh.de | DeMail: poststelle@im.landsh.DE-MAIL.de | beBPo: DE.Justiz.65530484-6459-4ee1-b216-bOf3fee9a5eO.a69b | E-Mail-Adressen: Kein Zugang für elektronisch signierte und verschlüsselte Dokumente.
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