2020-07-17-verfuegunglzpdnrw-ifg
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Weisungsunterlagen“
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen LZPD NRW, Postfach 210765, 47029 Duisburg 17. Juli 2020 Seite 1 von 1 - Elektronische Post - Aktenzeichen: 44 - 61.01.01 Alle Kreispolizeibehörden (bei Antwort bitte angeben) Billen POK nachrichtlich Ministerium des Innern Telefon 0203 4175 - 4422 des Landes Nordrhein-Westfalen Fax 0203 4175 - heiko.billen @polizei.nrw.de Herausgabe von Verkehrsunfallrohdaten Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Erlass IM NRW vom 14.07.2020 414 - 61.01.01 (nur an mich) Aus gegebenem Anlass bitte ich Sie, sensibel über eingehende Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Bezug auf die Herausga- Dienstgebäude und be von Verkehrsunfallrohdaten zu entscheiden. Lieferanschrift: Schifferstraße 10 47059 Duisburg Es ist sicherzustellen, dass bei der Herausgabe der Verkehrsunfallroh- Telefon 0203 4175 - 0 daten aufgrund der Detailtiefe der gemäß Straßenverkehrsunfallstatis- Telefax 0203 4175 - 7299 tikgesetz erfassten und bei einer Übermittlung freigegebenen Daten kei- poststelle.lzpd@polizei.nrw.de ne Personenbeziehbarkeit gegeben ist. lzpd.polizei.nrw Eine Personenbeziehbarkeit könnte im Einzelfall bereits bei Bekanntga- Zahlungen an : Landeshauptkasse NRW be von Geokoordinaten in Verbindung mit weiteren möglicherweise ei- IBAN : ner Person zuzuordnenden Daten vorliegen. DE27 3005 0000 0004 0047 BIC : WELADEDD Ich bitte bei eingehenden Anfragen nach dem IFG zur Herausgabe von Verkehrsunfallrohdaten um Mitteilung an das LZPD NRW, Dezernat 44. Öffentliche Verkehrsmittel : Straßenbahn 901 Haltestelle Landesarchiv NR Bus 933 Im Auftrag Haltestelle Landesarchiv NR gez. Stankowitz, Leitender Polizeidirektor