Anhang „95-22-56-0040-eingangsbestaetigung_geschwaerzt.pdf“

Dieser Anhang ist Teil der Anfrage „Wer ist Aufsicht in diesem Land für die Überwachung der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 ("Datenschutz bei der Strafverfolgung")?“.

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