2482-v-18

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie an die Beamten und Beschäftigten des Landes Rheinland-Pfalz

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Landtag Rheinland-Pfalz                                                 Vorlage 18/2482
   18. Wahlperiode                                                      16. September 2022




An die
Mitglieder des
Haushalts- und Finanzausschusses




Antrag der Fraktion der CDU nach § 76 Abs. 2 GOLT




Die Fraktion der CDU hat mit Schreiben vom 16. September 2022 beantragt, folgenden Punkt gemäß
§ 76 Abs. 2 GOLT auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen:


               „Zahlung einer Inflationsprämie im Rahmen des 3. Entlastungspaketes
                                      der Bundesregierung“.


Begründung:


Im Rahmen des 3. Entlastungspaketes fordert die Bundesregierung die Arbeitgeber auf, eine Inflati-
onsprämie in Höhe von bis zu 3.000 € an die Beschäftigten auszuzahlen. Diese soll steuer- und abga-
befrei sein.


Mit dieser Inflationsprämie haben die Arbeitgeber die Möglichkeit, eine Entlastung für die Preissteige-
rungen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter extrem belasten, zu bewirken.


Auch das Land Rheinland-Pfalz ist als Arbeitgeber gefordert, die Lebenssituation ihrer Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter (Beschäftigte und Beamte) zu verbessern.


Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung gebeten zu berichten,

1.   ob das Land Rheinland-Pfalz an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Inflationsprämie aus-
     zahlen wird,

2.   und falls eine Inflationsprämie bezahlt wird, in welcher Höhe und an wen?
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