2482-v-18
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie an die Beamten und Beschäftigten des Landes Rheinland-Pfalz“
Landtag Rheinland-Pfalz Vorlage 18/2482 18. Wahlperiode 16. September 2022 An die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses Antrag der Fraktion der CDU nach § 76 Abs. 2 GOLT Die Fraktion der CDU hat mit Schreiben vom 16. September 2022 beantragt, folgenden Punkt gemäß § 76 Abs. 2 GOLT auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen: „Zahlung einer Inflationsprämie im Rahmen des 3. Entlastungspaketes der Bundesregierung“. Begründung: Im Rahmen des 3. Entlastungspaketes fordert die Bundesregierung die Arbeitgeber auf, eine Inflati- onsprämie in Höhe von bis zu 3.000 € an die Beschäftigten auszuzahlen. Diese soll steuer- und abga- befrei sein. Mit dieser Inflationsprämie haben die Arbeitgeber die Möglichkeit, eine Entlastung für die Preissteige- rungen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter extrem belasten, zu bewirken. Auch das Land Rheinland-Pfalz ist als Arbeitgeber gefordert, die Lebenssituation ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Beschäftigte und Beamte) zu verbessern. Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung gebeten zu berichten, 1. ob das Land Rheinland-Pfalz an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Inflationsprämie aus- zahlen wird, 2. und falls eine Inflationsprämie bezahlt wird, in welcher Höhe und an wen?