N1589_Erhaltungsziele_SPA_7932_471
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Zusendung der Dokumentation der Vorprüfung Umweltverträglichkeit für das Bauvorhaben "Bootshaus der Wasserschutzpolizei am Dampfersteg Holzhausen/Ammersee"“
NATURA 2000 Bayern Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele Gebietstyp: A Stand: 19.02.2016 Gebietsnummer: DE7932471 Gebietsname: Ammerseegebiet Größe: 7677 ha Zuständige höhere Naturschutzbehörde: Regierung von Oberbayern Vogelarten des Anhangs I VS-RL gemäß Natura 2000-Verordnung EU-Code: Wissenschaftlicher Name: Deutscher Name: A612 Luscinia svecica Blaukehlchen A229 Alcedo atthis Eisvogel A094 Pandion haliaetus Fischadler A193 Sterna hirundo Flussseeschwalbe A234 Picus canus Grauspecht A321 Ficedula albicollis Halsbandschnäpper A151 Philomachus pugnax Kampfläufer A719 Porzana parva Kleines Sumpfhuhn A082 Circus cyaneus Kornweihe A098 Falco columbarius Merlin A238 Dendrocopos medius Mittelspecht A060-B Aythya nyroca Moorente A610-B Nycticorax nycticorax Nachtreiher A338 Lanius collurio Neuntöter A642-B Podiceps auritus Ohrentaucher A689 Gavia arctica Prachttaucher A635 Ardeola ralloides Rallenreiher A688-B Botaurus stellaris Rohrdommel A081 Circus aeruginosus Rohrweihe A074 Milvus milvus Rotmilan A176 Larus melanocephalus Schwarzkopfmöwe A073 Milvus migrans Schwarzmilan A698 Egretta alba Silberreiher A038-A Cygnus cygnus Singschwan A001-A Gavia stellata Sterntaucher A197 Chlidonias niger Trauerseeschwalbe A119 Porzana porzana Tüpfelsumpfhuhn A122 Crex crex Wachtelkönig A734 Chlidonias hybridus Weißbartseeschwalbe A667-A Ciconia ciconia Weißstorch A084 Circus pygargus Wiesenweihe A617-A Ixobrychus minutus Zwergdommel Seite 1 von 4
Zugvögel nach Art. 4 (2) VS-RL gemäß Natura 2000-Verordnung EU-Code: Wissenschaftlicher Name: Deutscher Name: A323 Panurus biarmicus Bartmeise A153 Gallinago gallinago Bekassine A336 Remiz pendulinus Beutelmeise A723 Fulica atra Blässhuhn A275 Saxicola rubetra Braunkehlchen A309 Sylvia communis Dorngrasmücke A298 Acrocephalus arundinaceus Drosselrohrsänger A043 Anser anser Graugans A768 Numenius arquata Großer Brachvogel A691 Podiceps cristatus Haubentaucher A207 Columba oenas Hohltaube A142 Vanellus vanellus Kiebitz A056-A Netta rufina Kolbenente A704 Anas crecca Krickente A056 Anas clypeata Löffelente A604 Larus michahellis Mittelmeermöwe A050 Anas penelope Pfeifente A337 Oriolus oriolus Pirol A061 Aythya fuligula Reiherente A097 Falco vespertinus Rotfußfalke A067 Bucephala clangula Schellente A295 Acrocephalus schoenobaenus Schilfrohrsänger A703 Anas strepera Schnatterente A692 Podiceps nigricollis Schwarzhalstaucher A276 Saxicola torquata Schwarzkehlchen A705 Anas platyrhynchos Stockente A059 Aythya ferina Tafelente A297 Acrocephalus scirpaceus Teichrohrsänger A614-A Limosa limosa Uferschnepfe A113 Coturnix coturnix Wachtel A257 Anthus pratensis Wiesenpieper A214 Otus scops Zwergohreule Seite 2 von 4
Gebietsbezogene Konkretisierungen der Erhaltungsziele: Erhalt des Ammersees samt seiner Uferzone, den angrenzenden Naturschutzgebieten „Vogelfreistätte Ammersee-Südufer“, „Seeholz“, „Herrschinger Moos“ und „Ampermoos“ sowie des Zellsees als international bedeutsames Durchzugs- und Überwinterungsgebiet zahlreicher Vogelarten sowie als überregional bis bundesweit bedeutsames Brut- und Mausergebiet. Erhalt der verbliebenen naturnahen bis natürlichen Seeuferbereiche einschließlich der Verlandungsbereiche und Gehölzstrukturen, insbesondere zur Abschirmung von Störeinflüssen. Erhalt ggf. Wiederherstellung des natürlichen trophischen Milieus des Ammersees (Re-Oligotrophierung zum kalkreichen meso- bis oligotrophen Voralpensee mit benthischer Armleuchteralgen-Vegetation). Erhalt ggf. Wiederherstellung naturnaher limnischer Eigenschaften des Zellsees, insbesondere des Nährstoff- und Mineralstoffhaushalts. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Uferbereiche in ihren verschiedenen naturnahen bis natürlichen Ausprägungen mit und ohne Verlandungsvegetation als Brut-, Nahrungs- und Rasthabitate. Erhalt ggf. Wiederherstellung eines ganzjährig störungsarmen Zustands des Zellsees, auch in Bezug auf die Wasservogeljagd. 1. Erhalt ggf. Wiederherstellung ausreichend großer und ausreichend ungestörter Teile des Ammersees einschließlich der Uferzonen als Nahrungs- und Ruhegebiete sommerrastender, durchziehender und überwinternder Taucher (Prachttaucher, Sterntaucher, Ohrentaucher, Haubentaucher, Schwarzhalstaucher), Reiherartiger (Silberreiher, Rallenreiher, Nachtreiher), Graugans, Singschwan, Enten (Moorente, Kolbenente, Krickente, Löffelente, Pfeifente, Reiherente, Schellente, Schnatterente, Stockente, Tafelente), Rallen (Tüpfelsumpfhuhn, Kleines Sumpfhuhn, Blässhuhn), Watvögel, Möwen und Seeschwalben (Kampfläufer, Bekassine, Kiebitz, Uferschnepfe, Schwarzkopfmöwe, Mittelmeermöwe, Flussseeschwalbe, Weißbartseeschwalbe, Trauerseeschwalbe) und Greifvögel (Fischadler, Rohrweihe, Schwarzmilan, Rotfußfalke) (Ruhezonen für die bedeutendsten Seeabschnitte, auch in Bezug auf die Jagd). 2. Erhalt ggf. Wiederherstellung ausreichend großer ungestörter Seeuferbereiche, Röhrichte, landseitiger Übergangsbereiche, offener oder lückig bewachsener Kies- und Sandbänke, Verlandungsbereiche und deckungsreicher Inseln und Uferbereiche sowie naturnaher Seeufer- Gehölze als Brut- und Aufzuchthabitate der Enten (Kolbenente, Löffelente, Krickente, Reiherente, Schellente, Schnatterente, Stockente, Tafelente), Lappentaucher (Haubentaucher, Schwarzhalstaucher), Möwen (Schwarzkopfmöwe, Mittelmeermöwe), Flussseeschwalbe, Röhrichtbewohner (Tüpfelsumpfhuhn, Zwergdommel, Bartmeise, Beutelmeise, Drosselrohrsänger, Schilfrohrsänger, Teichrohrsänger) und einiger Greifvogelarten (Schwarzmilan, Rohrweihe) einschließlich ausreichend breiter Randzonen. 3. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Schwemmbänke an der Ammermündung und in der Fischener Bucht als bedeutsame Rasthabitate für Kampfläufer, Uferschnepfe, Bekassine, Großen Brachvogel und Kiebitz. Erhalt ggf. Wiederherstellung der habitatbildenden Prozesse und der ganzjährigen Störungsarmut. 4. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Bestände von Wachtelkönig, Tüpfelsumpfhuhn, Kiebitz, Bekassine, Großem Brachvogel, Schwarzkehlchen, Braunkehlchen, Wiesenpieper und Wachtel. Erhalt ggf. Wiederherstellung der gehölzarmen Wiesen, insbesondere der seggenreichen Feuchtwiesen und (Groß-)Seggenriede des Ammer- und Ampermooses, als Brut- und Nahrungshabitate der genannten Arten und als Nahrungs- und Rasthabitate für durchziehende Watvogelarten (Kampfläufer, Uferschnepfen, Kiebitz, Bekassine, Großer Brachvogel), Weißstorch sowie jagende Greifvögel (Merlin, Kornweihe, Rohrweihe, Wiesenweihe, Rotfußfalke). Erhalt ggf. Wiederherstellung der z. T. nutzungsgeprägten Ausformungen, der hohen Bodenfeuchte, der störungsarmen Bereiche (insbesondere während der Brut- und Aufzuchtzeit) sowie der artspezifisch notwendigen Strukturen (Sitzwarten, Rückzugsflächen etc.). 5. Erhalt ggf. Wiederherstellung ausreichend großer, störungsarmer, schilfreicher Bereiche des Amper- sowie des Ammermooses zwischen Neuer und Alter Ammer als Winterschlafplätze der Kornweihe, im Ammermoos als Bruthabitat des Schilfrohrsängers. 6. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Brutbestände von Neuntöter, Schwarzkehlchen, Braunkehlchen und Dorngrasmücke sowie ihrer Lebensräume. Erhalt der offenen, extensiven (Streu-) Wiesenlandschaften mit eingestreuten Gehölzen insbesondere in den Ammermooren als Brut- und Aufzuchthabitate der genannten Arten sowie als Jagdlebensraum von Greifvögeln (Merlin, Rotfußfalke). 7. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Bestände von Blaukehlchen und Beutelmeise sowie ihrer Seite 3 von 4
Lebensräume (insbesondere Pionier-Auwälder und Weidengebüsche, Schilfflächen, offenes Wasser, Schlammflächen und frühe Sukzessionsstadien der Verlandung in enger räumlicher Verzahnung). 8. Erhalt ggf. Wiederherstellung des Bestands des Eisvogels und seiner Lebensräume, insbesondere störungsarmer naturbelassener Fließgewässer und Bachläufe. Erhalt natürlicher Abbruchkanten und Steilufer als Brutwände sowie umgestürzter Bäume im oder am Gewässer. Erhalt ggf. Wiederherstellung eines naturnahen Fischbestands. 9. Erhalt ggf. Wiederherstellung des Bestands des Schwarzmilans und seiner Lebensräume, insbesondere der Silberweiden-Auwälder einschließlich der zugehörigen Seeuferbereiche, auch als Teillebensräume von Silberreiher, Rallenreiher und Nachtreiher und anderer Reiherente und Großvogelarten. 10. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Bestände des Mittelspechts, Grauspechts und Pirols sowie ihrer Lebensräume, insbesondere der Laubmischwälder des Seeholzes mit einem ausreichend hohen Anteil an Eichen sowie der Auwälder im Bereich des Ammersee-Südufers. Erhalt ggf. Wiederherstellung eines ausreichend hohen Alt- und Totholzanteils sowie eines ausreichenden Angebots an Höhlenbäumen, insbesondere auch für Folgenutzer wie Halsbandschnäpper und Hohltaube. 11. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Brutbestände von Schwarzmilan und Rotmilan im Ammerseegebiet sowie ihrer Lebensräume und Horstbäume. Erhalt ggf. Wiederherstellung störungsarmer Räume um den Brutplatz, insbesondere zur Brut- und Aufzuchtzeit (Radius i.d.R. 200 m). 12. Erhalt ggf. Wiederherstellung des Brutbestands der Zwergohreule, ihrer Lebensräume und Bruthöhlenbäume. 13. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Teichuferbereiche des Zellsees (insbesondere der Flachwasser- und Röhrichtbereiche, landseitigen Übergangsbereiche sowie der naturnahen Teichufer-Gehölze) als Brut- und Nahrungshabitate u. a. für Enten (Kolbenente, Löffelente, Krickente, Reiherente, Schellente, Schnatterente, Stockente, Tafelente), Lappentaucher (Haubentaucher, Schwarzhalstaucher), Möwen (Schwarzkopfmöwe, Mittelmeermöwe) und Röhrichtbewohner (Tüpfelsumpfhuhn, Blässhuhn, Schilfrohrsänger, Teichrohrsänger, Drosselrohrsänger, Zwergdommel), Greifvogelarten (Schwarzmilan, Rohrweihe). Erhalt ggf. Wiederherstellung störungsarmer Räume um den Brutplatz des Schwarzmilans, insbesondere zur Brut- und Aufzuchtzeit (Radius i.d.R. 200 m) und Erhalt der Horstbäume. Erhalt ggf. Wiederherstellung dieser Bereiche außerhalb der Brutzeit für die Rohrdommel. 14. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Schlammbänke in der Südhälfte des Zellsees als bedeutsame Nahrungshabitate von Kampfläufer, Bekassine, Großem Brachvogel, Kiebitz und Uferschnepfe. 15. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Bestände durchziehender und mausernder Schnatterenten und Kolbenenten am Zellsee. Erhalt der Armleuchteralgenrasen, insbesondere als Nahrungsgrundlage für die Kolbenente. 16. Erhalt ggf. Wiederherstellung geeigneter Lebensräume für den im Spätsommer und Frühherbst rastenden Fischadler am Zellsee. Seite 4 von 4