N1589_Erhaltungsziele_SPA_7932_471

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Zusendung der Dokumentation der Vorprüfung Umweltverträglichkeit für das Bauvorhaben "Bootshaus der Wasserschutzpolizei am Dampfersteg Holzhausen/Ammersee"

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NATURA 2000 Bayern Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele Gebietstyp:            A                                      Stand: 19.02.2016 Gebietsnummer: DE7932471 Gebietsname:       Ammerseegebiet Größe:             7677 ha Zuständige höhere Naturschutzbehörde: Regierung von Oberbayern Vogelarten des Anhangs I VS-RL gemäß Natura 2000-Verordnung EU-Code:   Wissenschaftlicher Name:             Deutscher Name: A612     Luscinia svecica                     Blaukehlchen A229     Alcedo atthis                        Eisvogel A094     Pandion haliaetus                    Fischadler A193     Sterna hirundo                       Flussseeschwalbe A234     Picus canus                          Grauspecht A321     Ficedula albicollis                  Halsbandschnäpper A151     Philomachus pugnax                   Kampfläufer A719     Porzana parva                        Kleines Sumpfhuhn A082     Circus cyaneus                       Kornweihe A098     Falco columbarius                    Merlin A238     Dendrocopos medius                   Mittelspecht A060-B    Aythya nyroca                        Moorente A610-B    Nycticorax nycticorax                Nachtreiher A338     Lanius collurio                      Neuntöter A642-B    Podiceps auritus                     Ohrentaucher A689     Gavia arctica                        Prachttaucher A635     Ardeola ralloides                    Rallenreiher A688-B    Botaurus stellaris                   Rohrdommel A081     Circus aeruginosus                   Rohrweihe A074     Milvus milvus                        Rotmilan A176     Larus melanocephalus                 Schwarzkopfmöwe A073     Milvus migrans                       Schwarzmilan A698     Egretta alba                         Silberreiher A038-A    Cygnus cygnus                        Singschwan A001-A    Gavia stellata                       Sterntaucher A197     Chlidonias niger                     Trauerseeschwalbe A119     Porzana porzana                      Tüpfelsumpfhuhn A122     Crex crex                            Wachtelkönig A734     Chlidonias hybridus                  Weißbartseeschwalbe A667-A    Ciconia ciconia                      Weißstorch A084     Circus pygargus                      Wiesenweihe A617-A    Ixobrychus minutus                   Zwergdommel Seite 1 von 4
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Zugvögel nach Art. 4 (2) VS-RL gemäß Natura 2000-Verordnung EU-Code:  Wissenschaftlicher Name:               Deutscher Name: A323    Panurus biarmicus                      Bartmeise A153    Gallinago gallinago                    Bekassine A336    Remiz pendulinus                       Beutelmeise A723    Fulica atra                            Blässhuhn A275    Saxicola rubetra                       Braunkehlchen A309    Sylvia communis                        Dorngrasmücke A298    Acrocephalus arundinaceus              Drosselrohrsänger A043    Anser anser                            Graugans A768    Numenius arquata                       Großer Brachvogel A691    Podiceps cristatus                     Haubentaucher A207    Columba oenas                          Hohltaube A142    Vanellus vanellus                      Kiebitz A056-A   Netta rufina                           Kolbenente A704    Anas crecca                            Krickente A056    Anas clypeata                          Löffelente A604    Larus michahellis                      Mittelmeermöwe A050    Anas penelope                          Pfeifente A337    Oriolus oriolus                        Pirol A061    Aythya fuligula                        Reiherente A097    Falco vespertinus                      Rotfußfalke A067    Bucephala clangula                     Schellente A295    Acrocephalus schoenobaenus             Schilfrohrsänger A703    Anas strepera                          Schnatterente A692    Podiceps nigricollis                   Schwarzhalstaucher A276    Saxicola torquata                      Schwarzkehlchen A705    Anas platyrhynchos                     Stockente A059    Aythya ferina                          Tafelente A297    Acrocephalus scirpaceus                Teichrohrsänger A614-A   Limosa limosa                          Uferschnepfe A113    Coturnix coturnix                      Wachtel A257    Anthus pratensis                       Wiesenpieper A214    Otus scops                             Zwergohreule Seite 2 von 4
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Gebietsbezogene Konkretisierungen der Erhaltungsziele: Erhalt des Ammersees samt seiner Uferzone, den angrenzenden Naturschutzgebieten „Vogelfreistätte Ammersee-Südufer“, „Seeholz“, „Herrschinger Moos“ und „Ampermoos“ sowie des Zellsees als international bedeutsames Durchzugs- und Überwinterungsgebiet zahlreicher Vogelarten sowie als überregional bis bundesweit bedeutsames Brut- und Mausergebiet. Erhalt der verbliebenen naturnahen bis natürlichen Seeuferbereiche einschließlich der Verlandungsbereiche und Gehölzstrukturen, insbesondere zur Abschirmung von Störeinflüssen. Erhalt ggf. Wiederherstellung des natürlichen trophischen Milieus des Ammersees (Re-Oligotrophierung zum kalkreichen meso- bis oligotrophen     Voralpensee     mit   benthischer   Armleuchteralgen-Vegetation).   Erhalt   ggf. Wiederherstellung naturnaher limnischer Eigenschaften des Zellsees, insbesondere des Nährstoff- und Mineralstoffhaushalts. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Uferbereiche in ihren verschiedenen naturnahen bis natürlichen Ausprägungen mit und ohne Verlandungsvegetation als Brut-, Nahrungs- und Rasthabitate. Erhalt ggf. Wiederherstellung eines ganzjährig störungsarmen Zustands des Zellsees, auch in Bezug auf die Wasservogeljagd. 1. Erhalt ggf. Wiederherstellung ausreichend großer und ausreichend ungestörter Teile des Ammersees einschließlich der Uferzonen als Nahrungs- und Ruhegebiete sommerrastender, durchziehender und überwinternder Taucher (Prachttaucher, Sterntaucher, Ohrentaucher, Haubentaucher,        Schwarzhalstaucher),      Reiherartiger  (Silberreiher,   Rallenreiher, Nachtreiher), Graugans, Singschwan, Enten (Moorente, Kolbenente, Krickente, Löffelente, Pfeifente, Reiherente, Schellente, Schnatterente, Stockente, Tafelente), Rallen (Tüpfelsumpfhuhn, Kleines Sumpfhuhn, Blässhuhn), Watvögel, Möwen und Seeschwalben (Kampfläufer, Bekassine, Kiebitz, Uferschnepfe, Schwarzkopfmöwe, Mittelmeermöwe, Flussseeschwalbe, Weißbartseeschwalbe, Trauerseeschwalbe) und Greifvögel (Fischadler, Rohrweihe, Schwarzmilan, Rotfußfalke) (Ruhezonen für die bedeutendsten Seeabschnitte, auch in Bezug auf die Jagd). 2. Erhalt ggf. Wiederherstellung ausreichend großer ungestörter Seeuferbereiche, Röhrichte, landseitiger Übergangsbereiche, offener oder lückig bewachsener Kies- und Sandbänke, Verlandungsbereiche und deckungsreicher Inseln und Uferbereiche sowie naturnaher Seeufer- Gehölze als Brut- und Aufzuchthabitate der Enten (Kolbenente, Löffelente, Krickente, Reiherente,      Schellente,     Schnatterente,     Stockente,   Tafelente),   Lappentaucher (Haubentaucher, Schwarzhalstaucher), Möwen (Schwarzkopfmöwe, Mittelmeermöwe), Flussseeschwalbe, Röhrichtbewohner (Tüpfelsumpfhuhn, Zwergdommel, Bartmeise, Beutelmeise, Drosselrohrsänger, Schilfrohrsänger, Teichrohrsänger) und einiger Greifvogelarten (Schwarzmilan, Rohrweihe) einschließlich ausreichend breiter Randzonen. 3. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Schwemmbänke an der Ammermündung und in der Fischener Bucht als bedeutsame Rasthabitate für Kampfläufer, Uferschnepfe, Bekassine, Großen Brachvogel und Kiebitz. Erhalt ggf. Wiederherstellung der habitatbildenden Prozesse und der ganzjährigen Störungsarmut. 4. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Bestände von Wachtelkönig, Tüpfelsumpfhuhn, Kiebitz, Bekassine, Großem Brachvogel, Schwarzkehlchen, Braunkehlchen, Wiesenpieper und Wachtel. Erhalt ggf. Wiederherstellung der gehölzarmen Wiesen, insbesondere der seggenreichen Feuchtwiesen und (Groß-)Seggenriede des Ammer- und Ampermooses, als Brut- und Nahrungshabitate der genannten Arten und als Nahrungs- und Rasthabitate für durchziehende Watvogelarten (Kampfläufer, Uferschnepfen, Kiebitz, Bekassine, Großer Brachvogel), Weißstorch sowie jagende Greifvögel (Merlin, Kornweihe, Rohrweihe, Wiesenweihe, Rotfußfalke). Erhalt ggf. Wiederherstellung der z. T. nutzungsgeprägten Ausformungen, der hohen Bodenfeuchte, der störungsarmen Bereiche (insbesondere während der Brut- und Aufzuchtzeit) sowie der artspezifisch notwendigen Strukturen (Sitzwarten, Rückzugsflächen etc.). 5. Erhalt ggf. Wiederherstellung ausreichend großer, störungsarmer, schilfreicher Bereiche des Amper- sowie des Ammermooses zwischen Neuer und Alter Ammer als Winterschlafplätze der Kornweihe, im Ammermoos als Bruthabitat des Schilfrohrsängers. 6. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Brutbestände von Neuntöter, Schwarzkehlchen, Braunkehlchen und Dorngrasmücke sowie ihrer Lebensräume. Erhalt der offenen, extensiven (Streu-) Wiesenlandschaften mit eingestreuten Gehölzen insbesondere in den Ammermooren als Brut- und Aufzuchthabitate der genannten Arten sowie als Jagdlebensraum von Greifvögeln (Merlin, Rotfußfalke). 7. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Bestände von Blaukehlchen und Beutelmeise sowie ihrer Seite 3 von 4
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Lebensräume (insbesondere Pionier-Auwälder und Weidengebüsche, Schilfflächen, offenes Wasser, Schlammflächen und frühe Sukzessionsstadien der Verlandung in enger räumlicher Verzahnung). 8. Erhalt ggf. Wiederherstellung des Bestands des Eisvogels und seiner Lebensräume, insbesondere störungsarmer naturbelassener Fließgewässer und Bachläufe. Erhalt natürlicher Abbruchkanten und Steilufer als Brutwände sowie umgestürzter Bäume im oder am Gewässer. Erhalt ggf. Wiederherstellung eines naturnahen Fischbestands. 9. Erhalt ggf. Wiederherstellung des Bestands des Schwarzmilans und seiner Lebensräume, insbesondere der Silberweiden-Auwälder einschließlich der zugehörigen Seeuferbereiche, auch als Teillebensräume von Silberreiher, Rallenreiher und Nachtreiher und anderer Reiherente und Großvogelarten. 10. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Bestände des Mittelspechts, Grauspechts und Pirols sowie ihrer Lebensräume, insbesondere der Laubmischwälder des Seeholzes mit einem ausreichend hohen Anteil an Eichen sowie der Auwälder im Bereich des Ammersee-Südufers. Erhalt ggf. Wiederherstellung eines ausreichend hohen Alt- und Totholzanteils sowie eines ausreichenden Angebots an Höhlenbäumen, insbesondere auch für Folgenutzer wie Halsbandschnäpper und Hohltaube. 11. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Brutbestände von Schwarzmilan und Rotmilan im Ammerseegebiet sowie ihrer Lebensräume und Horstbäume. Erhalt ggf. Wiederherstellung störungsarmer Räume um den Brutplatz, insbesondere zur Brut- und Aufzuchtzeit (Radius i.d.R. 200 m). 12. Erhalt ggf. Wiederherstellung des Brutbestands der Zwergohreule, ihrer Lebensräume und Bruthöhlenbäume. 13. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Teichuferbereiche des Zellsees (insbesondere der Flachwasser- und Röhrichtbereiche, landseitigen Übergangsbereiche sowie der naturnahen Teichufer-Gehölze) als Brut- und Nahrungshabitate u. a. für Enten (Kolbenente, Löffelente, Krickente, Reiherente, Schellente, Schnatterente, Stockente, Tafelente), Lappentaucher (Haubentaucher, Schwarzhalstaucher), Möwen (Schwarzkopfmöwe, Mittelmeermöwe) und Röhrichtbewohner (Tüpfelsumpfhuhn, Blässhuhn, Schilfrohrsänger, Teichrohrsänger, Drosselrohrsänger, Zwergdommel), Greifvogelarten (Schwarzmilan, Rohrweihe). Erhalt ggf. Wiederherstellung störungsarmer Räume um den Brutplatz des Schwarzmilans, insbesondere zur Brut- und Aufzuchtzeit (Radius i.d.R. 200 m) und Erhalt der Horstbäume. Erhalt ggf. Wiederherstellung dieser Bereiche außerhalb der Brutzeit für die Rohrdommel. 14. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Schlammbänke in der Südhälfte des Zellsees als bedeutsame Nahrungshabitate von Kampfläufer, Bekassine, Großem Brachvogel, Kiebitz und Uferschnepfe. 15. Erhalt ggf. Wiederherstellung der Bestände durchziehender und mausernder Schnatterenten und Kolbenenten am Zellsee. Erhalt der Armleuchteralgenrasen, insbesondere als Nahrungsgrundlage für die Kolbenente. 16. Erhalt ggf. Wiederherstellung geeigneter Lebensräume für den im Spätsommer und Frühherbst rastenden Fischadler am Zellsee. Seite 4 von 4
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