N1589_Unterlage_Natur_u_Umwelt_170117

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Zusendung der Dokumentation der Vorprüfung Umweltverträglichkeit für das Bauvorhaben "Bootshaus der Wasserschutzpolizei am Dampfersteg Holzhausen/Ammersee"

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Bootshaus Holzhausen am Ammersee Unterlage zur Natur und Umwelt Fassung vom 13.01.17 Auftraggeber: Staatliches Bauamt Weilheim - Bereichsleitung Hochbau - Münchener Straße 39 82362 Weilheim in Oberbayern Auftragnehmer: Bearbeitung: Dipl.-Ing. (FH) D. Narr B. Eng. (FH) F. Stöckl Dipl.-Ing. (FH) M. Weimer 1
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Bootshaus Holzhausen am Ammersee Unterlage zur Natur und Umwelt Inhaltsverzeichnis 1             Vorbemerkung........................................................................................ 4 2             Festlegung des Untersuchungsrahmens ............................................ 4 3             Erfassung und Bewertung des Ausgangszustands von Natur und Landschaft im Wirkraum des Eingriffs ................................................ 5 3.1           Beschreibung des Untersuchungsgebietes ............................................. 5 3.2           Ergebnisse der Bestandserfassung der Schutzgüter sowie der Bewertung hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit ...................................................................................... 6 4             Konfliktanalyse und Konfliktminimierung ........................................... 7 4.1           Beschreibung der Baumaßnahme und relevanter Projektwirkungen ....... 7 4.2           Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung und -minimierung ......................... 8 4.3           Unvermeidbare Beeinträchtigungen ........................................................ 9 4.4           Ermittlung des Kompensationsbedarfs .................................................... 9 5             Maßnahmenplanung .............................................................................. 9 6             Beeinträchtigungen auf das Landschaftsschutzgebiet (LSG) ......... 12 7             Beurteilung der vorhabensbedingten Beeinträchtigung der Erhaltungsziele auf das SPA-Gebiet DE 7932-471 „Ammerseegebiet“ .............................................................................. 14 8             Spezieller Artenschutz ........................................................................ 20 8.1           Methodisches Vorgehen ........................................................................ 20 8.1.1         Grundlagen ............................................................................................ 20 8.1.2         Prüfrelevantes Artenspektrum ............................................................... 20 8.2           Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV FFH-RL ............. 23 8.2.1         Prognose der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 - 4 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für Arten nach Anhang IV FFH-RL .................................... 25 8.3           Bestand und Betroffenheit der europäischen Vogelarten nach VS-RL .. 26 8.3.1         Prognose der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 – 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für europäische Vogelarten nach VS-RL .......................... 28 9             Zusammenfassung/ Fazit .................................................................... 29 10            Quellen .................................................................................................. 30 10.1          Ausgewertete Datengrundlagen ............................................................ 30 2
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Bootshaus Holzhausen am Ammersee Unterlage zur Natur und Umwelt 10.2          Literatur .................................................................................................. 31 11            Anhang.................................................................................................. 32 3
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Bootshaus Holzhausen am Ammersee Unterlage zur Natur und Umwelt 1             Vorbemerkung Allgemeines Das Staatliche Bauamt Weilheim plant den Bau eines Bootshauses für die Wasser- schutzpolizei am Westufer des Ammersees bei Holzhausen. Das frühere Boots- haus, das sich bei Dießen befand, wurde bereits vor 10 Jahren abgerissen. Das neue Bootshaus soll nördlich am bestehenden Dampfersteg entstehen. Die Baumaßnahme stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft gemäß § 14 BNatSchG dar. Zur Beurteilung der Belange von Natur und Landschaft wird daher vorliegende Unterlage zur Natur und Umwelt aufgestellt. Nachfolgend werden die Eingriffe in Natur und Landschaft ermittelt und erforderliche Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgezeigt. Grundlage hierfür bzw. für die Eingriffsermittlung bildet die Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft (Bayerische Kompensationsverordnung – BayKompV) vom 7. August 2013. Neben den Erfordernissen der BayKompV werden Belange des speziellen Artenschutzes und der einzelnen Schutzkategorien (Vogelschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet) behandelt. Behördenbeteiligung Im Rahmen einer Besprechung bezüglich des Vorhabens mit Vertretern des Amtes für Öffentliches Recht und Ordnung, der Unteren Naturschutzbehörde und des Bauamtes wurde festgelegt, dass für das Vorhaben ein Fachgutachten für die naturschutzfachlichen Belange erstellt wird. 2             Festlegung des Untersuchungsrahmens Das Untersuchungsgebiet (UG) wurde so festgelegt, dass sämtliche entscheidungs- erheblichen Auswirkungen bearbeitet werden können. Die Flächengröße des UG beträgt insgesamt ca. 2 ha. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes sowie die Ergebnisse der Bestandserfassung sind im Bestandsplan dargestellt. 4
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Bootshaus Holzhausen am Ammersee Unterlage zur Natur und Umwelt 3             Erfassung und Bewertung des Ausgangszustands von Natur und Landschaft im Wirkraum des Eingriffs 3.1           Beschreibung des Untersuchungsgebietes Der Geltungsbereich befindet sich am Westufer des Ammersees östlich von Holzhausen. Holzhausen ist ein Ortsteil der Gemeinde Utting am Ammersee (Gemarkung Rieden am Ammersee; Landkreis Landsberg am Lech; Regierungsbe- zirk Oberbayern). Das Vorhaben betrifft den bestehenden Dampfersteg östlich von Holzhausen sowie die umgebende Wasserfläche. Das geplante Bootshaus liegt in der naturräumlichen Haupteinheit D66 Ammer-Loisach-Hügelland mit der Unterein- heit Voralpines Moor- und Hügelland, welche in diesem Bereich zu der kontinenta- len biogeographischen Region zählt. Am Ufer grenzen hinter einem breiten Röhrichtgürtel (R121-VH3140) private Grundstücke an. Unter Berücksichtigung vorhandener Kartierungen wird der Ammersee im Geltungsbereich als ein bedingt naturnaher See mit Unterwasserve- getation aus Armleuchteralgen (S122-LR3140) eingestuft. Dies entspricht dem Lebensraumtyp „Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen“. Naturschutzrechtlich geschützte Gebiete und Bestandteile der Natur nach BNatSchG Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Ammersee- West“, das gem. §26 BNatSchG geschützt ist. Weitere rechtskräftige Schutzgebiete nach §§ 23 bis 29 sind innerhalb des Wirkraumes des Vorhabens nicht vorhanden. Gemäß § 31 BNatSchG geschützte Gebiete: „Natura 2000“ Das geplante Bootshaus befindet sich im Vogelschutzgebiet DE-7932-471 „Ammer- seegebiet“. Weitere Natura 2000-Gebiete sind nicht vorhanden. Biotope der Biotopkartierung (ABK) Bayern Im Uferbereich befindet sich das Biotop mit der Nummer 7932-0177-001 „Westli- ches Ammerseeufer zwischen NSG „Seeholz“ und Echinger Bad“. Dieses besteht aus einem Röhrichtgürtel mit teilweise vorgelagerten Seebinsen und ist von der Baumaßnahme nicht beroffen. Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG i. V. m. Art. 23 BayNatSchG Weitere nach § 30 BNatSchG i. V. m. Art. 23 BayNatSchG geschützte Flächen liegen nicht vor. Vorkommen geschützter und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten Im Geltungsbereich sind keine Nachweise laut ASK vorhanden. Aus der näheren Umgebung gibt es folgende Nachweise zu geschützten und gefährdeten Tierarten: 5
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Bootshaus Holzhausen am Ammersee Unterlage zur Natur und Umwelt Tabelle 1: Nachweise nach Artenschutzkartierung Bayern ASK-Nr.                     Beschreibung                         Arten Vögel 7932-0658      Holzhausen, Privatgarten            Saatkrähe Fledermäuse 7932-0740      Holzhausen                          Zwergfledermaus 7932-0765 Holzhausen, Kirche bzw. Gebäude     Fledermäuse (unbestimmt) 7932-0770 7932-0766      Holzhausen, Kirche                  Großes Mausohr Schmetterlinge 7932-0791      Holzhausen                          Kleiner Fuchs 7932-0791      Holzhausen                          Grünaderweißling Neben den bereits genannten schützenswerten Beständen stellt der Geltungsbe- reich zudem noch ein Ramsargebiet sowie eine Important Bird Area dar. 3.2            Ergebnisse der Bestandserfassung der Schutzgüter sowie der Bewertung hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit Nach BayKompV erlangt das Gewässer im Geltungsbereich einen Grundwert von 10 Punkten was einer mittleren naturschutzfachlichen Bedeutung entspricht. Da der Ammersee in diesem Bereich bereits durch Freizeitnutzung (Wassersportler und angrenzende private Grundstücke) und den Betrieb des Dampfers vorbelastet ist, ist davon auszugehen, dass sich im Bestand keine störungsempfindlichen Arten befinden. Auf Grund der Lage des Vorhabens im offenen Gewässer befinden sich am Gewässergrund nur wenige Strukturen. Die Kenntnisse zum Arten- und Lebensraumspektrum, Biotopausstattung und Nutzung des Geltungsbereiches beruhen auf der Auswertung des Luftbildes sowie auf der Auswertung aller bekannten naturschutzfachlichen Unterlagen wie Arten- schutzkartierung (ASK) oder amtliche Biotopkartierung. Weitere Informationen stammen aus der Recherche der im Anhang aufgeführten Quellen. Die Ergebnisse der Auswertung der o. g. Unterlagen sind im Bestandsplan dargestellt. 6
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Bootshaus Holzhausen am Ammersee Unterlage zur Natur und Umwelt 4             Konfliktanalyse und Konfliktminimierung 4.1           Beschreibung der Baumaßnahme und relevanter Projektwirkungen Beschreibung der Baumaßnahme Der Bau des Bootshauses findet von einer Schwimmplattform (10 m x 15 m) aus statt, die einen Rangierraum von mindestens 20 m x 15 m benötigt. Das Bootshaus (92 m²) wird von insgesamt 17 Stahlbetonpfählen getragen, die von dem Ar- beitsponton aus in den Boden gerammt bzw. gebohrt werden. Die Baugrundunter- suchung empfiehlt ein Bohren der Pfähle, da das Rammen bei dem vorhandenen Untergrund problematisch ist. Die Konstruktion des Hauses besteht bis auf die Pfähle, das Dach und die Bodenkonstruktion überwiegend aus Holz. Das Satteldach ist teilweise aus einer wasserführenden Folienabdichtung geplant. Der Boden soll auf einer Zangenkonstruktion aus Eiche und Betonfertigteilen entstehen. Das Bootshaus wird über einen geplanten schmalen Steg (8 m²) mit dem bestehenden Steg verbunden. Das Arbeitsmaterial wird entweder über den „Dampfersteg“ geliefert oder über ein Zubringerboot zur Baustelle gebracht (V1). Die Beladung des Zubringerbootes findet von einer nahegelegenen Slipanlage aus statt (V2). Das Material soll am Ufer nahe der Slipanlage beziehungsweise auf der schwimmenden Plattform gelagert werden (V2). Unter Umständen kann das Material an der Bayerischen Verwaltungsschule gelagert werden. Die Verwaltungsschule kann auch als Parkplatz für die Bauarbeiter, Aufstellfläche für WC-Anlagen und Stromquelle dienen. Die Einbaudauer der Pfähle beansprucht in etwa 2 – 3 Wochen (V2). Das Montieren soll in zwei Reihen längs des Steges erfolgen, sodass sich die Plattform immer weiter vom Steg wegbewegen kann. Während der Baumaßnahmen ist die Arbeitsplattform am bestehenden Dampfersteg befestigt. Rodungen, Gehölzschnitte und Nachtbauarbeiten sind nicht erforderlich. Relevante Projektwirkungen Im Rahmen der vorliegenden Unterlage wird auf konkret zu erwartende Projektwir- kungen eingegangen, die für die Ableitung der Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen entscheidungserheblich sind. Als entscheidungserheblich sind Beeinträchtigungen anzusehen, die i. S. v. § 14 BNatSchG und § 15 bzw. § 44 BNatSchG den Naturhaushalt und das Landschaftsbild erheblich und nachhal- tig beeinträchtigen können. Grundlage für die Ermittlung der relevanten Projektwir- kungen ist die technische Planung. In der Annahme, dass durch jeden Pfahl in etwa 1 m² Grundfläche versiegelt wird, verursachen die Pfähle insgesamt eine Versiegelung von ca. 17 m². Abzüglich der versiegelten Fläche kommt es durch den Bau des Bootshauses mit Steg zusätzlich zu einer Überbauung von etwa 83 m² Wasserfläche. Während der Bauphase wird eine Fläche von ca. 450 m² vorübergehend in Anspruch genommen. Dies wird durch den Rangierraum der Arbeitsplattform sowie die Plattform selbst (150 m²) hervorge- rufen. Der Einbau der Stahlbetonpfähle kann am Grund des Sees Aufwirbelungen erzeugen. Während der Bauphase kommt es temporär zu Beeinträchtigungen durch Lärm und in Folge dessen auch zur Beeinträchtigung der Erholungsnutzung. Zudem besteht durch den Bau die Gefahr von Schadstoffeinträgen (V2). Vor allem das 7
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Bootshaus Holzhausen am Ammersee Unterlage zur Natur und Umwelt Einbringen der Stahlbetonpfähle wird erhöhten Wellengang hervorrufen. Vorkom- mende Arten können während der kurzen Bauphase vorübergehend in andere Habitate ausweichen. Während des Schifffahrtbetriebes kann es temporär zu Beeinträchtigungen des Dampfers beim Ablegen kommen. Da dieser jedoch nur ein- bis dreimal täglich verkehrt, kommt es nur zu geringfügigen Verzögerungen durch erschwertes Manövrieren. Das fertiggestellte Bootshaus fügt sich durch den Bestand weiterer baulicher Anlagen entlang des Ufers in das Landschaftsbild ein. Zudem wurde bei der Planung darauf geachtet, dass der Blick in die freie Landschaft und der Dampferbe- trieb nicht beeinträchtigt wird. Weiterhin erzeugt das Bootshaus eine punktuelle Verschattung des Seegrundes. Auf Grund der geringen Größe der Überbauung und der genannten Vorbelastungen ist dies jedoch als nicht erheblich zu werten. Die Wasserschutzpolizei ist im selben Zeitraum des Dampferbetriebes (8.4 – 15.10) tätig. Diese wird dann täglich einmal ab- und anlegen. Bei Notfällen ist ein häufige- res Ablegen erforderlich. Der Dampfer verkehrt ein- bzw. dreimal täglich, weswegen der Bereich durch das Schiff an sich sowie die ein- und aussteigenden Passagiere durch Lärm vorbelastet ist. Auf Grund der Vorbelastungen von der bestehenden Freizeitnutzung in der Umgebung durch Segel- bzw. Motorboote und des Dampfer- betriebes ist die zusätzliche Lärmbelastung und der häufigere Wellengang nicht erheblich. Durch den Betrieb besteht ein zunehmendes Risiko von Schadstoffeinträ- gen. Arbeiten am oder im Bootshaus stellen keine zusätzliche Beeinträchtigung dar, da die Arbeiten größtenteils lautlos bzw. sehr leise und unregelmäßig stattfinden. 4.2           Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung und -minimierung Es werden Vorkehrungen zum Schutz angrenzender Lebensräume und Artvorkom- men sowie zur Minimierung und Vermeidung von Eingriffen durchgeführt. Sie sorgen dafür, dass Gefährdungen von Pflanzen- oder Tierarten vermieden oder gemindert werden können. Die Beurteilung artenschutzrelevanter Belange (Kap. 8) erfolgt unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Vorkehrungen und Maßnahmen. V1: Schutz ökologisch bedeutsamer Flächen und Strukturen Der Bau des Bootshauses findet von einer Arbeitsplattform aus statt, sodass in den geschützten Uferbereich nicht eingegriffen wird. Sollten doch Baustelleneinrich- tungs- und Lagerflächen an Land benötigt werden, werden bereits befestigte Flächen genutzt. Diese sollen auf das mindest notwendige Maß beschränkt werden. Die Flächen liegen außerhalb naturschutzfachlich wertvoller Bereiche wie Schutz- gebiete, amtlich kartierte Biotope oder sonstige schützenswerte Gebiete. V2: Schutz der Oberflächengewässer Nach §32 WHG ist die Reinhaltung oberirdischer Gewässer zu gewährleisten. Während der Bauphase dürfen in das Gewässer keine gewässergefährdenden Stoffe oder Flüssigkeiten gelangen. Bauteile die in das Gewässer reichen, dürfen keine Zusätze enthalten, die eine schädliche Veränderung des Wasserhaushalts oder eine Tötung der Arten herbeiführen. Durch die Begrenzung der Bautätigkeit auf das unumgängliche Maß ist das Aufwirbeln von Feinstoffen zu reduzieren. Durch das Betanken der Arbeitsplattform und das Verladen des Arbeitsmaterials an der Slipanlage wird das Risiko des Schadstoffeintrages im Geltungsbereich minimiert. 8
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Bootshaus Holzhausen am Ammersee Unterlage zur Natur und Umwelt 4.3           Unvermeidbare Beeinträchtigungen Die Baumaßnahme stellt, trotz Berücksichtigung der in Kap. 4.2 genannten Vermei- dungsmaßnahmen, einen Eingriff i. S. der § 14 BNatSchG dar. Die relevanten betriebs- und baubedingten Beeinträchtigungen der Arten- und Biotopausstattung beschränken sich auf einen strukturarmen und vorbelasteten sowie anthropogen überprägten Bereich. Hierbei sind keine Flächen die nach § 30 BNatSchG bzw. i. V. mit Art. 23 Bay- NatSchG gesetzlich geschützt sind betroffen. Eingriffe werden durch entsprechende Maßnahmen bestmöglich vermieden bzw., soweit dies nicht möglich ist, entsprechend minimiert. Die flächige Betroffenheit des Bestandes ist der im Anhang aufgeführten Tabelle zur Ermittlung des Kompensa- tionsbedarfes zu entnehmen. Störungen durch den Baubetrieb können aufgrund ihrer nur vorübergehenden Wirkung (V1 / V2) für die vorkommenden Arten als nicht erheblich eingestuft werden. Zudem können vorkommende Individuen auf andere Habitate ausweichen. Beeinträchtigungen durch den Betrieb und die Anlage werden auf Grund der Vorbelastungen als nicht erheblich gewertet. Beeinträchtigungen von potentiell vorkommenden streng und/ oder europarechtlich geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie den nach nationalem Recht besonders geschützten Arten werden im Zuge der Eingriffsermittlung und des daraus resultie- renden Kompensationsbedarfes behandelt. Nicht ersetzbare Lebensräume bzw. Lebensraumbestandteile werden vom Vorhaben nicht beansprucht. Erheblichen Beeinträchtigungen auf das Landschaftsbild und die Erholungseignung sind nicht zu erwarten. 4.4           Ermittlung des Kompensationsbedarfs Im Ergebnis (siehe Tabelle im Anhang) ergibt sich durch die notwendigen verblei- benden Eingriffe gem. den Vorgaben der BayKompV ein Kompensationsbedarf von 2.806 Wertpunkten. 5             Maßnahmenplanung Gemäß § 13 BNatSchG sind nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch eine Ersatzzahlung zu kompensieren. Der Ausgleich erfolgt in der Gemeinde Dießen am Ammersee auf Flurstück Nr. 936 (Gemarkung Dießen am Ammersee). Das Flurstück (5.420 m²) befindet sich etwa 8,4 km vom Vorhabensgebiet entfernt, südlich des Ammersees und ist im Besitz des Freistaates Bayern. Dieses wurde bzw. wird bereits für zwei weitere Projekte als Ausgleichsfläche vom Staatlichen Bauamt Weilheim verwendet, weswegen noch eine Teilfläche von 2.519 m² verfügbar ist. 9
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Bootshaus Holzhausen am Ammersee Unterlage zur Natur und Umwelt Abb. 1: Übersichtskarte Der Ausgangszustand der Fläche entspricht einem mäßig extensiv genutzten artenarmen Grünland (G211) mit dem Grundwert 6. Um das Entwicklungsziel der bereits vorhandenen Ausgleichsfläche fortzuführen, wird dieses übernommen. Das Ziel ist somit eine artenreiche seggen- oder binsenreiche Feucht- und Nasswiese (G222) mit dem Grundwert 13. Demnach erfolgt auf der Fläche eine Aufwertung von 7 Punkten. Nach dem im Anhang berechneten Kompensationsbedarf von 2.806 Wertpunkten wird bei einer Aufwertung von 7 Punkten eine Fläche von 401 m² benötigt. Diese wird von der verfügbaren Fläche von 2.519 m² abgebucht werden, sodass dem Staatlichen Bauamt Weilheim noch eine Fläche von 2.118 m² für weitere Projekte zur Verfügung steht. 10
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