nds-18-05591

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Zuwendungen aus China

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Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode                                                      Drucksache 18/5591 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Susanne Victoria Schütz, Björn Försterling und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregie- rung Aktivitäten chinesischer Konfuzius-Institute an niedersächsischen Hochschulen Anfrage der Abgeordneten Susanne Victoria Schütz, Björn Försterling und Sylvia Bruns (FDP), ein- gegangen am 17.12.2019 - Drs. 18/5457 an die Staatskanzlei übersandt am 20.12.2019 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregie- rung vom 16.01.2020 Vorbemerkung der Abgeordneten Seit 2013 sind chinesische Konfuzius-Institute in Niedersachsen aktiv. Mit dem Leibniz-Konfuzius- Institut Hannover an der Leibniz Universität Hannover und dem Akademischen Konfuzius-Institut Göttingen an der Georg-August-Universität Göttingen sind die Institute an den beiden größten Hochschulen Niedersachsens angesiedelt. Nach eigener Aussage fördern sie den Bildungs- und Kulturaustausch zwischen Deutschland und China (vgl. https://www.lkih.de/lkih/). Die weltweit tätigen Institute sind organisatorisch unmittelbar dem Bildungsministerium der Volks- republik China zugeordnet. Anders als vergleichbare Organisationen zur internationalen Sprach- und Kulturförderung, wie die französische Alliance française oder die deutschen Goethe-Institute, sind einige der Konfuzius-Institute in Deutschland unmittelbar an Hochschulen angegliedert. Inter- national und in Deutschland stehen die chinesischen Institute regelmäßig in der Kritik, die Wissen- schaftsfreiheit an Hochschulen durch direkte Einflussnahme oder das Ausüben von „Soft Power“ indirekt zu beschneiden (vgl. https://www.deutschlandfunk.de/chinesische-forschung-konfuzius- institute-auf-dem-pruefstand.680.de.html?dram:article_id=291511). Vorbemerkung der Landesregierung China ist für die niedersächsischen Hochschulen ein wichtiger Kooperationspartner. Diese gestal- ten ihre internationalen wissenschaftlichen Kooperationsbeziehungen in der Ausgestaltung ihrer hochschulischen Autonomie in eigener Verantwortung. Vor diesem Hintergrund sind die beiden Universitäten Göttingen und Hannover als kooperierende Hochschulen für die hiesigen Konfuzius- Instituten bei der Beantwortung der Fragen beteiligt worden. Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat wegen der herausgehobenen Bedeutung der wis- senschaftlichen Zusammenarbeit mit chinesischen Partnern im Oktober 2018 den früheren Präsi- denten der Technischen Universität Clausthal, Herrn Prof. Dr. Thomas Hanschke, zum Beauftrag- ten des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur für die Hochschulzusammenarbeit zwischen Nie- dersachsen und China (China-Beauftragten) bestellt. Gemeinsam mit dem China-Beauftragten ist das MWK im regelmäßigen Austausch mit den niedersächsischen Hochschulen zu Fragen der Ko- operation mit China; dazu bestehen drei Arbeitsgruppen zu den Themenfeldern „Studium und Leh- re“, „Forschung“ sowie „China-Kompetenz“. An diesen Treffen nehmen ebenfalls Vertreterinnen und Vertreter der Universitäten Hannover und Göttingen teil. 1
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Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode                                                           Drucksache 18/5591 1.    In welcher Höhe entstehen dem Land Niedersachsen nach Kenntnis der Landesregie- rung Kosten aufgrund der Konfuzius-Institute für a)   das Zurverfügungstellen von Räumlichkeiten, b)   die Finanzierung von Verwaltungs- und Lehrpersonal, c)   die Finanzierung von Sachmitteln, d)   sonstige Zuwendungen (bitte jeweils nach Jahren - 2013 bis heute - und jeweili- gem Konfuzius-Institut aufteilen)? Göttingen: Die Universität Göttingen stellt dem Akademischen Konfuzius Institut e. V. (AKI e. V.) Büroräum- lichkeiten zur Nutzung durch das wissenschaftliche Kuratorium zur Verfügung. Die hierfür anfallen- de Raummiete wird dem AKI e. V. nicht in Rechnung gestellt. Der Gegenwert der zur Verfügung gestellten Räume beläuft sich auf rund 4 500 Euro p.a. Darüber hinaus zahlt das AKI e. V. für Veranstaltungen, bei denen es sich in Umsetzung der Ko- operation um Lehrveranstaltungen im Rahmen von Studienangeboten der Universität Göttingen handelt, keine Raummiete. Auch die in Kooperation mit der Universität Göttingen durchgeführten Veranstaltungen können kostenfrei in Räumlichkeiten der Universität Göttingen durchgeführt wer- den, soweit die Universität zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben tätig wird. Da die Anzahl der jährlich durchgeführten Veranstaltungen variiert, variiert auch die geldwerte Leistung jährlich. Im Jahr 2018 betrug der Betrag, der für die Nutzung der Räumlichkeiten anfallen würde, wenn die Mietkosten ab- gerechnet würden, 2 887,92 Euro. Die von der Universität Göttingen finanzierte Professur für „Fachdidaktik für Chinesisch“ (derzeit vakant) arbeitet mit bis zu 25 % am Akademischen Konfuzius Institut als Direktor. Die Professur wurde bis Ende März 2019 als Stiftungsprofessur anteilig größtenteils aus Mitteln des Hanban als der Zentrale der Konfuzius-Institute und in geringerem Umfang aus Mitteln der Universität Göttin- gen finanziert. Die Universität Göttingen stellt eine 0,5-Verwaltungskraft zur Verfügung, zudem hat die Universität für eine befristete Zeit eine Stellenaufstockung einer wissenschaftlichen Mitarbeiterstelle (TV L E 13) um den Stellenanteil 0,25 finanziert. Beide Stellen sind zur Unterstützung der Professur „Fachdidaktik für Chinesisch“ installiert, um dessen an das AKI gebundene Kapazität aufzufangen. In 2018 stellte die Universität Göttingen dem AKI 8 000 Euro zur Verfügung (allgemeiner Zuschuss Energie- und Telefonkosten sowie eine Hilfskraft). Zudem werden dem AKI in begrenztem Umfang einmalige Mittel (16 500 Euro) und aus dem Bestand der Universität Möbel und EDV-Einrichtung zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Die vom Hanban über das Akademische Konfuzius Institut an die Universität Göttingen entsandten Sprachlehrkräfte werden seitens des Ostasiatischen Seminars (OAS) mit ca. 6 000 Euro bezu- schusst. Dem steht eine Kostenersparnis von ca. 140 000 Euro p. a. des OAS gegenüber. Die Ge- samtsumme an Zuschüssen seit 2014, die die Universität Göttingen geleistet hat, beläuft sich auf insgesamt 74 761,12 Euro. Das Äquivalent in Lehrkapazität an der Universität Göttingen, das vom AKI unterstützt wird, beläuft sich auf über zehn Vollzeitstellen. Hannover: Die gegenseitige Leistungserbringung ist in der Kooperationsvereinbarung geregelt. Die Leibniz Universität stellt dem Leibniz-Konfuzius-Institut Hannover, e. V. (LKIH) als dem Trägerverein des Konfuzius-Instituts Hannover Büroräume, Unterrichts- und bei Bedarf Veranstaltungsräume inklusiv Infrastruktur zur Verfügung (Gegenwert der Miete für Büros: ca. 14 500 Euro). Die von der Zentrale der Konfuzius-Institute in Peking (Hanban) bezahlten Lehrkräfte des LKIH leiten unentgeltlich den Chinesisch-Unterricht am Fachsprachenzentrum (FSZ) der Leibniz Universität nach den Vorgaben des FSZ. Die von der Leibniz Universität benannte deutsche Direktorin sowie die Mitglieder des Boards of Strategic Directors agieren ehrenamtlich und erhalten weder von deutscher noch von chinesischer Seite finanzielle Zuwendungen oder zeitliche Freistellungen. 2
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Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode                                                            Drucksache 18/5591 Das Lehrpersonal und die chinesische Direktorin des LKIH haben einen Arbeitsvertrag mit dem LKIH und werden direkt von Hanban entlohnt, die Geschäftsführerin und die Sekretärin werden aus dem Budget bezahlt, das Hanban dem LKIH jährlich überweist. Die Leibniz Universität hat dem LKIH bei Bezug der Büroräume gebrauchte Büromöbel zur Verfü- gung gestellt (Gegenwert ca. 5 100 Euro). Alle Sachmittel (inkl. Rechner, Drucker, Büromaterialien) werden aus dem Budget finanziert, das Hanban dem LKIH jährlich zur Verfügung stellt. Das LKIH organisiert und (teil-)finanziert Studienaufenthalte für Studierende in China, Konferenzen und Lehrveranstaltungen in Absprache mit den Institutionen der Leibniz Universität wie dem FSZ, dem Hochschulbüro für Internationales und dem Gasthörendenprogramm. 2.     Welche organisatorischen Verflechtungen der Institute bestehen mit den niedersächsi- schen Hochschulen? Göttingen: Der AKI e. V. verfügt über ein rechtlich unselbstständiges wissenschaftliches Kuratorium („Akade- misches Konfuzius-Institut“), welches als sogenanntes An-Institut der Universität Göttingen geführt wird; die Bezeichnung als Institut „an“ der Universität Göttingen soll hierbei allein die enge Koope- ration beider juristischer Personen Universität Göttingen und Verein aufzeigen. Das wissenschaftli- che Kuratorium („An-Institut“) bleibt organisatorisch ein Teil der juristischen Person AKI e. V., es bildet daher insbesondere keine hochschuleigene Einrichtung und lässt die Selbstständigkeit beider juristischer Personen (Universität Göttingen und Verein) unberührt. Das wissenschaftliche Kuratorium wird von einem wissenschaftlichen Vorstand mit neun Mitglie- dern geleitet, der sich laut Vereinssatzung aus fünf Mitgliedern der Universität Göttingen und vier Mitgliedern der chinesischen Kooperationspartner zusammensetzt. Vonseiten der Universität Göt- tingen sind aktuell die amtierende Vizepräsidentin für Internationales und weitere Professoren ver- treten. Die geschäftsführende Leitung des wissenschaftlichen Kuratoriums obliegt zwei Direktorin- nen/Direktoren, einer geschäftsführenden Direktorin / einem geschäftsführenden Direktor der deut- schen Seite und einer/einem der chinesischen Seite. Die/Den von deutscher Seite vorgesehene Di- rektorin/vorgesehenen Direktor stellt die Universität Göttingen mit der Stelleninhaberin / dem Stel- leninhaber der Professur „Fachdidaktik Chinesisch als Fremdsprache“, welche/welcher mit max. 25 % ihrer/seiner Arbeitszeit die Direktorentätigkeit als Dienstaufgabe wahrnimmt. Die Position ist aktuell vakant. Die Direktorin / der Direktor der chinesischen Seite wird abwechselnd von der Bei- jing Foreign Studies University bzw. der Universität Nanjing jeweils für zwei Jahre ernannt. Die Fi- nanzierung erfolgt über die chinesischen Partner. Soweit Mitglieder der Universität Göttingen im AKI e. V. vertreten sind, z. B. als gesetzlicher Vor- stand, Gründungsmitglied oder Mitglied im wissenschaftlichen Kuratorium, erfolgt dies auf freiwilli- ger Basis und nicht im Rahmen der Arbeitszeit/Dienstaufgaben. Dem gesetzlichen Vorstand des AKI e. V. gehört kein Mitglied der Hochschulleitung an. Hannover: Das LKIH ist ein eingetragener Verein mit den für eingetragene Vereine erforderlichen Vereins- strukturen. Das LKIH ist somit nicht an der Leibniz Universität Hannover unmittelbar angegliedert. Die Zusammenarbeit mit der Leibniz Universität ist in einer Kooperationsvereinbarung geregelt. Zu- grunde liegen zwei Kooperationsverträge: zwischen der Leibniz Universität und der Tongji-Univer- sität Shanghai und zwischen der Leibniz Universität und der Zentrale der Konfuzius-Institute Han- ban. Die Leibniz Universität ernennt die deutsche Direktorin, die für diese Arbeit weder bezahlt wird noch eine zeitliche Freistellung in Anspruch nimmt. Die Leibniz Universität ernennt fünf Mitglieder für das Board of Strategic Directors, das eine Planungs- und Kontrollfunktion ausübt. 3
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Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode                                                         Drucksache 18/5591 3.    Wie setzt sich die Finanzierung der Konfuzius-Institute in Niedersachsen nach Kenntnis der Landesregierung zusammen? Göttingen: Die Finanzierung des Akademischen Konfuzius Instituts an der Universität Göttingen setzt sich aus dem o. g. Anteil der Universität Göttingen sowie aus Mitteln des Hanban und der chinesischen Partnerhochschulen zusammen. Hannover: Das LKIH wird im Wesentlichen aus Mitteln getragen, die Hanban in Form von Jahresbudgets zur Verfügung stellt. Darüber hinaus wurde bei der Neugründung eine einmalige Pauschale für Sach- mittel zur Verfügung gestellt. Das Jahresbudget wird vom LKIH mit einer Jahresprogrammplanung beim Hanban beantragt. Der Programmplan und das Jahresbudget werden jährlich von den Direk- toren, den Mitarbeitenden und der Geschäftsführung selbstständig neu erarbeitet und müssen vor Einreichung bei Hanban sowohl von den Vereinsgremien als auch vom Board of Strategic Directors beraten und genehmigt werden. Darüber hinaus erzielt das LKIH Einnahmen aus Sprachkursen, Workshops und Veranstaltungen. Außerdem erhält das LKIH in geringem Maße Spenden. 4.    Gibt es städtische Förderungen der Konfuzius-Institute in Niedersachsen? Eine Förderung durch die Städte Hannover und Göttingen erfolgt nicht. 5.    Gibt es Besonderheiten in der Zusammenarbeit von niedersächsischen Hochschulen und ihnen angegliederten Konfuzius-Instituten im Vergleich zu der Zusammenarbeit an anderen deutschen Hochschulen? Göttingen: Das Akademische Konfuzius Institut an der Universität Göttingen stellt eine Besonderheit dar, da es sich fast ausschließlich der Förderung wissenschaftlicher Forschung bzw. der Verbreitung wissen- schaftlicher Forschungsergebnisse widmet. Es bietet selbst keine Lehrveranstaltungen an, weder für die allgemeine Öffentlichkeit noch im Rahmen des Lehrangebots des Ostasiatischen Seminars der Universität Göttingen. Es widmet sich dabei zwei Kernbereichen. Zum einen wird die Forschung zur Fachdidaktik der chinesischen Sprache gefördert, z. B. durch die Finanzierung von entsprechenden externen Projekten oder sei es durch eigene Projekte. Darüber hinaus werden Veranstaltungen organisiert, welche der Verbreitung von fachdidaktischen Kompe- tenzen und Forschungsergebnissen dienen, d. h. im weitesten Sinne Fortbildungen für Lehrerin- nen/Lehrer des Chinesischen an Gymnasien. Zum anderen werden Vortragsserien organisiert bzw. kofinanziert, welche dem Zwecke dienen, wissenschaftliche Forschungsergebnisse zu China an der Universität Göttingen der akademischen Öffentlichkeit zu präsentieren. Im Rahmen dieser Vortragsserien werden weltweit tätige Wissen- schaftlerinnen/Wissenschaftler nach Göttingen eingeladen, um über ihre Forschungen im Rahmen von akademischen Vorträgen zu berichten. Hannover: Das LKIH ist wie die meisten Konfuzius-Institute als eingetragener Verein organisiert und wird von einer deutsch-chinesischen Doppelspitze geleitet. 6.    In welcher Form war die Landesregierung oder das MWK bei der Begründung der hie- sigen Institute und der Ausgestaltung der vertraglichen Grundlagen der Institute einge- bunden? Die Hochschulen gestalten ihre internationalen wissenschaftlichen Kooperationsbeziehungen in der Ausgestaltung ihrer hochschulischen Autonomie in eigener Verantwortung. 4
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Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode                                                       Drucksache 18/5591 Göttingen: Das MWK wurde seinerzeit durch die amtierende Präsidentin sowie die Vizepräsidentin für Interna- tionales in Sitzungen des Stiftungsausschusses der Universität Göttingen über die Errichtung des AKI e. V. als gemeinnützigen Verein informiert. Hannover: Für die Neugründung des LKIH wurden drei Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen: zwischen den Präsidien der LUH und der Tongji-Universität Shanghai zum gemeinsamen Betreiben des LKIH, zwischen dem Präsidium der LUH und Hanban, die die jeweiligen Leistungen regelt, sowie eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Präsidium der LUH und dem LKIH e. V. 7.    Welche gegenseitigen Leistungen erbringen die kooperierenden Institutionen nach Kenntnis der Landesregierung? Göttingen: Siehe Antwort zu den Fragen 1, 2 und 5. Hannover: Siehe Antwort zu den Fragen 1 und 2. 8.    Welche Bedingungen müssen Partnerhochschulen von Konfuzius-Instituten in Nieder- sachsen nach Kenntnis der Landesregierung für eine Kooperation erfüllen? Göttingen: An die Universität Göttingen sind keine Bedingungen gestellt worden. Hannover: Bedingung war, dass die lokale Hochschule Räumlichkeiten und die lokale Direktorin / den lokalen Direktor stellt sowie Unterstützung bei der Organisation und Durchführung von Programmen ge- währt. 9.    Welche akademischen und nichtakademischen Ziele verfolgen die Institute im Land nach Kenntnis der Landesregierung? Göttingen: Das AKI unterstützt die China-Kompetenz in der Wissenschaft, aber auch über den Transfer in der Öffentlichkeit. Vgl. Antwort zu Frage 5. Hannover: Ziel und Aufgabe des LKIH ist es, zum einen Möglichkeiten für den Erwerb chinesischer Sprach- kenntnisse und für das Kennenlernen chinesischer Kultur zu bieten. Zum anderen sollen sie den akademischen Austausch zwischen China und dem Gastland, insbesondere zwischen den eigenen beiden Partnerhochschulen, unterstützen. Am LKIH werden Chinakompetenzen für den nicht-akademischen und den akademischen Bereich nach einem transkulturellen Ansatz in drei Säulen aufgebaut: Fenster nach China: In dieser Säule werden Angebote subsumiert, die sich an die breite Öffentlich- keit richten und einen Einblick in die chinesische Sprache und Kultur geben sollen: Sprachkurse, kulturelle Workshops und Veranstaltungen wie Events anlässlich des Frühlings- oder des Mondfes- tes, Konzerte, Ausstellungen u. v. m. 5
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Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode                                                      Drucksache 18/5591 ne Praktikantin, die an der Tongji-Universität Chinesisch als Fremdsprache im Masterstudiengang studieren und ein einjähriges Pflichtpraktikum absolvieren. 12. Hat die Landesregierung Maßnahmen ergriffen, um Informationen über direkte und indi- rekte Einflussnahme von chinesischen Konfuzius-Instituten auf niedersächsische Hochschulen zu erhalten, und wenn ja, welche? Die Landesregierung steht in regelmäßigem Austausch mit den Leitungen der Universitäten Göttin- gen und Hannover. Anhaltspunkte für Einflussnahmen liegen nicht vor. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 13. Ist die Landesregierung im regelmäßigen Austausch mit a)     mit Konfuzius-Instituten kooperierenden niedersächsischen Hochschulen, b)     Kommunen, in denen Konfuzius-Institute ansässig sind, um sich über die Auswir- kung der Arbeit der Konfuzius-Institute als Instrument der Volksrepublik China zur Ausübung von „Soft Power“ insgesamt auszutauschen? Wenn ja, mit welchen Akteuren ist die Landesregierung diesbezüglich in welchen Abständen im Aus- tausch? Siehe Antwort zu Frage 12 sowie Vorbemerkung der Landesregierung. (Verteilt am 21.01.2020) 7
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