Zuwendungsbescheid2018endgltig_geschwaerzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Zuwendungsbescheide DIW Berlin, inklusive SOEP

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung GeschZ. (bei Anlwor bitte angeben) vIB4 Bearbeiter/in Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung                                                         nl Warschauer Str. 41-42, 10243 Berlin Dienstgebäude Berlin-Friedrichshain Warschauer Str, 41-42 10243 Berlin Zimmer 324 Telefon    (030) 90 :< Herrn                                                                                             Inten      926 Prof. Marcel Fratzscher, Ph.D.                                                                     Fax        {030) 90 28-5043 Präsident des                                                                                      ehe DeutschenInstituts für Wirtschaftsforschung                                                                   @wissenschaft.beriin.de Mohrenstr. 58                                                                                      veww.berlin.de/sen/wissenschaft/ 10117 Berlin Datum        09.10.2018 Frau Angelica E. Röhr Geschäftsführerin des Deufschen Instituts für Wirtschaftsforschung Mohrenstr, 58 10117 Berlin Endgültiger Zuwendungsbescheid für das Haushaltsjahr 2018 Mein vorläufiger Zuwendungsbescheid vom 16.01.2018 Zuwendung aus Mitteln des Bundes und des Landes Berlin zur institutionellen Förderung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) Anlage:          Vordruck: Empfangsbestätigung / Rechtsbehelfsverzicht Sehr geehrter Herr Professor Fratzscher, sehr geehrie Frau Röhr, der vorläufige Zuwendungsbescheid vom 16.01.2018 an das DIW für das Haushaltsjahr 2018 wird für endgültig erklärt. Im Übrigen gelten weiterhin die im vorläufigen Zuwendungsbescheid enthaltenen Bedingungen und besonderen Nebenbestimmungen gem. 8 36 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz. Varkehrsverkisndungen:          Sprachzeilen      Bankvarbinfkungen        Landeshaupfkasse Berlin U- und S-Bahn Warschauer Sirate nach Vereinbarung                          KerioNr      BLZ         IBAN                    Bo "Tram MIO                                         Postbank Bern            5160          30010910   DE474991001C0009050400  PENKDEFFICH Bus 248, 347                          .           Landesbank Berlin        036007600      I0GSAIO    DE250GSCNDLNIIOCNYEOE  BELADEBEICK Bundesbank Filgte Berlin 10001820      300000      DESSFOPOUGOCHE 0001520 MARKDEFTIGO
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Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid einschließlich der Nebenbestimmungen ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht zulässig. Sie ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides bei dem Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes versehen auf dem unter http://www.berlin.de/erv veröffentlichten Kommunikationsweg einzulegen; der Klageschrift soll eine Abschrift beigefügt werden. Die Klage ist gegen das Land Berlin, vertreten durch den Regierenden Bürgermeister von Berlin, Senatskanzlei — Wissenschaft und Forschung — Warschauer Str. 41 - 42, 10243 Berlin, zu richten. Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Klageeinlegung die Klagefrist nur dann gewahrt ist, wenn die Klage innerhalb dieser Frist bei dem Verwaltungsgericht eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag x IN       .       or            l    ! Y Jutta Koch-Unterseher
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(Zuwendungsernpfänger/in) Der Regierende Bürgermeister von Berlin — Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung VIB4 WarschauerStr, 41 - 42 10243 Berlin Empfangsbestätigung / Rechtsbeheifsverzicht (Erklärung gemäß Nr. 7.1 AV $ 44 LHO Berlin) Wir bestätigen, dass wir den Zuwendungsbescheid des Regierenden Bürgermeisters von Berlin — Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung, Geschäftszeichen: VIB 4 vom! am: erhalten haben. Mit dem Inhalt des Bescheides erklären wir uns einverstanden. Wir erkennen sämtliche Bedingungen und Auflagen als verbindlich an und verzichten auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs. - (Ort, Ratum)                         (Rechtsverbindliche Unterschrift einer zur rechts- geschäftlichen Vertretung befugten Person)
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