Informationsfreiheitsanfragen
Ihre Suche ergab 4 Ergebnisse.
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Luca App Wann läuft der aktuelle Vertrag zur Nutzung der Luca App aus? Planen Sie den Vertrag zur Nutzung der App zu verlängern? Wenn ja, mit welcher Begründung? aktuelle Vertrag zur Nutzung der Luca App aus? Planen Sie den Vertrag zur Nutzung der App zu verlängern? Wenn ja, mit welcher Begründung? Kosten anzugeben.
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LUCA Werbung
Verbandsgemeindeverwaltung Pellenz – Rheinland-Pfalz
Anfrage wurde zurückgezogen, 1 Jahr, 6 Monate herLUCA Werbung - Den Vertrag über die Nutzung der Luca App in der VG Pellenz, die vereinbarten Lizenzkosten - Kosten der Schlüsselanhänger und Lizenzkosten für LUCA Software, sowie kosten der Einrichtung der über die Nutzung der Luca App in der VG Pellenz, die vereinbarten Lizenzkosten so wie falls vorhanden Sie sind weder zur Nutzung der Luca- noch der Corona-Warn-App verpflichtet. Ich bin zwar weder zur Nutzung der Luca- noch der Corona-Warn-App verpflichtet. -
Stadt Braunschweig: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde
Stadt Braunschweig - Fachbereich Soziales und Gesundheit – Niedersachsen
Anfrage wurde zurückgezogen, 1 Jahr herFalls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht? Anfrage wurde zurückgezogen luca-app lucaexit-nutzungsstatus Stadt Braunschweig: Aktuelle Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht? Kosten anzugeben. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. -
Kreisverwaltung Westerwaldkreises: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz
Kreisverwaltung Westerwaldkreises - Gesundheitsamt – Rheinland-Pfalz
Anfrage wurde zurückgezogen, 11 Monate, 3 Wochen her://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app ://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. So muss der Antrag u.a. die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers erkennen lassen, §
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