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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Impferlässe

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Datum: 02. Juli 2021 Seite 1 von 3 An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster mit der Bitte um Weitergabe an                                       Aktenzeichen V A 3 bei Antwort bitte angeben Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Landrätinnen und Landräte Telefon 0211 855- in Nordrhein-Westfalen Telefax 0211 855- impfung-corona@mags.nrw.de nachrichtlich Städtetag NRW Landkreistag NRW Städte- und Gemeindebund NRW Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Apothekerkammer Nordrhein Apothekerkammer Westfalen-Lippe Ärztekammer Nordrhein Ärztekammer Westfalen-Lippe Zahnärztekammer Nordrhein Zahnärztekammer Westfalen-Lippe Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen Pflegeverbände Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten Dienstgebäude und Lieferan- schrift: Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf Telefon 0211 855-5 Telefax 0211 855-3683 poststelle@mags.nrw.de Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19 www.mags.nrw Fortschreibung des Erlasses vom 4. Dezember 2020 in der Fassung vom 1. Juli 2021 Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linie 709 Haltestelle: Stadttor Sehr geehrte Damen und Herren, Rheinbahn Linien 708, 732 Haltestelle: Polizeipräsidium im Hinblick auf die Anpassung der Empfehlung der STIKO, nach einer ersten Impfung mit AstraZeneca eine Zweitimpfung mit einem der mRNA- Impfstoffe vorzunehmen, bitte ich Folgendes ab sofort umzusetzen:
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Jeder Person, die bereits eine Erstimpfung mit dem Impfstoff des    Seite 2 von 3 Herstellers AstraZeneca erhalten hat, wird ab sofort zur Vervoll- ständigung der Impfserie regelhaft eine Zweitimpfung mit dem Impfstoff des Herstellers BioNTech angeboten. Eine freiwillige Impfung mit AstraZeneca auf Wunsch bleibt weiter- hin möglich. Dies bedeutet: Für zurückliegend erfolgte Erstimpfungen mit AstraZeneca ist den geimpften Personen ein neuer Termin zur Zweitimpfung mit BioN- Tech nach frühestens 4 Wochen anzubieten. Jeder volljährigen impfwilligen Person, die sich im Juli und August 2021 mit dem Impfstoff von AstraZeneca erstmalig impfen lässt, wird zur Vervollständigung der Impfserie in einem Abstand von min- destens 4 Wochen eine Zweitimpfung mit dem Impfstoff des Her- stellers BioNTech angeboten. Die Zweitimpfungen mit BioNTech sind zunächst aus den für reguläre Erst- oder Zweitimpfungen vorgehaltenen Impfstoffdosen vorzunehmen. Die erforderlichen Kontingente des Impfstoffs des Herstellers BioNTech werden Ihnen zeitnah entsprechend der Höhe der AstraZeneca- Zweitimpfungskontingente zur Verfügung gestellt.
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Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 Im Auftrag Gerhard Herrmann
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