210804_36.Erlass_zurImpfungderBevlkerunggegenCovid-19

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Impferlässe

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Datum: 04. August 2021 Seite 1 von 3 An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf Köln und Münster mit der Bitte um Weitergabe an                                       Aktenzeichen V A 3 bei Antwort bitte angeben Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Landrätinnen und Landräte Telefon 0211 855- in Nordrhein-Westfalen Telefax 0211 855- impfung-corona@mags.nrw.de nachrichtlich Städtetag NRW Landkreistag NRW Städte- und Gemeindebund NRW Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Apothekerkammer Nordrhein Apothekerkammer Westfalen-Lippe Ärztekammer Nordrhein Ärztekammer Westfalen-Lippe Zahnärztekammer Nordrhein Zahnärztekammer Westfalen-Lippe Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen Pflegeverbände Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten Dienstgebäude und Lieferanschrift: Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf Telefon 0211 855-5 Telefax 0211 855-3683 poststelle@mags.nrw.de Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19 www.mags.nrw Fortschreibung des Erlasses vom 4. Dezember 2020 in der Fassung vom 02.August 2021 Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linie 709 Haltestelle: Stadttor Sehr geehrte Damen und Herren, Rheinbahn Linien 708, 732 Haltestelle: Polizeipräsidium das weitere Impfgeschehen in Nordrhein-Westfalen ist wie folgt fortzusetzen:
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Seite 2 von 3 Impfangebote in Jobcentern Um die Impfkampagne weiter voranzutreiben und weitere Möglichkeiten von niedrigschwelligen Impfangeboten zu schaffen, sollen Impfangebote (soweit noch nicht erfolgt) auf dem Gelände der Jobcenter bzw. in deren Räumlichkeiten durchgeführt werden. Dabei sollen die Angebote für Kundinnen und Kunden im Rechtskreis SGB II durch die örtlichen Jobcenter initiiert werden. Die Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit hat mit E-Mail vom 03. August 2021 ihre Jobcenter auf eine mögliche Beteiligung an entsprechenden Impfaktionen hingewiesen. Die Jobcenter der zugelassenen kommunalen Träger werden durch das MAGS entsprechend informiert. Zu diesem Zweck sind aufsuchende mobile Impfangebote in den Jobcentern oder auf deren Gelände oder sonstigen kommunalen Liegenschaften durch die Kreise und kreisfreien Städte anzubieten. Die Impfangebote richten sich sowohl an Kundinnen und Kunden, als auch an Beschäftigte der Jobcenter. Die   Impfzentren      stimmen    die  Organisation    (Terminabsprache, vorhandene Räumlichkeiten etc.) dieser Angebote mit den Jobcentern ab. Sofern die Impfung im Jobcenter erfolgen soll, stellt das Jobcenter geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung. Das Personal für die Impfungen wird vom Impfzentrum organisiert. Die Kundinnen und Kunden werden nach der Festlegung der organisatorischen Rahmenbedingungen von den Jobcentern über das Angebot in schriftlicher Form informiert.
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Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 Im Auftrag Cornelia Sennewald
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