Untitled

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zu Verstößen gegen die Verhaltensregeln

/ 8
PDF herunterladen
Anlage            \ Teilantwort IFG Antrag                                    ei          11. Juni 2018 (Urteil VG Berlin vom 11. Februar 2021) für den Zeitraum der 16. VInNI pad Y                                                          r 18.10.2005 bis     01.01.2006 bis   01.01.2007 bis      |  01.01.2008 bis       01.01.2009 bis 31.12.2005         31.12.2006       31.12.2007       \     31.12.2008           27.10.2009 Tee                              TEEN  BE  onen Sense                                                                 f ' Anzahl der Prüfungen, die seit 2005 (bis 11. Juni 2018) vom Präsidenten des             } Deutschen Bundestages oder seinem Stellvertreter nach $ 8 Abs. 1 VR                                                                                       2                    22 Ip       zeug wurdenne           el | Anzahl    der Fälle, in denen Mitglieder des Deutschen Bundestages seit 2005 | (bis 11. Juni 2018) auf Verstöße gegen die Anzeigefrist hingewiesen wurden                                                                                  0                     4 {nach Jahr)! Anzahl der Ermahnungen wegen eines minder schweren Falles bzw. leichter Fahrlässigkeit, die seit 2005 (bis 11. Juni 2018) vom Bundestagspräsidenten                                                                                 1                    3 REN          &8Abs.2VR LmISgESBIOEeN wurdenninaeh Be ' Anzahl der Fälle seit 2005 one 11. Juni HIT, in denen der Präsident dem : Präsidium entsprechend $ 8 Abs. 2 VR das Ergebnis der Überprüfungen                     }                                                                      1                    2 Bilueei hat Ian Ya ; Anzahl der seit 2005 (bis 11. Juni 2018) vom Präsidium festgestellten 1                    2 “ Verstöße gegen die Verhaltensregeln entsprechend $ 8 Abs. 2 VR (nach (8T-Drs. 16/8190  | (BT-Drs. 16/12194 Jahr) v. 20.02.2008)       v. 09.03.2009, 16/13973 v. 01.09.2009) 1 Bis zum Inkrafttreten der jüngsten Änderungen des Abgeordnetengesetzes am 19. Oktober 2021 ist im Fall von Verstößen gegen die Anzeigefrist des 5 1 Absatz 6 VR anhand einer Reaktionskaskade vorgegangen worden, wonach Mitglieder des Deutschen Bundestages als Reaktion auf eirien ersten Verstoß gegen die Anzeigefrist auf den Fristverstoß hingewiesen wurden und erst bei wiederholten Verstößen die jeweiligen weiteren Stufen (Ermahnung durch den Präsidenten, Feststellung durch das Präsidium, Feststellung durch das Präsidium + Festsetzung eines Ordnungsgeldes) folgten. Nach der Anzahl der erfolgten Hinweise im Fall von Fristverstößen wurde in dem Antrag nicht gefragt. Da solche Fristverstöße in der Vergangenheit jedoch zahlenmäßig einen großen Teil der Verstöße ausgemacht haben, wurden die Daten hier zur Vervollständigung mit in die Aufstellung aufgenommen. 1ivon2
1

| Anzahl der Fälle seit 2005 (bis 11. Juni 2018}, in denen vom Präsidium entsprechend $ 8 Abs. 2 VR kein Verstoß gegen die Verhaltensregeln        | 0 festgestellt wurde {nach Jahr) Anzahl der Fälle seit 2005 (bis 11. Juni 2018), in denen ein Ordnungsgeid nach 8 8 Abs. 4 VR verhängt wurde (nach Jahr)                             | 3/12 des für die  2/12 desfürdie    | Festsetzung        Festsetzung zugrunde zu        zugrunde zu Jeweilige Höhe des nach $ 8 Abs. 4 verhängten Ordnungsgeldes seit 2005    | legenden Betrages tegenden Betrages {bis 11. Juni 2018) {nach Fall und Jahr)                                       } | der jährlichen        der jährlichen : Abgeordnetenentsc    Abgeordneten- }      hädigung?       entschädigung? 2 Ordnungsgeldbescheid aufgehoben durch BVerwG Urt. v. 30.09.2009 - AZ 6 A 1/08. 3 Ordnungsgeldbescheid aufgehoben durch BVerwG Urt. v. 30.09.2009 - AZ 6 A 3/09. 2von2
2

Anlage            2 Teilantwort IFG Antrag 176/201                              -   11. Juni 2018 {Urteil VG Berlin vom 11. Februar 2021) für den Zeitraum der 17. Wahlperiode 27.10.2009 bis    01.01.2010 bis         01.01.2011 bis   01.01.2012 bis      01.01.2013 bis 31.12.2009        31.12.2010             31.12.2011       31.12.2012          22.10.2013 ; Anzahl der Prüfungen, die seit 2005 (bis 11. Juni 2018} vom Präsidenten des                                                         f ‘ Deutschen Bundestages oder seinem Stellvertreter nach $8 Abs. 1 VR                                   :                0             |        5               77                   8 eingeleitet wurden (nach Jahr}                                                     ?                                                !                                                           | | Anzahl der Fälle, in denen Mitglieder des Deutschen Bundestages seit 2005                                                         | (bis 11. Juni 2018) auf Verstöße gegen die Anzeigefrist hingewiesen wurden         |                 1                0                      3              68                    5 (nach Jahr)! riss   Bessenden    seen   one  rer               £ einen        Bee       Eee            rg         a        tan Anzahl der Ermahnungen wegen eines minder schweren Falles bzw. leichter                                                           | Fahrlässigkeit, die seit 2005 (bis 11. Juni 2018) vom Bundestagspräsidenten                          0                0                      1                3                   8 entsprechend $ 8 Abs. 2 VR ausgesprochen wurden (nach Jahr)                       {                                                {                 ; Anzahl der Fälle seit 2005 {bis 11. Juni 2018}, in denen der Präsident dem                                                       i | Präsidium entsprechend $ 8 Abs. 2 VR das Ergebnis der Überprüfungen                                   0                0          |           0                0        E          1 ! mitgeteilt hat (nach Jahr)                                                         }                                              ;             R ! Anzahl der seit 2005 (bis 11. Juni 2018) vom Präsidium festgestellten              : | Verstöße gegen die Verhaltensregeln entsprechend $ 8 Abs. 2 VR (nach               :                   0                0          ;           0                0 | Jahr)                                                                              |                                                                                     | (BT-Drs. 17/14825    | v. 17.10.2013} “ Anzahl der Fälle seit 2005 (bis 11. Juni 2018), in denen vom Präsidium             i                           |                    | entsprechend $ 8 Abs. 2 VR kein Verstoß gegen die Verhaltensregeln                                   0                0          |           0                0          |        0 ' festgestellt wurde {nach Jahr}                                                                                                     ; ; Anzahl der Fälle seit 2005 (bis 11. Juni 2018), in denen ein Ordnungsgeld nach $ 8 Abs. 4 VR verhängt wurde (nach Jahr) 1 Bis zum Inkrafttreten der jüngsten Änderungen des Abgeordnetengesetzes am 19. Oktober 2021 ist im Fall von Verstößen gegen die Anzeigefrist des $ 1 Absatz 6 VR anhand einer Reaktionskaskade vorgegangen worden, wonach Mitglieder des Deutschen Bundestages als Reaktion auf einen ersten Verstoß gegen die Anzeigefrist auf den Fristverstoß hingewiesen wurden und erst bei wiederholten Verstößen die jeweiligen weiteren Stufen (Ermahnung durch den Präsidenten, Feststellung durch das Präsidium, Feststellung durch das Präsidium + Festsetzung eines Ordnungsgetdes) folgten. Nach der Anzahl der erfolgten Hinweise im Fall von Fristverstößen wurde in dem Antrag nicht gefragt. Da solche Fristverstöße in der Vergangenheit jedoch zahlenmäßig einen großen Teil der Verstöße ausgemacht haben, wurden die Daten hier zur Vervoliständigung mit in die Aufstellung aufgenommen. 1von2
3

Jeweilige Höhe des nach 8 8 Abs. 4 verhängten Ordnungsgeldes seit 2005 | (bis 1. Juni 2018) (nach Fall und Jahr) 2von2
4

Anlage                   3 Teilantwort IFG Antrag 176/201.                                  1. uni 2015 (Urteil v6 Berlin vom 11. Februar 2021) für den Zeitraum der 18. Wahlperiode 22.10.2013 bis       01.01.2014 bis          01.01.2015 bis        | 01.01.2016bis            .  01.01.2017 bis 31.12.2013           31.12.2014              31.12.2015              31.12.2016           ;      24.10.2017       i ; Anzahl der Prüfungen, die seit 2005 (bis 11. Juni 2018) vom Präsidenten des Deutschen Bundestages oder seinem Stellvertreter nach $ 8 Abs. 1 VR                 1                  53                      14                      12                           9 eingeleitet wurden (nach Jahr)                                                                    3                                                                                               | : Anzahl der Fälle, in denen Mitglieder des Deutschen Bundestages seit                             \          5 2005 (bis 11. Juni 2018) auf Verstöße gegen die Anzeigefrist hingewiesen               0                   52                      ı1                      13             3             6 wurden (nach Jahr)!                                                                                                                                                        ! Anzahl der Ermahnungen wegen eines minder schweren Falles bzw. “ leichter Fahrlässigkeit, die seit 2005 (bis 11. Juni 2018) vom                 ı Bundestagspräsidenten entsprechend $ 8 Abs. 2 VR ausgesprochen               |                                                                                           i wurden (nach Jahr). Anzahl der Fälle seit 2005 {bis 11. Juni 2018), in denen der Präsident dem | Präsidium entsprechend $ 8 Abs. 2 VR das Ergebnis der Überprüfungen                      0                    0                       ö            |          1                           o mitgeteilt hat {nach Jahr)                                                                     |                                                 | |                                                                                                  |                                                || ; Anzahl der seit 2005 {bis 11. Juni 2018) vom Präsidium festgestellten ; Verstöße gegen die Verhaltensregeln entsprechend $ 8 Abs. 2 VR {nach                     0                    0                       0                      0                            1 Jahr)                                                                                                                                           '                       : (BT-Drs. 18/11920 |                                                                                                  h                                                                                v. 11.04.2017) ! Anzahl der Fälle seit 2005 {bis 11. Juni 2018), in denen vom Präsidium                                                                                                  ' entsprechend 8 8 Abs. 2 VR kein Verstoß gegen die Verhaltensregeln                     0       :            0                       0                      0                           0 | festgestellt wurde (nach Jahr)                                                |                                           | 1 Bis’zum Inkrafttreten der jüngsten Änderungen des Abgeordnetengesetzes am 19. Oktober 2021 ist im Fall von Verstößen gegen die Anzeigefrist des $ 1 Absatz 6 VR anhand einer Reaktionskaskade vorgegangen worden, wonach Mitglieder des Deutschen Bundestages als Reaktion auf einen ersten Verstoß gegen die Anzeigefrist auf den Fristverstoß hingewiesen wurden und erst bei wiederholten Verstößen die jeweiligen weiteren Stufen (Ermahnung durch den Präsidenten, Feststellung durch das Präsidium, Feststellung durch das Präsidium + Festsetzung eines Ordnungsgeldes) folgten. Nach der Anzahl der erfolgten Hinweise im Fall von Fristverstößen wurde in dem Antrag nicht gefragt. Da solche Fristverstöße in der Vergangenheit jedoch zahlenmäßig einen großen Teil der Verstöße ausgemacht haben, wurden die Daten hier zur Vervollständigung mit in die Aufstellung aufgenommen. 1von?2
5

Anzahl der Fälle seit 2005 (bis 11. juni 2018}, in denen ein Ordnungsgeld nach $ 8 Abs. 4 VR verhängt wurde (nach Jahr)                               i | jeweilige Höhe des nach 5 8 Abs. 4 verhängten Ordnungsgeldes seit 2005      i (bis 11. Juni 2018) (nach Fall und Jahr)                                  i { 2von2
6

████████████████████████████████████████████████████ Statistische Übersicht der in der 19. Wahlperiode geführten Prüf- und Sanktionsverfahren (§ 8 VR bzw. 51 AbgG) 24.10.2017 bis           01.01.2018 bis            01.01.2019 bis            01.01.2020 bis          01.01.2021 bis 31.12.2017               31.12.2018                31.12.2019                31.12.2020              26.10.2021 Anzahl der Prüfungen, die seit 24.10.2017 von dem Präsidenten bzw. der Präsidentin des Deutschen Bundestages oder seinen Stellvertreter:innen nach § 8 Abs. 1 VR bzw. § 51 Abs. 1 AbgG            0                       146                        74                        71                      95 eingeleitet wurden (nach Jahr) Anzahl der Fälle, in denen Mitglieder des Deutschen auf Verstöße 0                       122                        53                        49                      64 gegen die Anzeigefrist hingewiesen wurden (nach Jahr) 1 Anzahl der Ermahnungen wegen eines minder schweren Falles bzw. einer leichten Fahrlässigkeit, die seit 24.10.2017 von dem 0                        0                          0                        1                       7 Präsidenten bzw. der Präsidentin des Deutschen Bundestages entsprechend § 8 Abs. 2 VR bzw. § 51 Abs. 2 AbgG ausgesprochen wurden (nach Jahr) Anzahl der Fälle seit 24.10.2017, in denen der Präsident bzw. die Präsidentin dem Präsidium entsprechend § 8 Abs. 2 VR bzw. § 51 Abs. 2 AbgG das Ergebnis der Überprüfung mitgeteilt hat (nach            0                        0                          4                        1                       0 Jahr) Anzahl der seit 24.10.2017 vom Präsidium festgestellten Verstöße gegen die Verhaltensregeln entsprechend § 8 Abs. 2 VR bzw. § 51          0                        0                          4                        1                       0 Abs. 2 AbgG (nach Jahr)                                                                                              (BT-Drs. 19/7160         (BT-Drs. 19/17700 v. 18.01.2019, 19/10680       v. 22.04.2020) v. 05.06.2019, 19/10690 v. 05.06.2019, 19/11339 v. 03.07.2019 1 Bis zum Inkrafttreten der jüngsten Änderungen des Abgeordnetengesetzes am 19. Oktober 2021 ist im Fall von Verstößen gegen die Anzeigefrist des § 1 Absatz 6 VR anhand einer Reaktionskaskade vorgegangen worden, wonach Mitglieder des Deutschen Bundestages als Reaktion auf einen ersten Verstoß gegen die Anzeigefrist auf den Fristverstoß hingewiesen wurden und erst bei wiederholten Ver die jeweiligen weiteren Stufen (Ermahnung durch den Präsidenten, Feststellung durch das Präsidium, Feststellung durch das Präsidium + Festsetzung eines Ordnungsgeldes) folgten. Nach der Anzahl der erfolgten Hinweise im Fall von Fristverstößen wurde in dem Antrag nicht gefragt. Da solche Fristverstöße in der Vergangenheit jedoch zahlenmäßig einen großen Teil der Verstöße ausgemacht haben, wur Daten hier zur Vervollständigung mit in die Aufstellung aufgenommen.
7

Anzahl der Fälle seit 24.10.2017, in denen vom Präsidium 0  0                0          0  0 entsprechend § 8 Abs. 2 VR bzw. § 51 Abs. 2 AbgG kein Verstoß gegen die Verhaltensregeln festgestellt wurde (nach Jahr) Anzahl der Fälle seit 24.10.2017, in denen ein Ordnungsgeld nach 0  0                1          0  0 § 8 Abs. 4 VR bzw. § 51 Abs. 4 AbgG verhängt wurde (nach Jahr)              (BT-Drs. 19/8390 v. 14.03.2019) 4/12 des für die Festsetzung zugrunde zu -- -- Jeweilige Höhe des nach § 8 Abs. 4 VR bzw. § 51 Abs. 4 AbgG -- --   legenden Betrages der verhängten Ordnungsgeldes seit 24.10.2017 (nach Fall und Jahr) jährlichen Abgeordneten- entschädigung
8