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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zum Energiecharta-Vertrag und Kohleausstieg

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E-Mail BMWi an RWE, 20. Juni 2020, 14:04 Uhr, Anhang: ÖRV-Entwurf, Fassung 7.0 Auszüge aus diesem Anhang mit Bezug zum Energiecharta-Vertrag Auszug 1: Präambel:
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Auszug 2: § 24 ÖRV-Entwurf:
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E-Mail BMWi an RWE, 22. Juni 2020, 22:06 Uhr, Anhang: ÖRV-Entwurf, Fassung 8.0 Auszüge aus diesem Anhang mit Bezug zum Energiecharta-Vertrag Auszug 1: Präambel:
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Auszug 2: § 24 ÖRV-Entwurf:
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E-Mail BMWi an RWE, 13. Dezember 2020, 18:10 Uhr, Anhang: ÖRV-Entwurf, Fassung 8.1 Auszüge aus diesem Anhang mit Bezug zum Energiecharta-Vertrag Auszug 1: Präambel:
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824 Ausschluss Schiedsgerichtsbarkeit m  Die Bundesrepublik Deutschland ist der Auffassung, dass das Unionsrecht, insbesondere die Art. 267 und 344 AEUV, im intra-EU-Verhältnis investitionsschutzrechtliche Schiedsverfahren aus und im Zusammenhang mit bilateralen oder multilateralen Investitionsschutzabkommen, einschließlich dem Energiecharta-Vertrag, ausschließt. 2) Unbeschadet der sonstigen Regelungen und Ansprüche dieses Vertrags und anderweitiger nach dem Vertrag zulässiger Rechtsmittel verzichten die Gesellschaften darauf, aus und im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten aus diesem          öffentlich-rechtlichen Vertrag und/oder dem               KVBG investitionsschutzrechtliche Rechtsbehelfe vor internationalen Schiedsgerichten zu suchen oder entsprechende Schiedsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten. Diese Verpflichtung erstreckt sich insbesondere auf Schiedsverfahren aus und im Zusammenhang mit Ansprüchen aus dem Energiecharta-Vertrag, die Rechte der Gesellschaften und ihrer abhängigen Unternehmen aus Art. 26 Energiecharta-Vertrag sowie auf etwaige Rechte aus anderen bilateralen oder multilateralen Investitionsschutzabkommen &  Die Gesellschaften verpflichten sich sicherzustellen, dass Kein sonstiges von ihnen ‚abhängiges Unternehmen im Sinne von $ 17 AktG Ansprüche geltend macht oder Rechtsbehelfe einlegt, auf deren Geltendmachung oder Einlegung die ‚Anlagenbetreiber nach Absatz (2) verzichten. (a Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Gesellschaften auch unbeschadet der sonstigen Regelungen und Ansprüche dieses Vertrags und sonstiger gesetzlicher 40
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E-Mail BMWi an RWE, 19. Januar 2021, 11:40 Uhr, Anhang: ÖRV-Entwurf, Fassung 16-12-2020 Auszüge aus diesem Anhang mit Bezug zum Energiecharta-Vertrag Auszug 1: Präambel:
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Auszug 2: § 24 ÖRV-Entwurf:
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E-Mail BMWi an RWE, 8. Februar 2021, 23:13 Uhr, Anhang: ÖRV-Entwurf, Fassung 08-02-2021 Auszüge aus diesem Anhang mit Bezug zum Energiecharta-Vertrag Auszug 1: Präambel:
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Auszug 2: § 24 ÖRV-Entwurf:
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