bayern-Schuberl-Celina-2018 J

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Bayerisches Staatsministerium der Justiz Bayerisches Staatsministerium der Justiz • 80097 München An die Präsidentin des                                                                              Sachbearbeiter Bayerischen Landtags                                                              Herr Dr. Koch-Schulte Frau Ilse Aigner                                                                                         Telefon Maximilianeum                                                                            (089) 5597-2261 81627 München Telefax (0180) 1000965-01023 3,9 ct/min zzgl. gesetzl. USt. E-Mail Michael.Koch-Schulte@stmj.bayern.de Bitte bei Antwort angeben Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom        Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom                               Datum PI/G-4255-3/2018 J vom                 F 3 - 4321 E - VIIa - 642/2022                   25. Februar 2022 17.01.2022 Frist: 14. Februar 2022 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Toni Schuberl und Kerstin Celina vom 13. Januar 2022 betreffend „Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen in Bayern“ Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt: Vorbemerkung: § 43 Satz 1 Strafgesetzbuch (StGB) sieht vor, dass an die Stelle einer uneinbring- lichen Geldstrafe eine Freiheitsstrafe, die sog. Ersatzfreiheitsstrafe, tritt, wobei ge- mäß § 43 Satz 2 StGB ein Tagessatz der Geldstrafe einem Tag Freiheitsstrafe entspricht. Die Ersatzfreiheitsstrafe ist insoweit ein wichtiger Bestandteil im Sanktionensys- tem des Strafgesetzbuchs. Nachdem die Zahlung einer Geldstrafe nicht in jedem Fall durchgesetzt werden kann, gleichwohl allerdings deren Effektivität als spür- bare, die Strafzwecke verwirklichende Sanktion der im Urteil festgestellten Straftat Hausanschrift      Haltestelle              Telefon          Telefax                                      E-Mail: Prielmayerstr. 7   Karlsplatz (Stachus)     (089) 5597-01    5597-2322           poststelle@stmj.bayern.de Justizpalast       S-Bahn, U-Bahn           (Vermittlung)                                               Internet: 80335 München      Trambahn                                                      http://www.justiz.bayern.de
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-2- sichergestellt werden muss, nimmt der Gesetzgeber - entgegen seiner sonstigen Praxis (vgl. § 47 Abs. 1 StGB) - in diesen Fällen bewusst die Vollstreckung kurzer Freiheitsstrafen in Kauf. Den gegebenenfalls beschränkten finanziellen Verhältnissen der angeklagten Per- son wird bereits im Rahmen des Strafverfahrens bei der Bemessung der Tages- satzhöhe Rechnung getragen, § 40 Abs. 2 Satz 1 StGB. Ein Tagessatz muss nach § 40 Abs. 2 Satz 3 StGB mindestens einen Euro betragen, was einem monatlichen Nettoeinkommen von 30,- Euro entspricht. Die Ersatzfreiheitsstrafe wird nach § 459e Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) auf Anordnung der Vollstreckungsbehörde vollstreckt, wobei seitens des Gerichts in besonderen Härtefällen vom Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe abgesehen werden kann, § 459f StPO. Eine im Jahr 2016 im Auftrag der Justizministerinnen und Justizminister der Län- der eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe, welche sich mit der Thematik „Prü- fung alternativer Sanktionsmöglichkeiten - Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen gemäß § 43 StGB“ auseinandergesetzt hatte, sprach sich in ihrem im Frühjahr 2019 vorgelegten Abschlussbericht für die Beibehaltung der Ersatzfreiheitsstrafe als letztmögliches Mittel zur Durchsetzung der Vollstreckung von Geldstrafen aus. Die Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen ist ein wichtiges Anliegen des Staatsmi- nisteriums der Justiz. Im Rahmen der Haftvermeidungsprogramme „Schwitzen statt Sitzen“ sowie - seit 2019 - „Schwitzen statt Sitzen und Geldverwaltung“ wer- den umfangreiche Bemühungen unternommen, um auch Personen mit beschränk- ten oder fehlenden finanziellen Mitteln die Möglichkeit zu eröffnen, den Vollzug ei- ner Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden. Frage 1.1.: Wie viele Menschen waren zu den fünf letzten Erhebungsstichtagen wegen Er- satzfreiheitsstrafen in bayerischen Justizvollzugsanstalten untergebracht (bitte nach JVA aufgeschlüsselt in absoluten Zahlen zusammen mit Gesamtbelegung der jeweiligen JVA und dem Anteil der Ersatzfreiheitsstrafen in Prozent angeben)?
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-3- Antwort: Am Stichtag 31. März 2021 befanden sich in den bayerischen Justizvollzugsan- stalten insgesamt 9.651 Personen in Haft. Davon waren 476 Personen zur Voll- streckung einer Ersatzfreiheitsstrafe untergebracht. Der Anteil der zur Vollstre- ckung einer Ersatzfreiheitsstrafe Inhaftierten an der Zahl der Inhaftierten in Bayern insgesamt beträgt zum Stichtag 4,93 %. Die Entwicklung innerhalb der letzten fünf Erhebungsstichtage (jeweils der 31. März eines Jahres) stellt sich wie folgt dar: Stichtag 31.03.2021 hiervon Anteil in Justizvollzugsanstalt                 Belegung        Ersatzfreiheits- Prozent strafe Aichach                                  429                 32                7,46 Amberg                                   452                  8                1,77 Ansbach                                   65                  5                7,69 Aschaffenburg                            136                 10                7,35 Augsburg-Gablingen                       469                 34                7,25 Bad Reichenhall                           30                  3               10,00 Bamberg                                  149                 17               11,41 St. Georgen-Bayreuth                     785                 11                1,40 Bernau                                   715                 35                4,90 Ebrach                                   224                  1                0,45 Eichstätt Abschiebungshaft                42                  -                0,00 Erding Abschiebungshaft                   16                  -                0,00 Erlangen                                  28                  -                0,00 Garmisch-Partenkirchen                    39                  2                5,13 Hof                                      161                  8                4,97 Ingolstadt                                 9                  -                0,00 Kaisheim                                 552                  8                1,45 Kempten                                  298                 16                5,37 Kronach                                   83                 12               14,46 Landsberg am Lech                        419                  3                0,72 Landshut                                 391                 24                6,14 Laufen-Lebenau                           114                  -                0,00 Memmingen                                118                 13               11,02 Mühldorf am Inn                           50                  -                0,00 München                                 1.030               120               11,65 Neuburg a. d. Donau                       54                  6               11,11 Neuburg-Herrenwörth                      129                  -                0,00 Niederschönenfeld                        176                  -                0,00 Nürnberg                                 823                 50                6,08
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-4- Passau                             46                3          6,52 Regensburg                        101                9          8,91 Schweinfurt                        79                6          7,59 Straubing                         711                2          0,28 Traunstein                         95               10          10,53 Weiden i. d. OPf.                 101               11          10,89 Würzburg                          532               17          3,20 Bayern gesamt                    9.651             476          4,93 Stichtag 31.03.2020 hiervon Anteil in Justizvollzugsanstalt          Belegung       Ersatzfreiheits- Prozent strafe Aichach                           441               41          9,30 Amberg                            509                5          0,98 Ansbach                            64                1          1,56 Aschaffenburg                     121                9          7,44 Augsburg-Gablingen                512               71          13,87 Bad Reichenhall                    44                3          6,82 Bamberg                           178               10          5,62 St. Georgen-Bayreuth              840               19          2,26 Bernau                            792               52          6,57 Ebrach                            254                1          0,39 Eichstätt Abschiebungshaft         10                -          0,00 Erding Abschiebungshaft            9                 -          0,00 Erlangen                           41                -          0,00 Garmisch-Partenkirchen             42               10          23,81 Hof                               179               14          7,82 Ingolstadt                         15                -          0,00 Kaisheim                          586                8          1,37 Kempten                           330               13          3,94 Kronach                            86                6          6,98 Landsberg am Lech                 473               11          2,33 Landshut                          440               31          7,05 Laufen-Lebenau                    150                -          0,00 Memmingen                         122               14          11,48 Mühldorf am Inn                    69                6          8,70 München                          1.166              96          8,23 Neuburg a. d. Donau                55                9          16,36 Neuburg-Herrenwörth               147                -          0,00 Niederschönenfeld                 226                -          0,00 Nürnberg                          855               60          7,02 Passau                             64                9          14,06 Regensburg                        106               13          12,26 Schweinfurt                        72                6          8,33 Straubing                         734                -          0,00
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-5- Traunstein                         103               4          3,88 Weiden i. d. OPf.                   97               9          9,28 Würzburg                           522              24          4,60 Bayern gesamt                    10.454            555          5,31 Stichtag 31.03.2019 hiervon Anteil in Justizvollzugsanstalt          Belegung       Ersatzfreiheits- Prozent strafe Aichach                            497              32          6,44 Amberg                             533               4          0,75 Ansbach                             81               -          0,00 Aschaffenburg                      139               7          5,04 Augsburg-Gablingen                 517              32          6,19 Bad Reichenhall                     49               5          10,20 Bamberg                            192              25          13,02 St. Georgen-Bayreuth               916              27          2,95 Bernau                             844              71          8,41 Ebrach                             273               -          0,00 Eichstätt Abschiebungshaft          77               -          0,00 Erding Abschiebungshaft             21               -          0,00 Erlangen                            38               -          0,00 Garmisch-Partenkirchen              53               8          15,09 Hof                                212              14          6,60 Ingolstadt                          17               -          0,00 Kaisheim                           624              12          1,92 Kempten                            346              19          5,49 Kronach                             48               3          6,25 Landsberg am Lech                  482              10          2,07 Landshut                           466              26          5,58 Laufen-Lebenau                     169               -          0,00 Memmingen                          154              28          18,18 Mühldorf am Inn                     80               7          8,75 München                          1.422             137          9,63 Neuburg a. d. Donau                 70               9          12,86 Neuburg-Herrenwörth                165               -          0,00 Niederschönenfeld                  230               -          0,00 Nürnberg                           964              76          7,88 Passau                              76              31          40,79 Regensburg                         123              19          15,45 Schweinfurt                         81              11          13,58 Straubing                          727               2          0,28 Traunstein                         109               2          1,83 Weiden i. d. OPf.                   98              11          11,22 Würzburg                           609              37          6,08
5

-6- Bayern gesamt                    11.502            665          5,78 Stichtag 31.03.2018 hiervon Anteil in Justizvollzugsanstalt          Belegung       Ersatzfreiheits- Prozent strafe Aichach                            483              38          7,87 Amberg                             534               7          1,31 Ansbach                             73               3          4,11 Aschaffenburg                      152              20          13,16 Augsburg-Gablingen                 590              61          10,34 Bad Reichenhall                     43               1          2,33 Bamberg                            213              16          7,51 St. Georgen-Bayreuth               926              26          2,81 Bernau                             827              61          7,38 Ebrach                             300               -          0,00 Eichstätt Abschiebungshaft          80               -          0,00 Erding Abschiebungshaft             20               -          0,00 Erlangen                            39               -          0,00 Garmisch-Partenkirchen              48              11          22,92 Hof                                203              16          7,88 Ingolstadt                          19               -          0,00 Kaisheim                           593               4          0,67 Kempten                            326              20          6,13 Kronach                            105               9          8,57 Landsberg am Lech                  498               9          1,81 Landshut                           494              33          6,68 Laufen-Lebenau                     135               -          0,00 Memmingen                          130              20          15,38 Mühldorf am Inn                     75               7          9,33 München                          1.360             141          10,37 Neuburg a. d. Donau                 66              13          19,70 Neuburg-Herrenwörth                179               1          0,56 Niederschönenfeld                  246               3          1,22 Nürnberg                           946              96          10,15 Passau                              84              18          21,43 Regensburg                         117              16          13,68 Schweinfurt                         81               8          9,88 Straubing                          766               9          1,17 Traunstein                         147               6          4,08 Weiden i. d. OPf.                  109               4          3,67 Würzburg                           592              29          4,90 Bayern gesamt                    11.599            706          6,09
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-7- Stichtag 31.03.2017 hiervon Anteil in Justizvollzugsanstalt      Belegung      Ersatzfreiheits- Prozent strafe Aichach                        508             24           4,72 Amberg                         517             10           1,93 Ansbach                         70              6           8,57 Aschaffenburg                  148             12           8,11 Augsburg-Gablingen             540             75          13,89 Bad Reichenhall                 42              2           4,76 Bamberg                        237             28          11,81 St. Georgen-Bayreuth           917             26           2,84 Bernau                         810             57           7,04 Ebrach                         274              -           0,00 Erding                          46              5          10,87 Erlangen                        42              -           0,00 Garmisch-Partenkirchen          50             11          22,00 Hof                            226             18           7,96 Ingolstadt                      29              1           3,45 Kaisheim                       606             13           2,15 Kempten                        326             27           8,28 Kronach                        106             12          11,32 Landsberg am Lech              520             11           2,12 Landshut                       479             27           5,64 Laufen-Lebenau                 154              -           0,00 Memmingen                      136             15          11,03 Mühldorf am Inn Abschiebungshaft                50              -           0,00 München                      1.477            145           9,82 Neuburg a. d. Donau             49              8          16,33 Neuburg-Herrenwörth            177              -           0,00 Niederschönenfeld              237              1           0,42 Nürnberg                       991             90           9,08 Passau                          87             23          26,44 Regensburg                     119             16          13,45 Schweinfurt                     78              7           8,97 Straubing                      763              9           1,18 Traunstein                     150             14           9,33 Weiden i. d. OPf.              124             11           8,87 Würzburg                       559             24           4,29 Bayern gesamt                11.644           728           6,25
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-8- Frage 1.2.: Wie hat sich die Zahl der tagesdurchschnittlich verbüßten Ersatzfreiheitsstrafen zwischen 2018 und 2021 entwickelt? Antwort: Im Jahr 2021 haben tagesdurchschnittlich 652 Inhaftierte in Bayern eine Ersatz- freiheitsstrafe verbüßt, wobei die Vollstreckung nicht zwingend durch eine bayeri- sche Vollstreckungsbehörde eingeleitet wurde. Die Zahlen der Personen, die in den vergangenen vier Jahren in den bayerischen Justizvollzugsanstalten tagesdurchschnittlich im Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe untergebracht waren, können folgender Tabelle entnommen werden: Entwicklung der tagesdurchschnittlich Jahr verbüßten Ersatzfreiheitsstrafen 2021                              652 2020                              402 2019                              653 2018                              669 Frage 1.3.: Wie erklärt sich die Staatsregierung die Zunahme der Ersatzfreiheitsstrafen in Bayern (vgl. Antworten 1.c) und 3.c) in der Landtagsdrucksache 17/22054) bzw. die Abnahme der vermiedenen Hafttage (von durchschnittlich 75.000 reduzierten Hafttagen in den Jahren 2005 - 2016 auf 41.000 im Jahr 2020)? Antwort: Es trifft zu, dass es in den Jahren von 2013 bis 2017 zu einer Zunahme der tages- durchschnittlich verbüßten Ersatzfreiheitsstrafen kam. Ein weiterer Anstieg war in den Folgejahren allerdings nicht mehr zu verzeichnen (vgl. Antwort zu Frage 1.2.). Dabei ist zu berücksichtigen, dass pandemiebedingt 2020 zurückgestellte und 2021 wieder aufgenommene Ersatzfreiheitsstrafenvollstreckungen die
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-9- Aussagekraft der Zahlen in diesen beiden Jahren (ungewöhnlich starkes Absinken 2020, Wiederansteigen 2021) relativieren. Untersuchungen zu den Gründen der Zunahme der Ersatzfreiheitsstrafen in Bay- ern im Zeitraum von 2013 bis 2017 liegen nicht vor. Soweit die Fragestellung auf die „vermiedenen Hafttage“ abstellt, bezieht sie sich auf die Haftvermeidungsprogramme des Staatsministeriums der Justiz „Schwitzen statt Sitzen“ sowie - seit 2019 - „Schwitzen statt Sitzen und Geldverwaltung“. Vor dem Hintergrund damals steigender Zahlen an uneinbringlichen Geldstrafen wurde im Jahr 2005 das Projekt „Gemeinnützige Arbeit statt Ersatzfreiheitsstrafe“ („Schwitzen statt Sitzen“) mit dem Abschluss einer Vereinbarung über die Gewäh- rung einer Zuwendung für die Vermittlung erfolgreich abgewendeter Ersatzfrei- heitsstrafen vom Staatsministerium der Justiz ins Leben gerufen. Bis ins Jahr 2018 existierte ausschließlich dieses Programm. In diesem Programm wird durch die Einschaltung von Vermittlungsstellen externer gemeinnütziger Träger und de- ren enge Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften die Vermittlung von Ver- urteilten in anrechenbare gemeinnützige Arbeit deutlich gefördert. Im September 2019 wurde - nach einer einjährigen Pilotierung der Geldverwaltung im Bereich der Staatsanwaltschaft München I - das Haftvermeidungsprogramm zum Programm „Schwitzen statt Sitzen und Geldverwaltung“ erweitert. In diesem erweiterten Programm wird zusätzlich die Möglichkeit geschaffen, dass die Ver- mittlungsstellen den Verurteilten bei der Leistung von Ratenzahlungen unterstüt- zen. Inzwischen haben die meisten Vermittlungsstellen die neue Vereinbarung für das erweiterte Programm abgeschlossen. Der Rückgang der im Rahmen der Haftvermeidungsprogramme vermiedenen Hafttage seit dem Jahr 2017 dürfte auf unterschiedliche Faktoren zurückzuführen sein. So wurde etwa seitens der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Fachstellen zur Vermeidung von Haft (AGV) berichtet, die prosperierende wirtschaftliche Ent- wicklung bis zum Ausbruch der Corona-Pandemie habe dazu beigetragen, dass mehr Verurteilte Bereitschaft gezeigt hätten, Geldstrafen zu bezahlen. Hierfür spricht auch der gleichzeitige Rückgang der Anzahl tagesdurchschnittlich verbüß- ter Freiheitsstrafen. Zugleich habe sich laut dem Bericht der AGV der Anteil schwieriger Klienten, die kein ernsthaftes Interesse an einer Haftvermeidung an
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- 10 - den Tag legen, sowie von nur schwer zu vermittelnden sucht- oder psychisch er- krankten Probanden erhöht. Entsprechende Schwierigkeiten bei der Vermittlung von Verurteilten und ein entsprechender Rückgang der Vermittlungszahlen wird auch aus anderen Bundesländern, die über vergleichbare Programme verfügen, berichtet. Der Umstand, dass die Anzahl vermiedener Hafttage im Jahr 2020 absank, ist aus Sicht des Staatsministeriums der Justiz maßgeblich auf die Corona-Pandemie zu- rückzuführen. Um einer Ausbreitung des Coronavirus in den bayerischen Justiz- vollzugsanstalten entgegenzuwirken, wurde von Mitte März bis Mitte August 2020 die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen ausgesetzt, um so die Anzahl der Neuzugänge zu reduzieren. Entsprechend geringer fiel der Bedarf für Haftvermei- dungsprogramme aus. Zusätzlich sahen sich die Vermittlungsstellen pandemiebe- dingt Problemen bei Vermittlung ihrer verbleibenden Klienten in gemeinnützige Ar- beit ausgesetzt, nachdem eine Vielzahl von Einsatzstellen keine Plätze mehr zur Verfügung stellte. Insbesondere zur Vermeidung von Präsenzarbeit sowie infolge lokaler Hygienekonzepte etwa in Alten- und Pflegeheimen wurde vielerorts keine Möglichkeit zum Einsatz zusätzlicher externer Kräfte gesehen. Angesichts dieser schwierigen Rahmenbedingungen sind rund 40.000 vermiedene Hafttage ein be- achtlicher Erfolg. Frage 2.1.: Welche Straftatbestände lagen bei den Menschen, die in Bayern in den letzten fünf Jahren für eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten mussten, zugrunde (bitte nach Straftatbestand, Jahr und jeweils durchschnittliche Haftdauer aufschlüsseln)? Antwort: Eine statistische Verknüpfung der Strafart (also z. B. der Ersatzfreiheitsstrafe) und der der Verurteilung zugrunde liegenden Straftatbestände findet nicht statt. Eine bayernweite händische Überprüfung sämtlicher einschlägiger Verfahrensakten wäre mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.
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