Aufnahme- und Ausreisezentrum am BER Protokoll zur zweiten Besprechung der Bedarfsträger am 09.12.2020

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG-Anfrage: Bau Behördenzentrum BER

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Referat Z 11 3 - Organisation des Geschäftsbereichs ; Stellenhaushalt Bundesministerium des Innern , für Bau und Heimat Graurheindorfer Str. 198, Haus 5, Zimmer 139, 53117 .Bonn Telefon : +49 22899 681-13956 E-Mail: Zll3@bmi.bund.de Internet: www.bmi.bund.de -----Ursprüngliche Nachrich_t---- Von :• • • • • • 12E •••■-•ll>amf.bund.de> Gesendet: Donnerstag, 17. Dezember 2020 09:36 An: Z113_ <Zll3@bmi.bund.de> Ce: de Groot, Volker <Volker.deGroot@bmi.bund.de> ; Dinkel, Stefan , 12E ~@bamf.bund.de>; *12E-RL <12E-RL@bamf.bund.de> ; *12-GL <12- GL@bamf.bund.de> Betreff: Genehmigung Raumbedarf des BAMF im geplanten Aufnahme- und Ausreisezentrum am Flughafen BER Sehr geehrte Damen und Herren , sehr geehrter Herr deGroot, das Land Brandenburg plant auf dem Gelände des BER einen integrierten Standort zur Bearbeitung von asyl- und aufenthaltsrechtlichen sowie aufenthaltsbeendenden Sachverhalten durch Polizei- , Justiz- und Behörden mit ausländerrechtlichem Bezug des Bundes und des Landes Brandenburg. Aus diesem Grund ist vorgesehen, die Bundespolizei , das BAMF , die Zentrale Ausländerbehörde Brandenburg (ZABH) sowie die brandenburgische Justiz (Staatsanwaltschaft, Amts-und Verwaltungsgericht) in dem geplanten Aufnahme-und Ausreisezentrum am Standort BER unterzubringen . Das Kurzkonzept ist in Anlage 2 beigefügt. Gern. Grundkonzept wird das BAMF für folgende Aufgabenbereiche im Aufnahme- und Ausreisezentrum zuständig sein: Bearbeitung von Flughafenverfahren nach § 18 AsylG Betreuung von Rückführungsmaßnahmen Bearbeitung von Asylverfahren von auf dem Luftweg Einreisender (Nicht§ 18a-Fälle) Zentralisierte Bearbeitungs-und Kompetenzstelle für Bearbeitung von Folgeanträgen in Brandenburg Bearb~itung sonstiger Asylverfahren · Asylverfahrens-und Rückkehrberatung Dependance der Regionalstelle Integration (F/Oder) Die Landesasylstelle Brandenburg des Bundesamtes (Referat 51 C AS/LAS Eisenhüttenstadt) betreibt bereits am Standort Flughafen BER eine Liegenschaft, die der Bearbeitung von · Flughafenverfahren nach § 18 a AsylG und sonstiger Asylverfahren sowie als Ausgangspunkt der Regionalstelle F/Oder zur integrativen Betreuung Westbrandenburgs dient. In der kleinen 2 Mieteinheit des BAMF (ca. 300 ,00 m ) im Gebäude 005 sind derzeit 6 Mitarbeitende beschäftigt. Vor dem Hintergrund zunehmender Passagierzahlen am BER und damit einhergehender Zunahme von Flughafenasylfällen ist vorgesehen, das BAMF mit einer Personalstärke von 42 Mitarbeitenden am o.g. Standort auszustatten. 2
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Vorgesehen ist die Unterbringung von 2 MA im h.D, 22 MA im g.D und 18 MA im m.D. Aus diesem Grunde ist die bereits angemietete Mietfläche im Gebäude 005 für den künftigen Aufgabenbereich des BAMF viel zu klein. Nach dem Planungskonzept (siehe Lageplan in der Anlage 4) soll das BAMF im sog. "Ankunftsgebäude" untergebracht werden . Zum jetzigen Zeitpunkt sind noch keine Aussagen zum finanziellen Volumen möglich. Zur Konkretisierung der Planung sind die Nutzer aufgefordert, ihren abgestimmten Raumbedarf · bis 11.01.2021 _an die Planer weiterzuleiten. Ich bitte in diesem Zusammenhang um Genehmigung beigefügter Muster 12 und 13 der RBBau unter Beteiligung der federführenden Referate in Ihrem Haus. Vielen Dank vorab für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Referatsleitung Referat 12E - Liegenschaften Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Frankenstraße 210, 90461 Nürnberg bamf.bund .de Internet: www[dot]bamf[dot]de www[dot]wir-sind-bund[dot]de 3
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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Organisationseinheit:                 Ref. 51C, AS/LAS Eisenhüttenstadt Leitung der Organisationseinheit: Erstellt von: Erstellt am:                          09 .12.2020 Aufnahme- undAusreisezentrum am Flughafen BER Kurzprotokoll der gemeinsamen Sitzung MIK BB, BPOL, BAMF, Justizministerium BB, BMI, ZABH BB am 09 .12.2020 1.        Planungs- und Ausgangslage Ziel der Besprechung war die Feststellung, ob die räumlichen Bedarfe alle r Behörden auf dem zur Verfügung stehenden Gelände (NORD) berücksichtigt werden können . Hierzu erfolgte zunächst eine Vorstellung des aktuellen Lageplanes (s. Anlage). Alternativ gibt es eine weitere Liegenschaftsvariante im Raum Waltersdorf (SÜD), welche ggf. die BPol favorisiert. Vorteil aus Sicht der BPol wären kürzere Wege bei Rückführung zum Flieger. Sei- tens des Landes gäbe es keine grundsätzliche Ablehnung, allerdings stehe der Zeitplan dem kritisch gegenüber. Parallel würden schon zur Variante NORD Bauanzeigen und Beteiligungsrechte von An- liegern geprüft. Ferner sieht das BAMF ggf. Nachteile in der Infrastruktur, Rechtsanwälte, Dolmetscher, Antragstel- ler, Besucher, Flüchtlingsvertreter müssten das Gelände erreichen können. Das wäre bei der Variante NORD durch den S-Bahnanschluss Schönefeld gegeben . Das BAMF würde im Ankunftsgebäude EG und OG untergebracht. Der Raumbedarf wurde vollstän- 2 dig (mit 1931,6 m ) nach den ersten - nur intern abgestimmten - Bedarfen berücksichtigt. Der (auf 2 dieser Prognoseabsprache basierende) durch Referat 12 E derzeit vorgelegte Raumbedarf (1518 m ) entspricht dem durch die Bauplanung berücksichtigte Raumbedarf noch nicht. Er berücksichtigt auch noch nicht den Personal- und Raumbedarf gern. des vorgelegten Kurzkon- zepts vom 03 .12.2020. Der Bedarf an Anhörungsräumen (6 Räume a 30qm; ggf. teilweise Nutzung mit ZAH bei akutem Bedarf) ist noch in keiner Planung berücksichtigt. Hier wäre ein Abgleich erforderlich. Die Zufahrt der Mitrabeiter des BAMF erfolgt über eine gesicherte Zufahrt zum BPOL Gebäude in die Tiefgarage des Gebäudes. Hier wären Parkplätze für BPOl und BAMF gegeben. "' 0 0 ~ Seite 1 von 2
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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Im Ankunftsgebäude ist derzeit keine separate Sicherheitsschleuse geplant, kann aber jederzeit be- rücksichtigt werden . Die Antragsteller nach § 18 a AsylG werden im Transitgebäude untergerbracht, 22 Männer- und 10 Frauenplätze sind derzeit gleichzeitig geplant. Nach derzeitigem Planungsstand kann der Raumbedarf des BAMF jederzeit erweitert und berück- sichtigt werden . Die BPOl plant bis zu 6 einzelne Rückführungsmaßnahmen zeitgleich, 2 Rückführungen (Charter) am Tag. Nach Vorliegen aller Raumbedarfe benötigt der Investor ca. 2 Monate zur Vorlage des Gesamtprei- ses, weitere 2 Monate werden eingeplant für die Preisverhandlung. Somit legt der Zeitplan die nächsten Schritte bis Sommer 2021 fest. II.      Festlegungen: 1) Alle beteiligten Behörden sollen bis zum 28. Februar 2021 einen abgestimmten genehmigten Raumbedarf vorlegen 2) Die BPOL prüft intern die Liegenschaftsalternative SÜD auf ihre Machbarkeit III.     Aktualisierter Personalisierungsbedarf 51 C für die Liegenschaft BER (aus dem Kurzkon- zept) Zur vorgenannten Aufgabenerfüllung bedarf die Liegenschaft BER der LAS Brandenburg einer Auf- personalisierung, die sich wie folgt darstellen soll: - 15 VZÄ mD (1 VZÄ BSB-Verw, 1 VZÄ BSB-IT, 12 VZÄ BSB-AVS, 1 VZÄ TL-AVS) - 15 VZÄ gD (1 VZÄ P-SB, 1 VZÄ SB-VL/SB-E - AVB/RKB anteilig, 12 VZÄ SB-E, 1 VZÄ TL-Asyl) - 1-2 VZÄ h D (1-2 VZÄ Ref-Asyl) Seite 2 von 2
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~ ~-fW 1für Bundesamt Migration -und Flüchtlinge Organisationseinheit:                Ref. 51C, AS/LAS Eisenhüttenstadt Leitung der Organisationseinheit:                         n Erstellt von : Erstellt am:                         09 .12.2020 Aufnahme- und Ausreisezentrum am Flughafen BER Kurzkonzept der Liegenschaft BER (Ref. 51C, LAS Brandenburg) 1.         Planungs- und Ausgangslage Mit dem Aufnahme- und Ausreisezentrum am Flughafen BER in Sc hönefeld plant das Land Bran- denburg einen integrierten Standort zur Bearbeitung von asyl- und aufenthaltsrechtlichen sowie aufenthaltsbeendeten Sachverhalten durch Polizei-, Justiz- und Behörden mit ausländerrechtlichem Bezug des Bundes und des Landes Brandenburg. So sollen nach derzeitigem Planungsstand die Bundespolizei, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Zentrale Ausländerbehörde Brandenburg sowie die brandenburgische Just iz (Staats- anwaltschaft, Amts- und Verwaltungsgericht) in dem konzeptionierten Aufnahme- und Ausreise- zentrum vertreten sein . Die Konzeption des Aufnahme- und Ausreisezentrums beinhaltet u.a. auch die Errichtung eines Ge- bäudes für die Vollstreckung von Ausreisegewahrsam mit 88 Plätzen (Option auf 136) sowie einer Unterbringungsmöglichkeit im Transitbereich mit .insgesamt 80 Plätzen (Option auf 124) für Zurück- weisungsfälle und in dem Flughafenverfahren nach§ 18a AsylG befindliche Antragsteller. . Die Landesasylstelle Brandenburg des Bundesamtes (Referat 51( AS/LAS Eisenhüttenstadt) betreibt bereits am Standort Schönefeld eine Liegenschaft, die der Bearbeitung von Flughafenverfahren nach § 18a AsylG und sonstiger Asylverfahren sowie als Ausgangspunkt der Regi onalstelle Frankfurt (O- der) zur integrativen Betreuung Westbrandenburgs dient. Die Liegenschaft ist derzeit mit 2 VZÄ SB-E, 1 VZÄ SB-ReKo und 1 VZÄ BSB-AVS (2 weitere VZÄ BSB-AVS _werden _derzeit mit der Ausschreibung BAM F-2020-214 besetzt) und 1 VZÄ BSB- Integration personalisiert und durch die übrigen Liegenschaften des LAS _Brandenburg bei kurzfristi- gen Personalausfällen abgesichert. "' 0 0 ~ Seite 1 von S
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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge II.      Geplantes Aufgabenprofil des Bundesamtes im Aufnahme- und Ausreisezentrum BER 1.  Bearbeitung von Flughafenverfahren nach § 18a AsylG Wie bereits in der Liegenschaft am Flughafen Schönefeld zuvo r, soll weiterhin der gesetzli- che Auftrag, die Flughafenverfahren nach§ 18a AsylG als Beitrag zur Sicherung der europäi- schen Außengrenzen in der Liegenschaft des Bundesamtes im Aufnahme- und Ausreisezent- rum am Flughafen BER zu bearbeiten, erfüllt werden . Wurde zuvor das Flughafenverfahren nur am Flughafen Schönefeld, nicht aber an den vor- maligen Hauptstadtftughäfen Berlin Tegel und Berlin Tempelhof, durchgeführt, findet nun- mehr eine konsolidierte und allumfassende Bearbeitung am Flughafen BER statt. Eine zuvor erfolgte, vergleichende Prognose mit dem mitteldeutschen Luftverkehrsdreh- kreuz Flughafen Frankfurt a.M. lassen ein Potential von bis zu 350 Flughafenverfahren nach § 18a AsylG per annum realistisch erscheinen - vorbehaltlich de r weiteren Entwicklung der derzeit vorherrschenden Corona-Pandemie und deren Auswirkungen . Hierbei ist bereits zu berücksichtigen, dass dem Flughafen BER im Vergleich zu den beiden weiteren Flugverkehrsdrehkreuzen, den Flughäfen Frankfurt a.M. und München, das größte Wachstumspotential zugeschrieben werden kann und auch als künftiges Hauptdrehkreuz für den asiatischen Raum an asylrechtlicher Bedeutung gewinne n könnte. Hinzu kommt das dem Flughafenverfahren immanente Wachstumspotential durch die Einstufung weiterer Länder als sichere Herkunftsstaaten (bspw. die avisierte Einstufu ng Georgiens). Zur Wahrung der strengen gesetzlichen Vorgaben bei der Durchführung des Flughafenver- fahrens bedarf es einer ausreichenden Personalausstattung der Liegenschaft des Bundesam- tes, um auch bei Massenanfällen von zu bearbeitenden Flughafenverfahren vollumfänglic_h handlungsfähig zu bleiben und einen geordneten Dienstbetrieb si cherstellen zu können . Um eine engere Zusammenarbeit im Zusammenhang mit Eilanträgen im Flughafenverfahren mit dem im Aufnahme- und Ausreisezentrum geplanten Justizzen t rum vor Ort zu ermögli- chen, ist gleichsam eine Schn ittstelle mit einem VZÄ P-SB zu schaffen, der organisatorisch weiterhin dem Prozessbereich der Liegenschaft Frankfurt (Oder) unterstellt bleibt. 2.   Betreuung von Rückführungsmaßnahmen Zur Sicherstellung des künftig gewichtiger werdenden Auftrages der Politik, die im Bundes- gebiet verbliebenen, ausreispflichtigen Ausländer in ihre Herkunftsstaaten zurückzuführen, bedarf es künftig einer intensivierten und engen Zusammenarbeit der beteiligten Institutio- nen (BPol, ZABH BB, BAMF, Justiz BB, GTAZ). Das Bundesamt ist zwar nicht unmittelbar an der Vollziehung und Vollstreckung der Ausrei- sepflicht beteiligt, jedoch ist es wesentlicher Beitrag des Bundesamtes etwaigen asylrechtli- chen Rückführungshindernissen, insbesondere durch kurzfristig gestellte Anträge auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens (Folgeanträge), schnellstmöglich abhelfen zu können. Se ite 2 von 5
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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Durch die geplanten 88 Plätze für de n Aus reisegewahrsam ergi bt sich für die Liegenschaft bereits unmittelbar ein ausreichendes Potential an zu erwarten den Folgeanträgen . Deren schnellen Bearbeitung, einschließlich einer etwaigen durchzufü hrenden informatorischen Anhörung, ist im Falle der Ablehnung dieser, für die Einhal_tung eines geplanten Rückfüh- rungstermins, und somit u.U . auch für die Aufrechterhaltung von Ausreisegewahrsams, un - abd ingbar. Darüber hinaus wird es auch der ~iegenschaft BER der LAS Brandenburg obliegen, geplante Sammet- und/oder Einzelrückführungsmaßnahmen des Landes Brandenburg, bundesunter- stützter Maßnahmen mehrerer Bundesländer oder Frontex vom Flughafen BER zu unter- stützen, sei es neben des Monitorings und der Bearbeitung eigehender Folgeanträge, geson- derter Qualitätssicherung oder der Betreuung eingehender Eilant räge bei dem Justizzentrum BER durch den P-SB vor Ort. 3.   Bearbeitung von Asylverfahren von auf dem Luftweg Einreisender (Nicht-18a-Fälle) Neben den Flughafenverfahren nach § 18a AsylG sollen durch die Liegenschaft BER auch diejenigen Asylverfahren Antragstellender bearbeitet werden, die nach oder bei Einreise auf dem Luftweg ani Flughafen BER ein Asylgesuch stellen, nicht jedoch die Voraussetzungen des§ 18a AsylG erfüllen und nach EASY auf das Land Brandenburg entfallen . Die Bea rbeitung noch am Flughafen BER umfasst die Aktenanlage, Anhörung und Entschei- dung und soll vor der Zuweisung an die EAE erfolgen, so dass diese entlastet wird, indem beispielweise im Falle einer positiven Entscheidung sogleich eine Verteilung in die Landes- fläche samt erster Integrationsmaßnahmen stattfinden kann. Durch diese Vorgehensweise können die Verfahrensdauern dieser Verfahren nochmals mas- siv verkürzt werden und erlauben eine authentischere Beurteilungsgrundlage, da ein asyltak- tischer Austausch der Antragstellenden untereinander in der EAE und den Unterkünften erst gar nicht stattfinden kann . Gleichsam kann unmittelbar nach Einreise - trotz vorliegenden Passes - eine weitere Identifikations- und Herkunftsverifikation der Antragsteilenden sei- tens des Bundesamtes erfolgen . Zudem leisten diese Verfahren einen Beitrag zu einer effizienteren Auslastung der Liegen- schaft BER, da Flughafenverfahren sowie Rückführungsmaßnahmen nicht jederzeit zu bear- beiten sein werden. 4.   Zentralisierte Bearbeitungs- und Kompetenzstelle für die Bearbeitung von Folgean- trägen in Brandenburg In der Liegenschaft BER der LAS Brandenburg sollen auch künftig alle sonstigen Anträge auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens (Folgeanträge) bearbeitet werden. Die Zustän- Seite 3 von S
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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge digke it- und Kompetenzbündelung gebiet_et sich bereits aus der Notwendigkeit der Betreu- ung der Einrichtung für den Ausreisegewahrsam und den sich aus dieser ergebenden Folge- anträgen. Darüber hinaus befindet sich die jetzige und künftige Liegenschaft im geografischen Mittel- punkt Brandenburgs, so dass allen potentiellen Antragsteilenden Brandenburgs eine zumut- barere tägliche An- und Rückreise ermöglicht werden kann, wohingegen sich die Liegen- s_chaften Eisenhüttenstadt und Frankfurt (Oder) geografisch ungünstig am östlichen Rand des Landes befinden . Einer Verlagerung der Bearbeitung der Folgeanträge, einschließlich der nunmehr dort zu er- folgenden persönlichen Antragstellung von der Liegenschaft Eisenhüttenstadt auf die künf- tige Liegenschaft BER, steht insbesondere nicht die Vorschrift des§ 71 Abs. 2 AsylG entge- gen, da es sich formell um dieselbe Außenstelle des Bundesamtes handelt. 5.    Bearbeitung sonstiger Asylverfahren Neben den vorgenannten Aufgaben soll der Liegenschaft BER der LAS Brandenburg auch weiterhin die Bearbeitung regulärer Asylverfah ren obliegen. Im Gleichlauf mit der Planung der Zentralen Ausländerbehörde Brandenburg, die ihre De- pendance im Aufnahme- und Ausreisezentrum am Flughafen BER gleichsam für eine effek- tive Aufgaben- und Lastenverteilung mit den übrigen Dependancen in Brandenburg zu nut- zen gedenkt, ist auch die Liegenschaft des Bundesamtes darauf angewiesen, im Fa_lle vo- rübergehend ausbleibender oder nur geringfügiger Auslastung durch vorgenannte Aufgaben auch durch reguläre Asylverfahren effizient ausgelastet zu werde n. Neben dem Aspekt einer effizienteren Auslastung sprechen u.a. auch die geografisch zent- rale Lage in Brandenburg dafür, beispielsweise die Anhörungen Antragstellender aus dem Bereich Westbrandenburg dort durchzuführen. Dies gilt insbesondere auch für die Antrag- stellen den, die nach Scheitern des Dublinverfahrens in das nation ale Verfahren zu überneh- men und durch die ZABH aufgrund des Dublinverfahrens planmäßig in Doberlug-Kirchhain untergebracht sind. 6. Asylverfahrens- und Rückkehrberatung Für die der Zuständigkeit der Liegenschaft BER zugeordneten Antragstellen den sollen eben- falls die Asylverfahrens- und die neu einzuführende Rückkehrberatung angeboten werden . 7.   Dependance der Regionalstelle Integration (Frankfurt/Oder) Ebenso sollen in der Liegenschaft BER auch weiterh in ein bis zwei Regionalkoordinierende (SB-Reko) ihren Dienstort haben. Die Regionalstelle Integration (Frankfurt/Oder) hat mit ihrem Aufgabenportfolio, wie bei- spielweise Kurs- und Verwaltungsprüfungen, Besuchen von MBE und von Netzwerktreffen Seite 4 von S
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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge etc., ganz Brandenburg zu betreuen. Ein effizienter Einsatz der Regionalkoordinierenden in Westbrandenburg, unter Vermeidung überlanger Reisezeiten, ist folglich nur von der zent- ralliegenden Liegenschaft BER aus möglich. III.     Personalisierungsbedarf der Liegenschaft BER Zur vorgenannten Aufgabenerfüllung bedarf die Liegenschaft BER der LAS Brandenburg einer Auf- personalisierung, die sich wie folgt darstellen soll: 15 VZÄ mD (1 VZÄ BSB-Verw, 1 VZÄ BSB-IT, 12 VZÄ BSB-AVS, 1 VZÄ TL-AVS) 15 VZÄ gD (1 VZÄ P-SB, 1 VZÄ SB-VL/SB-E -AVB/RKB anteilig, 12 VZÄ SB-E, 1 VZÄ TL-Asyl) 1-2 VZÄ hD (1-2 VZÄ Ref-Asyl) Mit der vorgenannten Personalbedarfsmeldung wird bereits eine regelmäßige Abwesenheitsquote von 25-30% der Mitarbeitenden berücksichtigt. Im mittleren Dienst wurden zudem die beiden der- zeit noch laufenden Ausschreibungen für BSB-AVS bereits in Abzug gebracht. Nach derzeitiger Prognose soll im gehobenen Dienst insgesamt mindestens 1 VZÄ auf AVB/RKB/VL entfallen. Hinsichtlich der Personalisierung im gD ist anzumerken, dass sich die Landesasylstelle Brandenburg (Ref. SlC) derzeit mit einem Delta „Ist zu Org-Soll" mit -13,S VZÄ im Soll befindet (Personalisie- rungsgrad 73,5%). Die Prognose für Mitte nächsten Jahres geht von einem Delta von -11,S VZÄ aus, dieses ist jedoch aufg rund einer zwischenzeitlichen Nichtbewährung in der Probezeit auf -12,S VZÄ zu korrigieren . Demnach stellt die benötigte Aufpersonalisierung der Liegenschaft BER im gD lediglich die Errei- chung des bereits zuvor durch Referat 12A berechneten und festgelegten Gesamtorganisationssolls der Landesasylstelle Brandenburg dar. IV.      Realisierung Zur Umsetzung des Vorhabens soll zeitnah, spästens mit dem Richtfest, ein Aufbaustab der Lande- sasylstelle Brandenbu rg (1 hD, 1 gD, 1 mD) unter der Leitung des Referates SlC eingesetzt werden, um den Beginn der Maßnahme optimal vorbereiten zu können, da insbesondere mit sehr hohem medialen Interesse der Hauptstadtpresse - bereits bei den Vorbereitungen - zu rechnen sein wird . Seite 5 von 5
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Telarvaxr 2024
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