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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG-Anfrage: Bau Behördenzentrum BER“
Behördenzentrum für die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg am BER in Schönefeld Beratende Unterstützung im Zuge der Bauplanung, Baugenehmigung und Bauausführung sowie der korrespondierenden PD haushaltsrechtlichen Verfahren Sarah Bauer studierte von 2006 — 2013 Bauingenieurwesen (Abschluss Master of Science) an der Technischen Universität Berlin und der Ecole des Ponts ParisTech (ENPC) in Paris, Frankreich. Christoph von Stryk ist seit April 2021 Consultant bei der PD. Seine Beratungsschwerpunkte liegen in der Finanzierungs- und wirtschaftlichen Beratung, der Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Landesbau, aber auch in der Privatwirtschaft. Zuvor war Christoph von Stryk Assistant Manager bei KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Bereich Financial Services Audit Real Estate mit Schwerpunkten in der Immobilienbewertung, Projektentwicklung, Immobilientransaktionen und Finanzierung. Christoph von Stryk studierte von 2013 — 2017 Immobilienwirtschaft und -management an der FH Holzminden, HAWK, (Abschluss Bachelor of Science) sowie im Ausland an der Real Estate Henley Business School, University of Reading, UK, wo er seinen Master absolvierte. 6.3 Nachunternehmen Die PD ist grundsätzlich berechtigt, Nachunternehmen mit Teilleistungen im Rahmen des Projektes zu beauftragen, wobei PD sich vorab bei dem AG unter Nennung des Nachunternehmers und dessen Honorar die Zustimmung einholen muss. 7 Vergütung Die PD erbringt die Leistungen auf Basis der Eckpunktevereinbarung über die Erbringung von Beratungsleistungen der PD- Berater der öffentlichen Hand GmbH vom 15. Dezember 2016. Die Vergütung richtet sich nach $ 7 dieser Vereinbarung. Sämtliche genannten Preise verstehen sich netto und werden zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet. 71 Honorar Für die Erbringung der in diesem Angebot beschriebenen Beratungsleistungen erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand gemäß 8 7 (1) der zwischen den Parteien geschlossenen Eckpunktevereinbarung unabhängig von der Karrierestufe nach dem einheitlichen Tagessatz von 1.280 Euro. Ein Tagessatz entspricht einem Zeitaufwand von acht Stunden, Die Leistungen werden nach tatsächlich angefallenem Aufwand und entsprechendem Stundennachweis abgerechnet. Reisezeiten werden zur Hälfte (50 %) auf Basis des vereinbarten Stundensatzes gemäß 8 7 (1) a) der zwischen den Parteien geschlossenen Eckpunktevereinbarung vergütet und gesondert ausgewiesen. Sofern eine weitere Beauftragung von PD nach Abschluss der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durch den AG erfolgt, wird die PD eine Kostenschätzung für die jeweils nächste Phase schriftlich übermitteln, die, nach erfolgter Beauftragung, nicht ohne Einwilligung der Auftraggeberin überschritten werden darf. pd-g.de/ © 2021 PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH 29. März 2022 Seite 9von 12
Behördenzentrum für die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg am BER in Schönefeld Beratende Unterstützung im Zuge der Bauplanung, Baugenehmigung und Bauausführung sowie der korrespondierenden PD haushaltsrechtlichen Verfahren Projektindividuelle Kalkulation Da die zu erbringenden Leistungen der PD im Rahmen des Projektes noch nicht vollständig ausdefiniert werden können und auch der Beitrag möglicher weiterer Nachunternehmer, kann derzeit eine seriöse Schätzung des Aufwands der PD noch nicht erfolgen. 7.2 Reisekosten Die bei der Auftragnehmerin zur Erledigung des Auftrags anfallenden Reisekosten werden pauschal in Höhe von 1 Prozent der abgerechneten Honorarsumme vergütet. Für Termine im Stadtgebiet eines PD-Standortes werden keine Reisekosten für die dem jeweiligen Standort zugeordneten Mitarbeitenden in Rechnung gestellt. 7.3 Abrechnung und Fälligkeit Die Auftragnehmerin wird über die bis zum Ende eines jeden Kalendermonats erbrachten Beratungsleistungen unter Angabe des Zeitaufwands, der beteiligten Mitarbeitenden sowie einer zusammenfassenden Darstellung der in diesem Zeitraum angefallenen Tätigkeiten gegenüber dem Auftraggeber abrechnen. Die in der jeweiligen monatlichen Abrechnung aufgeführten Beratungsleistungen gelten als Teilleistungen und die hierfür ausgewiesene Vergütung als gesondertes Entgelt für diese Leistungen. Sämtliche genannten Beträge verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Rechnungen über Honorar und Reisekosten werden gemäß 8 7 (4) der Eckpunktevereinbarung vier Wochen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Die zur Abrechnung notwendige Leitweg-ID sowie die zum Auftrag gehörige Bestellnummer sind bei Beauftragung der Auftragnehmerin mitzuteilen. 8 Allgemeine Bestimmungen 8.1 Mitwirkung durch den Auftraggeber Die sich aus dem Auftrag ergebenden Leistungen wird die Auftragnehmerin in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber erbringen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche Informationen, die zur vollständigen und ordnungsgemäßen Beratungsleistung der Auftragnehmerin erforderlich sind beziehungsweise werden, dieser unaufgefordert und so rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, dass der zeitliche Rahmen des Projektes eingehalten werden kann. 8.2 Haftungsbeschränkung Ein etwaiger Anspruch des Auftraggebers gegen die Auftragnehmerin auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, wird auf 1 Million Euro beschränkt. pd-g.de/ © 2021 PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH 29. März 2022 Seite 10 von 12
Behördenzentrum für die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg am BER in Schönefeld Beratende Unterstützung im Zuge der Bauplanung, Baugenehmigung und Bauausführung sowie der korrespondierenden PD haushaltsrechtlichen Verfahren 8.3 Vertraulichkeit Die Auftragnehmerin verwendet sämtliche im Rahmen des Projektes erhaltenen Informationen ausschließlich im Rahmen der Beauftragung. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers werden von der Auftragnehmerin gegenüber Dritten vertraulich behandelt. Projektspezifische Informationen werden Dritten nur nach Zustimmung des Auftraggebers zugänglich gemacht. 8.4 Datenschutz Die Auftragnehmerin hält die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beziehungsweise des jeweiligen Landesdatenschutzgesetzes ein. Sofern der Auftraggeber der Auftragnehmerin im Rahmen der Beauftragung personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, sichert diese die Einhaltung der Bestimmungen zur Auftragsdatenverarbeitung zu. Die Auftragnehmerin verpflichtet ihre Mitarbeitenden und Nachunternehmen zur Einhaltung des Datengeheimnisses. Die Auftragnehmerin informiert ihre Geschäftspartner:innen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und die ihnen als Betroffene der Datenverarbeitung nach den Datenschutzbestimmungen zustehenden Rechte in den „Datenschutzhinweisen nach Artikel 13 DSGVO für Geschäftspartner:innen“ (https://www.pd-g.de/datenschutzhinweise-geschaeftspartner-innen). 8.5 Kundenfeedback nach Projektabschluss Die Auftragnehmerin lädt den Auftraggeber unmittelbar nach Projektabschluss ein, Feedback zur Zusammenarbeit, zur Qualität der Beratung sowie zu den Zukunftsthemen des Auftraggebers zu geben. Die Teilnahme des Auftraggebers am Kundenfeedback ist fakultativ. Das Kundenfeedback erfolgt anhand eines strukturierten Fragebogens, der durch den Auftraggeber ausgefüllt wird. Der Auftraggeber wird gebeten, das Kundenfeedback innerhalb von vier Wochen nach Projektabschluss digital an die Auftragnehmerin zu senden (kundenfeedback@pd-g.de). Die Auftragnehmerin sichert zu, das Kundenfeedback ausschließlich anonym (ohne personenbezogene Daten des Auftraggebers) für PD-interne Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung zu verwenden. 8.6 Recht zur Veröffentlichung Die Auftragnehmerin erhält das Recht, das diesem Vertrag zugrundeliegende Projekt als Referenzprojekt in ihren Publikationen und gegenüber potenziellen Kunden aufzuführen. Dieses Recht bezieht sich nicht auf vertrauliche Informationen, von denen die Auftragnehmerin im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags Kenntnis erlangt. 8.7 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen verbleibenden Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gilt die zwischen den Parteien bestehende Eckpunktevereinbarung. pd-g.de/ © 2021 PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH 29. März 2022 Seite 11 von 12
Behördenzentrum für die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg am BER in Schönefeld Beratende Unterstützung im Zuge der Bauplanung, Baugenehmigung und Bauausführung sowie der korrespondierenden haushaltsrechtlichen Verfahren Die Parteien können jederzeit eine Verlängerung oder Erweiterung der Beratungsleistungen vereinbaren. Wir würden uns freuen, die oben genannten Beratungsleistungen für den Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg zu erbringen. Für Rückfragen oder weitere Erläuterungen zu diesem Angebot steht Ihnen Herr Markus Weidemann +49 151 14 22 83 28 gerne zur Verfügung. Berlin, 29. März 2022 ul LH . Dr. Uwe Schmidt (4. April 2022 13:45 GMT+2) chemeier (4. April 2022 09:54 GMT+2) Stephane Beemelmans Birte Frischemeier (Geschäftsführer) (Prokuristin) Hiermit wird das Angebot angenommen: / ud I. \ Di I Hau , b \ N Ort, Datum Mal / M\ u K7 -Zentraig Ausländerkehörde if Unterschrift des l.andes Brandenburg Unterechritt (Name und Funktion) Poststraße 79 (Name und Funktion) 15890 Eisenhüttenstadt Jansen \ pd-g.de/ © 2021 PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH 29. März 2022 Seite 12 von 12
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