Lrmmedizin.GAzumPFBVF2AnhangC.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Lärmmedizinisches Gutachten Flughafen Hamburg

/ 72
PDF herunterladen
Anhang C Kapitel 1: Beispiel Bewertung

Betroffen sind 1327 Kinder (bis 15 Jahre), von denen 442 Kinder ein Alter unter 5 Jahren
aufweisen. Für die Kinder besteht präventivmedizinisch ein niedriger Handlungsbedarf, sofern
die maximalen Innenpegel 60 dB(A) überschreiten (Kinderschlaf).

1362 Flughafenanwohner sind Fluglärm mit Maximalpegeln von 90 bis 95 dB(A) ausgesetzt.
Unter ihnen befinden sich 259 ältere Menschen (älter als 65 Jahre).

Betroffen sind statistische Einheiten der Bezirke Niendorf (3801, 3817) und Langenhorn
(5419, 5420, 5421).

Für einen Teil der betroffenen Personen kann unter besonderen Umständen eine
fluglärmbedingte Gesundheitsbeeinträchtigung durch wiederholte Belästigung nicht mehr
ausgeschlossen werden, sofern auch die Innenraumpegel (Maximalpegel) 68 dB(A)
überschreiten. Für diese Personen besteht präventivmedizinisch ein mittelniedriger
Handlungsbedarf.

Betroffen sind 161 Kinder (bis 15 Jahre), von denen 55 Kinder ein Alter unter 5 Jahren
aufweisen. Für die Kinder besteht präventivmedizinisch ein mittelniedriger Handlungsbedarf,
sofern in den Wohnungen ein Maximalpegel von 60 dB(A) überschritten wird (Kinderschlaf).

Die Anzahl der Flughafenanwohner, die einem Maximalpegel von 95 bis 100 dB(A) ausgesetzt
sind, beläuft sich auf 91 Personen, wovon 16 ältere Menschen (älter als 65 Jahre) sind.

Betroffen sind weniger als 10% der statistischen Einheit 5419 des Bezirkes Langenhorn.

Für einzelne der betroffenen Personen kann eine Gesundheitsbeeinträchtigung durch
wiederholte Belästigung nicht mehr ausgeschlossen werden, sofern auch die Innenraumpegel
(Maximalpegel) 68 dB(A) überschreiten. Für diese Personen besteht präventivmedizinisch ein
mittlerer Handlungsbedarf.

Betroffen sind 11 Kinder (bis 15 Jahre), von denen 3 Kinder ein Alter unter 5 Jahren
aufweisen. Für die Kinder besteht präventivmedizinisch ein mittlerer Handlungsbedarf, sofern
in den Wohnungen ein Maximalpegel von 60 dB(A) überschritten wird (Kinderschlaf).

1.4.2.2 Boden-/Fluglärm (A0 Zeitbereich 4)

Die Auswertung der lärmphysikalischen Daten der Ausgangssituation Boden-/Fluglärm sind
für den Zeitbereich 3 im Formular Boden-/Fluglärm AO verzeichnet.

Äquivalenter Dauerschallpegel (Lı..): Boden-/Fluglärm Zeitbereich 4 (Seite 48)

Die Zumutbarkeitsgrenze der Belästigung beträgt für Erwachsene in diesem Zeitbereich
54 dB(A). Damit liegt sie nur 1 dB(A) unterhalb der Zumutbarkeitsgrenze für vegetativ
hormonelle Beanspruchung. Die präventivmedizinische Bewertung entspricht daher der
Bewertung der vegetativ hormonellen Beanspruchung (vgl. Abschnitt über vegetativ-
hormonelle Beanspruchung).

 

16 von 67
21

Anhang C Kapitel 1: Beispiel Bewertung

1.5 Zeitbereich 5 (22:00 bis 1:00 Uhr)

In diesem Zeitbereich ist eine überwiegende Nutzung der Innenräume zu berücksichtigen. Die
Zumutbarkeitgrenzen werden auf Innenpegel abgestellt.

Für die Nacht ist aus schlafhygienischen Gründen eine gute Luftqualität durch ausreichende
Lüftung zu fordern. Zur Bewertung des gesamten Zeitbereichs wird daher der Innenpegel
durch Abzug von 15dB(A) (Spaltlüftung) vom Außenpegel errechnet und mit den
Zumutbarkeitswerten für Innenräume verglichen. Überschreitet der errechnete Innenpegel die
Zumutbarkeitsgrenze, so wird ein präventivmedizinischer Handlungsbedarf angegeben.

1.5.1 Schlafstörungen

In diesem Zeitraum gehen die meisten Erwachsenen, aber auch Jugendliche und Senioren zu
Bett. 33% dieser Menschen leiden unter Einschlafstörungen. Exogene Reize können diese
Einschlafstörungen hervorrufen oder verstärken. Gleichzeitig fällt in diesen Zeitbereich auch
die erste Nachtschlafphase, in der sich die physische Erholung vollzieht (Tiefschlaf). Seltene
Störungen im ersten Teil der Nacht können im Laufe einer ungestörten zweiten Nachthälfte
kompensiert werden. Alle Körperfunktionen laufen auf Sparflamme, das Energiedepot des
Körpers wird aufgeladen. Störungen durch Fluglärm müssen auf ein Minimum reduziert
werden. Die Zumutbarkeitsgrenze der vegetativ-hormonellen Beanspruchung liegt für
Erwachsene bei einem äquivalenten Innenraumpegel von 36 dB(A) und einem maximalen
Innenraumpegel (Maximalpegel) von 55 dB(A) (2 mal erreicht oder überschritten). Wird
eine Spaltlüftung zugrundegelegt, so ist ein äquivalenter Außenpegel von 51 dB(A) und ein
maximaler Außenpegel von 70 dB(A) (2 mal erreicht oder überschritten) als
Zumutbarkeitsgrenze anzusetzen.

1.5.1.1 Fluglärm (A0 Zeitbereich 5)

Die Auswertung der lärmphysikalischen Daten der Ausgangssituation Fluglärm sind für den
Zeitbereich 5 im Formular Fluglärm A0 verzeichnet.

.

Aquivalenter Dauerschallpegel (Lacg): Fluglärm Zeitbereich 5 (Seite 27)

Die Anzahl der Flughafenanwohner, die einem äquivalenten Dauerschallpegel über 51 dB(A)
ausgesetzt sind, beläuft sich auf 41495 Personen.

Betroffen sind statistische Einheiten der Bezirke Bahrenfeld (2301, 2302), Lokstedt (3701,
3702), Niendorf (3801, 3803, 3804, 3808, 3816, 3817, 3818, 3819, 3820), Eidelstedt (4007,
4018), Stellingen (4101, 4102, 4103, 4104, 4105, 4106, 4107, 4108), Groß Borstel (4401,
4402, 4403), Alsterdorf (4501, 4502), Fuhlsbüttel (5301, 5302, 5303, 5306, 5308),
Langenhorn (5411, 5417, 5418, 5419, 5420, 5421), Poppenbüttel (6501, 6502, 6503, 6505),
Lehmsal-Mellingstedt (6701) sowie Teile von Hasloh, Norderstedt und Quickborn.

Für Teile der betroffenen Personen kann unter besonderen Umständen eine fluglärmbedingte
Gesundheitsbeeinträchtigung nicht mehr ausgeschlossen werden, sofern auch die
Innenraumpegel 36 dB(A) überschreiten. Es besteht präventivmedizinisch ein mittelniedriger
Handlungsbedarf.

Betroffen sind im Untersuchungsraum 5451 Kinder (bis 15 Jahre), von denen 1848 Kinder ein
Alter unter 5 Jahren aufweisen. Für sie besteht präventivmedizinisch ein mittelniedriger
Handlungsbedarf, wenn die Innenraumpegel 40 dB(A) überschreiten.

17 von 67
22

Anhang C Kapitel 1: Beispiel Bewertung

7277 ältere Personen (älter als 65 Jahre) sind einem äquivalenten Dauerschallpegel ausgesetzt,
der oberhalb von 51 dB(A) liegt. Bei ihnen besteht präventivmedizinisch ein mittelniedriger
Handlungsbedarf, sofern in ihren Wohnungen ein Innenpegel von 33 dB(A) überschritten wird.

Von den 41495 Flughafenanwohner sind 10232 einem äquivalenten Dauerschallpegel von
55 bis 60 dB(A) ausgesetzt. Betroffen sind 1322 Kinder (bis 15 Jahre), von denen 447 Kinder
ein Alter unter 5 Jahren aufweisen. 1784 ältere Personen (älter als 65 Jahre) leben unter diesen
akustischen Bedingungen.

Betroffen sind statistische Einheiten der Bezirke Lokstedt (3701), Niendorf 3801, 3804,
3808, 3817, 3818, 3819), Stellingen (4101), Fuhlsbüttel (5301, 5306), Langenhorn (5411,
5417, 5419, 5420, 5421) sowie Teile von Hasloh, Norderstedt und Quickborn.

Für einzelne der betroffenen Personen kann eine fluglärmbedingte Gesundheitsbeeinträchtigung
nicht mehr ausgeschlossen werden, sofern die Innenraumpegel die entsprechende
Zumutbarkeitsgrenze um mehr als 5 dB(A) überschreiten. Für diese Personen besteht
präventivmedizinisch ein mittlerer Handlungsbedarf.

1630 Flughafenanwohner sind einem äquivalenten Dauerschallpegel von 60 bis 65 dB(A)
ausgesetzt. Betroffen sind 188 Kinder (bis 15 Jahre) von denen 64 Kinder ein Alter unter
5 Jahren aufweisen. 286 ältere Personen (älter als 65 Jahre) wohnen unter diese akustischen
Bedingungen.

Betroffen sind statistische Einheiten der Bezirke Niendorf (3801, 3804, 3819), Fuhlsbüttel
(5301) und Langenhorn (5419, 5420, 5421).

Für Teile dieser Personen kann eine fluglärmbedingte Gesundheitsbeeinträchtigung nicht mehr
ausgeschlossen werden, sofern die Innenraumpegel die entsprechende Zumutbarkeitsgrenze um
mehr als 10 dB(A) überschreiten. Für diese Personen besteht präventivmedizinisch ein
mittelhoher Handlungsbedarf.

In unmittelbarer Nähe zum Flughafens sind 331 Anwohner einem äquivalenten
Dauerschallpegell von 65 bis 70 dB(A) ausgesetzt. Davon sind 38 Kinder (bis 15 Jahre), von
denen 13 Kinder ein Alter unter 5 Jahren aufweisen, sowie 51 ältere Menschen (älter als
65 Jahre).

Betroffen ist die statistische Einheit 3804 des Bezirkes Niendorf.

Für einen großen Teil dieser Personen kann eine fluglärmbedingte Gesundheitsbeeinträchtigung
nicht mehr ausgeschlossen werden, sofern die Innenraumpegel die entsprechende
Zumutbarkeitsgrenze um mehr als 15 dB(A) überschreiten. Für diese Personen besteht ein
hoher Handlungsbedarf.

Maximalpegel (LAmax): Fluglärm Zeitbereich 5 (Seite 27)

Die Anzahl der Flughafenanwohner, die einem Maximalpegel von über 70 dB(A) (2 mal
erreicht oder überschritten) ausgesetzt sind, beläuft sich auf 37273 Personen.

Betroffen sind statistische Einheiten der Bezirke Bahrenfeld (2302), Lokstedt (3701),
Niendorf (3801, 3803, 3804, 3808, 3817, 3818, 3819), Eidelstedt (4018), Stellingen (4101,
4102, 4103, 4104, 4105, 4106, 4108), Fuhlsbüttel (5302, 5303, 5304), Langenhorn (5411,
5417, 5418, 5420,5421, 5419), Poppenbüttel (6501, 6502, 6503, 6504, 6505), Hummelsbüttel
(6601, 6602) und Lehmsal-Mellingstedt (6701, 6702) sowie Teile von Hasloh, Norderstedt
und Quickborn.

Für Teile der betroffenen Personen kann unter besonderen Umständen eine fluglärmbedingte
Gesundheitsbeeinträchtigung durch wiederholte akute Fehlregulation nicht mehr

18 von 67
23

Anhang C Kapitel 1: Beispiel Bewertung

ausgeschlossen werden, sofern die maximalen Innenraumpegel (Maximalpegel) 55 dB(A)
überschreiten. Es besteht präventivmedizinisch ein mittelniedriger Handlungsbedarf.

Betroffen sind 5169 Kinder (bis 15 Jahre), von denen 1691 Kinder ein Alter unter 5 Jahren
aufweisen. Für die Kinder besteht präventivmedizinisch ein mittelniedriger Handlungsbedarf,
wenn Maximalpegel von 60 dB(A) im Schlafraum überschritten werden.

5919 ältere Personen (älter als 65 Jahre) sind Fluglärm ausgesetzt, dessen Maximalpegel
oberhalb der Zumutbarkeitsgrenze 70 dB(A) liegt. Bei ihnen besteht präventivmedizinisch ein
mittelniedriger Handlungsbedarf, sofern in ihren Schlafräumen ein Maximalpegel von 52 dB(A)
überschritten wird.

In unmittelbarer Nähe zum Flughafen sind 11250 Anwohner Maximalpegeln von 75 bis
80 dB(A) ausgesetzt. Davon sind 1541 Kinder (bis 15 Jahre), von denen 511 Kinder ein Alter
unter 5 Jahren aufweisen, sowie 1871 ältere Menschen (älter als 65 Jahre).

Betroffen sind statistische Einheiten der Bezirke Lokstedt (3701), Niendorf (3801, 3803,
3804, 3808, 3817, 3818, 3819), Eidelstedt (4018), Stellingen (4101, 4103, 4104, 4105),
Fuhlsbüttel (5302), Langenhorn (5411, 5417, 5419, 5420, 5421) und Poppenbüttel (6501,
6502, 6505) sowie Teile von Hasloh, Norderstedt und Quickborn.

Für einzelne der betroffenen Personen kann eine fluglärmbedingte Gesundheitsbeeinträchtigung
nicht mehr ausgeschlossen werden, sofern die Innenraumpegel die Zumutbarkeitsgrenzen um
mehr als 5 dB(A) überschreiten. Für diese Personen besteht präventivmedizinisch ein mittlerer
Handlungsbedarf.

In unmittelbarer Nähe zum Flughafens sind 4050 Anwohner einem Maximalpegel von über
80 dB(A) ausgesetzt. Davon sind 502 Kinder (bis 15 Jahre), von denen 171 Kinder ein Alter
unter 5 Jahren aufweisen, sowie 758 ältere Menschen (älter als 65 Jahre).

Betroffen sind statistische Einheiten der Bezirke Niendorf (3801, 3804) und Langenhorn
(5417, 5420, 5421).

Für einen Teil dieser Personen kann eine fluglärmbedingte Gesundheitsbeeinträchtigung nicht
mehr ausgeschlossen werden, sofern die Innenraumpegel die Zumutbarkeitsgrenzen um mehr
als 10 dB(A) überschreiten. Für diese Personen besteht präventivmedizinisch ein mittelhoher
Handlungsbedarf.

1.5.1.2 Boden-/Fluglärm (A0 Zeitbereich 5)

Die Auswertung der lärmphysikalischen Daten der Ausgangssituation Boden-/Fluglärm sind
für den Zeitbereich 5 im Formular Boden-/Fluglärm AO verzeichnet.

Äquivalenter Dauerschallpegel (L, ea): Boden-/Fluglärm Zeitbereich 5 (Seite 49)

Die Anzahl der Flughafenanwohner, die einem äquivalenten Dauerschallpegel über 51 dB(A)
ausgesetzt sind, beläuft sich auf 8456 Personen.

Betroffen sind statistische Einheiten der Bezirke Niendorf (3804, 3808, 3817,3819), Groß
Borstel (4401, 4402, 4403), Alsterdorf (4501, 4502), Fuhlsbüttel (5302, 5306) und
Langenhorn (5411, 5418, 5419).

Für einen Teil der betroffenen Personen kann unter besonderen Umständen eine
fluglärmbedingte Gesundheitsbeeinträchtigung nicht mehr ausgeschlossen werden, sofern auch
die Innenraumpegel 36 dB(A) überschreiten. Es besteht präventivmedizinisch ein
mittelniedriger Handlungsbedarf.

 

19 von 67
24

Anhang C Kapitel 1: Beispiel Bewertung

 

Betroffen sind im Untersuchungsraum 1061 Kinder (bis 15 Jahre), von denen 398 Kinder ein
Alter unter 5 Jahren aufweisen. Für sie besteht präventivmedizinisch ein mittelniedriger
Handlungsbedarf, wenn die Innenraumpegel 40 dB(A) überschreiten.

1757 ältere Personen (älter als 65 Jahre) sind einem äquivalenten Dauerschallpegel ausgesetzt,
der oberhalb von 51 dB(A) liegt. Bei ihnen besteht präventivmedizinisch ein mittelniedriger
Handlungsbedarf, sofern in ihren Wohnungen ein Innenpegel von 33 dB(A) überschritten wird.

2715 Flughafenanwohner sind in diesem Zeitbereich einem äquivalenten Dauerschallpegel von
55 bis 60 dB(A) ausgesetzt. Zu ihnen gehören 493 ältere Menschen (älter als 65 Jahre) und
327 Kinder (bis 15 Jahre), von denen 120 unter 5 Jahren sind.

Betroffen sind statistische Einheiten der Bezirke Niendorf (3808, 3817, 3819), Fuhlsbüttel
(5302, 5306) und Langenhorn (5411, 5418, 5419).

Für einzelne dieser Personen kann eine fluglärmbedingte Gesundheitsbeeinträchtigung nicht
mehr ausgeschlossen werden, sofern die Innenraumpegel die entsprechende
Zumutbarkeitsgrenze um mehr als 5 dB(A) überschreiten. Für diese Personen besteht ein
mittlerer Handlungsbedarf.

Etwa 532 Flughafenanwohner sind einem äquivalenten Dauerschallpegel von 60 bis 65 dB(A)
ausgesetzt. Zu ihnen gehören 78 ältere Menschen (älter als 65 Jahre) und 59 Kinder (bis
15 Jahre), von denen 21 unter 5 Jahre sind.

Betroffen sind statistische Einheiten der Bezirke Niendorf (3804) und Langenhorn (5418).

Für einen Teil dieser Personen kann eine fluglärmbedingte Gesundheitsbeeinträchtigung nicht
mehr ausgeschlossen werden, sofern die Innenraumpegel die entsprechende
Zumutbarkeitsgrenze um mehr als 10 dB(A) überschreiten. Für diese Personen besteht
präventivmedizinisch ein mittelhoher Handlungsbedarf.

Im Bereich des äquivalenten Dauerschallpegels von 65 bis 70 dB(A) sind keine Betroffenen
verzeichnet.

1.6 Zeitbereich 6 (1:00 bis 6:00Uhr)

In diesem Zeitbereich ist eine überwiegende Nutzung der Innenräume zu berücksichtigen. Die
Zumutbarkeitgrenzen werden auf Innenpegel abgestellt.

Für die Nacht ist aus schlafhygienischen Gründen eine gute Luftqualität durch ausreichende
Lüftung zu fordern. Zur Bewertung des gesamten Zeitbereichs wird daher der Innenpegel
durch Abzug von 15 dB(A) (Spaltlüftung) vom Außenpegel errechnet und mit den
Zumutbarkeitswerten für Innenräume verglichen. Überschreitet der errechnete Innenpegel die
Zumutbarkeitsgrenze, so wird ein präventivmedizinischer Handlungsbedarf angegeben.

1.6.1 Schlafstörungen

In diesem Zeitbereich ist ein großes Schlafbedürfnis, eine stark herabgesetzte
Leistungsfähigkeit und eine stark erhöhte Sensibilität gegenüber Fluglärm zu verzeichnen. Es
dominiert der REM-Schlaf, der vor allem die Erholung der geistigen und emotionellen Prozesse
gewährleistet, das Verhaltensprogramm für den nächsten Tag vorbereitet und den Transfer von
Informationen aus dem Kurzzeitgedächtnis in das Langzeitgedächtnis ermöglicht. Störungen
des Schlafes können in diesem Zeitbereich nicht mehr kompensiert werden. Ein reduzierter

 

20 von 67
25

Anhang C Kapitel 1: Beispiel Bewertung

REM-Schlaf führt zu erheblichen Störungen der geistig-emotionellen Prozesse und des
Verhaltens. Störungen durch Fluglärm müssen vermieden werden.

Sprechen zwingende Gründe dagegen, dann muß der äquivalente Dauerschallpegel auf einen
äquivalenten Innenraumpegel von 32 dB(A) und einem maximalen Innenraumpegel von
52 dB(A) (2 mal erreicht oder überschritten) begrenzt werden. Wird eine Spaltlüftung
zugrundegelegt, so ist ein äquivalenter Außenpegel von 47 dB(A) und ein maximaler
Außenpegel von 67 dB(A) (2 mal erreicht oder überschritten) als Zumutbarkeitsgrenze
anzusetzen.

1.6.1.1 Fluglärm (40 Zeitbereich 6)

Die Auswertung der lärmphysikalischen Daten der Ausgangssituation Fluglärm sind für den
Zeitbereich 6 im Formular Fluglärm AO verzeichnet.

Aquivalenter Dauerschallpegel (L, ea): Fluglärm Zeitbereich 6 (Seite 28)

Die Anzahl der Flughafenanwohner, die einem äquivalenten Dauerschallpegel über 47 dB(A)
ausgesetzt sind, beläuft sich auf 4 Personen.

Betroffen sind weniger als 10% der statistischen Einheit 3801 des Bezirkes Niendorf.

Für Teile der betroffenen Personen kann unter besonderen Umständen eine fluglärmbedingte
Gesundheitsbeeinträchtigung nicht mehr ausgeschlossen werden, sofern die Innenraumpegel
32 dB(A) überschreiten. Es besteht präventivmedizinisch ein mittelniedriger Handlungsbedarf.

Eine ältere Person (älter als 65 Jahre) ist einem äquivalenten Dauerschallpegel ausgesetzt, der
oberhalb von 47 dB(A) liegt. Bei ihr besteht präventivmedizinisch ein mittelniedriger
Handlungsbedarf, sofern in ihrer Wohnung ein Innenpegel von 30 dB(A) überschritten wird.

Im Bereich des äquivalenten Dauerschallpegels von 55 bis 70 dB(A) sind keine Betroffenen
verzeichnet.

Maximalpegel (Lama): Fluglärm Zeitbereich 6 (Seite 28)

Im Bereich des Maximalpegels über 67 dB(A) (2 mal erreicht oder überschritten) sind keine
Betroffenen verzeichnet.

1.6.1.2 Boden-/Fluglärm (AO Zeitbereich 6)

Äquivalenter Dauerschallpegel (L, ea): Boden-/Fluglärm Zeitbereich 6

Flughafenanwohner, die einem äquivalenten Dauerschallpegel von über 47 dB(A) ausgesetzt
sind, sind nicht verzeichnet.

 

21 von 67
26

2 Daten über die Anzahl der durch Fluglärm und
Boden-/Fluglärm Betroffenen

2.1 Erklärung der Abkürzungen für die Formulare

AO:
Al-A3:
NI-N3:
Lamas
LaAmax-3:
Anz:
betr:

5

2.2 Datenblätter

Ausgangsituation

Ausbaustufen 1-3

Nullvarianten 1-3

Maximalpegel 2 mal erreicht oder überschritten
Maximalpegel 3 mal erreicht oder überschritten
Anzahl

betroffener

Jahre

22 von 67
27

: Datenblätter

Kapitel 2

001-566 S60B 0668 68-08 08-52
[(v)gp] Yore uv-] ueunyuoyosj

sıq 00:90
unelön]

Anhang C

0851 SL01 0259 69-09
[(v)ap] "er? dev ueınuoyos|

+9
89
(urz) 69

sıq 00:90
uuejönig

Sawısysßajjd Pun -USyY og "zuy

JOSNEYUSYUEIY Jeusyolag 'zuy

LEINYOS JOusyoryag 'zuy

SWIay-/uoueBlspun "og 'Zzuy

"Sod JBuayonag |yezuy

"7 S9 sie Joye

TS9-Gr

TSr-SL

(SL - 0) JSpumy euayoyaq
TSL-S

TS-0

Bunöysejag
Bunyan.dsueag anıfepßan
JSNUSAIOH

|| PIOHoA usjeyßnjg JeßinqweH
USJyVENNH sayssiuzipswWune]

 

23 von 67
28

: Datenblätter

Kapitel 2

Anhang C

01<

00-56

S6-06

Ss

1q

06-58 S8-08 08-52
[(v)gp] “For uw ueunyuoyos|

0eE:Zl
wuejön]g

SL-01

SwIoyaßeyjd Pun -usyy '0q "ZUV

JSSneyUSNUEIY J3U3YO1OG "ZU

uUSINYIS JSU2yonag 'ZUy
SWISU-/USHEBISPUN '29 "ZUy

"soB Jeusyoneg Iyezuy

"r S9 SIE IOYR

Ts9-5

TsSP-SL

CPGL-0) JapUmy ausyoseg

TSL-S
Ts-0o
01-59 9-09

[(v)ap] “or ber usunyuoyosı

sıq 0e:Zl
wuejön]g

Bunßisejog
Bunyanıdsuesg anıeoBan
(urzZ) 69 JSNUSAIQH

II PleHoA usyeyßnig seßingweH
SVEN seyssiuzipswuue]

 

24 von 67
29

Kapitel 2: Datenblätter

00L-56 S6-06 06-58 08-52 08-52 S2-0L

Suleysßal,d Pun -USyy '0q ZUy
JOSNEYUSYUEIY JeusoNaeg 'zuy

uaINy9S Jeusyyonsg ZUy

SUlSy-/usupBlspun N0q 'ZUy

'So6 Jeuayolog INezuv
7 S9 sie Joye
Ts9-gr

Ter-Sl

(SE -0) apu suayoneq

TSL-S
TS-0
02-59 S9-09

[W)gp] “one ww ueimuoyosi [(v)gp] one bevQ] ueımuoyos|

sıq 0e:eL sıq DEEL
wuelöng unejöngg

Anhang C

Bunßnsejog
Bunyan.dsueag saejoBan
ISNUSAIOH

Il PIOHoA usjeyßniZ JeßingweH
USJUIENNH sayosıuzıpawuue]

 

25 von 67
30

Zur nächsten Seite