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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen zur Hospitalisierungsinzidenz beim Chef des Bundeskanzleramts

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. Reduzierung der Übertragung zu Beginn der Pandemie war (R-Reduktion: 38%).12
Ebenso effektiv war das Verbot von Versammlungen (R-Reduktion: 42% (10 Personen
oder weniger), 34% (100 Personen oder weniger)). Gezielte Schließungen von
Geschäften mit hohem Infektionsrisiko, wie Restaurants und Bars, hatten lediglich
einen kleinen bis mittleren Effekt (R-Reduktion: 18%). Die Schließung der meisten
nicht-essentiellen Geschäfte, die persönliche Dienstleistungen anbieten, war nur '
etwas effektiver (mäßiger Effekt, R-Reduktion: 27%).

Wesentliche Auswertungen der zweiten und dritten Welle stehen noch aus, doch die
ersten internationalen Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Effekte der Maßnahmen
in der zweiten Welle geringer sind als in der ersten Welle. Sharma et al. führen dies in
ihrem Vergleich von sieben europäischen Ländern auf anhaltende
Verhaltensänderungen in der Bevölkerung (z. B. Vermeidu ng von engem Kontakt) und
die allgemeine Annahme von Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Distanzierungsregeln)-
zurück.'? Ge et al. nutzen Daten bis März 2021 in 133 Ländern und berücksichtigen
auch die Einführung ‘von Impfstoffen.'* Versammlungsbeschränkungen und
Anforderungen zur Gesichtsbedeckung wurden durchgängig zwischen den Wellen als
effektiv angesehen, während internationale Reisebeschränkungen eine wichtigere
Rolle bei der Kontrolle der zweiten Welle spielten. Die Schließung von Schulen war die
effektivste Maßnahme während der ersten Welle, zählt aber nicht zu den relevantesten
in der zweiten Welle. Das Schließen von Arbeitsplätzen, worunter auch nicht-
essentiellen Geschäfte zählen, ist stets von untergeordneter Effektivität, s. Abbildung
2.

12 Brauner et al. (2021): Inferring the effectiveness of government interventions against COVID-19.

Science. https://science.sciencemag.org/content/371/6531/eabd9338

"3 Sharma et al. (2021): Understanding the effectiveness of government interventions in Europe's
second wave of COVID-19. medRxiv.

https: //www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.03.25.21254330v1 full

" Ge et al. (2021): Effects of worldwide interventions and vaceination on COVID-19 between waves
and countries

medRxiv. hitps://assets.researchsquare. com/files/rs-396989/v1 covered.pdf?c=1623854469

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Abb. 2 Auswirkungen der Maßnahmen auf die Reduzierung der Übertragung von COVID-19.°5

Prüfung weiterer möglicher Schutzmaßnahmen

Durch die laufende Erhöhung der Impfquote auch bei Mitarbeitern im Einzelhandel wird
‚sich das Infektionsrisiko, welches laut RKI im Einzelhandel ohnehin kaum vorhanden
ist, weiter reduzieren.

Zusätzlich sollte geprüft werden, inwieweit die Reduzierung der Viren-Belastung in
geschlossenen Räumen durch UVC-Licht und die Überwachung durch CO»-Messung
einen Beitrag zu sicherem Aufenthalt in z.B. Handelsimmobilien leisten kann.

Eine Maßnahme, die Stöhr als sehr wichtig erachtet: Zur Vorbereitung auf die
garantierte Winterwelle von Atemwegserkrankungen sollten die vulnerablen Gruppen
(also die Über-65-Jährigen und Menschen mit Vorerkrankungen) spätestens fünf
‘ Monate nach der letzten Impfung oder Genesung nachgeimpft werden (Booster
Impfung). Wegen der milden Influenza-Jahre der letzten beiden Influenza-Saisons ist
die Impfung zudem in diesem Herbst besonders wichtig.

Bessere Nutzung der digitalen Möglichkeiten

‚Die Corona-Krise hat gezeigt, dass die aktuellen Datenschutzregeln hier ‚zum
Hemmschuh geworden sind. Die Verwendung von Echtzeitdaten und Tracing-Apps

15 Ebd.

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muss ermöglicht werden. Die Nutzung der Luca-App und die Verbesserung der

Corona-Warn-App haben - wenn auch spät — gezeigt, dass digitale Hilfsmittel sinnvoll

genutzt werden können. Anpassungen beim Datenschutz sind dringend notwendig und °
müssen jetzt angegangen werden, um die digitalen Möglichkeiten optimal zu nutzen.

Flexibilisierung der Öffnungszeiten bei Sonntagsöffnungen:

Nach den dramatischen Umsatzeinbrüchen im Nonfood-Handel muss es möglich
gemacht werden, durch zusätzliche Öffnungstage an Sonntagen zumindest in Teilen
Umsätze nachzuholen und den Kunden zusätzliche Einkaufsmöglichkeiten
anzubieten. Dabei müssen sich die Händler auf erteilte Genehmigungen verlassen
können. Es ist nicht verständlich, dass Gewerkschaften als Vertreter der Mitarbeiter im
Einzelhandel durch ihre Klagen dazu beitragen, Umsatzchancen nicht nutzen zu
können und die Zukunft von Einzelhandelsunternehmen und damit verbundene
Arbeitsplatzverluste zu riskieren.

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Der ZA

Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) istder Spitzenverband der Immobilienwirtschaft.
Er spricht durch seine Mitglieder, darunter 28 Verbände, für rund 37.000 Unternehmen der
Branche entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Der ZIA gibt der Immobilienwirtschaft in
ihrer ganzen Vielfalt eine umfassende und einheitliche Interessenvertretung, die ihrer
Bedeutung für die Volkswirtschaft entspricht. Als Unternehmer- und Verbändeverband verleiht
er der gesamten Immobilienwirtschaft eine Stimme auf nationaler und europäischer Ebene - .
und im Bundesverband der deutschen Industrie (BDI). Präsident des Verbandes ist
Dr. Andreas Mattner.

Kontakt

Oliver Wittke, Hauptgeschäftsführer

ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.
Leipziger Platz 9
10117 Berlin

Tel.: 030/20 21 585 30
E-Mail: oliver.wittke@]zia-deutschland.de

Internet: www.zia-deutschland.de

Thomas Schmalfuß, Senior Advisor Wirtschaftsimmobilien
Tel.: 030/20 21 585 24

. E-Mail: thomas.schmaifuss extern@zia-deutschland.de

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