Kanzleramt Kali Akte 1, B136-48269

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ifg-Anfrage: Aktenzeichen 432- 621 02 Ka 66, Kali-Fusion

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könnte, muß im vorliegenden Fall wegen der möglichen Auswir- kungen auf die Untertagedeponie Herfa-Neurode die Frage nach der sicherheitstechnischen rechtlichen Zulässigkeit Vertretbarkeit gestellt und genehmigungs- werden. Die Gutachter sehen aufgrund der Akteneinsicht und ihrer Gespräche eine unterschiedliche Lösung durch die Beurteilung der Rolloch- Landesbergbehörden während Hessen die von Hessen und Zulässigkeit eindeutig ablehnt, Thüringen. ist die Bergbehörde Thüringens allem Anschein nach bereit, einen Betriebsplanantrag vorbehaltlich eingehender Prüfung und Begutachtung zuzulassen. aber an der sachlichen Nach Ansicht der Gutachter bestehen und rechtlichen Rechtfertigung der Zulässigkeit erhebliche Zweifel sowohl wegen des nach TA- Abfall für eine Untertagedeponie zwingend erforderlichen Nachweises der Langzeitsicherheit als auch wegen des Besorg- nisgrundsatzes gemäß S 34 (2) des Wasserhaushaltsgesetzes. Beim "Medikus-Konzept" kann ein Sicherheitsrisiko für Herfa- Neurode Aus ausgeschlossen werden. betriebswirtschaftlicher durchaus Vorzüge einzuräumen. Sicht sind dem Allerdings "Werra-Konzept" wird die Größenord- nung der betriebswirtschaftlichen Vorteile (Kosten der Roh- salzförderung, aufwand) bei Fabrik- der Nachprüfung Korrekturrechnungen Die im schäftigten-Zahlen für die bar. Die Chancen über einen stiger und Gutachter der längeren sein. unternehmen werden. der "Werra-Konzept" sind Ein kann und Aufhaldungskosten, erheblich Gutachter in für Merkers der gedämpfte nicht in reduziert Anl. allen höherer nach zu Punkten erhalten, der die höheren Personalabbau Personalbestand Ansicht (vgl. 2). ausgewiesenen Merkers-Belegschaft, Zeitraum Investitions- Arbeitsplätze dürften Gutachter 1997 nachvollzieh- ihre für bis Be- das nicht aber gün- Gesamt- gesichert
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4. Ergebnis - und Schlußfolgerung des Gutachtens: Die Realisierung des "Werra-Konzepts", das den Förderverbund der Grubenfelder Merkers/Springen/Unterbreizbach mit dem’ Grubenfeld Hattorf/Wintershall einschließlich der Untertage- deponie Herfa-Neurode von der Entscheidung und Hessen ab. Für mittels der eines Rollochs Bergbehörden diese stehen der vorsieht, Länder hängt Thüringen Sicherheitsgesichtspunkte im Vordergrund. - Von der Rolloch-Verbindung, zepts", geht eine latente Herfa-Neurode aus, sicherheit" gefordert "nicht migungsfähig". Gefährdung werden ist das Untertagedeponie fehlt muß. Allein an und daher "Langzeit- aufgrund "Werra-Konzept" vertretbar Es der "Werra-Kon- für die nach der TA-Abfall Sondertatbestandes Gutachter dem Kernstück des wohl der sachlichen dieses nach Ansicht auch nicht und der geneh- rechtlichen Rechtfertigung für die genehmigungsrechtliche Zulassung. - Tatsächlich hat die Bergbehörde des Landes Hessen die Zuläs- sigkeit des geplanten Förderverbundes mittels Rolloch wegen der potentiellen Gefahren für die Sicherheit der bereits be- stehenden und betriebenen Untertagedeponie Herfa-Neurode ein- deutig verneint". Somit migung dürfte das Alternativkonzept durch die Bergbehörden weiterverfolgt Erhalt weiterer erfordernissen 1 Bescheid auf 300-8/4 - werden. an der scheitern Versagung und kann Betriebswirtschaftliche Arbeitsplätze auf Merkers der daher Geneh- nicht Vorteile sind den 6. April und der Sicherheits- unterzuordnen. Anfrage der Kali & Salz AG vom 1993 - 76 d
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vIIIB5S/reubstellung/Ber./kr BMF 21. PAyar, Juni 1993 @yz2, Me, Ak Bericht an den Ausschuß Treuhandanstalt a del La 6L Gutachterliche. Stellungnahme . HS _ zum Förderverb und Merkers/U nterbreizbach-H atto ee ‘ Ds rf (y% nach dem sogenannten Werra-Konzept Entsprechend dem Ersuchen des Ausschusses vom 28. April 1993 (vgl. Anlage 1), hat BMF die Gutachter Prof. Dr.-Ing. Dr. h.c. mult. F. L. Wilke, Technische Universität. Berlin, ‚wissenschaften, Institut für Bergbau- | und Prof. Dr. rer. oec. habil. D. Slaby, Bergakademie Freiberg, beauftragt, zu der technischen Durchführbarkeit, den Sicherheits- aspekten einschließlich Chancen für die behördliche Genehmigung sowie den wirtschaftlichen Auswirkungen des "Werra-Konzepts" auf das AG Konzept (K&S) des ter, Zusammenschlusses und der Mitteldeutschen Die wegen der erstellte beabsichtigten Terminsetzung Vorabausarbeitung des Kali AG (MdK) Ausschusses steht unter zu Verschiebungen in Kali Stellung unter & Salz zu nehmen. Zeitdruck dem Vorbehalt weitere Unterlagen und Fragen noch im Detail möglicherweise der der Gutach- zu prüfen, der Argumentation, in der Grundaussage der Stellungnahme führen können. nicht die aber
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l. Ergebniszusammenfassung: . u Der ale Kernstück des "Werra-Konzepts" geplante Rolloch-Ver- bund! zwischen den thüringischen und den hessischen Grubenfel- dern stellt eine latente Gefährdung der Langzeitsicherheit der in Betrieb befindlichen Untertagedeponie Herfa-Neurode dar (Störfälle: durch Wassereinbrüche etc.). Mit einer Genehmigung des Alternativkonzepts durch die. zuständigen Bergbehörden ist wegen der potentiellen Gefahrenerhöhung‘ nicht zu rechnen. Die möglichen betriebswirtschaftlichen Vorteile einschließlich des Erhalts von Arbeitsplätzen in Merkers haben hinter die . übergeordneten sicherheitstechnischen und genehmigungsrecht- lichen Erfordernisse zurückzutreten. 2. Folgende Problemstellung war zu untersuchen: a) Nach dem Zusammenschluß-Modell, das von einer gemeinsamen Kommission der Mitteldeutschen Kali AG (MdK) und der Kali & Salz AG (K&S) entwickelt wurde, ist die Förderung entsprechend der rückläufigen Absatzentwicklung auf die er- tragsstärksten Werke zu konzentrieren. Eines der wichtigsten Elemente dieses einvernehmlich beschlossenen sogenannten "Medikus-Konzepts" ist die Stillegung der Tagesanlagen der Grube Merkers und die Förderreduzierung in der Grube. Unter- breizbach bei gleichzeitiger Nutzung:der hochwertigen Lager- stättenteile im Feld Unterbreizbach-Süd von der K&S-Grube Hattorf aus. Es ist vorgesehen, Bergleute aus Merkers weiterzubeschäftigen, die allerdings über die Schachtanlage Hattorf anfahren müssen. Im Wege einer noch herzustellenden "untertägigen Umfahrung" können die hochwertigen Salze des Feldes Unterbreizbach-süd 1. Röhrenartige Verbindung zwischen einer oberen Sohlenstrecke in Merkers Rohsalz und einer unteren in Hattorf, zur Weiterverarbeitung in die durch die das abzugebende Fabrik Hattorf fließen kann.
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‚abgebaut werden, ohne daß der Sicherheitssockel zur sicheren ‚Trennung der Grubenfelder Merkers/Springen/Unterbreizbach auf thüringischer. Seite von dem Grubenfeld Hattor£/ Winterhall mit hessischer b) der Untertagedeponie Herfa-Neuroda auf Seite beeinträchtigt wird. Demgegenüber würde das hier zu begutachtende "Werra-Konzept" die Nutzung der Grübenfelder Merkers und Unterbreizbach noch über einen längeren Zeitraum erlauben, wobei allerdings die frühere Stillegung der Grube Niedersachsen-Riedel (K&S) und die verzögerte Produktionserhöhung auf Zielitz (MdK) in Kauf genommen werden müßte. Dies soll durch einen untertägigen Förderverbund zwischen den Werken Merkers und Hattorf mit- tels eines noch herzustellenden Rollochs. durch den Sicher- heitssockel (d.h. ohne Verlegung der Markscheide-Sicher- heitsfeste) ermöglicht werden. Das "Werra-Konzept" sieht daneben weitere Aktivitäten Verbesserung der Wirtschaftlichkeit vor, tung eines Entsorgungszentrums über z.B. zur die Einrich- Tage unter Nutzung der vorhandenen Infrastruktur und der Untertage-Deponie Springen, das Einbringen von Reststoffen als Versatzmaterial, die Energielieferung aus dem Grubenkraftwerk an externe Abnehmer und den Betrieb eines Besucherbergwerkes. 3. Folgende Kriterien Modells - Mit ausschlaggebend: der höhtes sind für die Beurteilung des Alternativ- Rolloch-Verbindung Gefahrenpotential des "Werra-Konzepts" verbunden. So könnte ist sich ein er- ein Laugeneinbruch im Feld Merkers - ausgelöst durch Gebirgs- schläge, seismische Ereignisse etc., wie in der Vergangenheit wiederholt aufgetreten - in das Feld Hattorf fortsetzen. Selbst wenn dieses Risiko im Normalfall hingenommen werden
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könnte, muß im vorliegenden. Fall wegen der möglichen Auswir- kungen auf die Untertagedeponie Herfa-Neurode die Frage nach der sicherheitstechnischen rechtlichen Vertretbarkeit Zulässigkeit gestellt und genehmigungs- werden. Die Gutachter sehen aufgrund der Akteneinsicht und ihrer Gespräche. eine unterschiedliche Beurteilung der Rolloch- Lösung durch die Landesbergbehörden von Hessen und Thüringen. während Hessen die Zulässigkeit. eindeutig ablehnt, ist die Bergbehörde Thüringens allem Anschein nachbereit, einen Betriebsplanantrag vorbehaltlich eingehender Prüfung und Begutachtung zuzulassen. Nach Ansicht der Gutachter bestehen aber an der sachlichen und rechtlichen Rechtfertigung der Zulässigkeit erhebliche Zweifel sowohl wegen des nach TA- Abfall für eine Untertagedeponie zwingend erforderlichen. Nachweises der Langzeitsicherheit als auch wegen: des Besorg- nisgrundsatzes gemäß S 34 (2) des Wasserhaushaltsgesetzes. Beim "Medikus-Konzept" kann ein Sicherheitsrisiko für Herfa- Neurode ausgeschlossen werden. Aus betriebswirtschaftlicher. Sicht sind dem "werra-Konzept" durchaus Vorzüge einzuräumen. Allerdings wird die nung der betriebswirtschaftlichen Vorteile Größenord- (Kosten der Roh- salzförderung, Fabrik- und Aufhaldungskosten, Investitions- aufwand) bei der Nachprüfung erheblich reduziert (vgl. die Rorrekturrechnungen der Gutachter in Anl. 2). Die im "Werra-Konzept" für Merkers ausgewiesenen höheren Be- schäftigten-Zahlen und der Gutachter gedämpfte Personalabbau bis sind für die nicht in allen bar. Die Chancen der Merkers-Belegschaft, 1997 Punkten nachvollzieh- ihre Arbeitsplätze : über einen längeren Zeitraum Zu erhalten, dürften aber gün- stiger sein. Ein höherer Personalbestand für das Gesamt- unternehmen werden. kann nach Ansicht der Gutachter nicht gesichert
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4. Ergebnis und Schlußfolgerung .des Gutachtens: - Die Realisierung des "Werra-Konzepts", das den Förderverbund der Grubenfelder Merkers/Springen/Unterbreizbach mit dem‘ Grubenfeld Hattorf/Wintershall einschließlich der Untertage- deponie Herfa-Neurode mittels eines Rollochs vorsieht, hängt von der Entscheidung der Bergbehörden der Länder Thüringen und Hessen ab. Für diese stehen Sicherheitsgesichtspunkte im Vordergrund. Von der. Rolloch-Verbindung, dem Kernstück des "Werra-Kon- zepts", geht eine latente Gefährdung der Untertagedeponie Herfa-Neurode aus, für die nach der TA-Abfall "Langzeit- sicherheit" gefordert werden muß.. Allein aufgrund dieses Sondertatbestandes ist das "Werra-Konzept" nach Ansicht der Gutachter "nicht vertretbar und daher wohl auch nicht geneh- migungsfähig". Es fehlt an der sachlichen und rechtlichen Rechtfertigung für die genehmigungsrechtliche Zulassung. Tatsächlich hat die Bergbehördedes Landes Hessen die zuläs- sigkeit des geplanten Förderverbundes mittels Rolloch wegen der potentiellen Gefähren für die Sicherheit der bereits be- stehenden und betriebenen Untertagedeponie Herfa-Neurode ein- deutig verneint". Somit dürfte das Alternativkonzept an der Versagung der Geneh- migung durch die Bergbehörden scheitern und. kann daher nicht weiterverfolgt werden. Betriebswirtschaftliche Vorteile undder Erhalt weiterer Arbeitsplätze auf Merkers sind den Sicherheits- erfordernissen unterzuordnen. 1 Bescheid auf Anfrage 300-8/4 - der Kali & Salz AG vom 6. April 1993 - 76 d
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DR. BERNHARD VOGEL 99096 Erfurt Johann-Sebastian-Bach-Straße 1 Thüringer Ministerpräsident Telefon: 0361-373000/1 Telefax: 0361-373019 91193 > Herrn Bun Bundeskanzler , RS K r ga 15. J0 sg Dr. Helmut Kohl, MdB Adenauerallee 139 - 141 53113 er = RE "Er Bonn Erfurt, den 9. Juli 19993 Lieber Helmut, dd; nach der endgültigen Zustimmung des Bundesfinanzministers zur Fusion der Kali und Salz mit der Mitteldeutschen Kali hat sich die Situation in Bischofferode, im Eichsfeld, bedrohlich zugespitzt. Etwa 25 Kumpel hungern. Ein Teil davon heute den 9. Tag; ihr Zustand beginnt bedenklich zu werden. Ich bin gestern selbst in Bischofferode gewesen. Die Empörung über die nicht verstandene und nicht vermittelbare Entscheidung in Bischofferode und weiten Teilen des Eichsfelds ist beträchtlich. CDU-Mitglieder treten in Scharen aus der Partei aus. Ich habe heute die beiden zuständigenBischöfe, Bischof Demke, Magdeburg, und Bischof Wanke, Erfurt, die sich zuvor auch schon in der Öffentlichkeit zu Wort gerrnzider neben, gebeien, den Einflui der Klrchen zu muizan. um zu einer Be- endigung des Hüngerstreiks zu kommen und Menschenleben nicht zu gefährden. Friedrich Bohi hat meine Bitte abgelehnt, auf das Buindesfinanzministerium ein- zuwirken, die Entscheidung bis nach einem Gespräch der Eichsfelder Bürger- meister mit Dir zurückzustellen und hat wohl selbst seinerseits ein Gesprächs- angebot gemacht. SER - CRTOR - Ha66b
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Die Bischofferodekumpel aber haben mich nachdrücklich gebeten, bei Dir er- neut um ein Gespräch nachzusuchen. Ich möchte Dich bitten, die Bürgermeister, den Landrat, die Werksleitung und den - im übrigen sehr vernünftigen und besonnenen - Betriebsratsvorsitzenden sobald wie möglich zu einem Gespräch zu empfangen. Zwischenzeitlich hat Herr Dr. Struwe mit mir Kontakt aufgenommen. Ich erhoffe mir davon zwar nicht allzuviel, aber ich werde am Sonntag mit ihm sprechen. Mit freundlichen Grüßen
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17 AUG 2 e L 2 „ 6 8 - L a 2# 7 u ’33 13:46 BMWI BONN EB2 49 228- Dr KOMMISSION : oo „rg 228 5152657 Brüssel, den ae FE men a 08768 — d un nt ea [B l il M h a n I P T A u CAC 3 Bar am 13.08.03) 2. vw 83 LDTRHAA, Juri 22 3. ih lich nn ERp Betr.: — Staatliche Beihilfe Nr. N 476/93, Deutschland Beihilfe an die Mitteldeutsche Kali AG, Sondershausen Bezug: Schreiben der Bundesregierung vom 22. 0”. 1953 und 27.07.1993 ' e g a B E . M A , . K 2 i 4 U. Mur Sehrgeehrter Herr Dr. Rruse, unter Bezugnahme auf Gie oben erwähnten Schreiben teile ich Ihnen mit, daß die übermittelten Informationen nach einer ersten Prüfung Unterlagen für eine Beurteilung der Vereinbarkeit der Beihilfe nit der dem Gemeinsamen Markt nicht als ausreichend erachtet werden können. Pür die Beurteilung der Genehnigungsfähigkeit bedarf die Notitizierung in folgenden Punkten der Erläuterung und Ergänzung. 1. Bei der Gründung der Mitteldeutschen Rali und Salz GmbH (MIX) als n Gesantunternehmen wird neben der Sacheinlage auf das Stammkapital von K+S in Höhe von DM 204 Mio eine Bareinlage der THA in Höhe von DM 1,044 Mio eingebracht. Die Kommission bitter Ihre Regierung um Auskunft, wie. die Sacheinlage der MdK-Werke bewertet wurde. Aus den Regelungen ' . " des Rahmenvertrags und den Maßnahmen des Geschäftsplans ist zwar ersichtlich, das technische, wirtschaftliche und ökologische Niveau der MAK-Standorte auf das Niveau der K+S-Standorte anzuheben, um eine einheitliche Geschäftsbasis für das Gesamtunternehmen zu erreichen. Die TEA stellt dem Gesamtunternehmen (GT) die Bareinlage (ber die dem Kali- und Salzbetrieb Zuzuordnenden Wirtschaftsgüter hinaus zum Ausgleich der unterschiedlichen Ertragswerte der Zzusammengeführten. K+S- und MÄK- . Aktivitäten zur Verfügung. 1.1 Der negative Netto-Cash flow ist für K+S für die ersten 3 Jehre wesentlich höher als der von den MdK-Werken. Andererseits übernimmt die THA mit fast Aufklärung DM 300 Mio die Berriebsverluste der MdK-Werke. gebeten, un die Bareinlage ‚Berücksichtigung der MdR-Sacheinlaga Stammeinlage in der - THA Es wird um bezüglich der der Ertragswertherechnung, und der Verlustübernahme von ca. DM 300 Mio trotz der höheren negativenNetto-Cashflowder K+Srechnerischzuklären. . - A PL HerrnDr. Kruse Bundesministerium für Wirtschäft. villemombler Scr. 76 D 5312233 Km de Im Lol 390 = 2.1049 Srüccol - Rolgien, .mnansna Tu nn ah Sm SASRESEHAmnE monmmar an U AnAmELaAm aan dba wnnnmmutn 0 tina aa Bu RA BAM nun UN). AAAEUBEURE BRammasmuninuu nn FILVERFAHREN 1% BONN ARE NEE Plan nm m BANN. aa Ran eusun nenn nn ann mar ade ELTA) Blaster 26 un .
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