Lagebericht Aserbaidschan 2021

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Aktueller Lagebericht zu Aserbaidschan

Die Lageberichte des Auswärtigen Amts sind Grundlage für fast alle Asylverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten. Sie sind nicht öffentlich zugänglich und als Verschlusssache eingestuft. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weist Anwält:innen sogar auf eine mögliche Strafbarkeit hin, sollten sie die Berichte weitergeben. Deswegen sorgen wir jetzt gemeinsam mit Pro Asyl selbst für Transparenz.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lageberichte des Auswärtiges Amts“ gestellt.

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VYS-Nurfirden-Dienstgebraueh In dieser Fassung nicht als VS eingestuft!
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1.3 Medizinische Versorgung

In den letzten Jahren hat die Regierung erhebliche Investitionen im Gesundheitswesen vorge-
nommen. So gab es Anfang 2021 laut offiziellen Angaben 570 medizinische Einrichtungen in
ganz Aserbaidschan. Nach wie vor befinden sich die größten staatlichen Krankenhäuser und
Spezialkliniken wie Kinderkrankenhäuser, Herzkliniken und psychiatrische Einrichtungen in
Baku. Doch wurden in den letzten Jahren auch zentrale Krankenhäuser in den Regionen gebaut.

   

 

Neben der staatlichen Gesundheitsversorgung bildete sich in den vergangenen Jahren ein flo-
rierender privater medizinischer Sektor heraus, der gegen Barzahlung medizinische Leis-
tungen auf annähernd europäischem Standard bietet und mit privaten Krankenversicherungen
kooperiert, die in der Regel große Firmen für ihre Mitarbeiter abschließen. Die einschlägigen
auf dem europäischen Markt registrierten Medikamente sind i. d. R. erhältlich.

   

 

2. Behandlung von Rückkehrerinnen und Rückkehrern

 

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NS —Nurfürden Dienstgebraueh In dieser Fassung nicht als VS eingestuft!
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3. Einreisekontrollen

 

4. Abschiebewege

 

V. Sonstige Erkenntnisse über asyl- und abschieberechtlich relevante Vorgänge

1. Echtheit der Dokumente

 

1.1 Echte Dokumente unwahren Inhalts

 

1.2 Zugang zu gefälschten Dokumenten

 

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VS Nurfürden-Bienstgebraueh In dieser Fassung nicht als VS eingestuft!
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2. Meldewesen und Register

 

   
 

Bei
der Adresse wird üblicherweise der Stadtbezirk (Rayon) mitangegeben. In größeren Städten
wie Baku und Ganja ist dies notwendig, um die Adresse finden zu können.

Ein zentrales Personenstandsregister und auch ein Passregister sind vorhanden.

 

3. Zustellungen

Zustellungen von Gerichtsurteilen an Prozessbevollmächtigte bzw. Dritte können mangels

Rechtshilfeabkommen zwischen Deutschland und Aserbaidschan nur auf diplomatischem
Wege über das aserbaidschanische Außenministerium erfolgen. K

   
 

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4. Feststellung der Staatsangehörigkeit

 

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Die Regierung betrachtet die zahlreichen Aserbaidschaner, die sich dauerhaft in Russland nie-
dergelassen haben, weiterhin als Staatsangehörige, denen durch die aserbaidschanischen Kon-
sulate in Russland Pässe ausgestellt werden und die konsularischen Schutz in Anspruch nehmen

   

 

5. Ausreisekontrollen und Ausreisewege

 

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