Kommunikation zwischen Bundesarchiv und stern zu den "Hitler-Tagebüchern"
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kommunikation mit stern zu "Hitler-Tagebüchern"“
IR - ENTWURF - Koblenz, den 12. Mai 2003 - DER PRÄSIDENT - Telefon: (02 61) 5 05-2 00 Telefax: (02 61) 5 05-2 95 E-Mail: praesident@barch.bund.de Geschäftszeichen: B 5 - 4701 / 12 Bundesarchiv, 56064 Koblenz 1.) Gruner + Jahr AG & Co z. Hd. Herrn Justitiar Schäfer Mittelweg 180 20148 Hamburg aan shelsiierei, 3 he i M 2 == Ani, | Sehr geehrter Herr Schäfer, in den letzten Wochen haben verschiedene deutsche Presseorgane mit Interviews und Dokumentationen an den zwanzigsten Jahrestag der Affäre um die Fälschung der „Hitler Tagebücher“ erinnert. Ich meinerseits möchte diesen Jahrestag zum Anlass nehmen, an die im November 1983 zwischen dem damals zuständigen Justitiar Ihres Hauses, Herrn und dem damaligen Präsidenten des Bundesarchivs, Herrn Prof. Dr. Booms, getroffene Vereinbarung zu erinnern, dass nach Ablauf der verschiedenen Gerichtsverfahren und einer angemessenen Karenzzeit die Tagebücher im Wege eines Depositalvertrages mit Eigentumsvorbehalt dem Bundesarchiv zur dauernden Aufbewahrung übergeben wer- den sollten. Auch der STERN-Beirat hat seinerzeit eine solche Lösung akzeptiert und für wünschenswert erklärt. Ich kann keine Gründe erkennen, warum die Übergabe nun noch weiter aufgeschoben werden sollte. Der hier im Hause zuständige Mitarbeiter, Herr Kollege Dr. Baumgarten, hat mich davon unterrichtet, dass Sie nach seinem Eindruck, diese Auffassung grund- / sätzlich teilen. Ich lege deshalb bereits einen Vertragsentwurf bei, der selbstverständlich nach Ihren Wünschen abgeändert werden kann, und würde mich freuen, Ihre Vorstel- lungen über den weiteren Verfahrensverlauf zu hören. / Eine Kopie des Bundesarchivgesetzes lege ich bei, auf das im Paragraph 4 des Ver- tragsentwurfes Bezug genommen wird. Mit freundlichen Grüssen 2.) Wvl. z. 20.06.2003 Präs. ALG ALB B5
- ENTWURF - Vertrag Zwischen der Bundesrepbulik Deutschland, vertreten durch den Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien dieser vertreten durch den Präsidenten des Bundesarchivs und Gruner + Jahr AG & Co Mittelweg 180 20148 Hamburg (nachstehend Eigentümer genannt) wird folgender Vertrag geschlossen: 1. Der Eigentümer, der erkärt, verfügungsberechtigt zu sein, hinterlegt im Bundesarchiv unter Vorbehalt seines Eigenturmsrechts ....... Bände der sogenannten „Hitler Tage- bücher“. 2. Das Bundesarchiv übernimmt die sachgemäße Aufbewahrung, Ordnung und Verzeichnung der Archivalien und steht für sie mit derselben Sorgfalt ein, die es auf seine eigenen Bestände anwendet. 3. Die Unterlagen können vom Eigentümer oder seinem Beauftragten im Bundesarchiv jederzeit gebührenfrei benutzt werden. Auswärtige Benutzungen einzelner Stücke durch die Vorgenannten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Empfängers. Das Bundesarchiv hat das Recht und die Pflicht, die augeliehenen Archivalien nach längstens sechs Monaten zurückzufordern. 4. Gemäß $ 5 (1) Satz 2 des Bundesarchivgesetzes vom 6.1.1988 in der Fassung vom 5.6.2002 (BGBl. I S. 1702), wird vereinbart, daß die Benutzung keinen anderen Beschränkungen unterliegt als der Beachtung von Persönlichkeitsschutzrechten Betroffener und schutzwürdigen Belangen Dritter. oder Gemäß $ 5 (1) Satz 2 des Bundesarchivgesetzes vom 6.1.1988 in der Fassung vom 5.6.2002 (BGBl. IS. 1702) wird vereinbart: Die Benutzung der Unterlagen bedarf bis zum Jahr ........ der Zustimmung des Eigentümers.
5... ./107/207/30 Jahre nach der Hinterlegung geht das Eigentum an den Archivalien auf die Bundesrepublik Deutschland über, sofern vom Eigentümer vorher nichts anderes bestimmt wird. 6. Das Bundesarchiv übernimmt die Kosten für die Überführung der Archivalien. Bei Kündigung des Vertrages durch den Eigentümer trägt dieser die Kosten für die Rücksendung. 7. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Koblenz, den ..................nceen- Hamburg ‚den ..............nee (Prof. Dr. Hartmut Weber) Gruner + Jahr AG & Co Präsident des Bundesarchivs
I Bundesarchiv Ko., den 7} .05.2003 - Der Präsident - Kanziel , (Gz.: B 5 - 4701/12) un Al05.0R ger An IN loch = chuut ab. 1) Gruner + Jahr AG& Co | ne Lohr /aucl f / s z.H. Herrn Justitiar Schäfer Mittelweg 180 lo, Anlays 20148 Hamburg Sehr verehrter Herr Schäfer, in den letzten Wochen haben verschiedene deutsche Presseorgane mit Interviews und Dokumentationen an den zwanzigsten Jahrestag der Affäre um die Fälschung der "Hitler- Tagebücher" erinnert. Ich meinerseits möchte diesen Jahrestag zum Anlass nehmen, an die im November 1983 zwischen dem damals zuständigen Justitiar Ihres Hauses, Herrn El und dem damaligen Präsidenten des Bundesarchivs, Herrn Prof. Dr. Booms, getroffene Vereinbarung zu erinnern, dass nach Ablauf der verschiedenen Gerichtsverfahren und einer angemessenen Karenzzeit die Tagebücher im Wege eines Depositalvertrages mit Eigentumsvorbehalt dem Bundesarchiv zur dauernden Aufbewahrung übergeben werden sollten. Auch der STERN- Beirat hat seinerzeit eine solche Lösung N für wünschenswert erklärt. Ich kann keine Gründe erkennen, warum die Übergabe nun noch weiter aufgeschoben werden sollte, ‚and-wenn der hier im Hause zuständige Mitarbeiter, Herr Kollege Dr. Baumgarten [Sie Tiehtte-verstanden hat; sind auch Siettieser Atssicht. Ich lege deshalb bereits einen Vertragsentwurf bei, der selbstverständlich nach Ihren Wünschen abgeändert werden kann, und würde mich freuen, tmr-#&rze Ihre Vorstellungen über den weiteren Verfahrensablauf zu _ ,and dar Burdararchurgerselee Ange seh AnacAns EN Meyıe hun f n Mit freundlichen Grüßen (Prof. Dr. Hartmut Weber) 2) Wil. 2. 20.06.2003 /[ Ir / t--iDA ! | _Präs. | — AL G | ALB | B5 vorgelegt am: | h y Es , 120. JUNI 2003 / tr Mil | VER u tg
Vertrag Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, diese vertreten durch den Präsidenten des Bundesarchivs und (nachstehend Eigentümer genannt) wird folgender Vertrag geschlossen: 1. Der Eigentümer, der erkärt, verfügungsberechtigt zu sein, hinterlegt im ken - 4 unter Vorbehalt seines Eigentumsrechts ........... Bades der BeYyn \ Das Bundesarchiv übernimmt die sachgemäße Aufbewahrung, Ordnung und Verzeichnung der Archivalien und steht für sie mit derselben Sorgfalt ein, die es auf seine eigenen Bestände anwendet. Die Unterlagen können vom Eigentümer oder seinem Beauftragten im Bundesarchiv jederzeit gebührenfrei benutzt werden. Auswärtige Benutzung einzelner Stücke durch die Vorgenannten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Empfängers. Das Bundesarchiv hat das Recht und die Pflicht, die ausgeliehenen Archivalien nach längstens sechs Monaten zurückzufordern. Gemäß $ 5 (1) Satz 2 des Bundesarchivgesetzes vom 6.1.1988 in der Fassung vom 5.6.2002 (BGBl. I S. 1702) wird vereinbart, daß die Benutzung keinen anderen Beschränkungen unterliegt als der Beachtung von Persönlichkeitsschutzrechten Betroffener und schutzwürdigen Belangen Dritter. oder Gemäß $ 5 (1) Satz 2 des Bundesarchivgesetzes vom 6.1.1988 in der Fassung vom 5.6.2002 (BGBl. IS. 1702) wird vereinbart: Die Benutzungfx rer weriser-als—#4020-139-Jahre-zuriektiegender Zeit bedarf)der Zustimmung des Eigentümers. oder r dor Unte tage £ hin zum Jahr
5,Hsu au / 10 / 20 / 30 Jahre nach der Hinterlegung geht das Eigentum an den Archivalien auf die Bundesrepublik Deutschland über, sofern vom Eigentümer vorher nichts anderes bestimmt wird. 6 Das Bundesarchiv übernimmt die Kosten für die Überführung der Archivalien. Bei Kündigung des Vertrages durch den Eigentümer trägt dieser die Kosten für die Rücksendung. f Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. ET LEE LE LE ET TE nn Prof. Dr. Hartmut Weber Präsident des Bundesarchivs
FR - Entwurf - I Bundesarchiv, 56064 Koblenz { 7 natel | 1.) Gruner + Jahr AG & Co 21. 40.08.03 Mittelweg 180 se _I _ | so 24.5,03 20148 Hamburg Am EN Am A ’ ” / Ihr Zeichen, Mein Zeichen, Bearbeiter/in: Datum Ihre Nachricht vom meine Nachricht vom Herr Dr. Baumgarten 19.05.2003 B5-4701/12 Z@ (0261) 5 05-293 @ a.baumgarten@barch.bund.de Sehr geehrte Damen und Herren, in den letzten Wochen haben verschiedene deutsche Presseorgane mit Interviews und Dokumentationen an den zwanzigsten Jahrestag der Affäre um die Fälschung der „Hitler Tagebücher“ erinnert. Ich meinerseits möchte diesen Jahrestag zum Anlass nehmen, an die im November 1983 zwischen dem damals zuständigen Justitiar Ihres Hauses, Herrn und dem damaligen Präsidenten des Bundesarchivs, Herrn Prof. Dr. Booms, getroffene Vereinbarung zu erinnern, dass nach Ablauf der verschiedenen Gerichtsverfahren und einer angemessenen Karenzzeit die Tagebücher im Wege eines Depositalvertrages mit Eigentumsvorbehalt dem Bundesarchiv zur dauernden Aufbewahrung übergeben wer- den sollten. Auch der STERN-Beirat hat seinerzeit eine solche Lösung akzeptiert und für wünschenswert erklärt. Ich kann keine Gründe erkennen, warum die Übergabe nun noch weiter aufgeschoben werden sollte. Ich lege deshalb bereits einen Vertragsentwurf bei, der selbstverständlich nach Ihren Wünschen abgeändert werden kann, und würde mich freuen, Ihre Vorstel- lungen über den weiteren Verfahrensverlauf zu hören. Eine Kopie des Bundesarchivgesetzes lege ich bei, auf das im Paragraph 4 des Ver- tragsentwurfes Bezug genommen wird. Mit freundlichen Grüssen 2.) Wvl. z. 20.06.2003 Präs. ALG ALB B5 u 5. Erw
Eniwurf „ BUNDESARCH IV Koblenz, den EZ. Mai 2003 - BERPRÄSIBENT -—- Telefon: (02 61) 5 05-2 00 Telefax: (02 61) 5 05-2 95 E-Mail: prasidert@barch.bund.de Geschäftszeichen: B 5 - 4701/12 ' Bundesarchiv, 56064 Koblenz Gruner + Jahr AG & Co Mittelweg 180 20148 Hamburg k_ + Am Sehr geehrtef Herr-Seräfer in den letzten Wochen haben verschiedene deutsche Presseorgane mit Interviews und Dokumentationen an den zwanzigsten Jahrestag der Affäre um die Fälschung der „Hitler Tagebücher“ erinnert. Ich meinerseits möchte diesen Jahrestag zum Anlass nehmen, an die im November 1983 zwischen dem damals zuständigen Justitiar Ihres Hauses, Herrn und dem damaligen Präsidenten des Bundesarchivs, Herrn Prof. Dr. Booms, getroffene Vereinbarung zu erinnern, dass nach Ablauf der verschiedenen Gerichtsverfahren und einer angemessenen Karenzzeit die Tagebücher im Wege eines Depositalvertrages mit Eigentumsvorbehalt dem Bundesarchiv zur dauernden Aufbewahrung übergeben wer- den sollten. Auch der STERN-Beirat hat seinerzeit eine solche Lösung akzeptiert und für wünschenswert erklärt. Ich kann keine Gründe erkennen, warum die Übergabe nun noch weiter aufgeschoben werden so ie. Der hier im Hause au ae erh ST Ne orage Dr Daumgaren, hat mic da hte Sie-Aaeh-seire freirtiek diese Auffassung-erund— Ich jege deshalb bereits einen Vertragsentwurf bei, der selbstverständlich nach Ihren Wünschen abgeändert werden kann, und würde mich freuen, Ihre Vorstel- lungen über den weiteren Verfahrensverlauf zu hören. Eine Kopie des Bundesarchivgesetzes lege ich bei, auf das im Paragraph 4 des Ver- tragsentwurfes Bezug genommen wird. Mit freundlichen Grüssen In Vertretung Fa, /} Bit 2006, Tas. Kia T Fr Dr. Oldenh Hausanschrift: Telefon: (02 61) 5 05-0 Öffnungszeiten des Benutzersaals; N. Potsdamer Straße 1 Telefax: (02 61) 5 05-2 26 Mo.- Do. 8:00- 19:00 Uhr über die Bundeskasse N 56075 Koblenz E-Mail: koblenz@barch.bund.de Fr. 8:00 - 18:00 Uhr Deutsche Bundesbank Filiale Z (BBk In Internet: http://www.bundesarchiv.de für Plakate, Bilder, Karten: (BLZ 585 000 00) Konto-Nr. 585- 10. 031) Mo. - Do. 8:00 - 15:00 Uhr Postbank Luewinehafen Fr. 8:00 - 13:30 Uhr (BI.Z 545 100 67) Konto-Nr. 22 35 44 - 672 Für dieses Schreiben wurde alterungsbeständiges Papier verwendet
Vertrag Zwischen der Bundesrepbulik Deutschland, vertreten durch den Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien dieser vertreten durch den Präsidenten des Bundesarchivs und Gruner + Jahr AG & Co Mittelweg 180 20148 Hamburg (nachstehend Eigentümer genannt) wird folgender Vertrag geschlossen: 1. Der Eigentümer, der erkärt, verfügungsberechtigt zu sein, hinterlegt im Bundesarchiv unter Vorbehalt seines Eigentufmsrechts ....... Bände der sogenannten „Hitler Tage- bücher“. Das Bundesarchiv übernimmt die sachgemäße Aufbewahrung, Ordnung und Verzeichnung der Archivalien und steht für sie mit derselben Sorgfalt ein, die es auf seine eigenen Bestände anwendet. Die Unterlagen können vom Eigentümer oder seinem Beauftragten im Bundesarchiv jederzeit gebührenfrei benutzt werden. Auswärtige Benutzungen einzelner Stücke durch die Vorgenannten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Empfängers. Das Bundesarchiv hat das Recht und die Pflicht, die augeliehenen Archivalien nach längstens sechs Monaten zurückzufordern. Gemäß $ 5 (1) Satz 2 des Bundesarchivgesetzes vom 6.1.1988 in der Fassung vom 5.6.2002 (BGBl. I S. 1702), wird vereinbart, daß die Benutzung keinen anderen Beschränkungen unterliegt als der Beachtung von Persönlichkeitsschutzrechten Betroffener und schutzwürdigen Belangen Dritter. oder Gemäß $ 5 (1) Satz 2 des Bundesarchivgesetzes vom 6.1.1988 in der Fassung vom 5.6.2002 (BGBl. IS. 1702) wird vereinbart: Die Benutzung der Unterlagen bedarf bis zum Jahr ........ der Zustimmung des Eigentümers.