Kommunikation zwischen Bundesarchiv und stern zu den "Hitler-Tagebüchern"

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kommunikation mit stern zu "Hitler-Tagebüchern"

/ 70
PDF herunterladen
IR            - ENTWURF                    -                                       Koblenz, den 12. Mai 2003
                      - DER PRÄSIDENT -                                                Telefon: (02 61) 5 05-2 00
                                                                                       Telefax: (02 61) 5 05-2 95
                                                                                       E-Mail: praesident@barch.bund.de
    Geschäftszeichen: B 5 - 4701 / 12

    Bundesarchiv, 56064 Koblenz


    1.) Gruner + Jahr AG & Co
    z. Hd. Herrn Justitiar Schäfer
    Mittelweg 180

    20148 Hamburg                                              aan
                                                                shelsiierei,
                                                                3       he                    i



                                                                    M        2    ==     Ani, |


    Sehr geehrter Herr Schäfer,

    in den letzten Wochen haben verschiedene deutsche Presseorgane mit Interviews und
    Dokumentationen an den zwanzigsten Jahrestag der Affäre um die Fälschung der „Hitler
    Tagebücher“ erinnert.

    Ich meinerseits möchte diesen Jahrestag zum Anlass nehmen, an die im November
    1983 zwischen dem damals zuständigen Justitiar Ihres Hauses, Herrn
    und dem damaligen Präsidenten des Bundesarchivs, Herrn Prof. Dr. Booms, getroffene
    Vereinbarung zu erinnern, dass nach Ablauf der verschiedenen Gerichtsverfahren und
    einer angemessenen Karenzzeit die Tagebücher im Wege eines Depositalvertrages mit
    Eigentumsvorbehalt dem Bundesarchiv zur dauernden Aufbewahrung übergeben wer-
    den sollten. Auch der STERN-Beirat hat seinerzeit eine solche Lösung akzeptiert und für
    wünschenswert erklärt.

    Ich kann keine Gründe erkennen, warum die Übergabe nun noch weiter aufgeschoben
    werden sollte. Der hier im Hause zuständige Mitarbeiter, Herr Kollege Dr. Baumgarten,
    hat mich davon unterrichtet, dass Sie nach seinem Eindruck, diese Auffassung grund-
/   sätzlich teilen. Ich lege deshalb bereits einen Vertragsentwurf bei, der selbstverständlich
    nach Ihren Wünschen            abgeändert werden       kann, und würde mich freuen, Ihre Vorstel-
    lungen über den weiteren Verfahrensverlauf zu hören.

/   Eine Kopie des Bundesarchivgesetzes lege ich bei, auf das im Paragraph 4 des Ver-
    tragsentwurfes Bezug genommen wird.

    Mit freundlichen Grüssen


    2.) Wvl. z. 20.06.2003

                                                   Präs.                         ALG                  ALB                 B5
1

- ENTWURF -


                                        Vertrag

                        Zwischen der Bundesrepbulik Deutschland,
                 vertreten durch den Beauftragten der Bundesregierung
                     für Angelegenheiten der Kultur und der Medien
               dieser vertreten durch den Präsidenten des Bundesarchivs
                                           und

                                Gruner + Jahr AG & Co
                                     Mittelweg 180
                                    20148 Hamburg

                           (nachstehend Eigentümer genannt)




wird folgender Vertrag geschlossen:


1.   Der Eigentümer, der erkärt, verfügungsberechtigt zu sein, hinterlegt im Bundesarchiv
     unter Vorbehalt seines Eigenturmsrechts ....... Bände der sogenannten „Hitler Tage-
     bücher“.

2.   Das Bundesarchiv übernimmt die sachgemäße Aufbewahrung, Ordnung und
     Verzeichnung der Archivalien und steht für sie mit derselben Sorgfalt ein, die es auf
     seine eigenen Bestände anwendet.

3.   Die Unterlagen können vom Eigentümer oder seinem Beauftragten       im Bundesarchiv
     jederzeit gebührenfrei benutzt werden. Auswärtige Benutzungen       einzelner Stücke
     durch die Vorgenannten erfolgt auf Kosten und Gefahr des           Empfängers. Das
     Bundesarchiv hat das Recht und die Pflicht, die augeliehenen       Archivalien nach
     längstens sechs Monaten zurückzufordern.

4.   Gemäß $ 5 (1) Satz 2 des Bundesarchivgesetzes vom 6.1.1988 in der Fassung vom
     5.6.2002 (BGBl. I S. 1702), wird vereinbart, daß die Benutzung keinen anderen
     Beschränkungen unterliegt als der Beachtung von Persönlichkeitsschutzrechten
     Betroffener und schutzwürdigen Belangen Dritter.

     oder

     Gemäß $ 5 (1) Satz 2 des Bundesarchivgesetzes vom 6.1.1988 in der Fassung vom
     5.6.2002 (BGBl. IS. 1702) wird vereinbart: Die Benutzung der Unterlagen bedarf bis
     zum Jahr ........ der Zustimmung des Eigentümers.
2

5...    ./107/207/30 Jahre nach der Hinterlegung geht das Eigentum an den Archivalien
    auf die Bundesrepublik Deutschland über, sofern vom Eigentümer vorher nichts
    anderes bestimmt wird.

6.   Das Bundesarchiv übernimmt die Kosten für die Überführung der Archivalien. Bei
     Kündigung des Vertrages durch den Eigentümer trägt dieser die Kosten für die
     Rücksendung.

7.   Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.




Koblenz, den ..................nceen-         Hamburg ‚den ..............nee




(Prof. Dr. Hartmut Weber)                     Gruner + Jahr AG & Co
Präsident des Bundesarchivs
3


                      
                        
                          
                        
                        4
                      
                    

I
Bundesarchiv                                                                 Ko., den 7}                .05.2003
- Der Präsident -                         Kanziel                                                   ,
(Gz.: B 5 - 4701/12)                   un Al05.0R
                                       ger    An            IN          loch    = chuut
                                       ab.

1) Gruner + Jahr AG& Co                |             ne     Lohr               /aucl                          f


                                                                               /                                      s
z.H. Herrn Justitiar Schäfer
Mittelweg 180                                               lo, Anlays
20148 Hamburg




Sehr verehrter Herr Schäfer,

in den letzten Wochen haben verschiedene deutsche Presseorgane mit Interviews und
Dokumentationen an den zwanzigsten Jahrestag der Affäre um die Fälschung der "Hitler-
Tagebücher" erinnert.

Ich meinerseits möchte diesen Jahrestag zum Anlass nehmen, an die im November 1983
zwischen dem damals zuständigen Justitiar Ihres Hauses, Herrn                                 El und dem
damaligen Präsidenten des Bundesarchivs, Herrn Prof. Dr. Booms, getroffene Vereinbarung
zu erinnern, dass nach Ablauf der verschiedenen Gerichtsverfahren und einer angemessenen
Karenzzeit die Tagebücher im Wege eines Depositalvertrages mit Eigentumsvorbehalt dem
Bundesarchiv zur dauernden Aufbewahrung übergeben werden sollten. Auch der STERN-
Beirat hat seinerzeit eine solche Lösung      N        für wünschenswert erklärt.

Ich kann keine Gründe erkennen, warum die Übergabe nun noch weiter aufgeschoben werden
sollte, ‚and-wenn der hier im Hause zuständige Mitarbeiter, Herr Kollege Dr. Baumgarten [Sie
Tiehtte-verstanden  hat; sind auch Siettieser Atssicht. Ich lege deshalb bereits einen
Vertragsentwurf bei, der selbstverständlich nach Ihren Wünschen abgeändert werden kann,
und würde mich freuen, tmr-#&rze Ihre Vorstellungen über den weiteren Verfahrensablauf zu                                      _
                                              ,and
        dar Burdararchurgerselee Ange seh AnacAns
 EN Meyıe                                         hun f n

Mit freundlichen Grüßen




(Prof. Dr. Hartmut Weber)

2) Wil. 2. 20.06.2003 /[                           Ir
                          /   t--iDA                            !                       |

                                                   _Präs.   |       — AL G          |         ALB         |           B5
          vorgelegt am:                                                         |


                                                                                            h y          Es
                                                                                                                           ,



         120. JUNI 2003                                             /                                                      tr
                                                                                            Mil                   |
                                             VER    u
tg
5

Vertrag
                      Zwischen der Bundesrepublik Deutschland,
     vertreten durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien,
               diese vertreten durch den Präsidenten des Bundesarchivs

                                           und




                           (nachstehend Eigentümer genannt)



wird folgender Vertrag geschlossen:

1.   Der Eigentümer, der erkärt, verfügungsberechtigt zu sein, hinterlegt im     ken         -   4
     unter Vorbehalt seines Eigentumsrechts ........... Bades der BeYyn                          \

     Das Bundesarchiv übernimmt die sachgemäße Aufbewahrung, Ordnung und
     Verzeichnung der Archivalien und steht für sie mit derselben Sorgfalt ein, die es auf
     seine eigenen Bestände anwendet.

     Die Unterlagen können vom Eigentümer oder seinem Beauftragten im Bundesarchiv
     jederzeit gebührenfrei benutzt werden. Auswärtige Benutzung einzelner Stücke durch
     die Vorgenannten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Empfängers. Das Bundesarchiv
     hat das Recht und die Pflicht, die ausgeliehenen Archivalien nach längstens sechs
     Monaten zurückzufordern.

     Gemäß   $ 5 (1) Satz 2 des Bundesarchivgesetzes   vom 6.1.1988 in der Fassung vom
      5.6.2002 (BGBl. I S. 1702) wird vereinbart, daß die Benutzung keinen anderen
      Beschränkungen unterliegt als der Beachtung von Persönlichkeitsschutzrechten
     Betroffener         und         schutzwürdigen        Belangen         Dritter.




     oder

     Gemäß $ 5 (1) Satz 2 des Bundesarchivgesetzes vom 6.1.1988 in der Fassung vom
     5.6.2002 (BGBl. IS. 1702) wird vereinbart: Die Benutzungfx                      rer
     weriser-als—#4020-139-Jahre-zuriektiegender      Zeit bedarf)der Zustimmung des
     Eigentümers.
     oder                                                              r dor Unte tage

                                        £ hin zum Jahr
6

5,Hsu       au / 10 / 20 / 30 Jahre nach der Hinterlegung geht das Eigentum an den
    Archivalien auf die Bundesrepublik Deutschland über, sofern vom Eigentümer vorher
    nichts                   anderes                  bestimmt                  wird.

6   Das Bundesarchiv übernimmt die Kosten für die Überführung der Archivalien. Bei
    Kündigung des Vertrages durch den Eigentümer trägt dieser die Kosten für die
    Rücksendung.

f   Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.




                              ET                             LEE   LE   LE   ET   TE   nn


Prof. Dr. Hartmut Weber
Präsident des Bundesarchivs
7

FR                                    - Entwurf -

                                                        I
Bundesarchiv, 56064 Koblenz                             {        7 natel          |


1.) Gruner + Jahr AG & Co                               21. 40.08.03
Mittelweg 180                                           se           _I       _
                                                        | so 24.5,03
20148 Hamburg                                                    Am EN Am             A       ’
                                                                 ”                        /

Ihr Zeichen,                  Mein Zeichen,             Bearbeiter/in:                            Datum
Ihre Nachricht vom            meine Nachricht vom        Herr Dr. Baumgarten                      19.05.2003
                              B5-4701/12                 Z@   (0261)   5 05-293
                                                             @   a.baumgarten@barch.bund.de




Sehr geehrte Damen und Herren,

in den letzten Wochen haben verschiedene deutsche Presseorgane mit Interviews und
Dokumentationen an den zwanzigsten Jahrestag der Affäre um die Fälschung der „Hitler
Tagebücher“ erinnert.

Ich meinerseits möchte diesen Jahrestag zum Anlass nehmen, an die im November
1983 zwischen dem damals zuständigen Justitiar Ihres Hauses, Herrn
und dem damaligen Präsidenten des Bundesarchivs, Herrn Prof. Dr. Booms, getroffene
Vereinbarung zu erinnern, dass nach Ablauf der verschiedenen Gerichtsverfahren und
einer angemessenen Karenzzeit die Tagebücher im Wege eines Depositalvertrages mit
Eigentumsvorbehalt dem Bundesarchiv zur dauernden Aufbewahrung übergeben wer-
den sollten. Auch der STERN-Beirat hat seinerzeit eine solche Lösung akzeptiert und für
wünschenswert erklärt.

Ich kann keine Gründe erkennen, warum die Übergabe nun noch weiter aufgeschoben
werden sollte. Ich lege deshalb bereits einen Vertragsentwurf bei, der selbstverständlich
nach Ihren Wünschen abgeändert werden kann, und würde mich freuen, Ihre Vorstel-
lungen über den weiteren Verfahrensverlauf zu hören.

Eine Kopie des Bundesarchivgesetzes lege ich bei, auf das im Paragraph 4 des Ver-
tragsentwurfes Bezug genommen wird.

Mit freundlichen Grüssen




2.) Wvl. z. 20.06.2003
                                            Präs.      ALG                     ALB                      B5



                                            u                                5. Erw
8

Eniwurf                                       „
                    BUNDESARCH                                    IV                                  Koblenz,      den EZ. Mai 2003
                          - BERPRÄSIBENT
                                       -—-                                                            Telefon: (02 61) 5 05-2 00
                                                                                                      Telefax: (02 61) 5 05-2 95
                                                                                                      E-Mail: prasidert@barch.bund.de
     Geschäftszeichen: B 5 - 4701/12




'
     Bundesarchiv,    56064 Koblenz


     Gruner + Jahr AG & Co

     Mittelweg 180
     20148 Hamburg




                          k_                +       Am
     Sehr geehrtef Herr-Seräfer

     in den letzten Wochen haben verschiedene deutsche Presseorgane mit Interviews und
     Dokumentationen an den zwanzigsten Jahrestag der Affäre um die Fälschung der „Hitler
     Tagebücher“ erinnert.

    Ich meinerseits möchte diesen Jahrestag zum Anlass nehmen, an die im November
    1983 zwischen dem damals zuständigen Justitiar Ihres Hauses, Herrn
    und dem damaligen Präsidenten des Bundesarchivs, Herrn Prof. Dr. Booms, getroffene
    Vereinbarung zu erinnern, dass nach Ablauf der verschiedenen Gerichtsverfahren und
     einer angemessenen Karenzzeit die Tagebücher im Wege eines Depositalvertrages mit
     Eigentumsvorbehalt dem Bundesarchiv zur dauernden Aufbewahrung übergeben wer-
     den sollten. Auch der STERN-Beirat hat seinerzeit eine solche Lösung akzeptiert und für
    wünschenswert erklärt.

    Ich kann keine Gründe erkennen, warum die Übergabe nun noch weiter aufgeschoben
    werden so ie. Der hier im Hause au    ae   erh    ST Ne  orage Dr Daumgaren,
     hat mic         da                      hte              Sie-Aaeh-seire                    freirtiek   diese Auffassung-erund—
                           Ich jege deshalb bereits einen Vertragsentwurf bei, der selbstverständlich
    nach     Ihren Wünschen                abgeändert werden kann, und würde mich freuen, Ihre Vorstel-
     lungen über den weiteren Verfahrensverlauf zu hören.

    Eine Kopie des Bundesarchivgesetzes lege ich bei, auf das im Paragraph 4 des Ver-
    tragsentwurfes Bezug genommen wird.

    Mit freundlichen Grüssen
    In Vertretung


     Fa,                               /}          Bit    2006,                                Tas.          Kia            T                     Fr
    Dr. Oldenh



    Hausanschrift:         Telefon:   (02 61) 5 05-0                   Öffnungszeiten des Benutzersaals;             N.
    Potsdamer Straße 1     Telefax:   (02 61) 5 05-2 26                Mo.- Do. 8:00- 19:00 Uhr             über die Bundeskasse N
    56075 Koblenz          E-Mail:    koblenz@barch.bund.de            Fr.        8:00 - 18:00 Uhr          Deutsche Bundesbank    Filiale Z   (BBk      In
                           Internet: http://www.bundesarchiv.de        für Plakate, Bilder, Karten:          (BLZ 585 000 00) Konto-Nr. 585- 10. 031)
                                                                       Mo. - Do. 8:00 - 15:00 Uhr           Postbank Luewinehafen
                                                                   Fr.            8:00 - 13:30 Uhr          (BI.Z 545 100 67) Konto-Nr. 22 35 44 - 672
    Für dieses Schreiben wurde alterungsbeständiges Papier verwendet
9

Vertrag

                          Zwischen der Bundesrepbulik Deutschland,
                   vertreten durch den Beauftragten der Bundesregierung
                       für Angelegenheiten der Kultur und der Medien
                 dieser vertreten durch den Präsidenten des Bundesarchivs
                                                und

                                   Gruner + Jahr AG & Co
                                        Mittelweg 180
                                       20148 Hamburg

                              (nachstehend Eigentümer genannt)




wird folgender Vertrag geschlossen:


1.   Der Eigentümer, der erkärt, verfügungsberechtigt zu sein, hinterlegt im Bundesarchiv
     unter Vorbehalt seines Eigentufmsrechts ....... Bände der sogenannten „Hitler Tage-
     bücher“.

     Das     Bundesarchiv     übernimmt   die    sachgemäße    Aufbewahrung,     Ordnung      und
     Verzeichnung der Archivalien und steht für sie mit derselben Sorgfalt ein, die es auf
     seine eigenen Bestände anwendet.

     Die Unterlagen können vom Eigentümer oder seinem Beauftragten im Bundesarchiv
     jederzeit gebührenfrei    benutzt werden.    Auswärtige   Benutzungen     einzelner   Stücke
     durch    die Vorgenannten     erfolgt auf Kosten    und   Gefahr   des Empfängers.      Das
     Bundesarchiv hat das Recht und die Pflicht,         die augeliehenen    Archivalien     nach
     längstens sechs Monaten zurückzufordern.

     Gemäß     $ 5 (1) Satz 2 des Bundesarchivgesetzes vom 6.1.1988 in der Fassung vom
     5.6.2002 (BGBl. I S. 1702), wird vereinbart, daß die Benutzung keinen anderen
     Beschränkungen unterliegt als der Beachtung von             Persönlichkeitsschutzrechten
     Betroffener und schutzwürdigen Belangen Dritter.

     oder

     Gemäß $ 5 (1) Satz 2 des Bundesarchivgesetzes vom 6.1.1988 in der Fassung vom
     5.6.2002 (BGBl. IS. 1702) wird vereinbart: Die Benutzung der Unterlagen bedarf bis
     zum Jahr ........ der Zustimmung des Eigentümers.
10

Zur nächsten Seite