Lagebericht Syrien 2023

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Aktueller Lagebericht zu Syrien 2023 (Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage)

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AUSWÄRTIGES AMT Berlin, 29.03.2023
Gz.: 508-516.80/3 SYR

Bericht über die Lage in der
Arabischen Republik Syrien
(Stand: März 2023)

Der letzte reguläre Asyllagebericht zu Syrien erschien im September 2010. Aufgrund des seit
Frühjahr 2011 anhaltenden Konflikts in Syrien war eine Überarbeitung in den vergangenen
Jahren weder möglich noch sinnvoll.

Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die aktuelle Situation in der Arabischen
'Republik Syrien und schreibt den Bericht über die Lage in der Arabischen Republik Syrien von
November 2021 fort. Er stellt keinen regulären Asyllagebericht dar.

   

   

Besondere Hinweise: Aufgrund der seit Januar 2012 geschlossenen Botschaft in Damaskus ist die
Erstellung eines Lagebildes auf der Grundlage eigener Erkenntnisse vor Ort nicht möglich. Seit
Anfang 2012 besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Syrien, deutsche Staatsangehörige
sind zur Ausreise aufgefordert..

Der nachstehende Bericht beruht daher vorrangig auf Erkenntnissen, die das Auswärtige Amt im
Rahmen seiner Kontaktarbeit zu Syrien gewonnen hat, insbesondere mit Organisationen und
Agenturen der Vereinten Nationen wie dem UNHCR, UNICEF, UN OCHA, WFP, WHO und UNRWA
in Syrien und seinen Nachbarländern sowie der internationalen unabhängigen
‚Untersuchungskommission zur Menschenrechtslage in Syrien, des Menschenrechtsrats der Vereinten
Nationen, dem IKRK, syrischen Menschenrechtsorganisationen wie Syrian Network for Human
Rights (SNHR), Syrians for Truth and Justice (STJ) und Syrian Violations Documentation Centre
(VDC) sowie den in Damaskus vertretenen westlichen Staaten. Die Zentrale des Auswärtigen Amts
sowie insbesondere die deutschen Auslandsvertretungen in Amman, Ankara, Beirut, Genf, Istanbul,
und New York pflegen einen regelmäßigen Austausch mit diesen Institutionen.

Darüber hinaus wird auf folgende, offen einsehbare, Quellen verwiesen:

- United Nations: 26” Report ofthe Independent International Commission of Inquiry on the
Syrian Arab Republic, 17. August 2022.

— United Nations: Civilians Under Attack in Syria: Towards Preventing Further Civilian
Harm, Independent International Commission of Inguiry on the Syrian Arab Republic, 28.
Juni 2022.

- United Nations: 25" Report ofthe Independent International Commission of Inquiry on the
Syrian Arab Republic, 08. Februar 2022.

— United Nations: 24" Report ofthe Independent International Commission of Inquiry on the
Syrian Arab Republic, 14. September 2021.

- United Nations: 23" Report of the Independent International Commission of Inquiry on the
Syrian Arab Republic, “A decade of arbitrary detention and imprisonment”, 11. März 2021.

- United Nations: 22”? Report of the Independent International Commission of Inquiry on the
Syrian Arab Republic, 18. Februar 2021.

— United Nations: “1 lost my dignity”: Sexual and gender-based violence in the Syrian Arab
Republic, 15. März 2018.

— United Nations: Out of Sight, out of Mind: Deaths in Detention in Ihe Syrian Arab Republic,
3. Februar 2016.

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United Nations Children’s Fund: 25 Years of Children and Armed Conflict: Taking action
to protect children in war, Juni 2022.
United Nations General Assembly: Children and Armed Conflict, Report ofthe Special
Representative of the Secretary-General for Children and Armed Conflict, 27. Juli 2022.
United Nations General Assembly: Children and Armed Conflict, Report of the Secretary-
General, 23. Juni 2022.
United Nations General Assembly: Children and Armed Conflict, Report of the Special
Representative of the Secretary-General for Children and Armed Conflict, 21. Juni 2021.
United Nations General Assembly: Children and Armed.Conflict, Report of the Special
Representative of the Secretary-General for Children and Armed Conflict, 9. Juni 2020.
UNHCR: International Protection Considerations with Regard to People Fleeing the Syrian
Arab Republic — Update VI, März 2021.
UNHCR: Regional Operation Framework for Refugee Return to Syria, März 2019.
UNHCR: Comprehensive Protection and Solutions Strategy: Protection Thresholds and
Parameters for Refugee Return to Syria, Februar 2018.
World Bank: Syria Economic Monitor: Lost Generation of Syrians, Frühjahr 2022.
World Bank: The Mobility of Displaced Syrians: An Economic and Social Analysis, 6. Februar
2019.
World Bank: The Toll of War: The Economic and Social Consequences ofthe Conflict in Syria,
10. Juli 2017. | |
UN Humanitarian Needs Overview - Syrian Arab Republic 2022.
UN Humanitarian Needs Overview — Syrian Arab Republic 2023.
UN Humanitarian Response Plan for Syria 2022.
UN Humanitarian Response Plan for Syria 2021.
UN Humanitarian Response Plan for Syria 2020.
UN Humanitarian Response Plan for Syria 2019.
OCHA Situation Report North-west Syria, 19. September 2022.
 ESCWA: Syria at War: Eight Years on. September 2020.
Amnesty International: ‘Unbearable Living Conditions’: Inadequate access to economic and
social rights in displacement camps in north-west Syria, 05. Juli 2022.
Amnesty International: You're going to your Death”, 07. September 2021.
‚Amnesty International: Amnesty International 2017/2018: The State of the World's Human
Rights, 2018.
Amnesty International: Human slaughterhouse: Mass hangings and extermination at
Saydnaya Prison, Syria. 2017.
Human Rights Watch: “Our Lives are like Death”, 20. Oktober 2021.
Human Rights Watch: “Targeting Life in Idlib”, 15. Oktober 2020.
Human Rights Watch: World Report 2020 — Syria.
Norwegian Refugee Council: Global Report on Internal Displacement 2019.
EASO, Country of Origin Information Report, Syria, Security situation, Juli 2021.
EASO, Country of Origin Information Report, Syria, Situation of returnees from abroad, Juni
2021.
EASO, Country of Origin Information Report, Syria, Military service, April 2021.
The Syrian Human Rights Committee: The 20th Annual Report on Human Rights situation in
Syria, Januar 2022.
The Syrian Human Rights Committee: The 19th Annual Report on Human Rights in Syria
2020, Januar 2021.
The Syrian Network for Human Rights: A Political / Security Court Which Aims at Eliminating
Those Calling for Political Change for Democracy and Human Rights, 15. Oktober 2020.

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- The Syrian Network for Human Rights: 10” Annual Report on Enforced Disappearance in
Syria, 30. August 2022.

—- The Syrian Network for Human Rights: 11 !h Annual Report on Torture in Syria, 26. Juni 2022

- The Syrian Network for Human Rights: 10” Annual Report on Enforced Disappearance in
Syria, 30. August 2021.

- The Syrian. Network for Human Rights: 1 0" Annual Report on Torture in Syria, 26. Juni 202. 1.

- The Syrian Network for Human Rights: The Syrian Regime Has Released 81 Individuals Under
Amnesty Decree No. 13 of May 2021 and Arrested Nearly 176 Since its Issuance, 15. Juli 2021.

- Syrians for Truth & Justice: Child Recruitment by Parties to Conflict in Syria. A Lasting
Phenomenon, 5 Mai 2020.

- Association of Detainees and The Missing in Sednaya Prison: Forcibl 'y Disappeared in Syrian
Detention Centers, Dezember 2020.

- European Institute of Peace: Refugee Return to Syria, September 2021.

- Voices for Displaced Syrians: Is Syria safe for returnees? November 2021.

Regelmäßig ausgewertet werden einschlägige soziale Medien, die Internet-Seiten oben genannter
Institutionen sowie Berichte und Mitteilungen syrischer Menschenrechtsorganisationen und die
Updates der VN-Organisationen.

Funktion: Dieser Bericht soll vor allem dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den
Verwaltungsgerichten als Entscheidungshilfe in Asylverfahren, aber auch den Innenbehörden der
Länder bei ihrer Entscheidung über die Abschiebung ausreisepflichtiger Personen dienen. In ihnen
stellt das Auswärtige Amt asyl- und abschiebungsrelevante Tatsachen und Ereignisse dar.
Wertungen und rechtliche Schlussfolgerungen aus der tatsächlichen Lage haben die zuständigen
Behörden und Gerichte selbst vorzunehmen.
Über den Bericht hinausgehende Anfragen von Behörden und Gerichten wird das Auswärtige Amt
beantworten, soweit die Anfragen einen konkreten tatsächlichen Sachverhalt zum Gegenstand
haben. Die Beantwortung von Fragen, die bereits in der Fragestellung eine rechtliche Wertung
enthalten (z. B. „Besteht für den Kläger das Risiko einer politischen Verfolgung? “), fällt in die
Zuständigkeit der Gerichte bzw. Innenbehörden, nicht aber des Auswärtigen Amts.

Dieser Bericht ist als "Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch" eingestufi. Nur dieses
restriktive Weitergabeverfahren stellt sicher, dass Lageberichte ohne Rücksichtnahme auf
außenpolitische Interessen formuliert werden können. Die Schutzbedürftigkeit ist auch aus Gründen
des Quellenschutzes und in Einzelfällen sogar im Interesse der persönlichen Sicherheit der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auswärtigen Amts geboten.

Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass dieser Bericht nicht an Dritte, die selbst weder
verfahrensbeteiligt noch verfahrensbevollmächtigt' in einem anhängigen Verfahren sind,
weitergegeben werden darf. Die unbefugte Weitergabe dieser Informationen durch
verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte stellt einen Verstoß gegen
berufliches Standesrecht dar ($ 19 der anwaltlichen Berufsordnung) und kann entsprechend
geahndet werden.

Das Auswärtige Amt hat keine Einwände gegen die Einsichtnahme in diesen Lagebericht bei
Verwaltungsgerichten durch Prozessbevollmächtigte, wenn die Bevollmächtigung in einem laufenden
Verfahren nachgewiesen ist. Aus Gründen der Praktikabilität befürwortet das Auswärtige Amt, dass
die Einsichtnahme unabhängig von örtlicher und sachlicher Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts,
bei dem der/die Prozessbevollmächtigte im Einzelfall Einsicht nehmen möchte, möglich ist.

Der Bericht berücksichtigt die dem Auswärtigen Amt bekannten Tatsachen und Ereignisse bis zu dem
angegebenen Datum der Erstellung, sofern nicht anders angegeben.

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Gliederung: Dieser Bericht weist gegenüber vorherigen Berichten grundlegende redaktionelle
Veränderungen hinsichtlich der Gliederung auf, um die Verständlichkeit zu erhöhen und aktuelle
Entwicklungen stärker in den Vordergrund zu stellen. Der Bericht gliedert sich auf in eine
Lagefortschreibung (Teil I) sowie eine Darstellung für die Lagebewertung grundsätzlich relevanter
Zusammenhänge, die jedoch allgemeinerer Natur sind und keinen dynamischen Veränderungen
unterliegen (Teil ID). Aus diesen rein redaktionellen Umstellungen als solchen ergibt sich keine
veränderte inhaltliche Einschätzung seitens des Auswärtigen Amts.

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Inhaltsverzeichnis
I. Lagefortschreibung ..............- eennkknnnsntteenunnnsesennnnnunenennnunnennnennnneeennnunensennnnneeen nme 6
1.1.a. Politische Lageentwicklung..........eneeneseseeneessneneenenseseneennnensnnensnnenensnenennenensanennanen 6
1.1.b. Militärische Lageentwicklung ...........ueseeesseseesessesennennenennenessennnnneneensenensnnesstsnenennnenes 7
l.l.c. Wirtschaftliche und humanitäre Lageentwicklung ....... een: kennen 9
1.2.a. Staatliche Repression gegen politische Opposition .......zseeseesessneesessnannsnessnennenennenennenn 12
1.2.b. Repressionen Dritter ......eenneeeessenessenennnenononsentnenssnsssnss nennen 13
1.2.c. Repressionen gegen Presse und Medien ..........seseseseensenenensnenenssnnnnene ern 14
l.2.d. Willkürliche Verhaftungen, Verschwindenlassen, Folter und Tod in Haft ................ 14
l.2.e. Vollstreckung der Todesstrafe kkennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnnennnennnnnnnunnsnsssssnssnssssssssnnnnnennen 16
1.2.f. Geschlechtsspezifische Verfolgung ...........eeeesenneseniennenennnnnenensennnnnensenenans 17
1.2.8. Handlungen gegen Kinder .............uneseesseeneesensnnnnnenennnenennnseneenensnensensnnn essen 17
1.3. Rückkehrsituation auaaaeeeeeeneeeeeeennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnennnnnn nina 18
Il. Weitere lagerelevante Tatsachen ............ueseeserssennensnnnnnnnennennennennensennnennennennnnnnenonsanonnaen 20
11.1. Politisches System ..............2s0osessennenesnnnerneneneesenneesnennennensensnnenensossennnneseestnsnesssnnsnsstnnn 20
11.2. Territoriale Machtverhältnisse ................20204002080ssnonennnsssnenssnenunssnnnsnenssessnsnnenenssnenssennnn 22
11.3. Volkswirtschaftlich relevante Tatsachen.................usesssnessneesssessnsssensensannennnennesesnennnn 23
11.4. Gesundheitsversorgung .............20.224224000r2seranonsensnersnsennnnnssnensennnessonnsnnnsnnessnesenenssssnsnnnn 25
11.5. Rechtliche Besonderheiten ...............uonssseesneeserennnn uessensasssnensonsnnssnnnnnssnensnensannsannnnnn 27
° I1.6.a. Justiz und Verwaltung ............eennnenensesennennnnenenennnenenenennnenennonennonn 27
I1.6.b. Todesstrafe .....unanneaeaneennennnnnnnenennnennnnnenenenenenennnnenennnennnenenenenennenannnnnenneenennasnasn 28
11.6.c. Haftbedingungen, Schutz vor Foltefaanaseeennnnseeennssennennseennunnenennnnannnnunannnnnnne nn 29
11.6.d. Militärdienst ............cccseesseeeseersensennnrsoesnennennonennnnnnsnnnnnnnnnnnnsenssennorssnnenensenssereens nenne 30
11.6.e. Meinungs- und Pressefreiheit ...............usesssesnnssnssnesnsennnennnssnnnnnenennnnnnnnsenseesannnnnenenn 32
11.6.f. Rechtsstellung von Kurdinnen und Kurden. ............neesessessessnennnenneennnnessssnennensen 32

11.6.8. Infragestellung von Eigentumsrechten, Enteignungen......neneneenenenenenern: 33

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I. Lagefortschreibung

Dieser Bericht stellt eine Momentaufnahme dar. Die Lage in allen Regionen Syriens bleibt extrem
volatil, Lageänderungen können sich jederzeit und kurzfristig ergeben.

l.1.a. Politische Lageentwicklung

Die politische Gesamtlage in Syrien zeigt sich nicht wesentlich verändert. Der Machtanspruch

des syrischen Regimes wurde in den Gebieten unter seiner Kontrolle (etwa 70% des Staatsgebiets)

nicht grundlegend angefochten, nicht zuletzt aufgrund der anhaltenden substantiellen militärischen

Unterstützung Russlands bzw. Irans und Iran-naher Kräfte. Allerdings gelang es dem Regime nur
das staatliche Gewaltmonopol in diesen Gebieten durchzusetzen.

   

uch der politische Prozess für eine
von den Konfliktparteien verhandelte, inklusive Lösung des Konflikts gemäß VN-
Sicherheitsratsresolution 2254 (vorgesehen danach u.a. Ausarbeitung einer neuen Verfassung, freie
und faire Wahlen unter Aufsicht der VN und unter Beteiligung der syrischen Diaspora) unter Ägide
der Vereinten Nationen stagniert. Ausschlaggebend dafür bleibt die anhaltende Blockadehaltung des
Regimes, das keinerlei Interesse an einer politischen Lösung des Konflikts zeigt und vor diesem
Hintergrund jegliche Zugeständnisse verweigert. Auch die Verhandlungen im Rahmen des im
Dezember 2016 von Russland gemeinsam mit der Türkei und Iran begründetem sogenannten _
„Astana-Formats“ (Gespräche der „Astana-3“, zuletzt am 21./22.09.2022; in vorherigen Runden
teilweise unter Einbeziehung des syrischen Regimes und Teilen der syrischen. Opposition) blieben
ohne erkennbare Durchbrüche. Am 28.12.2022 fand ein trilaterales Treffen der russischen, türkischen
und syrischen Verteidigungsminister in Moskau statt. Hierbei handelte es sich um das erste Treffen
auf Ministerebene seit Konflikt-beginn 2011 zwischen der Türkei und dem .Assad-Regime. In
anschließenden Statements wurde ein „konstruktiver Dialog“ konstatiert und der Wille bekundet, die
Gespräche fortzusetzen. Konkrete Ergebnisse wurden nicht bekannt. Die Normalisierungstendenzen
von arabischen Staaten haben in Folge des Erdbebens vom 6. Februar 2023 neue Dynamik erhalten
(Besuch JOR und EGY AM in Damaskus, Besuch Assad in OMN). Angesichts mangelnder
Alternativen richtet sich das Hauptaugenmerk von Pedersen derzeit auf einen reziproken „Step-for-
Step“-Ansatz (wechselseitige Zugeständnisse), welcher dabei helfen soll, den auf der Stelle
tretenden politischen Prozess zu revitalisieren. Bis dato ist jedoch diesbezüglich kein konkreter
Fortschritt zu verzeichnen.

Im Äußeren gewannen die Bemühungen des Regimes und seiner Verbündeten, insbesondere
Russlands, zur Beendigung der internationalen Isolation im Berichtszeitraum unabhängig von der im
Raum stehenden Annäherung der Türkei trotz fehlender politischer und humanitärer Fortschritte
weiter an Momentum.

   

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1.1.b. Militärische Lageentwicklung

Die militärische Landkarte Syriens hat sich nicht substantiell verändert. Das Regime kontrolliert _
weiterhin rund 70 % des syrischen Staatsgebiets, mit Ausnahme von Teilen des Nordwestens, des
Nordens und des Nordostens. Unverändert basiert die militärische Durchsetzungsfähigkeit des
Regimes fast ausschließlich auf der massiven militärischen Unterstützung durch die russische
Luftwaffe und Einheiten irans bzw. durch Iran unterstützte Milizen, einschließlich Hisbollah.
Wenngleich offene Quellen seit August 2022 den Abzug militärischer Infrastruktur (insb.
Luftabwehrsystem S-300) vermelden, lassen sich Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen
die Ukraine auf die russische Einsatzfähigkeit in Syrien bislang nicht substantiieren. Die
Menschenrechtsorganisation Syrians for Truth and Justice (STJ) behauptet, dass Russland syrische
Söldner u.a. aus den Streitkräften für den Kampfeinsatz in der Ukraine abwerbe. Unter Bezug auf
syrische Militärangehörige sowie Familien der Söldner spricht STJ von 300 syrischen Kämpfern, die
im Zeitraum Juni bis September 2022 nach Russland oder Ukraine verlegt worden seien. Mehrere
von ihnen seien It. Mitteilung der rekrutierenden al-Sayyad Company for Guarding and Protection
Services, die der russischen „Wagner“-Gruppe zugeschrieben wird, gefallen. Der Bericht lässt sich
nicht unabhängig überprüfen.

Die Streitkräfte des syrischen Regimes selbst sind mit Ausnahme von wenigen Eliteeinheiten
technisch sowie personell schlecht ausgerüstet und können gerade abseits der großen
Konfliktschauplätze nur begrenzt militärische Kontrolle ausüben. Im Hinblick auf das Niveau der
militärischen Gewalt ist eine Verstetigung festzustellen. Auch das Erdbeben am 6. Februar 2023
hat zu keiner nachhaltigen Verringerung der Kampfhandlungen geführt. In praktisch allen
Landesteilen kam es im Berichtszeitraum zu militärischen Auseinandersetzungen unterschiedlicher
Art und Ausprägung. Dabei bestanden auch teils erhebliche Unterschiede zwischen Regionen mit
einer hohen Zahl gewalttätiger Auseinandersetzungen und vergleichsweise ruhigeren Landesteilen.

Besonders volatil stellte sich die Lage im Berichtszeitraum im Nordosten Syriens (v.a. Gebiete
unmittelbar um und östlich des Euphrats) dar. Als Reaktion auf einen, von der Türkei der PKK
zugeschriebenen, Terroranschlag mit mehreren Toten in Istanbul startete das türkische Militär am
19.11.2022 eine mit Artillerie unterstützte Luftoperation gegen kurdische Ziele u.a. in Nordsyrien.
Bereits zuvor war es immer wieder zu vereinzelten, teils schweren Auseinandersetzungen zwischen
türkischen und Türkei-nahen Einheiten und Einheiten der kurdisch dominierten SDF sowie Truppen
des Regimes gekommen, welche in Abstimmung mit den SDF nach Nordsyrien verlegt wurden. Als
Folge dieser Auseinandersetzungen, insb. auch von seit Sommer 2022 zunehmenden türkischen
Drohnenschlägen, wurden immer wieder auch zivile Todesopfer, darunter Kinder, vermeldet. Im
Berichtszeitraum kam es zudem zu wiederholten Luft- bzw. Drohnenangriffen zwischen den in
Nordost-Syrien stationierten US-Truppen und Iran-nahen Milizen.

Im weitgehend von der durch die Vereinten Nationen als Terrororganisation eingestuften Hayat
Tahrir al-Sham (HTS, zuvor Jabhat al Nusra) sowie Türkei-nahen bewaffneten Gruppierungen
kontrollierten Nordwesten Syriens wurde die im März 2020 zwischen Russland und der Türkei
vereinbarte Waffenruhe in der sogenannten „Deeskalationszone“ Idlib (DEZ) weitestgehend
eingehalten. Russland und die Türkei führten in diesem Gebiet bis zum 31.01.2022 21 gemeinsame
Patrouillen durch.

Insbesondere im Süden der DEZ kam es jedoch unverändert regelmäßig zu Kampfhandlungen
zwischen Einheiten des Regimes und seiner Verbündeten und regimefeindlichen bewaffneten
Oppositionsgruppen, inklusive schwerer Artillerieangriffe durch das syrische Regime und

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Luftschläge der russischen Luftwaffe. Zwar rechtfertigt insbesondere das syrische Regime sein
militärisches Vorgehen als Einsatz gegen terroristische Akteure. Ziele der Angriffe des Regimes
und seiner Verbündeten bleiben jedoch neben Stellungen der bewaffneten Opposition nicht
zuletzt die zivile Infrastruktur in den Zielgebieten, darunter auch für die humanitäre
Versorgung kritische Einrichtungen. Diese wurden teilweise mit Präzisionsraketen und
zielgenauen Waffensystemen von Kampfflugzeugen unter Beschuss genommen. In ihrem jüngsten
Bericht von September 2022 dokumentiert die vom VN-Menschenrechtsrat eingerichtete
internationale unabhängige Untersuchungskommission zur Menschenrechtslage in Syrien (-
Col=Commission of Inquiry) acht Angriffe, u.a. auf eine Wasserstation, mit insgesamt 39 getöteten
oder verletzten Zivilpersonen.

Die Lage in den von der Türkei und Türkei-nahen Milizen, darunter der Syrischen Nationalarmee
(SNA, vormals „Freie Syrische Armee“), kontrollierten Gebieten im Norden um die Städte Afrin
und Jarabulus im Norden des Gouvernements Aleppo bleibt instabil. Auch kam es dort immer
wieder zu teils umfangreichen Kampfhandlungen, insbesondere zwischen Türkei-nahen Milizen und
der HTS einerseits sowie Türkei-nahen Milizen, der kurdischen YPG und in der Region eingesetzten
Truppen des Regimes andererseits. Durch den Beschuss eines Marktplatzes in der türkisch
kontrollierten Stadt al-Bab (Gouvernement Aleppo) durch Regimetruppen wurden etwa im August
2022 mindestens 20 Zivilpersonen getötet und rund 40 verletzt. Anfang Oktober 2022 rückte HTS
aus dem Nordwesten auf die Stadt Afrin und Umgebung vor, nachdem es innerhalb der SNA nach
dem Mord an einem zivilgesellschaftlichen Aktivisten zu teils gewalttätigen internen
Auseinandersetzungen kam.

Die Lage im Süden und Südwesten Syriens, den Gouvernements Quneitra, Dara‘a und Suweida,
die nominell unter Kontrolle des syrischen Regimes und seiner Verbündeten stehen, blieb volatil.
Trotz des im September 2021 von Russland vermittelten Waffenstillstands zählt die Col für den
Zeitraum Januar bis Juni 2022, mit einem Höhepunkt im April 2022, mehr als 100 durch Gewalt
getötete Personen. Darunter befinden sich zahlreiche Zivilistinnen und Zivilisten. Im Juli 2022 kam
es im Gouvernement Dara’a erneut zu Beschuss von zivilen Gebieten durch Regimetruppen, so der
Orte Tafas und al-Yadouda, sowie im selben Zeitraum zu bewaffneten Kämpfen zwischen lokalen
Gruppierungen und dem Regime bzw. mit letzterem verbündeten Milizen im Gouvernement
Suweida. Laut Berichten lokaler Organisationen forderten diese jeweils Todesopfer in zweistelliger
Höhe.

Die Terrororganisation des sogenannten IS kann in Syrien selbst in ihren DE
weiterhin keine territoriale Kontrolle mehr

  
     
 
   

ausüben.

Berichtszeitraum verübte IS immer wieder Angriffe und Anschläge, insbesondere auf Einheiten der
SDF im Nordosten sowie des Regimes in Zentralsyrien. Mit dem Angriff auf die Al Sina’a-Haftanstalt
in Al-Hassakah in Nordostsyrien im Januar 2022 und den daran anschließenden mehrtägigen
Kampfhandlungen mit insgesamt ca. 470 Todesopfern (IS-Angehörige, SDF-Kämpfer, Zivilisten)
demonstrierte IS propagandawirksam die Fähigkeit, mit entsprechendem Vorlauf praktisch überall
im Land auch komplexe Operationen durchzuführen. Bei einem weiteren koordinierten Angriff des
IS auf das Quartier der kurdischen de facto Polizeikräfte (ISF/Asayish) sowie auf ein nahegelegenes
Gefängnis für IS-Insassen in ar-Raqgah (Stadt) kamen am 26.12.2022 nach kurdischen Angaben
sechs Sicherheitskräfte und ein Angreifer ums Leben. Der SDF führte im Berichtszeitraum mehrere
Sicherheitsoperationen mit Unterstützung US-amerikanischer Koalitionskräfte durch, in denen nach
eigenen Angaben hunderte mutmaßliche IS-Angehörige verhaftet wurden.

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Andere Regionen wie der Westen des Landes, insbesondere die Gouvernements Tartus und
Latakia (Kerneinflussgebiete des Assad-Regimes), blieben auch im Berichtszeitraum von aktiven
Kampfhandlungen vergleichsweise verschont. Unverändert kam es hier nur vereinzelt zu
militärischen Auseinandersetzungen, vorwiegend im Grenzgebiet zwischen Latakia und Idlib. Ein
massiver Luftangriff Ende August 2022 auf eine mutmaßliche Waffenfabrik nahe der westsyrischen
Stadt Masyaf sowie Ende Dezember 2021 auf den Hafen in Latakia wurde von der syrischen
Beobachtungsstelle für Menschenrechte der israelischen Luftwaffe zugerechnet.

Es bleibt indes dabei, dass es im gesamten Land jederzeit zu militärischer Gewalt kommen kann.
Gefahr kann dabei einerseits von Kräften des Regimes gemeinsam mit seinen Verbündeten Russland
und Iran ausgehen, welches unverändert das gesamte Staatsgebiet militärisch zurückerobern will und
als Feinde betrachtete „terroristische“ Kräfte bekämpft. Dieses ist trotz begrenzter Kapazitäten
grundsätzlich noch militärisch zu Luftangriffen im gesamten Land fähig, mit Ausnahme von Gebieten
unter türkischer oder kurdischer Kontrolle sowie in der von den USA kontrollierten Zone rund um
das Vertriebenenlager Rukban an der syrisch-jordanischen Grenze. Daneben führte im
Berichtszeitraum unverändert auch mutmaßlich das israelische Militär nach im Regelfall
unbestätigten Berichten Luftschläge vornehmlich auf iranische Stellungen bzw. Stellungen Iran-
naher Milizen in verschiedenen Landesteilen von Syrien durch. Im Juni, August und September kam
es zu - von der syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte, ebenso wie im jüngsten Bericht
der Col, Israel zugerechneten - Luftschlägen gegen in Regimegebieten gelegene Flughäfen (Aleppo
und Damaskus). Im Anschluss musste der Flugverkehr teilweise für mehrere Wochen eingestellt
werden. Am 28.12.2021 wurden Hafenanlagen in Latakia durch Luftschläge schwer beschädigt. Auch
die USA gingen immer wieder gezielt mit Luftschlägen gegen Iran-nahe Akteure, aber auch ranghohe
Kommandeure des sogenannten IS vor. Zugleich wurden US-Stützpunkte und von US-Kräften
gesicherte Anlagen wiederholt Ziel von Drohnen- und Raketenangriffen, die nach Angaben der
syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte auf Iran-nahe Milizen zurückzuführen sind. Für
keinen Landesteil Syriens kann insofern von einer nachhaltigen Beruhigung der militärischen
Lage ausgegangen werden.

Neben der Bedrohung durch aktive Kampfhandlungen besteht in weiten Teilen des Landes eine
- dauerhafte und anhaltende Bedrohung durch Kampfmittel. So zählt die Col in ihrem jüngsten
Bericht 12.350 Vorfälle mit Blindgängern oder Landminen im Zeitraum 2019 bis April 2022, zuletzt
wurden laut Col im Juni 2022 bei der Explosion einer Landmine in Dara’a zehn Menschen getötet
und 28 verletzt. Laut dem Humanitarian Needs Overview der VN für 2022 ist jede dritte Gemeinde
in Syrien kontaminiert, besonders betroffen sind demnach die Gebiete in und um die Städte Aleppo,
Idlib, Raqga, Deir ez-Zor, Quneitra, Dara‘a und die ländliche Umgebung von Damaskus. Erhebliche
Teile dieser Städte sind auch mittel- bis langfristig nicht bewohnbar. Bei einem Drittel der besonders
betroffenen Gebiete handelt es sich um landwirtschaftliche Flächen. Dies hat auch gravierende
Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion, die nicht nur die Nahrungs-, sondern auch die
Lebensgrundlage für die in den ländlichen Teilen Syriens lebenden Menschen darstellt. Im Juli 2018 °
wurde ein Memorandum of Understanding zwischen der zuständigen UNMAS und Syrien
unterzeichnet. Dennoch behindert das Regime durch Restriktionen, Nicht-Erteilung notwendiger
Visa und Vorgaben weiterhin die Arbeit von UNMAS sowie zahlreicher, auf Minenaufklärung und -
Räumung spezialisierter internationaler NROs in unter seiner Kontrolle befindlichen Gebieten.

l.1.c. Wirtschaftliche und humanitäre Lageentwicklung

Die wirtschaftliche und die humanitäre Lage in Syrien.bleibt desolat und hat sich durch das Erdbeben
am 6. Februar noch einmal deutlich verschärft. Die Col kommt in ihrem jüngsten Bericht von

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September 2022 zu dem Schluss, dass sich Syrien in der schwersten wirtschaftlichen und humanitären
Krise seit Ausbruch des Konflikts befindet. Mehr als 90 % der Bevölkerung lebt unterhalb der
Armutsgrenze. Aktuell sind mit steigender Tendenz 15,3 Mio. Menschen von humanitärer Hilfe
abhängig (5 Prozent bzw. 0,7 Mio. mehr als 2022), die jedoch laut VN nicht in benötigtem Maße
zur Verfügung gestellt werden kann. In Gebieten im Nordwesten und Nordosten Syriens sowie
Landesteilen mit einem hohen Anteil an. Binnenvertriebenen ist die humanitäre Lage weiterhin
besonders angespannt. Die ohnehin schlechte. Wirtschaftslage hat 2022 durch die rasant
fortschreitende Devisen- und Währungskrise (Einbruch des BIP um 60 % zwischen 2010 und
2020, Währungsverfall des syrischen Pfunds um 51,7 % im Vergleich zum Vorjahresmonat (Februar
2022) und um 99,4 % ggü. dem US-Dollar auf dem Schwarzmarkt seit Konfliktbeginn 2011) sowie
durch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie EEE neuen
Tiefpunkt erreicht. Aufgrund deutlich gestiegener Lebensmittel- und Kraftstoffpreise hat sich in den

letzten zwölf Monaten die Versorgungslage nochmals deutlich verschlechtert. Insgesamt sind 12,1
Mio. Menschen von Hunger bedroht (68 % der Bevölkerung), ein Anstieg von etwa 55 % seit 2019.
Die Zahl der chronisch unterernährten Kinder (unter fünf Jahren) stieg von 553.000 (2022) auf
609.979 (2023). Laut dem Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) sind 75.726
Kinder (zw. 6 und 59 Monaten) akut unterernährt. Nicht zuletzt durch den russischen Angriffskrieg
auf die Ukraine dürften sich diese Zahlen über das Jahr 2022 erhöht haben, auch aufgrund der
Abhängigkeit insbesondere der Regimegebiete von Importen aus Russland. Die Kosten für
Lebensmittel haben sich seit 2020 um über 800 % erhöht. Die Kosten für einen Food Basket des
Welternährungsprogramms haben sich um 91 % im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Etwa 90 % aller
Haushalte geben über die Hälfte ihres Jahreseinkommens für Lebensmittel und andere
Grundbedürfnisse (Wasser, Strom) aus, in 48 % der Haushalte tragen Kinder zum Einkommen bei.
Preise für Nahrungsmittel, Benzin und Gas sind extremen Preisschwankungen ausgesetzt, steigen
tendenziell aber landesweit an. Der Mangel an Treibstoff und Elektrizität birgt laut dem Amt der
Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (UN-OCHA) Risiken für ca.
6 Mio. Menschen, die sich nicht angemessen vor Winterbedingungen schützen können und damit für
33 % mehr Haushalte als im zurückliegenden Jahr. Die Wintersaison 2023 war besonders
herausfordernd für bereits fragile Gemeinschaften und Menschen mit bereits bestehenden
gesundheitlichen und sozialen Schwächen. Die Wintermaßnahmen sollten ursprünglich 2 Mio.
Menschen unterstützen, die überwiegend in Lagern leben und als am verletzlichsten eingestuft
werden. Dazu gehören Binnenvertriebene (IDP), die bereits das zwölfte Jahr in Zelten oder
provisorischen Unterkünften bei Minustemperaturen, Schnee und Regen verbracht haben. Hinzu
kamen nach dem Erdbeben am 6. Februar 2023 laut UN-Angaben weitere 11.000 Familien aus
verschiedenen Teilen Syriens, deren Häuser eingestürzt sind bzw. schwer beschädigt wurden.
Insgesamt sind in Syrien 8,8 Mio. Menschen von den Folgen des Erdbebens betroffen, 5,37 Mio.
brauchen sog. Shelter Assistance, d.h. Hilfe bei der Unterbringung. Die geplante humanitäre Reaktion
ist in allen Bereichen erheblich unterfinanziert (laut Humanitarian Response Plan (HRP) 2022-23,
herausgegeben von UN-OCHA sind lediglich 47,4% der Bedarfe finanziert, Stand Dezember 2022).
So ist u.a. der im gesamten Land ohnehin überlastete und in Teilen dysfunktionale öffentliche
Gesundheitssektor weiter unzureichend. 41 % der öffentlichen Krankenhäuser sind nicht oder nur
teilweise funktionsfähig. Mehr als 15,3 Mio. Menschen sind derzeit auf Gesundheitshilfe angewiesen,
eine Erhöhung um 3,2 Mio. zum Vorjahr. Der Anstieg 2023 wird unter anderem auf den sich
verschlechternden sozioökonomischen Status der Gemeinden, COVID-19 und einen Cholera
Ausbruch zurückgeführt. In allen 14 Gouvernements wurden Cholera-Fälle verzeichnet. Am stärksten
betroffen waren der Nordosten und der Nordwesten des Landes. Zwischen August 2022 und Januar
2023 wurden 77.561 Verdachtsfälle gemeldet, darunter 100 zugeschriebene Todesfälle bei einer
Fallsterblichkeitsrate von 0,13 %. Zwar hat sich die Zahl der gemeldeten Verdachtsfälle in einigen
Gouvernements mittlerweile deutlich verringert, insgesamt nehmen die kumulierten Fälle aber weiter
zu. Basierend auf einem sogenannten Rapid Assessment von UN-OCHA, das gemeinsam mit
Gesundheitsbehörden und Partnerorganisationen durchgeführt wurde, wird angenommen, dass die

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