bmvi-korruptionspraevention-broschuere.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Vorschriften zur Korruptionsprävention

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Der Leitfaden besteht aus einem aufeinander abgestimmten Gesprächsmanuskript und einem Foliensatz. Darin sind die Kernaussagen zu den Verpflichtungen, die sich aus dem Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken ergeben sowie zum Ver- haltenskodex gegen Korruption kompakt für Vorgesetzte aufbereitet. Diese Themen- komplexe sind für alle Beschäftigtengruppen gleichermaßen relevant. Mit den gewähl- ten Medien, Foliensatz und Gesprächsmanuskript bietetsich hinreichend Flexibilität für den Anwender. 4. Informationen im Intranet Auf den Intranetseiten des BMVI im Menü "Service & Aufgaben I Korruptionsprävention" sind umfangreiche Informationen zu den wichtigsten Themen der Korruptionsprävention dargestellt. Ausführlich wird darin zum Thema Annahme von Geschenken und Ein- ladungen informiert. Die Informationsangebote werden laufend aktualisiert. Beispiels- weise wurden Filmbeiträge zur Korruptionsprävention eingestellt, um die Facetten von Korruption in Deutschland in unterschiedlicher Weise darzustellen. Anfang 2011 wurde eine Liste der "Häufig gestellten Fragen" erstellt und das interne Informationsangebot erweitert. Die Antworten sollen den Beschäftigten den Umgang mit den bestehenden Regelungen zur Annahme von Geschenken und Einladungen erleichtern und beste- hende Unsicherheiten beseitigen .. Aufgetretene Korruptionsfälle wurden und werden in anonymisierter Form als Beispiel- fälle ins Intranet eingestellt. Durch die Veröffentlichung der Fälle soll ein Bezug zur täglichen Praxis hergestellt und verdeutlicht werden, wie Korruption in der Verwaltungs- praxis auftreten kann. Auch dient dies der weiteren Aufklärung. 5. Nutzung weiterer Informationsmöglichkeiten zur Korruptionsprävention Die Beschäftigten sollen laufend auf die Bedeutung des Themas Korruptionsprävention hingewiesen werden. Dafür werden auch neue Wege der Informationsvermittlung durch Visualisierung ergriffen, um bei den Beschäftigten Bewusstsein zu schaffen. Beispiels- weise wurden Plakate, Wandkalender und Notizblock mit dem Logo "Gemeinsam gegen Korruption" erstellt, um Kernbotschaften der Korruptionsprävention bildlich zu vermit- teln. Mit weiteren Gestaltungsideen soll auch zukünftig in einer besonderen Art und Weise auf das Thema Korruptionsprävention aufmerksam gemacht werden. Daneben werden auch neue schriftliche Informationen zur Korruptionsprävention erstellt, um die Beschäftigten Ober alle wesentlichen Regelungen zur Korruptionsprävention zu infor- mieren und für mögliche Risiken zu sensibilisieren. 11
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IV. Ansprachperson für Korruptionsprävention Nach Nr. 5 der Richtlinie zur Korruptionsprävention wurden in allen Behörden des Geschäftsbereichs Ansprechpersonen für Korruptionsprävention bestellt, die in ihren Behörden für Beratung und Aufklärung über alle Aspekte der Korruptionsprävention zuständig sind und für Fragen jederzeit zur Verfügung stehen. Die Position der je- weiligen Ansprechpersonen für Korruptionsprävention in den Behörden des Geschäfts- bereiches ist weiter zu stärken, in dem die Dienststellenleitungen der Behörden den Ansprechpersonen für Korruptionsprävention ausreichend Arbeitszeit und Unter- stützung für die Erledigung der Aufgabe zur Verfügung stellen. Eine wichtige Aufgabe der Ansprechpersonen ist die Mitwirkung bei Fortbildungsmaßnahmen, die in jeder Behörde sichergestellt werden muss. Die einzelnen Ansprechpersonen der Behörden werden bei grundsätzlichen Fragen und bei Hinweisen auf einen möglichen Korruptionsverdacht vom Antikorruptionsbeauftrag- ten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur beraten und unter- stützt. Dabei wird ausdrücklich Vertraulichkeit zugesichert. Der Antikorruptionsbeauf- tragte kann in Absprache mit der Leitung des Ministeriums Hinweisgebern Anonymität für das interne Verfahren zusichern. V. Integrität und Leitbild Integrität bedeutet uneingeschränkte Beachtung der Bindung an Recht und Gesetz. Die Grundsätze Anständigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Transparenz stehen für die Integrität unseres Handelns. Integrität heißt für die Leitung und die Beschäftigten aber auch, Vorbild zu sein und den berechtigten Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung zu erfüllen. Die Integrität ist in der Behördenkultur fest verankert und prägt das Erscheinungsbild der Behörden unverwechselbar. 1. Leitbild Im Leitbild des BMVI wurde das Thema Korruptionsprävention sowie die Bedeutung von Integrität und Vertrauen ausdrücklich verankert. Soweit die Behörden des Geschäftsbe- 12
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reiches in ihren Leitbildern die Korruptionsprävention noch nicht aufgenommen haben, ist die Integrität bei der nächsten Überarbeitung in das Leitbild aufzunehmen. 2. Integritätskultur Das BMVI fördert eine Integritätskultur auf allen Ebenen. Tragende und gelebte Prinzipien der Integrität bei der täglichen Aufgabenwahrnehmung sind: - uneigennützige und objektive Aufgabenwahrnehmung allein im öffentlichen Interesse, -Orientierung der Aufgabenwahrnehmung an eigenen positiven gemeinschaftsfördern- den Wertvorstellungen und Prinzipien, -Schaffung von uneingeschränkter Transparenz von Entscheidungsprozessen, -Vermeidung von möglichen Konflikten zwischen beruflichen und privaten Interessen. 3. Vorbildfunktion der Behördenleitung Entschiedenes Vorgehen gegen Korruption beginnt bei der Behördenleitung. Beschäf- tigte und Öffentlichkeit erwarten vorbildliches Verhalten. Die Leitung des Ministeriums und der Behörden des Geschäftsbereiches fördert aktiv die lntegritätskultur, gibt ent- sprechende Vorgaben und lässt sich hierzu Rückmeldungen geben. VI. Austausch mit Unternehmen zur Korruptionsprävention Verwaltung und Wirtschaft haben ein gemeinsames Interesse, Korruption zu verhin- dern, denn bei Korruptionsfällen geht auf der Seite der öffentlichen Verwaltung das Ver- trauen in den Staat und auf der Seite der Wirtschaft die Reputation des Unternehmens verloren. Wegen des gleichgerichteten Interesses betreibt das BMVI auf dem Gebiet der Korruptionsprävention einen intensiven Meinungsaustausch mit der Wirtschaft. 1. Beteiligungsgesellschaften Bei Unternehmen, an denen das BMVI mehrheitlich beteiligt ist, wird die sinngemäße Anwendung der Richtlinie zur Korruptionsprävention vorgeschrieben, soweit sie nicht bereits freiwillig angewandt wird. Alle sogenannten Beteiligungsgesellschaften haben die Regelungen der Richtlinie in ihrem Bereich eingeführt. Über die Umsetzung ihrer Maßnahmen zur Korruptionsprävention sollen die Unternehmen regelmäßig berichten. 13
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2. Antikorruptionsklausel Bei allen zu vergebenden Leistungen im Geschäftsbereich des BMVI soll in die vertrag- lichen Regelungen eine Antikorruptionsklausel aufgenommen werden. Durch die Klausel erhält die Wirtschaft Kenntnis über die hausinternen Regelungen, die für die Annahme von Geschenken und Einladungen gelten, und dies trägt dazu bei, dass Situationen, die eine Korruption begünstigen können, vermieden werden. ln den "Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen des Bundes" (Hochbau, Wasserbau, Straßenbau) ist seit 2012 eine Antikorruptionsklausel enthalten. Diese Klausel enthält ein außerordentliches Kündigungsrecht und eine Regelung für eine Vertragsstrafe wegen Versprechens oder Gewährens von Vorteilen. Das BMVI setzt sich auch für die Aufnahme einer Antikorruptionsklausel in die VOB/B (in § 8 Absatz 4 VOB/B) ein. 3. Zuwendungsempfänger Das BMVI verpflichtet bei der Vergabe von Zuwendungen des Bundes im Rahmen insti- tutioneller Förderungen in Höhe von mehr als 100.000 € den Zuwendungsempfänger, die Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention sinngemäß anzuwenden. Um eine Zweckentfremdung der Mittel und die Beeinflussung des Geschäftsbetriebs durch Korruption zu vermeiden, hat der Zuwendungsempfänger die geeigneten perso- nellen und organisatorisch-administrativen Maßnahmen zu treffen. Bei Anhaltspunkten auf Veruntreuung von Geldern, Korruptionsstraftaten oder anderen Verstößen gegen die Zweckbestimmung der Zuwendung ist das BMVI zu informieren und sind Prüfungen zu ermöglichen. Im Rahmen des Zuwendungsverhältnisses wird die tatsächliche Um- setzung dieser Vorgaben geprüft. Die Zuwendungsempfänger sollen die konkrete Um- setzung im Sachbericht schildern. Falls die Höhe der Zuwendung oder bei Finanzierung durch mehrere Stellen der Gesamtbetrag 100.000 € nicht übersteigt, wird der Zuwendungsempfänger mit einer Nebenbestimmung im Zuwendungsbescheid zur Einhaltung von Verhaltensstandards verpflichtet. 4. Verhaltenskodex für Geschäftspartner Zentrales Ziel des BMVI ist der lnvestitionsschutz, d. h. das Ministerium trägt die Ver- antwortung, dass die erhaltenen Steuermittel wirtschaftlich und sparsam eingesetzt werden. Basis hierzu ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Geschäfts- 14
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partnern. Gleichzeitig erwarten wir von unseren Geschäftspartnern ein in jeder Hinsicht integres Verhalten. Das BMVI entwickelt deshalb einen Verhaltenskodex für Geschäfts- partner, zu dessen Einhaltung sich diese gegenüber dem BMVI verpflichten sollen. 5. Erfahrungsaustausch mit der Wirtschaft Mittlerweile gehört die Korruptionsprävention in fast allen großen deutschen Unter- nehmen zum Standard ihrer internen Verwaltungsstruktur. Seit 2008 wurden in vielen Unternehmen sog. Compliance-Abteilungen aufgebaut oder weiterentwickelt. Das BMVI betreibt seit 2009 einen intensiven Erfahrungsaustausch mit verschiedenen Unterneh- men über den Stand und die Entwicklungen der Korruptionsprävention, insbesondere wird ausführlich über die gegenseitigen Fortbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen informiert. Der bisherige Höhepunkt dieser vertieften Zusammenarbeit war der vom Ministerium organisierte und veranstaltete Fachkongress "Verwaltung und Wirtschaft gemeinsam gegen Korruption". Durch die Darstellung der guten Beispiele aus unter- schiedlichen Bereichen als Anregung für Verbesserungen im Rahmen der Korruptions- prävention war diese Fachveranstaltung ein ausgesprochener und wegweisender Erfolg. Dieser Meinungsaustausch mit der Wirtschaft wird weiter vertieft. VII. Transparenz des Verwaltungshandeins Transparenz in den Arbeitsabläufen und Entscheidungsfindungen hat eine hohe prä- ventive Wirkung. Deshalb wird das BMVI zukünftig vielfältige Informationen zur Tätigkeit der Verwaltung über das Internet veröffentlichen, um so für eine verbesserte Trans- parenz und Nachvollziehbarkeit der Vergabeentscheidung zu sorgen. Das BMVI wird - soweit dies rechtlich möglich ist - seine erteilten Aufträge sowie die geschlossenen Verträge im Internet veröffentlichen. Dabei soll die Dokumentation der wesentlichen Gründe eine Nachvollziehbarkeit der Vergabeentscheidungen ermöglichen, wobei die schutzwürdigen Interessen der Auftragnehmer gewährleistet werden. VIII. Null-Toleranz 1. Im Geschäftsbereich des BMVI werden bekannt gewordene Korruptionsfälle konse- quent verfolgt. Korruption wird in keiner Form und auf keiner Ebene toleriert. Im Falle von Korruption gilt das Prinzip "Null-Toleranz" für das Handeln der Verwaltung. Daher wird regelwidriges Verhalten geahndet und effektiv unterbunden. 15
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2. Korruptionshandlungen bei Geschäftspartnern werden konsequent verfolgt. Es werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht und die Geschäftsbeziehungen beendet. 3. Der Anspruch an die Integrität unserer Verwaltung wird erfüllt, wenn alle Beschäftig- ten daran mitwirken, d. h. aufmerksam sind, Hinweise geben und Verstöße aufdecken. Jeder Hinweis ist wichtig! 16
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