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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Übersicht der Untersuchungsausschüsse

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LANDTAG DES SAARLANDES
41. Wahlperiode Drucksache 11/2097

Schriftlicher Bericht
des Untersuchungsausschusses „Zeithammer“

zu dem Antrag der CDU-Landtagsfraktion
und der Bündnis 90/Die Grünen-Landtagsfraktion auf
Einsetzung eines parlamentarischen
Untersuchungsausschusses „Zeithammer“

gemäß $ 59 Landtagsgesetz und Artikel 79 der Verfassung des
Saarlandes

A) Vorgeschichte des Untersuchungsverfahrens und Auftrag
für den Untersuchungsausschuss

l. Vorgeschichte des Untersuchungsverfahrens

Nach Bekanntwerden des Rücktritts von Prof. Zeithammer von allen seinen
Ämtern befassten sich der Ausschuss für Wirtschaft und der Ausschuss für
Bildung, Kultur und Wissenschaft in ihren beiden gemeinsamen Sitzungen vom
19. Februar und 6. März 1998 mit den näheren Umständen der „Entlassung“
von Prof. Zeithammer, mit einer Bestandsaufnahme über denkbare Schäden
und mit den Bewertungen, die die Tätigkeit von Prof. Zeithammer in seinen
Funktionen bei der Stiftung Industriekultur und bei verschiedenen landesei-
genen oder vom Land massgeblich bestimmten Gesellschaften des privaten
Rechts nachträglich durch die Regierung des Saarlandes gefunden hat. Hierbei
ging es den Oppositionsfraktionen namentlich um die politische Verantwortung
des Finanz- und Wirtschaftsressorts auf der einen und des Ressorts für Bil-
dung, Kultur und Wissenschaft auf der anderen Seite. In den Ausschusssit-
zungen machten die Minister und Staatssekretäre beider Ressorts in teils als
vertraulich klassifizierter Sitzung der Ausschüsse Angaben, die der CDU-
Landtagsfraktion nicht ausreichten.

Ausgegeben: 23.08.99
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rucksache 11 7 an rlandes - 11. Wahlperiode -

ii. Auftrag für den Untersuchungsausschuss

Der Landtag des Saarlandes hat in seiner 54. Sitzung am 25. März 1998 auf
Antrag der CDU-Landtagsfraktion und der Bündnis 90/Die Grünen-Landtags-
fraktion gemäß Drucksache 11/1604 die Einsetzung eines parlamentarischen
Untersuchungsausschusses beschlossen und die im interfraktionellen Antrag
(Drucksache 11/1614) benannten Mitglieder berufen. Die Einsetzung erfoigte
gemäß Artikel 79 der Verfassung des Saarlandes und der $$ 38 ff des Geset-
zes über den Landtag des Saarlandes. Der Untersuchungsausschuss war im
Einsetzungsbeschluss >Politische Verantwortung für eventuelle negative
Auswirkungen auf Tourismuswirtschaft und Weltkulturerbe im Saarland im
Zusammenhang mit der Tätigkeit von Professor Zeithammer< bezeichnet.
Diese „Langfassung“ ersetzte der Untersuchungsausschuss in seiner konsti-
tuierenden Sitzung einvernehmlich durch die Kurzbezeichnung „Untersu-
chungsausschuss Zeithammer”.

In seinem Einsetzungsbeschluss hat der Landtag des Saarlandes folgenden
Untersuchungsauftrag festgelegt:

Die ungeklärten Fragen um Hintergründe, Abläufe, mögliche materielle und
immaterielie Schäden und die Wahrnehmung von Kontrolifunktionen im Zu-
sammenhang mit Bestellung, Tätigkeit und Ausscheiden von Prof. Zeitharnmer
bedürfen im interesse des Landes umfassender und vollständiger Aufklärung.

Gegenstand der Untersuchung soll sein:

1. Die Umstände des Wechsels von Prof. Zeithammer, seiner Bestellung, der Funk-
tionsübertragung an ihn und die Aufgabenwahrnehmung durch ihn.

2. Inhalt, Alimentation und Ergebnis der Tätigkeit von Prof. Zeithammer für das
Saarland und die Gesellschaften, in deren Auftrag er gehandelt hat.

3. Materielle und immaterielle Schäden und Einstandsverpflichtungen im Zu-
sammenhang mit der Tätigkeit von Prof. Zeithammer:

a) Konsequenzen für die Tourismuswirtschaft im Saarland und für die dort
tätigen Organisationen
b) Konsequenzen für die Vermarktung des Weltkulturerbes "Alte

Völklinger Hütte" und die dort tätigen Organisationen
c) Durchgeführte und geplante Ausstellungsprojekte

d) Kongresswesen

e) Darstellung des Saarlandes bei der ITB in Berlin und sonstigen
Messeveranstaltungen

f) Denkmalschutz

4.  Reise-, Repräsentations- und Akquisitionstätigkeiten von Prof. Zeithammer und
weiteren Personen und damit verbundene Kosten und Nutzen

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Drucksache 11/2097 Landtag des Saarlandes - 11. Wahlpenode -

5.

10.

11.

12.

13.

B)

.

Umstände und Ergebnis von Aufträgen, Veranstaltungsdurchführungen und
sonstigen Projekten und mögliche Begünstigung einzelner natürlicher oder ju-
ristischer Personen -

Umgang mit und Überschreitungen von Budgets und Wirtschaftsplänen der
Gesellschaften, für die Prof. Zeithammer tätig war, und daraus sich ergebende
Konsequenzen

Einhaltung interner und externer Beschränkungen der Vertretungsmacht von
Prof. Zeithammer und daraus sich ergebende Konsequenzen

Einflussnahme, Unterstützung und Kontrolle der Tätigkeit von Prof. Zeithammer
durch:

a) die Verantwortlichen der Landesregierung
b) die Aufsichtsgremien
c) andere Beteiligte

Maßnahmen zur Vermeidung von Kompetenzüberschreitungen und negativen
Auswirkungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Prof. Zeithammer

Mögliche Vermeidung negativer Auswirkungen durch eine anderweitige Or-
ganisation oder durch Wahrnehmung der Kontrolimöglichkeit

Umstände der Niederlegung der von Prof. Zeitnammer wahrgenommenen Äm-
ter (Übergangsregeiungen und Abfindungen, Regressverzichte, Ver-
schwiegenheitsvereinbarungen, usw.)

Regressansprüche gegen Prof. Zeithammer oder sonstige Verantwortliche und
deren Geltendmachung durch die Landesregierung oder andere

Umstände der Informierung der Öffentlichkeit über die Gründe der Nieder-
legung der Tätigkeit und über die Höhe des zu erwartenden Schadens.

Ablauf des Untersuchungsverfahrens

Einsetzung und Besetzung

Von den Fraktionen des Landtages des Saarlandes wurden die in der Drucksa-
che 11/ 1614 bezeichneten Abgeordneten als Ausschussmitglieder benannt
und für den Vorsitz und stellvertretenden Vorsitz vorgeschlagen. Der Landtag
bestimmte die Mitglieder und bestellte den Vorsitzenden und den stelivertre-
tenden Vorsitzenden entsprechend diesem Antrag in seiner 54. Sitzung am
25. März 1998 wie folgt:
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a 11 7 Saarlan
Fraktion der SPD
Mitglieder
Leo Stefan Schmitt
Hans Georg Stritter (stelivertretender Vorsitzender)
Dr. Rainer Tabillion
Roswitha Hollinger
Stellvertreter
Peter Freichel
Imtraud Engeldinger
Isolde Ries
Rainer Braun
Fraktion der CDU
Mitglieder
Alfons Vogtel (Vorsitzender)
Albrecht Feibel
Stellvertreter
Monika Beck
Gisela Rink
Fraktion Bündnis 90/Die Grüne

Mitglieder

- 11. Wahlperiode -

Dr. Andreas Pollak (bis zur 18. Sitzung vom 3. November 1998)

Gabriele Bozok (ab der 20. Sitzung vom 1. Dezember 1998 gemäß Be-
schluss des Landtages in seiner 63. Sitzung am 25. November 1998

(Landtagsdrucksache 11/1853)
Stellvertreter

Hubert Ulrich.
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Drucksache 11/2097 Landtag des Saarlandes - 11. Wahlpenode - „

Der Untersuchungsausschuss konstituierte sich in seiner 1. Sitzung am
21. April 1998.

In seiner 1. Sitzung bestimmte der Untersuchungsausschuss selbst, dass als
ständige Mitarbeiter der drei Fraktionen folgende Fraktionsangestelite unbe-
schränktes Anwesenheits- und den Mitgliedern gleichgestelltes Unterlagen-
empfangsrecht haben:

Jürgen Zimmer für die SPD-Landtagsfraktion
Rüdiger Göttert für die CDU- Landtagsfraktion
Dr. Christian Molitor für die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grüne.

Der Rechnungshof des Saarlandes bestimmte als ständige Beobachter des
Untersuchungsverfahrens und als Empfänger von Unterlagen:

Direktor beim Rechnungshof K. Schmitt
Oberrechnungsrat M. Harz.

Die Landesregierung bestimmte als ständige Beobachter des Untersuchungs-
verfahrens und als Empfänger von Unterlagen:

Regierungsoberrätin Rita Gindorf-Wagner für das Ministerium für Wirt-
schaft und Finanzen

Ministerialrat Peter Arend für das Ministerium für Bildung, Kultur und
Wissenschaft.

Die Leitung des Sekretariats des Untersuchungsausschusses wurde Ministeri-
alrat Dr. Manfred Wachenhausen übertragen.

H. ° Gang des Untersuchungsverfahrens
4. Niederschriften und Beweismaterialbekanntgabe

in seiner konstituierenden Sitzung am 21. April 1998 verständigte sich der Aus-
schuss einvernehmlich darauf, über alle Sitzungen, öffentliche Sitzungen wie
nichtöffentliche, also auch für Beratungssitzungen, ein Wortprotokoll durch den
Stenografischen Dienst des Landtages fertigen zu lassen und daneben auch
ein Kurz- und Beschlussprotokoll des Sekretariats zu erstellen. Die beige-
zogenen Unterlagen sollten allen Mitgliedern und allen steilvertretenden
Mitgliedern in kopierter Form zugänglich gemacht werden, sofern der Umfang
des Materials im Einzelfall diesem Verfahren nicht entgegensteht.
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11 arkandes _ - 11. Wahipeniode -

Bei umfänglichen Unterlagen, beispielsweise bei den Beiakten der Staatsan-
waltschaft Saarbrücken, die im Ermittlungsverfahren gegen Herm Prof. Zeit-
hammer neben der eigentlichen Ermittiungsakte geführt wersen, erhielten ne-
ben dem Vorsitzenden die Obleute der drei Fraktionen und deren Fraktionsan-
gestellte sowie das Ausschussekretariat je eine Ausfertigung der Unterlagen

zum Verbleib.

2. Sitzungen

Der Untersuchungsausschuss ist insgesamt zu 38 Sitzungen zusammengefre-
ten, die nahezu ausnahmslos, nämlich ab der 5. Sitzung bis zur 32. Sitzung mit
Ausnahme der 22. Sitzung immer zugleich Beratungssitzungen und Sitzungen
für die Beweisaufnahme waren. Seit der 33. Sitzung vom 18. Mai 1999 gab es
nur Beratungssitzungen. Die 36. Sitzung am 15. Juni 1999 schloss die Bewei-

saufnahme förmlich ab.

3. Feststellung von Betroffenen

Der für den Untersuchungsausschuss namensgebende Beteiligte Prof. Franz
Zeithammer hatte mit Schreiben seines Rechtsanwalts vom 8. April 1998 früh-
zeitig beantragt, ihm die Beiziehung eines Rechtsbeistandes auf Kosten des
Landes zuzugestehen und damit mittelbar zum Ausdruck gebracht, dass er
verfahrensrechtlich die Stellung eines Betroffenen im Sinne von $ 54 Absatz 1
Nr. 2 Landtagsgesetz zuerkannt haben wollte. Denn nur Betroffenen ist die
Beiziehung eines Rechtsbeistandes durch einen Untersuchungsausschuss
zuzugestehen, wie sich aus $ 54 Absatz 3 Satz 4, Halbsatz 2 Landtagsgesetz
ergibt; für Zeugen kommt dies nicht in Betracht. Der Ausschuss hat vor,
während und nach der Einvernahme des Beteiligten Prof. Franz Zeithammer
als Zeuge in der 16. Sitzung am 6. Oktober 1998 keine Veranlassung gesehen,
die vom Beteiligten gewünschte Stellung eines Betroffenen für ihn festzustel-
len.

Auch in Bezug auf andere Beteiligte, namentlich Mitglieder und leitende Beam-
te der Landesregierung, hat der Untersuchungsausschuss den Status eines
Betroffenen nicht festgesteilt.
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Drucksache 11/2097 Landtag des Saarlandes - 11, Wahlpenode -
4. Beweisbeschlüsse und deren Ausführung
Der Untersuchungsausschuss hat insgesamt 35 Beweisbeschlüsse erlassen.

Auf der Grundlage dieser Beweisbeschlüsse hat der Untersuchungsausschuss
ab seiner 5. Sitzung am 23. Juni 1998 bis zur 31. Sitzung am 4. Mai 1999 inS-
gesamt 45 Zeugen vernommen, einzelne Zeugen mehrfach, die Zeugen Ober-
bürgermeister Hans Netzer und Staatssekretär Dr. Rüdiger Pernice auch in
einer Gegenüberstellung ihrer Aussagen zur Herbeiführung einer wahrheits-
gemäßen Aussage über den Zeitpunkt, von dem ab der Zeuge Oberbürger-
meister Hans Netzer Kenntnis von den finanziellen Schwierigkeiten der Stiftung
Industriekultur und von den Kontenüberziehungen bei der Stadtsparkasse Völk-
lingen hatte.

Der Zeuge Oberbürgermeister Hans Netzer wurde auf Antrag der CDU-Land-
tagsfraktion vereidigt.

Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses hat den Zeugen Oberbür-
germeister Hans Netzer nach der zweiten Vemehmung vor dem Untersu-
chungsausschuss bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken wegen des Ver-
dachtes, in der Sitzung am 1. September 1998 einen Meineid geleistet zu ha-
ben, angezeigt. Die Staatsanwaltschaft hat das daraufhin eingeleitete Ermitt-
lungsverfahren inzwischen eingestellt.

Die folgenden Zeugen Ministerin Christiane Krajewski, Fraktionsvorsitzender
Reinhard Klimmt, Staatssekretär Dr. Thomas Christmann, Staatssekretär Dr.
Rüdiger Pemice, Norbert Krewer, Reinhold Hans Jäger, Prof. Dr. Hubert Roh-
de wurden mehrfach gehört.

Um den Zeugen Prof. Franz Zeithammer als Zeugen hören zu können, der sich
bei seiner Erstvernehmung am 23. Juni 1998 auf ein Aussageverweigerungs-
recht nach $ 55 StPO berufen hatte, das hier den Umfang einer berechtigten
Totaiverweigerung annehmen sollte, hat der Ausschuss die Erwirkung der Beu-
gemittel nach $ 70 Absätze 1 und 2 StPO zur Erzwingung einer Zeugen-
aussage beschlossen und im Verfahren 7 Gs 1269/98 vor dem Amtsgericht
Saarbrücken durchzusetzen versucht. Der Ausschuss ist mit dem Antrag unter-
legen. Der Beschluss vom 25. Juni 1998 führte hierzu u.a. aus:

„Zwar gibt 8 55 StPO dem Zeugen grundsätzlich nur das Recht, die Auskunft auf ein-
zeine Fragen zu verweigern. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die gesamte in Be-
tracht kommende Aussage des Zeugen mit einem staatsanwaltschaftlichen Ermitt-
lungsverfahren, das gegen ihn geführt wird - auch nur möglicherweise - in derart
engem Zusammenhang steht, dass nichts übrig bleibt, was er ohne die Gefahr der
Verfolgung wegen einer Straftat aussagen könnte, sei es nur, dass er über Tatsachen
Auskunft geben müsste, die einen Tatverdacht mittelbar begründen, zum Beispiel bei
Fragen, die ein Teilstück in einem mosaikartigen Beweisgebäude betreffen. In sol-
chen Fällen kommt das Auskunftsverweigerungsrecht im Ergebnis einem umfassen-
den Zeugnisverweigerungsrecht gleich“.

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7

Bei seiner Vernehmung hat der Zeuge Prof. Franz Zeithammer eine persönli-
che Erklärung abgegeben, die Teilaspekte des beweiserheblichen Sachver-
halts, eine persönliche Bewertung der Zusammenarbeitsmöglichkeiten zwi-
schen dem Zeugen und anderen Personen und Institutionen im Saarland ent-
hielt und damit endete, dass der Zeuge angesichts der Ungewissheit, die für
ihn das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren darstellte, keine Angaben

zur Sache machte.

Der Untersuchungsausschuss hat Rechtsanwalt Günter Jäcker als Leiter der
Rechtsabteilung des Sparkassen- und Giroverbandes Saar für eine mündliche
Erstattung seines Sachverständigengutachtens angehört über die Frage der
debitorischen Kontoführung des Girokontos der Stiftung Industriekultur bei der

Stadtsparkasse Völklingen.

Der Zeuge Dr. Urs Rickenbacher konnte nicht gehört werden. Er ist als Zeuge
staatsanwailtschaftlich einmal, aber nicht abschließend vernommen worden.
Der 23. Beweisbeschluss vom 13. Oktober 1998 benennt den Zeugen Dr. Urs
Riekenbacher zu dem Themenkomplex MCM und zu den konzentrierten Ge-
schäftsbeziehungen, die der Zeuge Prof. Franz Zeithammer schon zu seiner
Hamburger Zeit und fortgesetzt während seiner Funktionen im Saarland für
wesentliche Aufträge zu bestimmten und begrenzten, immer zur Unterneh-
mensgruppe MCM/Dr. Urs Rickenbacher im weitesten Sinne gehörenden Lei-
stungserbringern und Rechnungsstellern unterhalten hat. Als Schweizer Staats-
bürger war der Zeuge freiwillig einmal bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken
erschienen und hatte ausgesagt. Auf erneute Ladungswünsche sowohl der
Staatsanwaltschaft Saarbrücken als auch des Untersuchungsausschusses, die
über seinen Rechtsanwalt in Hamburg vermittelt werden sollten, reagierte der
Rechtsanwalt hinhaltend und mit dem Wunsch nach mehreren konkreten Ter-
minvorschlägen, die sein Mandant mit seiner vielfältigen internationalen Re-
isetätigkeit in Einklang zu bringen bemüht sein wollte und die dann letztendlich
jeder für sich als vom Zeugen nicht genehm hingestelit worden sind. Darauf hat
der Untersuchungsausschuss auf Vorschlag des Vorsitzenden davon abgese-
hen, sich länger um eine Vernehmung des Zeugen Dr. Urs Rickenbacher zu

bemühen.

Der Untersuchungsausschuss hat umfangreiche Akten und die vorläufigen
Prüfungsmitteilungen des Rechnungshofs des Saarlandes nebst dort zitierten

Vermerken beigezogen.

Auf der Grundlage des 28. Beweisbeschlusses wurde die Mittelstadt Völklin-
gen als Durchlaufspendenstelle aufgefordert, die bei ihr durchgelaufenen und
im Zeitraum vom 1. Januar 1996 bis zum 18. Februar 1998 an die Stiftung In-
dustriekultur weitergereichten (ausbezahlten) Spenden für die Stiftung Indu-
striekultur in einer Auflistung von Spendensumme und Tag des Ein-
gangs/Weiterreichung an die Stiftung Industriekuftur zu erfassen und diese
Auflistung an den Untersuchungsausschuss herauszugeben. Mit Schreiben
vom 25. Februar 1999 an den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses
weigerte sich der Oberbürgermeister der Mittelstadt Völklingen zur Heraus-

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Drucksache 11/2097 „Landtag des Saarlandes - 11, Wahlperiode -,

gabe von Informationen über diese Durchlaufspenden und berief sich dabei in
einer ausführlichen rechtlichen Begründung auf ein Urteil des Bundesfinanz-
hofs, nach dem kommunale Gebietskörperschaften als Durchlaufspendenstelle
über die ertragsteuerliche Wirkung von Spenden befinden und so zu einem Teil
der Steuerverwaltung werden, die ihrerseits in jedweder Hinsicht dem Steu-
ergeheimnis unterworfen sei und daher keine Auskünfte geben dürfe. Hierauf
beauftragte der Untersuchungsausschuss das Justitiariat der Landtags-
verwaltung mit der rechtsgutachterlichen Prüfung der Frage, ob das Steuer-
geheimnis die kommunalen Gebietskörperschaften für ihre Tätigkeit als Durch-
laufspendenstelle betreffe und ob es bejahendenfalis eine Ausnahme hiervon
gäbe, die die Mittelstadt Völklingen zur Fertigung und Herausgabe der Aufli-
stung zwingen ließe. Das am 15. März 1999 vorgelegte und in der Sitzung am
16. März 1999 vorgetragene Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass
ein bestehendes Steuergeheimnis nachrangig gegenüber dem parlamentari-
schen Aufklärungsbedürfnis sei, welches durch die Einsetzung des Untersu-
chungsausschusses als Öffentliches Interesse im Sinne der Ausnahmen vom
Steuergeheimnis nach $ 30 der Abgabenordnung festgeschrieben sei. Soweit
die einzelnen Spender über den Schutz ihrer steuerlichen Verhältnisse vor Of-
fenbarung hinaus ein Recht auf Schutz ihrer Privatsphäre haben - und dazu
gehört unter anderem das Motiv eines Steuerbürgers, ohne Ansehen der
steuerlichen Wirkungen einer Spende bei der Auswahl von Begünstigten eine
bestimmte, wie jede andere auch den steuerlichen Spendenabzug ermögli-
chende Einrichtungen überhaupt mit einer Spende zu bedenken - bedürfe es
noch einer Geheimschutzordnung, die für den Landtag des Saarlandes nicht
beschlossen sei, die sich aber der Untersuchungsausschuss für seinen Ge-
schäftsbereich selbst geben könnte. Diesen Empfehlungen folgend hat der
Untersuchungsausschuss in seiner 28. Sitzung am 16. März 1999 sich eine
Geheimschutzordnung gegeben und mit Schreiben des Vorsitzenden vom 17.
März 1999 dem Oberbürgermeister der Mittelstadt Völklingen mit der erneuten
Aufforderung, die gewünschte Aufklärung zu leisten, bekanntgegeben.

Der Untersuchungsausschuss erörterte am 23. März 1999 die Dringlichkeit der
Aufklärung. Im Zuge der Unregeimäßigkeiten sei vorübergehend der auf einem
Festgeidkonto angelegte Teil des Stiftungskapitais für den laufenden Ge-
schäftsbetrieb herangezogen worden, weshalb die Möglichkeit zu prüfen sei,
ob das Stiftungskapital im Vorfeld der parlamentarischen Befassung mit dem
Komplex „Zeithammer“ zu Beginn des Jahres 1998 durch Spenden wieder bei-
geschafft werden sollte oder wieder angeschafft worden ist. Auf Antrag der
CDU-Landtagsfraktion und bei Enthaltung der SPD-Landtagsfraktion beschloss
der Untersuchungsausschuss in seiner 29. Sitzung am 23. März 1999 ein-
stimmig, den Vorsitzenden zu ermächtigen, bei schriftlicher Weigerung der
Mittelstadt Völklingen oder bei Verschweigen bis zum 6. April 1999 beim Amts-
gericht Völklingen gemäß $ 51 Absatz 4 des Landtagsgesetzes die Sicherstei-
lung und Beschiagnahme der Spendenakten und deren Herausgabe an den
Untersuchungsausschuss zu beantragen. Am 25. März 1999 legte die Mittel-
stadt Völklingen alle im 28. Beweisbeschluss bezeichneten Spendenvorgänge
dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses mit der Bitte vor, die auf-
gedruckte Qualifizierung „VS-Geheim" zu beachten.

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cksache 11 7 ndta s Saarlandes - 11. Wahlperiode -
Als Material des Untersuchungsausschusses „Zeithammer“ wurden ferner bei-
gezogen:

Anfrage der Abg. Monika Beck vom 17. März 1998 (Drucksache 11/1607)
mit Antwort der Landesregierung vom 24. Juni 1998 (Drucksache
11/1729)

Anfrage der Abg. Gabriele Bozok vom 17. Juni 1998 (Drucksache
11/1719) mit Antwort der Landesregierung vom 9. September 1998
(Drucksache 11/1788).

5. Tätigkeit des Rechnungshofs des Saarlandes

Vertreter des Rechnungshofes des Saarlandes waren von Anfang an in den
Sitzungen des Untersuchungsauschusses zugegen.

Umabhängig vom Verfahren des Ausschusses hat der Rechnungshof aufgrund
von Kollegiumsbeschlüssen vom 19. Mai 1998 und 25. Juni 1998 eine eigen-
ständige Prüftätigkeit, den “Zeithammer-Kompiex” betreffend, entfaltet.

Die vorläufigen Erkenntnisse haben in den beiden bislang vorliegenden Prüf-
mitteilungen über die Betätigung des Landes als Gesellschafter bei der SBB
und AVH bzw. über die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stiftung Indu-
striekultur ihren Niederschlag gefunden. Die Prüfbefugnis ergibt sich im ersten
Fall aus $ 92 Landeshaushaltsordnung (LHO) i.V.m. $ 54 Haushaltsgrund-
sätzegesetz (HGrG) sowie $ 18 des Gesellschaftsvertrages SBB und $ 14 des
Geselischaftsvertrages AVH, im zweiten aus $ 104 Abs. 1 Nr. 1 LHO i.V.m. $
12 der Stiftungssatzung. Beiden geprüfte Stelien wurde unter dem 14. Mai
1999 die jeweils für sie bestimmte Mitteilung mit der Aufforderung zur Stel-
Iungnahme binnen drei Monaten zugesandt.

Das Veriangen des Untersuchungsauschusses, auch ihm baldmöglichst die
Prüfungsergebnisse zugänglich zu machen, wurde vom Rechnungshof, ins-
besondere im Hinblick auf den Schutz der Rechte Drittbetroffener sowie die
Belange des Datenschutzes zunächst abschlägig beschieden. Nachdem das
Ministerium für Wirtschaft und Finanzen zuvor der Weitergabe der Prüfungs-
mitteilungen zugestimmt hatte und der Forderung des Rechnungshofes, die
Mitteilungen mit "VS — Nur für den Dienstgebrauch” zu klassifizieren und in
nicht-öffentlicher Sitzung zu behandeln, Rechnung getragen wurde, hat der
Rechnungshof beide Mitteilungen dem Untersuchungsausschuss am 27. Mai
1999 übermittelt.

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