SMFC-B-FS-020072417290

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Zusammensetzung der Kosten für die Entwicklung der Corona Warn App

/ 163
PDF herunterladen
(4)

(5)

(6)

(7)

(8)

.—u 8 ERLEBEN, WAS VERBINDET.

zugsfall bzw. Unterschreitungsfall zu verlangen. Dies gilt nicht, soweit die Telekom die Über-
schreitung nicht zu vertreten hat. Insgesamt darf die Summe der aufgrund dieser Regelung
pro Monat zu zahlenden Vertragsstrafe nicht mehr als 10% der monatlichen Gesamtvergü-
tung betragen. -

5 341 Abs. 3 BGB findet mit der Maßgabe Anwendung, dass die Strafe bis zum Ablauf von drei
Monaten seit ihrer Verwirkung geltend gemacht werden kann. Die Summe aller zu zahlenden
Vertragsstrafen beträgt maximal 5% des Auftragswertes. Die Vertragsstrafen.werden auf Min-
derungsansprüche angerechnet.

Bei Unterschreitung der vereinbarten Verfügbarkeit um mehr als 10%, steht dem Kunden dar-
über hinaus ein Recht zur angemessenen Minderung der Vergütung der jeweils betroffen Leis-
tung bis zu maximal 50% der vereinbarten monatlichen Vergütung in dem Monat der Unter-
schreitung zu.

Für Zwecke der Absätze (3) und (4) gelten folgende Definitionen:
Auftragswert Der Auftragswert ist die Summe aller Vergütungen aus dem Vertrag.

Leistungsgruppe Die unter Ziff. 3 des Anhangs 1 (Leistungsbeschreibung Corona-Warn-App)
unter den Ziff. 3.1 bis Ziff. 3.9 bezeichneten Leistungen stellen jeweils eine

Leistungsgruppe dar.

Reaktionszeit Zeitraum, innerhalb dessen die Telekom mit der Leistung zu beginnen hat.
Der Zeitraum beginnt mit dem Zugang der entsprechenden Meldung oder
Eintritt des vereinbarten Ereignisses während der vereinbarten Servicezeiten
und läuft ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten. Geht eine
Meldung außerhalb der vereinbarten Servicezeiten ein oder tritt das verein-
barte Ereignis außerhalb der Servicezeiten ein, beginnt die Reaktionszeit mit
Beginn der nächsten Servicezeit.

Servicezeit Zeiten, innerhalb derer der Kunde Anspruch auf vertraglich geschuldete Leis-
tungen durch die Telekom hat.

Verfügbarkeit Wie in den Leistungsbeschreibungen definiert.

Angaben zu Eigenschaften der Leistungen, technische Daten und Spezifikationen in diesem
Vertrag und seinen Anhängen dienen allein der Beschreibung der jeweiligen Leistung. Sie sind
nicht als Garantie {oder zugesicherte Eigenschaft} im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches an-
zusehen. Garantieversprechen werden von der Telekom nicht abgegeben.

Mängelansprüche nach diesem Vertrag verjähren 1 {ein} Jahr'nach Beginn der gesetzlichen
Gewährleistungsfrist.

Für die Haftung auf Schadensersatz gelten die nachstehenden Bestimmungen gemäß 8 9,
i l. ’ ı

&9 Haftung
Die Haftung der Telekom, gleich aus welchem Rechtsgrund, für alle Ansprüche auf Schadens-
und Aufwendungsersatz sowie Freistellungsansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem
Vertrag, ist wie folgt begrenzt:

{1) Die Telekom haftet bei Vorsatz unbeschränkt.

(2) Bei grob fahrlässig verursachten Schäden haftet die Telekom jedoch insgesamt maximal wie
folgt:

Vertrag über IT Leistungen Corona Warn App, V 4.0, Stand03.06.2020 Seite 11/18

255125-4-9-v4.0 40-40748200
11

=. . ERLEBEN, WAS VERBINDET.

(a) Für Schäden, die bis GOLIVE verursacht werden, bis zur Höhe der für Leistungen im
Zeitraum bis zum GOLIVE zu zahlenden Vergütung.

(b) -Für Schäden, die im Zeitraum ab GOLIVE bis zum 31.05.2021 verursacht werden, bis
zur Höhe der für Leistungen in diesen Zeitraum zu zahlenden Vergütung.

{c) Für Schäden, die in einem der Verlängerungszeiträume verursacht werden, bis zur
Höhe der für Leistungen im jeweiligen Verlängerungszeitraum zu zahlenden Vergü-
tung.

(d) Für Schäden, die nach Vertragende verursacht werden, bis zu maximal EUR 5 Mio. .

Maßgeblich ist dabei jeweils der Zeitpunkt des schadensverursachenden Ereignisses (Hand-
lung oder Unterlassen), nicht der Zeitpunkt des Schadenseintritts.

(3) Bei einfach fahrlässig verursachten Schäden gilt Abs. (2) entsprechend mit der Maßgabe, dass
die jeweiligen Haftungshöchstbeträge um 50% reduziert werden.

{4) Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

(5) Ein Schadensereignis bezeichnet auch mehrere Schäden aus derselben Ursache oder Schäden
aus Ursachen, die in einem unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang stehen,
wobei es sich jedoch um eine einheitliche Einwirkung handeln muss.

(6) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz werden ausschließlich nach den Bestimmungen
dieses Gesetzes geregelt.

(7) Für den Verlust von Daten haftet Telekom nur, soweit der Kunde seine Daten in anwen-
dungsadäquaten Intervallen in geeigneter Form sichert, damit diese mit vertretbarem Auf-
wand wiederhergestellt werden können; dies gilt nicht, soweit die Telekom vertraglich zur
Sicherung der Daten verpflichtet ist.

(8) Zahlungen nach dem Produkthaftungsgesetz werden auf eventuelle Schadensersatzansprü-
che angerechnet, soweit sie auf dasselbe Schadensereignis zurückzuführen sind.

(9) Der Kunde ist verpflichtet, Schäden, Verluste und Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

(10) Die Beschäftigten der Vertragsparteien haften der anderen Vertragspartei persönlich nur bei.

. Vorsatz.

510 Vertragsbeginn, -laufzeit und -beendigung, Rücktritt

(1) Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien rückwirkend zum 1.
April 2020 in Kraft. Details der Leistungsbereitstellung werden in den Anhängen geregelt.

(2) Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.05.2021. Der Kunden erhält die Option, den Vertrag
zweimal um jeweils weitere 12 Monate zu verlängern. Die Optionen müssen Jewells.spätestens
vier Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit durch schriftliche Mitteilung ausgeübt
werden.

(3) Das Recht einer Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen, bleibt
unberührt.
Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn über das Vermögen einer Vertragspartei das In-
solvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder ei-
nes vergleichbaren Verfahrens nach der Insolvenzordnung mangels Masse abgelehnt wird.

(4) Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben schriftlich und mittels eingeschriebenen Briefes

Vertrag über IT Leistungen Corona Warn App, V 4,0, Stand03.06.2020 Seite 12/18

255125-4-9-v4.0 49-49748200
12

7

5)

6)

511
(1)

{2)

m

T:

n. 0 ERLEBEN, WAS VERBINDET.

zu erfolgen.

Soweit in den Anhängen keine abweichende Regelung getroffen wurde, wird die Telekom bei
Beendigung dieses Vertrages alle im Rahmen der Datensicherung zu sichernden Daten für
den Kunden dreißig Kalendertage zur Abholung bereithalten. Der Kunde wird drei Werktage
vor Abholung dem Ansprechpartner der Telekom schriftlich mitteilen, wer die zur Abholung
bestimmte Person ist. Sollte der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist die Daten nicht ab-
holen, wird die Telekom die Daten auf allen Datenträgern vernichten. Die Datensicherungs-
pflicht der Telekom endet in jedem Fall mit Beendigung dieses Vertrages.

Pflichten nach Vertragsende

(a) Mit Vertragsende hat die Telekom unverzüglich und auf Anforderung des Kunden
sämtliche vom Kunden erhaltenen Daten, physischen Unterlagen, Hilfsmittel, Materi-
alien oder Gegenstände herauszugeben, die ihm zum Zwecke der Vertragsausführung
bestimmungsgemäß nicht dauerhaft überlassen wurden. Dies gilt auch für alle: Ko-
pien. Des Weiteren sind alle Leistungsergebnisse und Im Auftrag verarbeiteten Daten
in jeder Form an den Kunden auf Anforderung zu übergeben, soweit nicht bereits ge-
schehen.

{b) Der Kunde ist berechtigt, an Stelle der Herausgabe ganz oder teilweise die sichere Lö-
schung oder Vernichtung zu verlangen, soweit technisch möglich und zumutbar.
Diese ist dem Kunden auf Verlangen und nach seiner Wahl durch ‚entsprechende Er-
klärung oder anderweitig nachzuweisen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten blei-
ben unberührt:

{c) Die Telekom unterstützt den Kunden auf Anfrage in angemessenem Umfang gegen
Vergütung nach Aufwand bei der Überführung des Betriebs auf einen Nachfolge-
dienstleister; insbesondere in Bezug auf die Migration des Gesamtsystems und der
Daten.

Höhere Gewalt

Für Ereignisse höherer Gewalt, die der Telekom die vertragliche Leistung wesentlich erschwe-
ren, die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig wesentlich behindern oder
unmöglich machen, haftet die Telekom nicht, soweit diese unvorhersehbar, schwerwiegend
und durch die Telekom unverschuldet sind, nach Abschluss dieses Vertrages eintreten. und so-
weit die Behinderung oder Unmöglichkeit nicht durch. angemessene, dem anerkannten Stand
der Technik entsprechende Vorkehrungen seitens der Telekom hätte verhindert werden kön-
nen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Be-
hördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung,
innere Unruhen, Terroranschläge,; Streiks! Aussperrungen und andere Arbeitsunruhen, Be-
schlagnahmen sowie Embargos. Pandemien können grundsätzlich ebenfalls ein Ereignis höhe-
rer Gewalt darstellen. Die Covid-19 Pandemie gilt jedoch in dem bei Vertragsschluss bekannten
Ausmaß nicht als höhere Gewalt. Dies gilt auch für zukünftige Beschränkungen aufgrund der
Covid-19 Pandemie in dem bisherigen Umfang und Ausmaß, auch wenn diese bei Vertrags-

‚schluss bereits wieder aufgehoben waren.

Soweit eine der Vertragsparteien.an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehin-
dert wird und nach Absatz (1) nicht haftet, gilt dies nicht als Vertragsverstoß, und die im Ver-
trag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des
Hindernisses angemessen verlängert. Gleiches gilt in Bezug auf Vorleistungen Dritter, soweit

Vertrag über IT Leistungen Corona Warn App, V 4.0, Stand03.06.2020 Seite 13/18
255125-4-9-v4.0 40-40748200
13

T

)

(4)

812

813
(1)
(2)

(3)

514
(1)

(2)
(3)

(a)

u. ERLEBEN, WAS VERBINDET.

die Telekom auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist.

Jede Vertragspartei wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und
zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden
sind, zu mindern. Die von der höheren Gewalt betroffene Vertragspartei wird der anderen Ver-
tragspartei den Beginn und das Ende des Hindernisses jeweils unverzüglich schriftlich anzei-
gen.

Minderungsansprüche und Einreden des Kunden bleiben von diesem $ 11 unberührt. Sobald
feststeht, dass die höhere Gewalt länger als 6 (sechs) Monate andauert, ist jede Vertragspartei
berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

Governance

Es gelten die Bestimmungen der Abstimmungsvereinbarung.

Vertragsänderungsverfahren {Change Request Verfahren)
Es gelten die Bestimmungen der Abstimmungsvereinbarung,

Sofern Telekom erkennen kann, dass Grundannahmen gemäß Ziff. 1.4 des Anhangs 1 {Leis-
tungsbeschreibung Corona-Warn-App) voraussichtlich überschritten werden, informiert Tele-
kom den Kunden unter Nennung der näheren Umstände sowie der angenommenen Folgen
und stellt einen Change Request gemäß Ziff. 7.2 der Abstimmungsvereinbarung.

Zur Klarstellung: Telekom ist zur fortlaufenden Leistungserbringung innerhalb der in Ziff. 1.4
des Anhangs 1 (Leistungsbeschreibung Corona-Warn-App) definierten Volumina auch bei
Überschreitung der Grundannahmen während eines laufenden Change Request-Verfahrens
verpflichtet.

Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit

Die Vertragsparteien werden die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz
beachten. Die Telekom wird insbesondere die Verpflichtung der Mitarbeiter auf Vertraulich-
keit und das Fernmeldegeheimnis nach $ 88 TKG vornehmen. .

Soweit Telekom für den Kunden personenbezogene Daten im Auftrag gemäß Art. 28 Daten-
schutzgrundverordnung (Auftragsverarbeitung) verarbeitet, gelten die Regelungen der Verein-
barung zur Auftragsverarbeitung gemäß Anhang 4.

Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen dürfen
ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet werden. Darüber hinaus vereinbaren
die Vertragsparteien Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen
Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, geheim zu haltende Informationen nicht Dritten gegen-
über zu offenbaren. Keine Dritten sind verbundene Unternehmen der Vertragspartner i.5.d.
88 15 ff AktG, sowie Subunternehmer, sofern diese zu entsprechender Geheimhaltung ver-
pflichtet wurden.

Die Verpflichtung zur Geheimhaltung und Nichtverwertung der gegenseitig mitgeteilten Infor-
mationen entfällt,

Vertrag über IT Leistungen Corona Warn App, V 4.0, Stand03.06.2020 Seite 14/18
255125-4-9-v4.0 40-40748200
14

J

(5)

(6)

(7)
(8).

815
a)

(2)

0 ERLEBEN, WAS VERBINDET.

(a) gegenüber der SAP, dem RKl, dem BSI, dem BfDI sowie weiteren nach den Regelungen in
der Abstimmungsvereinbarung i in die Projektorganisation einbezogenen Dritten,

(b) soweit diese der informierten Vertragspartei vor der Mitteilung nachweislich bekannt wa-
ren, oder der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren,

(c) oder der Öffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschu iden der infor-
mierten Vertragspartei bekannt oder allgemein zugänglich werden,

(d) oderim Wesentlichen Informationen entsprechen, die der informierten Vertragspartei zu
irgendeinem Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten offenbart oder zugänglich ge-
macht wurden,

{e) oder kraft Gesetzes oder kraft Entscheidung. eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbe-
hörde angeordnet worden ist bzw. zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen dient. Sobald
Anhaltspunkte für die Einleitung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens, die
zur Offenlegung vertraulicher Informationen führen könnten, bestehen, wird die an dem
Verfahren beteiligte Vertragspartei dieandere Vertragspartei - wenn und soweit rechtlich
zulässig - hierüber unverzüglich informieren und — wenn’ und soweit rechtlich zulässig -
eine Offenlegung der vertraulichen Information: nicht ohne eine solche vorherige Infor-
mation durchführen. -

{f) oder seit der Beendigung dieses Vertrags 2 (zwei) Jahre verstrichen sind.

Die Telekom gewährleistet eine ordnungsgemäße Datenverarbeitung sowie die Einhaltung
technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Datensicherheit gemäß der bei Telekom
eingesetzten Standards und Technologien, mindestens aber gemäß des jeweils anerkannten
Stands und der jeweils anerkannten Regeln der Technik, insbesondere zur Sicherstellung der
Vertraulichkeit und Integrität der verwendeten Daten. Auf Wunsch des Kunden wird ihn die
Telekom über die Maßnahmen näher. informieren. Weitergehende Pflichten gemäß der Leis-
tungsbeschreibung bleibt unberührt.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten der Betriebsstätten zu verlan-

‘gen. Hiervon unberührt bleiben gesetzliche und gesonderte vertragliche Kontrollrechte des

Kunden.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, als Referenz genannt zu werden.

Telekom stimmt einer Veröffentlichung der: Vertragseckdaten inklusive der vereinbarten Ver-
gütung i in einem Amtsblatt zu.

Außenwirtschaftsbestimmungen

Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Leistungen unter dieser Vereinbarung den jeweils
geltenden Bestimmungen des deutschen Außenwirtschaftsrechts, der europäischen Außen-
wirtschaftsverordnungen und US-Amerikanischen Exportregularien unterliegen können. Die
Vertragsparteien verpflichten sich, die anwendbaren exportrechtlichen Bestimmungen in ih-.
rem jeweiligen Verantwortungsbereich zu beachten und ggf. notwendige Genehmigungen el-
genverantwortlich einzuholen. =

Werden notwendige Genehmigungen nicht oder verspätet durch die Außenwirtschaftsbehör-
den erteilt, ist - soweit gesetzlich möglich - eine Haftung der Telekom für daraus resultierende
Schäden sowie sonstige Ansprüche ausgeschlossen. Im Falle der Nichterteilung von Genehmi-:
gungen entfällt die Leistungsverpflichtung der Telekom. Im Falle der verspäteten Erteilung von

Vertrag über IT Leistungen Corona Warn App, V.4.0, Stand03.06.2020 Seite 15/18
255125-4-9-v4.0 40-40748200
15

]-

3)

816
(1)
(2)

3)

(4)

(5)

(6)

(N

..= ERLEBEN, WAS VERBINDET.

Genehmigungen werden die im Vertrag als verbindlich vereinbarten Termine und Meilensteine
entsprechend der Verspätung angemessen verlängert.

Auf Anfrage werden die Vertragsparteien der jeweils anderen Partei erforderliche Dokumente
und Informationen zur Erteilung außenwirtschaftsrechtlich notwendiger Genehmigungen zur
Verfügung zu stellen.

Schlussbestimmungen
Für die vereinbarten Beziehungen gilt deutsches Recht unter. Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

Sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über
dessen Gültigkeit ergeben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Bonn vereinbart, sofern
keine gesetzlichen ausschließlichen Gerichtsstände bestehen.

Frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien in Bezug
auf den Vertragsgegenstand sind mit dem Inkrafttreten dieses Vertrages gegenstandslos.

Dieser Vertrag umfasst die gesamten bis zum Vertragsabschluss zwischen den Vertragspar-
teien bezüglich des Vertragsgegenstandes getroffenen Vereinbarungen. Die Rechte und Pflich-
ten der Vertragsparteien sind insoweit ausschließlich in dem Vertrag und seinen Anhängen
festgelegt. -

Die Übertragung dieses Vertrags oder von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur
mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei zulässig. Die Vertragsparteien sind
sich darüber einig, dass die vorgenannte Zustimmung nicht unbillig verweigert werden darf.
Die Abtretung von Geldforderungen der Telekom bedarf weder der Anzeige noch der Zustim-
mung des Kunden, Das Bundesministerium für Gesundheit kann die Durchführung dieses Ver-
trages durch schriftliche Mitteilung an die Telekom an das RKl übertragen und wieder an sich
ziehen, ohne dass dies der Zustimmung der Telekom bedarf. Hierzu wird Telekom — soweit
erforderlich — die Zugänge, Benutzergruppen und Rechtestrukturen.einrichten, bestehende
Dokumentation an RKI übergeben und Vertreter des RKI in die Dokumentation einweisen so-
wie weitere Unterstützungsleistungen in angemessenem Umfang erbringen.

Die Anhänge sind Teil des Vertrages. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Anhängen und
einer der Bestimmungen des Hauptteils dieses Vertrages (Vertragsregelungen) gelten die Ver-
tragsregelungen vorrangig; dies gilt nicht in Bezug auf Anhang 1 (Leistungsbeschreibung) und
Anhang 4 (Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung), die im Fall von Widersprüchen den Ver-
tragsregelungen vorgehen. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und der Ab-
stimmungsvereinbarung gilt die Abstimmungsvereinbarung vorrangig.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder seiner Anhänge zum Vertrag bedürfen der
Schriftform und sind von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen. Dies gilt auch für diese
Schriftformvereinbarung selbst.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirk-

Vertrag über IT Leistungen Corona Warn App, V 4.0, Stand03.06.2020 " Seite 16/18
255125-4-9-v4.0 40-40743200
16

Al

mn
[= mn. ERLEBEN, WAS VERBINDET.

same Bestimmung unverzüglich durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftli-
chen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle
einer Vertragslücke.

{8} Dieser Vertrag ist in 2 (zwei) Exemplaren, von denen jede Vertragspartei eines erhält, ausge-
fertigt. Die Vertragsparteien dürfen den Vertrag übersetzen, jedoch ist die deutsche Original-
fassung maßgebend. i

Anhänge:

Anhang 1 - Leistungsinformation Cororia Warn App
Anhang 2 - Vergütung

Anhang 3 — [entfallen]

Anhang 4 - Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Anhang 5 — Muster Leistungsnachweis

Vertrag über IT Leistungen Corona Warn App, V 4.0, Stand03.06.2020 Seite 17/18

255125-4-9-v4.0 40-40748200
17

Y
|» nu ERLEBEN, WAS VERBINDET.

BANG

 

Kunde Telekom
Ort, Datum Ort, Datum

    

a anaren von
Sa
Pu Adel Al-Saleh Datunz 2020.06.09 10:41:59

  
    

 

l A y
IL, zZ 40200
Unterschrift Unterschrift
Y ham > RL.
Name Name
Ort, Datum
. . Digital unterschrieben von
Peter Lorenz in os00
09:39:59 +02’00'
Unterschrift
Name
1 i
Vertrag über IT Leistungen Corona Warn App, V 4.0, Stand03.06.2020 Seite 18/18

255125-4-9-v4.0 40-40748200
18

] » »Systems-

T-Systems, Angebots-Nr.: 1000820722, Angebotsdatum: 05.06.2020 Seite 1 von 45
19

Informationen zum Angebot

 

An Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108, 10117 Berlin

Über Leistungsinformation Corona Warn App
Von T-Systems International GmbH

BA Public & Healthcare

Hahnstr.43 .

60528 Frankfurt am Main

 

Ansprechpartner

Kontakt
Telefon

Fax
E-Mail

 

Angebotsnummer 1000820722
Angebotsdatum 05.06.2020

Copyright © 2020 T-Systems International GmbH | Die gesetzlichen Pflichtangaben finden Sie unter
www.t-systems.de/opflichtangaben. | Alle Rechte vorbehalten.

 

T-Systems, Angebots-Nr.: 1000820722, Angebotsdatum: 05.06.2020 Seite 2 von 45
20

Zur nächsten Seite