210309_IFG_BK_Anhänge_Nov.20-Feb.21

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PFANNENSCH M IDT-HAM BURG K.-W.PfannenschmidtGmbH, POS 610151 · D-22421 Hamburg BK'in Frau Bundeskanzlerin                                      "'. Dr. Angela Merkel, MdB Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 5. tm. 2020                          Aambmg,_3,._1-6-;-zo~o~---- ., _ .,1":t 0 "lKlwV _ _ _ ~ t w . ~                  ( ~IJ 1 j                       '.  3 11011 Berlin 1 □ AE _ _ _ _ □ Termin..-,:-~ /\•• / 0 Vol\lm/Slw,. __ !,fKOl)ia               :, IV'        C6,      \! r1:o {fupfilf· wir sind ein altes Hamburger Handelshaus mit 45 Mitarbeitern und liefern pflanzliche Extrakte an die Lebensmittel-, Pharma- und Kosmetikindustrie. (Tier 1 Lieferant) M Das geplante Lieferkettengesetz (LKG) bereitet uns in der Umsetzung große Sorgen. Dabei erfüllen wir                                        ){. bereits vergleichbare Anforderungen der Pharma- und Lebensmittelindustrie, sind 2018 dem UN Global                                            ,(1 Compact beigetreten und von Ecovadis, der führenden Bewertungsplattform für Nachhaltigkeit in globalen Lieferketten, zertifiziert. Die Überlegungen der Bundesregierung zum LKG gehen jedoch in ihrem Sanktionskatalog und Prüfumfang über die Anforderungen der Vereinten Nationen hinaus. Es werden Arbeits-, Menschenrechts-, Umwelt-, Antikorruptions- und Minderheitenaspekte miteinander vermengt, ohne zu definieren nach welchen Standards und wie weit zurückliegend, die Lieferketten überprüft werden sollen. Die Vorstellung des Gesetzgebers, dass nur große Firmen mit mehr als 500 Mitarbeitern vom LKG betroffen sind, ist illusorisch. Großkunden reichen schon heute sämtliche Anforderungen und Haftungsprobleme an ihre Zulieferer und Dienstleister weiter, unabhängig von der Größe des Unternehmens, Wer die Anforderungen nicht erfüllen kann, fliegt als Lieferant raus. Aus unserer Sicht ist eine Begrenzung auf machbare Felder essentiell, die sich an international zertifizierbaren Normen orientieren, flankiert von einer EU Richtlinie. Dabei stehen die folgenden Fragen im Mittelpunkt: 1. Wie soll verhindert werden, dass die regulatorischen Anforderungen von .betroffenen" Firmen an kleine Firmen einfach durchgereicht werden?                                                                 · 2. An welchen konkreten Richtlinien soll eine geforderte .gebührende Sorgfalt" gemessen werden? 3. Wie sollen haftungsrechtliche Risiken für die mittleren Handelsstufen begrenzt werden? 4. Wie soll die Sorgfaltspflicht .entsprechend der wirtschaftlichen Einflusskraft" bewertet und angewendet werden? 5. Sollen Einkäufer künftig davon ausgehen, dass bei großen Firmen LKG-konforme Ware beschafft wird, die kleinen Firmen hingegen mit "prekären" Lieferketten arbeiten, weil.ihnen das gesetzlich erlaubt ist? 6. Bis zu welcher Tiefe sollen die Vorlieferanten in der Lieferkette überprüft werden? (z.B. bis zum jeweiligen Vorlieferanten, analog zur Bio-Lieferkette, oder bis auf weiter vorgelagerte Stufen, auf die wir keinen direkten Zugriff haben (Tier n)? 7. An welchen international zertifizierbaren Normen sollen wir uns orientieren? K.-W. P(annenschmidt GmbH                     Tel. +49-40.555 866·0            Geschäftsführer:                St.-Nr. 4Sn51/00436 Habichthorst 34-36                            HRB 28708 Hamburg                Dr. B. pfannenschmidt           VAT DE-118532909 D-22459 Hamburg                               www.pfannenschmidt.de            Dr. T. -Pfannenschmidt 1/2
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PFANNENSCHMIDT-HAMBURG 8. Wie konkret soll die Unterstützung der Bundesregierung für die Wirtschaft aussehen, wenn die eigene Außen- und Wirtschaftspolitik bei der Einhaltung von Arbeits- und Menschenrechten, sowie von Umwelt- und Antikorruptionsstandards, nur mäßigen Erfolg hatte? 9. Wie soll mit problematischen Lieferländern wie Saudi Arabien, dem Iran, Indien, China, Brasilien und Russland verfahren werden, zu denen es teilweise keine Alternativproduzenten gibt? 10. Ist eine gegenseitige Anerkennung mit Ländern, die vergleichbare oder ausreichende regulatorische Standards haben, geplant oder müssen wir auch z.B. französische Lieferanten zu deren Menschenrechts- und Umweltstandards befragen? 11. Plant die Bundesregierung ein europaweit einheitliches Lieferkettengesetz auf der Basis einer EU Verordnung, oder wird ein deutscher Sonderweg angestrebt? Die Frage, wie man ein derartiges Vorhaben national verpflichtend anlegen und mit der erforderlichen kommerziellen Kraft zur weltweiten Wirkung bringen will, stellt sich von selbst. Wir bitten um Weiterleitung unserer Fragen an die zuständigen Entscheidungsträger und sind natürlich dankbar für Ihr kritisches Mitdenken. Für weitere Praxisbeispiele stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen in ungemütlichen Zeiten K.-W. Pfannenschmidt GmbH 2/2
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Puff~/ 6'r,. ~u2od                           · ~20.e Bundeskanzleramt, 11012 Berlin Dr. Ulrike Schillinger Dr. Tom Pfannenschmidt                                                                              Referat313 K-W. Pfannenschmidt GmbH                                                                            Arbeitsmarktpolitik; Arbeitsrecht POB610151 22421 Hamburg                                                                         HAUSANSCHRIFrWilly-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin POSTANSCHR!Fr 11012 Berlin Abgesandt w,1                                      TEL +49 {O) 30 18 400·0 FAX +49 {O) 30 1810 400-1854 (PC·Fax) 2 4. NOV. 2020 Qo\.,, m. /        An!. zu    '\ Berlin, 23. November 2020 Sehr geehrter Herr Dr. Pfannenschmidt, für Ihr Schreiben vom 3L Oktober 2020 danke ich Ihnen im Namen von F.rau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel Aufgrund der Vielzahl der täglich eingehenden Schreiben kann die Bundeskanzle- rin leider nicht persönlich antworten. Die Bundesregierung erarbeitet aktuell Eckpunkte zur Ausgestaltung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht in Lieferketten. Diese sollen sowohl die Grundlage für unsere nationale Gesetzge- bung sein wie auch für die Verhandlungen, die ggf. später auf EU-Ebene zu führen sind. Bitte seien Sie versichert, dass der Bundesregierung dabei wichtig ist, dass die Anforderungen an die Sorg- faltspflicht für Unternehmen praktikabel sind und diese nicht überfordern. Die federführenden Ressorts tauschen sich derzeit insbesondere auch zu den von Ihnen benann- ten Punkten vertieft aus. Die Anliegen der Unternehmen werden dabei im Blick behalten. Bei die- sem wichtigen und komplexen Thema geht jedoch Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Mit freundlichen Grüßen Jr"tv;               211,11· Dr. Ulrike Schillinger 2.Absenden 3. z.d.A. SPEICHERORT T:\Ablellungen\ABT3\GR31'ral313\Liefertetten\.8.E._SchreibenJ)fannenschrnidldocx
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7JJ.J Klein, Nicole Von:                                         Dr. Katharina Reuter (UnternehmensGrün) Gesendet                                     Mittwoch, 20. Januar 2021 20:39 An:                                          Braun, Helge; bk01 Betreff:                                     Stellungnahme zum geplanten Lieferkettengesetz Anlagen:                                     Stell ungnahme_Lieferkettengesetz_UnternehmensGrün0 12021.pdf; Persönliches Anschreiben_Stellungnahme zum geplanten Lieferkettengesetz_Braun.pdf Sehr geehrter Herr Kanzleramtsminister Braun, UnternehmensGrün spricht sich als Wirtschaftsverband klar für eine gesetzliche Regelung der unternehmerischen Verantwortung für die g~samte Lieferkette aus. Wir plädieren für einen schnellen Beschluss zur Einführung eines verbindlichen Lieferkettengesetzes (inkl.tlaftungsregelung) noch in dieser Legislaturperiode. Anbei übersende ich Ihnen diesbezüglich ein persönliches Anschreiben sowie unsere Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen Katharina Reuter UnternehmensGrün - die politische Stimme für eine nachhaltige Wirtschaft. Seit 1992. Dr. Katharina Reuter Geschäftsführerin UnternehmensGrün e.V. Bundesverband der grünen Wirtschaft Unterbaumstraße 4                                     'L 2. JAN. "1l :·1;.Ji„'/ ·1 2 1. JAN. 2021 10117 Berlin 0 o Vot:.mi-- z. K.                            ----,-J Cl BJii;'.l'li. AJi. 0 Termin             ;,--,7--1-- n S~E,!:..:r.,r,2hne -~ OAE                  ~ ~c.o,e Abonnieren Sie unseren monatlichen Newsletter!                                        ;;;-----::::;-::::;::::;::;---- 0 {;.L J11./1.             -c::=-.::;::~=:=:::IJ=&-='l-1:=:::t::J~ Facebook # twitter # lnstagram # XING # linkedln .I1 ( 111 k4_ UnternehmensG~ün ist Gründungsmitglied von Ecopreneur.eu und Mwnitiator von ~ntrepreneurs For                      Future.1. Amtsgericht (harlottenburg VR 29135 B                                                     ·                                                   fd Vorstand: Axel Kaiser, Nele Kammlott, Jan-Karsten Meier, Martina Merz, Klaus Stähle                                                      ~       '(    _ Geschäftsführerin: Dr'. Katharina Reuter                                           ·                                                              ·  ,1 USt-1D.: DE315452460                                                                                                                                    •
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t!:1 UnternehmensGrün Positionspapier 01/2021 Lieferkettengesetz: Mittelstand fordert Regeln für menschenrechtliche Sorgfaltspflichten l/nternehmensGrün, der Bundesverband der Grünen Wirtschaft, spricht sich klar für eine gesetzliche Regelung der unternehmerischen Verantwortung für die gesamte Lieferkette aus. Zukunftsfähiges Wirtschaften kann nur mit Blick auf für die gesamte Wertschöpfungskette als nachhaltig erachtet werden. Sorgfaltspflichten für den Schutz von Arbeitnehmer_innen sowie Selbständigen, die Teil der Wertschöpfungskette sind, soziale Mindeststandards aber auch der Schutz der Umwelt müssen einen gesetzlichen Rahmen bekommen. l/nternehmen sind für ihre Lieferketten verantwortlich und müssen auch hierfür haftbar gemacht werden. Appelle, Transparenz, internationale Normen und Richtlinien (auch solche der ILO, UNO und OECD) - alles wichtige Initiativen und Ansätze - sind kein Ersatz für einklagbare Rechte und die direkte Verantwortung für Schäden in der Lieferkette. UnterrfehmensGrün begrüßt daher die politischen Anstrengungen für ein europäisches Lieferkettengesetz (Gesetzentwurf für 2021 angekündigt) und unterstützt die s·estrebungen, auch in De.utschland ein ambitioniertes Lieferkettengesetz vorzulegen. Die Coronakrise hat erneut die Verletzlichkeit der Schwächsten in der Lieferkette gezeigt - und die Notwendigkeit, Lieferbeziehungen verantwortungsbewusst 1,md resilient zu gestalteten. Das Lieferkettengesetz sollte für alle Unternehmen gelten, die Menschenrechtsrisiken in ihrer Wertschöpfungskette haben. Dies ist ein globales Gebot, da es viele Missstände nicht nur in weit entfernten Lieferketten wie in der Textilindustrie in Bangladesch oder beim Rohstoffabbau in der DR Kongo, sondern auch .im Obst- und Gemüseanbau Südeuropas oder etwa in deutschen Schlachthöfen. Die Regelungen können sich an den risikobasierten Ansätzen der größeren Unternehmen orientieren, die diese teilweise bereits jetzt umsetzen. Kleinere Unternehmen sollten mehrZeitfür die Umsetzung bekommen und-wenn möglich - eine beratende und/oder finanzielle Unterstützung für die Phase der Implementierung. Die. großen Unternehmen sollten ein Eigeninteresse haben, hier beispielsweise im Rahmen von Collective Impact Initiativen gemeinsame Lösungen zu erarbeiten, da sie darauf angewiesen sind, dass auch kleinere Unternehmen in ihrer Wertschöpfungskette ihren rnenschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachkommen können. Gesetzlicher Rahmen nötig Wer wegen der Risikoanfälligkeit des Geschäfts genau hinschauen muss, darf die Augen vor · offensichtlichen Mängeln nicht verschließen können, wie vorn UN-Menschenrechtsrat in den Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten dargelegt'. Zusätzlich sind aber Risikoanalysen und hieraus abgeleitete Präventions- und Abhilfemaßnahrnen durchzuführen, zu dokumentieren und zu veröffentlichen (vgl. UNGP und OECD Leitlinien). Wer hinschaut und die Missstände nicht sieht oder darauf reagiert, ist haftbar. Wer arbeits- rechtliche Mindeststandards wie den Schutz werdender Mütter, das Verbot von Kinderarbeit und Zwangsarbeit, die Unterdrückung von Gewerkschaften und anderen Formen der kollektiven Wahrnehmung der Arbeitnehrner_innen-lnteressen, ungleiches Entgelt für Frauen, nicht existenzsichernde gesetzliche Mindestlohnansprüche der Produktionsländer bei den Zulieferern 1 UN HR Guiding Principles on Business and Human Rights https:ijwww.ohchr.org/EN/lssues/Bysiness/Pages/CorporateHRDueOiligence.aspx
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2 ausblendet, muss bei Verstößen geradestehen. Ein.zentraler Aspekt zur Minderung von Risiken in yielen Wertschöpfungsketten is\ die Zahlung existenzsichernder Lohne und Einkommen. F(ir die Bestimmung der Höhe existenzsichernder Löhne liegt mit der Anker-Methode inzwischen eine anerkannte Methode vor. Schwieriger ist die Ermittlung existenzsichernder Einkommen aus · selbständiger Arbeit, insbesondere bei Bäuerinnen und Bauern. Doch auch hierzu wurden in Piloten im Kakaosektor wichtige Erfahrungen gesammelt. Viele größere Vnternehmen haben für mehrere Sektoren. bereit$ in eigenen Leitlinien festgelegt, dass existenzsichernde löhne und Einkommen gezahlt werden sollen. Dies gilt unter, anderem für die größten Unternehmen. des deutschen Einzelhandels. Hier ist jeweils ein Sektoransatz notwendig, da die Bedingungen für einen Angestellten einer Rosenfarm völlig andere sind als für eine Kakaobäuerin, die zusätzlich zu den Lebenshaltungskosten Kosten für Saatgut, Dünger, Erntehelfer_innen etc hat. Der Ansatz der muitidlmensionalen Armut geht darüber hinaus und erkennt an, ·dass weitere Faktoren (über den rein finanziellen Aspekt hinaus) in der Messung von Armut relevanten Einfluss haben'. Kontrolle, Sanktionen und Schadensersa.tzansprüche Schadensersatz und Entschädigungsansprüche sollten von. NGDs, Gewerkschaften und auch einzelnen Arbeitnehmer_innen yor deutschen Gerichten eingeklagt werden können. Wer aus Gewinninteressen möglichst billige Produkte auf djan Markt bringt und dafür in den Produzenten- Ländern Arbeitsbedingungen akzeptiert, die die Gesundheit der dort Beschäftigten schädigt, weil z. .B. elementare Vorkehrungen zum Gesundheits-und Arbeitssch(ltz nicht implementiertwurden, soll nicht nur die mediale Öffentlichkeit fürchten müssen, sondern aucli mittels Sanktionen zur Verantwortung gezogen werden. Leitlinie für die Haftung ist dabei die Frage, ob das Unternehmen seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Dies entscheidet _darüber, ob Entschädigung gezahlt werden muss. Die Kontrolle der Einhaltung der Sorgfaltspflicht sollte durch eine Behörde vorgenommen werden, wie im bekannt gewordenen Entwurf des Eckpunktepapieres von BMZ und BMAS vorgeschlagen. Wichtig ist, dass die l,Jnternehmen Sanktionen nicht innerhalb der Wertschöpfungskette abwälzen und dass keine Einzelhaftung von b'eispielsweise Nachhaltigkeitsverantwortlichen festgeschrieben wird. Wer Missstände bei seinen· Zulieferern feststellt, sollte die Gesc~äftsbezieh1,mg nicht sofort beenden. Es müssen aber nachvollziehbar Maßnahmen ergriffen werden, damit der Vertrags- partner Innerhalb vertretbarer Fristen Abhilfe schafft. Selbstverständlich muss eine solche Vertragsbeziehi,mg dann auch beendet werden, wenn die Missstände nicht behoben wurden. Wenn die beanstandete Lieferbeziehung auf der Zerstörung der Umwelt beruht, muss statt bloßem Schadensersatz und einer Entschädigung auch eine pönale, dem deutschen Recht eher fremde Entschädigungszahlung festgesetzt werden.· Der Verlust von Blodiversität, der Verh,1st von Lebensraum für lndigene, die Verschmutiung von Grundwasserreserven oder die Zerstörung von Naturschutzgebieten sind meist Schäden, die sich zwar schwer beziffern lassen, aber gravierende Auswirkungen haben. Ob ein Lieferkettengesetz zu einer Vielzahl von Klagen führt, kann bezweifelt werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein/e geschädigte/r Arbeitnehmer_in aus dem globalen ·Süden, seinen/ihren örtlichen Arbeitgeber beauftragende deutsche Unternehmen verklagt, ist überschaubar. Zusammenschlüsse von Arbeitnehmer_innen, NGOs und Gewerkschaften haben daher eine große Bedeutung, damit zumindest einige Fälle zur Verhandlung gelangen. Bedeutsam ist die Beweislastumkehr, die eine Klagebegründung in vielen Fällen· überhaupt erst einmal ermöglichen wird, gegen 11.ielche sich die in Anspruch genommenen Unternehmen dann mit dem Nachweis angemessener und verhältnismäßiger M_aßnahmen auch erwehren können. 2  https://ophi.org.uk/m_ultidimensional-poverty-index/
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3 Resiliente Lieferketten etablieren Verantwortung für die Lieferkette übt nicht nur·Druck auf Unternehmen in diesen Ländern aus, sondern hat auch eine Bedeutung für deren Geseilschaften. In Ländern, in denen Volksgruppen oder Menschen aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert werden, religiöse Minderheiten ausgegrenzt, Kleinbauern ohne Vertretung arbeiten, Gewerkschaftler mit dem Verlust des Arbeitsplatzes oder gar ihrer körperlichen Unversehrtheit bedroht werden, sind Freiräume, die in Unternehmen entstehen und die sich in einer Kette verantworteterUeferbeziehungen befinden, eine Chance emanzipatorischer Entwicklung zu unterstützen. Dennoch gibt es Grenzen der Einflussnahme, Grenzen vertraglicher Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen der Kontrollmöglichkeit. Bei hoch ausdifferenzierten Lieferketten, also komplexen Produkten, müssen den Unternehmen angemessene Fristen, ggf. auch mehrere Jahre, zur Abbildung und Dokumentation der Lieferketten \Jnd ihre Risiken, einschließlich des Nachweises, welche Maßnahmen ergriffen wurden, •eingeräumt werden. flier kommt dann eine verpfffchtende Transparenz ins Spiel, die Grenzen der zeitlich verzögerten Nachyerfolgung aufzuzeigen. Dies kann durch die Veröffentlichung von Missständen l)nd die dazu getroffenen proaktiven Maßnahmen flankiert werden. Es müssen die Voraussetzungen für die Akteure entlang der Lieferkette geschaffen werden, µm A11dits, Zertifizierung, interne Rechenschaftspflicht ond Schulung in ihre Standardgeschäftsprozesse zu integrieren. Ziel des Lieferkettengesetzes sollte es auch sein, Menschen entlang der Wertschöpfungsketten· zu ermächtigen, ein solidarisches Miteinander zu entwickeln und B2B-Beziehungen so zu gestalten, dass die Bedarfe ent1a·ng der Lieferkette transparent werden. Deutschlands Einfluss auf globale Lieferkettenethik Da Freiwilligkeit und Appelle, Verantwortung für die Lieferketten zu übernehmen, allein nicht ausreic.hen, ist der Gesetzgeber in Deutschland und der EU aufgerufen. Es gibt bereits gute An.sätze für Lieferkettengesetze in den Niederlanden (Fokus Kinderarbeit), Frankreich, Australien, UK (Fok1,1s Zwangsarbeit) und Kalifornien. Deutschland ist vor allem gefordert, da es In vielen Rohstoff-Lieferketten mit seinen große Herstellerunternehmen zu den fünf größten Abnehmerländern zählt - Urid dadurch einen bedeutenden Einfluss auf die globale Lieferkettenethik hat. Aus Perspektive des nachhaltigen Mittelstands sollte das Lieferkettengesetz menschenrechtliche Sorgfaltspflichten nicht auf einzelne Aspekte verkürzen·(vgl. ECCJ, MapplngmHRDD legislative· progress in Europe3). Der Gesetzgeber muss allgemeine Regeln zur Haftung aufstellen, muss einklagbare Rechte benennen, Anspruchsberechtigte als aktivlegitimiert aufzeigen; Beweislastfragen regeln, die Vertretung durch NGOs und Gewerkschaften vorsehen und Spezialregelungen für einzelne Marktsegmente schaffen, wie z.. B. die Bekleidungswirtschaft, Nahrungsmittelproduktion und Handel, oder die Chemie- oder Autoindustrie. 'https:l/corporatejustice.org/eccj-publications/16807-mapping-mhrdd-legislative·progress-in-europe·map- and-comparative-analysis-of-mhrdd-laws'and-legislative-proposals
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4 Corporate lrresponsibility made in Germany Natürlich ist die Umsetzungfür menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in den Unternehmen mit Kosten verbunden. Die Studie der EU-Kommission schätzt fi,lr große Unternehmen die Kosten auf durchschnittlich 0,005 Proze.nt ihrer Gewinne'. Allerdings zeigen Praxiserfahrungen, dass auch mit höheren Steigerungen der Mehrkosten im Einkauf in den ersten Jahren zu rechnen sein kann (R.isikoerfassung, Anpassung der Lieferkette). Hier müssen allerding die Kosten für die Unternehmen in Beziehung zu den Kosten für die gesamte Gesellschaft gesetzt werden. Jüngste Beispiele von deutschen Unternehmen (Tönnies, VW - Dieselskandal,. Wltecard) zeigen, wie die gesellschaftlichen Kosten durch unethisches Wirtschaften in die Höhe getrieben werden - m.it gravierenden negativen Auswirkungen auf das Gütemerkmal made in Germany. Neben den Koste.n entsteht das Risiko eines erhöhten bürokratischen Aufwandes für die verpflichteten Unternehmen. Dem kann entgegengewirkt werden, wenn finanzielle und nicht finanzielle Berichtsauflagen für Unternehmen effizient zusamniengefasstwerden. Dies gilt nicht nur für Berichte von Unternehmen an Aufsichtsbehörden, sondern auch für die Vielzahl verschiedenen Formate für Berichte, die. Unternehmen von ihren jewelligen Lieferanten verlangen - die sich wiederum bislang teilweise mit einer Vielzahl von Abnehmern verschiedensten Anforderungen ausgesetzt sehen. Was für die Lieferkette allgemein gilt, gilt selbstverständlich .auch für international operierende Konzerne, und zwar in viel stärkerem Maße mit. Blick auf deren Tochtergesellschaften. Denn Tochtergesellschaften s.ind gesellschaftsrechtlich und oft auch finanziell abhängig von der Muttergesellschaft. Lieferketten lassen sich in multinationalen Unternehmen leichter überwachen. Sorgfaltspflichten zum Wettbewerbsvorteil ma.chen Leider haben heute jene Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil, die sich verantwortungslos dem Outsourcing und Verlagerung von Lieferkettenbeziehungen in Ländern mit geringen Umwelt- und Sozialstandards verschrieben haben. Diese Wettbewerbsvorteile müssen in Zukunft rechtswidrig. sein. Wer sich rechtswidrig einen Wettbewerbsvorteil verschafft, muss möglicherweise auch von Mitkonkurrenten oder von Wettbewerbsbehörden behelligt werden können. Nachhaltig wirtschaftende Unternehmen haben nicht nur einen hohen Kommunikationsaufwand im Verhältnis zu ihren Lieferanten, sondern insbesondere auch zu ihren Kunden, die· bereit sein müssen, die damit verbundenen höheren Kosten zu tragen. Kosten entstehen z. B. durch die Einschaltung von,Zertifizierern und persönlicher Kontrolle vor Ort. Dieser Aufwand darf aber nicht in einen Wettbewerbsnachteil münden, Damit „Corporate lrresponsibility made in Germany" nicht zum neuen Markenzeichen wird, bedarf es gemeinsamer Anstrengungen der Wirtschaft und der Politik. Mittelständische Unternehmen fordern daher verbindliche Regelungen. Mit dem Lieferkettengesetz muss auch der Appell an die Wirtschaft einhergehen, Verantwortung im besten Sinne zu übernehmen, für alle Aspekte für menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten. StandOl/2011, Ansprechpartner_innen: RA Klaus Stähle, /;nrico Rima, Alyssa Jade McDona/d- Bärtl, Dr. Katharina Reuter 4 British Institute of International and Comparative Law, Civic Consulting and London School of Economics; Study on due diligence requirements through the supply chain, Studie im Auftrag EU-Kommission, Ql/2020
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UnternehmensGrün t:" •• ßundt>sverhamt der gtOnrm Wlrt'ichaft UntemehmensGrün e.V. [ Unterbaumstraße 4 l 10117 Berlin Bundeskanzleramt Helge Braun Willy,Brandt-Straße l 10557 Berlin Betreff: Stellungnahme zum geplanten Lieferkettengesetz Sehr geehrter Herr Kanzleramtsminister Braun, UnternehmensGrOn spricht sich als Wirtschaftsverband klar f~r         e;ri~:·g~set~lit:He ~~ge·iuii~·de:r-.\J·6ti~.n~li_Fhe:r;si;be~ . Verantwortung für die gesamte Lieferkette aus.                                                                                   · Zukunftsfählges Wirtschaften- das·hat die Corona,Krise eindrücklich gezeigt - erfordert r~siliente Und transpa- rente Beziehungen in den Lieferketten. Menschenrechtllche Sorgfaltspflichten fQr den Schutz von Arbeitnehmen- den sowie Selbstständigen, die Teil der Wertschöpfungskette sind, soziale Mindeststandards aber auch der Schotz der Umwelt müssen endlich einen gesetzlichen Rahmen bekommen.-.Zahlreiche tJnternehmen gehen.hier bereits seitJahren vora'ri und zeigen, dass· diese verbindliche Verantwortuf!g auch für kleine und mittlere l}nternehmen~ (KMU) machbar ist. Viele Unternehmen wie Tchibo, VAUOE oder Hapag Lloyd zeigen heute schon, dass die Vorga- ben Umsetzbar. sind und fordern eine verbi_ndllche Regelung. Hier brau~ht es endlich ein level playing field für alle Wirtschaftsakteure. Unternehmen sind für Ihre Ueferketten·verantwortlich und müssen auch hierfür flaftbar ge- macht werden können. Als Unternehmensverband plädieren wir daher für einen schnellen Beschluss zur Einführung des Lleferket- ten-gesetzes noch fn dfeser Leg;slaturPeriode, .so w1e es·im Koalitionsvertrag festgelegt wurde. Das Lieferkettengesetz sollte für alle Unternehmen gelten, die Menschenrechtsrisiken in Ihrer Wertschöp- fungskette haben - nicht erst ab eine Größe ab 500 Mitarbeitenden. Dies ist ein globales. Gebot, da es vi.ele Missstände. nicht n.ur in weit entfernten_lieferketten wie in der Textilindustrie in Bangladesch oder beim Rohstoffabbau in der DR Kongo, sondern auch im Obst- und Gemüseanbau Südeuropas oder etwa in deut- schen Schlachthöfen. Die Regelungen können sich an den risikobasierten Ansätzen der größeren .Vnterneh- men orientieren, die diese teilweise bereits jetzt umsetzen. Kleinere Unternehmen sollten mehr Zeit für die Umsetzung bekommen und -wenn möglich - eine beratende und/oder finanzielle Unterstützung für die. Phase der Implementierung. Anbei senden wir Ihnen unsere ausführliche Stellungnahme zum Lieferkettengesetz. Bitte setzen Sie sich für entsprechende gesetzliche Grundlage einl Wa.rten Sie nicht auf eine europäische oder gar internationale lösung, denn dies bedeutet eine unverantwortliche Verschiebung der dringend not- wendigen Regelungen. Ein ambitioniertes·Ueferkettengesetz in Deutschland ist auch ein wichtiger Standort- faktor für das Gütemerkmal made in Germany-damit die ·gesellschaftlichen Kosten kein eh weiteren Scha- den durch unethisches Wirtschaften von deutsche.n Unternehmen wie Tönnie.s, VW/ Die.selskandal oder Wirecard nehmen. Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung und freuen uns über den Austausch mit Ihrem Haus zu die" sem wichtigen Thema. · Mit freundlichen .Grüßen Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin J   •• 11   , •   f    1 1 1           Amtsgerkht Berlin-Charlottenburg                    GLS Gemeinschaftsbank VR29185 B                                           IBAN OE38 4306 0967 80211026 00 Vorstand: Axel Kaiser, Nele Kammlott.               BIC GENODEMlGLS www.untemeflmensgruen.de                 Jan-Karsten Meier, Martina Merz, Klaus·Stähle       St-Nr.:- 27 /679/51208
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. UnternehmensGrün Bimctesverband der grünen Winschah UnternehmensGrün e.v. J Unterbaumstraße 4 l 10117 Ber1in Hintergrund: UntemehmensGrün ist seit 1992 die.politische Stimme für eine nachhaJtige; \f\'irtsch~ft. Der parteipolitisch un,ibhängige Unternehmensverband seqt sichfüfUmweit' cihdKlimaschütz 'ein und• ist als gemeinnützig anerkannt. UnternehmensGrün und seine mehr als400 Mitgliedsunternehmen zeigen: Wirtschaft, Soziales und Ökologie gehören zusammen. Immer wieder initiiert uctdJoqrdiniert•JJqternehmensGfP.n~e\'{egy~gen, so beispielsweise die WirtSchaftsinitlatiVi? ,,Entr~Preneurs Foi-Fui'ure".-über sei~-~n' ei;if.OPä'_fs'dfeO)?cfC_hV.$thah4 ···· Ecopreneur.eµ b.ezleht der Verein auch in Brüssel Stellung.                                               -. . . Die Verbandsmitglieder sind vor allem mittlere und. mittelstän~!s-~hlUiiterrt_~hme!n·;~_ft;---1n~d.V~ti\iJ:~itb~}~(~)n~-ih   00 ... rer Branche. Von der Brauerei und dem Maschinenbau-Betrie~, der Ban~ bis zumSterne-Res(aurant'und .· dem Bio-Lebensmittelhersteller, von Wind- und soiaruntern'ehmeo bis zurkr~ativwfrtschaf1.C.:die,l\.1it'gliecls- unternehmen sind so vielfältig wie die nachhaltige Wirtschaft selbst. Bei UnternehmensGrün 'ist der Handel .. · .ebenso vertreten wie Dienstleistungen oder das produzierende Gewerbe. Amtsgericht Berlin-Charlottenburg               GlS GemelnschaftsOank VR 29185 B .                                    IBAN OE38 43Qfj 0967 80211026 00 Vorstand:Axet Kaiser, Nele Kammrott,            BIC. GENODEMIGLS Jan-Karsten Meier, tv)artina Merz, Klaus Stähle St•Nr.:7.,7/679/51208
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