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Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern Referat II 430 – Inspekteur der Polizei Alexandrinenstraße 1 19055 Schwerin Vorläufiger Abschlussbericht der Kommission zur Beleuchtung der Prepper-Szene in Mecklenburg-Vorpommern (Stand: 09.03.2020)
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Vorläufiger Abschlussbericht der Kommission zur Beleuchtung der Prepper-Szene in Mecklenburg-Vor- pommern Managementfassung Bei dem vorliegenden Bericht handelt es sich um den vorläufigen Abschlussbe- richt der Kommission zur Beleuchtung der Prepper-Szene in Mecklenburg-Vor- pommern, da das der Kommissionsarbeit zugrundeliegenden Ermittlungsverfah- ren der Generalbundesanwaltschaft zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht abgeschlossen war. Der vorliegende vorläufige Abschlussbericht fasst die Arbeit und Ergebnisse der Kommission zur Beleuchtung der Prepper-Szene in Mecklenburg-Vorpommern zusammen. Mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen sogenannte Prepper durch die Generalbundesanwaltschaft richtete sich der Fokus auf ein bis dato nicht polizeilich relevantes Phänomen. Vielen Beteiligten war bis dahin nicht einmal der Begriff Prepper geläufig. Insoweit verwundert es nicht, dass die Da- tenlage zu diesem Phänomen begrenzt war. Bei der Erstellung des Lagebildes konnte nur auf öffentlich zugängliche bzw. bereits in den polizeilichen Systemen vorhandene Daten zugegriffen werden. Der Auftrag der mit Wirkung zum 01.11.2017 eingerichteten Kommission war die Beleuchtung der Prepper-Szene in Mecklenburg-Vorpommern. Gegenstand des Berichts ist daher ausdrücklich nicht das Ermittlungsverfahren um die soge- nannte Gruppe „Nordkreuz“. Im Rahmen der Kommissionsarbeit wurde der Arbeitsbegriff radikalisierte Prep- per – radiPre für die unter folgende Definition fallenden problematischen Prepper festgelegt. Radikalisiertes Preppen ist eine Form der persönlichen Notfallvor- sorge in Verbindung mit sicherheitsrelevanten Elementen. Dazu zäh- len insbesondere die Bildung politischer Feindbilder, die Ablehnung der FDGO, die Neuschaffung einer gesellschaftlichen Ordnung, eine hohe Waffenaffinität, immanente Radikalisierungspotentiale und Ten- denzen der Selbstjustiz als Einzelmerkmal oder in Kombination. Im Ergebnis der Lagebilderhebung wurde nicht festgestellt, dass die Prepper- Szene Bestrebungen unternimmt, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu gefährden. Überschneidungen zu radikalen oder extremistischen Kreisen sind zwar vereinzelt vorhanden, gehen jedoch nicht von den Preppern aus, sondern diese bereits entsprechend motivierten Personen bedienen sich lediglich der Techniken des Preppens. Eine gezielte Einflussnahme im Sinne einer Unterwan- derung der Prepper-Szene durch Extremisten konnte nicht festgestellt werden. 2
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Vorläufiger Abschlussbericht der Kommission zur Beleuchtung der Prepper-Szene in Mecklenburg-Vor- pommern Ebenso wenig konnte festgestellt werden, dass es sich bei Preppern um eine homogene Gruppe handelt. Ganz im Gegenteil haben die Recherchen in den so- zialen Medien gezeigt, dass die Prepper-Szene sehr heterogen ist, sowohl was die Motivation als auch die praktizierten Techniken der persönlichen Notfallvor- sorge angeht. Eine Vernetzung findet insoweit nur aufgrund des gemeinsamen Interesses am Preppen und dem damit verbundenen Informationsaustausch statt. Die Kommission hat aufgrund der interdisziplinären Zusammensetzung Präven- tionsansätze entwickelt, um einerseits die staatlich gewünschte persönliche Not- fallvorsorge als weiterhin gewollt darzustellen und andererseits ein Abdriften von Teilen der Prepper-Szene in radikale oder extremistische Kreise zu verhindern. Die Kommission spricht sich für folgende gleichrangige gesamtgesellschaftliche Handlungsempfehlungen aus: Um auch zukünftig Veränderungen in der Sicherheitslage frühzeitig erkennen und diese einer erneuten Gefährdungsbewertung unterziehen zu können, emp- fehlen wir insbesondere eine Weiterführung des Prozesses der Erkenntnisge- winnung sowohl in den polizeilichen Datensystemen als auch in den Internetprä- senzen. Hierfür werden die verantwortlichen Sicherheitsbehörden beauftragt, die Auswertung der schon jetzt einschlägigen Phänomenbereiche unter dem Ge- sichtspunkt des radikalen Preppens zu intensivieren. Desgleichen soll für den polizeilichen Bereich die Einführung eines sogenannten Schlagwortes als Grundlage von Recherchen mit dem Ziel geprüft werden, auch Vorgänge außerhalb der o.g. Phänomenbereiche mit Bezügen zum Preppen zu identifizieren. Dieses Schlagwort würde temporär installiert und nach einem Jahr auf seine Wirksamkeit und Aussagekraft evaluiert. Daran anknüpfend empfiehlt sich die Einführung von entsprechenden Modulen in den Bereichen der polizeilichen Anwärterausbildung und der PMK-Fortbil- dung. Um das notwendige Wissen und die damit einhergehende Sensibilität bei allen Polizeibeamten zu vermitteln, werden insbesondere die Durchführung von Fach- tagungen sowohl für Führungskräfte als auch für Mitarbeiter aller Dienststellen empfohlen. Die Kommission hält es für geboten, dass sich die Kompetenzen der Sicherheits- behörden kontinuierlich am technologischen Fortschritt ausrichten müssen. Da- für sind erforderliche Schritte für eine strategische Auswertung, vorrangig mittels softwarebasierter Lösungen, zu veranlassen. 3
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Vorläufiger Abschlussbericht der Kommission zur Beleuchtung der Prepper-Szene in Mecklenburg-Vor- pommern Unterstützt durch entsprechendes staatliches Handeln muss die Vorsorge für Krisenfälle im Sinne der BBK-Empfehlungen in der Öffentlichkeit positiver und aktiver als bislang kommuniziert werden, um die Grenzüberschreitung zum radi- kalisierten Preppen für jedermann deutlich sichtbarer zu machen. Die Kommission empfiehlt den Trägern für politische Bildung, die Erkenntnisse der Kommissionsarbeit für eine inhaltliche Übernahme in ihre Tätigkeit zu prüfen, um das Vertrauen der Gesellschaft in die Handlungsfähigkeit des Staates zu fes- tigen. Die Kommission empfiehlt es den Trägern der politischen und rechtlichen Bil- dungs- und Aufklärungsarbeit zu prüfen, ob die Erfahrungen bei der Umsetzung des Landesprogramms „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken“ genutzt werden können, um im Kernpunkt der offensiven Auseinandersetzung mit dem radikalisierten Preppen die gesamtgesellschaftliche Werteordnung zu stärken. Radikalisiertem Preppen muss unabhängig von konkreten Gefährdungslagen als Bedrohung für den Einzelnen und für die gesamte Gesellschaft sowie als Gefahr für die Demokratie und den Rechtsstaat offensiv entgegengetreten werden. Auf eine enge Verzahnung zwischen Politik, Verwaltung, Fachexperten und Me- dien ist hinzuwirken. Den sozialen Medien ist in der Präventionsarbeit gegen radikalisiertes Preppen eine besondere Gewichtung beizumessen. Hierfür empfiehlt es sich, unter Einbeziehung der Erfahrungen aus der Präventi- onsarbeit gegen Extremismus und Gewalt Möglichkeiten zur Förderung der Me- dienkompetenz zu identifizieren, insbesondere unter Nutzung der Kooperations- vereinbarung zur Förderung der Medienkompetenz in MV. Es wird empfohlen, die vorhandenen Beratungsangebote in der Distanzierungs- und Ausstiegsarbeit hinsichtlich ihrer Geeignetheit und Umsetzbarkeit zur Bera- tung von radikalisierten Preppern und deren Angehörige zu prüfen. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass innerhalb der unproblematischen Prepper-Szene eine wahrnehmbare Distanzierung zu radikalisierten Preppern erfolgt und empfiehlt, das BBK zu bitten, diese Bestrebungen aktiv zu unterstüt- zen. Die Kommission empfiehlt, zur Koordinierung und Vernetzung gesamtgesell- schaftlicher Präventionsaktivitäten mit Bezug zu radikalisierten Preppern die be- währten Instrumente des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung (LfK) sowie des landesweiten Beratungsnetzes für Demokratie und Toleranz zu nutzen. Die Kommission stellt fest, dass eine wissenschaftliche Betrachtung der Prep- per-Szene bisher nur randständig erfolgte. Es wird empfohlen, eine Phänomen bezogene wissenschaftliche Betrachtung zu initiieren. Hierfür soll ein abge- stimmtes Konzept entworfen werden, in dem sowohl die wissenschaftlichen als 4 auch die sicherheitsbehördlichen Belange Berücksichtigung finden.
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Vorläufiger Abschlussbericht der Kommission zur Beleuchtung der Prepper-Szene in Mecklenburg-Vor- pommern Ein sensibler und zugleich konsequenter Umgang mit abweichendem Verhal- ten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, das auf radikalisierte Einstellungen, wie zum Beispiel auf radikalisiertes Preppen hinweisen kann, muss in allen staatlichen Einrichtungen, vor allem in sicherheitsrelevanten Bereichen wie der Polizei und der Bundeswehr, stets als ein wichtiger Schwerpunkt von Füh- rungsverhalten auf allen Ebenen verstanden werden. Da es sich bei den radikalisierten Preppern um kein regional begrenztes Phäno- men handelt und sich die Kommission zur Beleuchtung der Prepper-Szene in Mecklenburg-Vorpommern bundesweit als erste gesamtgesellschaftlich mit der Thematik auseinandergesetzt hat, werden die Ergebnisse der Kommissionsar- beit einschließlich der entwickelten Handlungsempfehlungen dem Bund und den Ländern zur Verfügung gestellt. 5
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Vorläufiger Abschlussbericht der Kommission zur Beleuchtung der Prepper-Szene in Mecklenburg-Vor- pommern Literaturverzeichnis Hal Marchand                 Preppers: A Primer for Public Safety Professionals Michael F. Mills             Witness to the American Apocalypse? A Study of 21st Century “Doomsday” Prepping - Submitted to the Univer- sity of Kent for the degree of Doctor of Philosophy Febru- ary 2017 Mischa S. Luy                „It's The End Of The World As We Know It (And I Feel Fine): Prepper als Risikosubjekte einer reflexiven Mo- derne“ Masterarbeit an der Ruhr-Universität Bochum 2017 Stefan Siehoff               „Schließen der Versorgungslücke“ Masterarbeit im Rah- men des Masterstudienganges Katastrophenvorsorge – Katastrophenmanagement an der Rheinischen Friedrich- Wilhelms-Universität Bonn 2014 Ronny Steffenhagen           Prepper in der Landespolizei Mecklenburg-Vorpom-mern – Phänomenologie und Interventionsmöglichkeiten aus Führungssicht 6
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Vorläufiger Abschlussbericht der Kommission zur Beleuchtung der Prepper-Szene in Mecklenburg-Vor- pommern Abkürzungsverzeichnis AK IV                     ständiger Arbeitskreis der Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder - Verfassungsschutz BAG                       Bundesarbeitsgericht BBK                       Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe BeamtStG                  Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern – Beamtenstatusgesetz BfV                       Bundesamt für Verfassungsschutz BKA                       Bundeskriminalamt BMBF                      Bundesministerium für Bildung und Forschung FDGO                      Freiheitlich Demokratische Grundordnung FHöVPR                    Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege GBA                       Generalbundesanwalt IEA                       Innen- und Europaausschuss des Landtages Mecklenburg- Vorpommern IMK                       Ständige Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder LBG                       Beamtengesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern – Landesbeamtengesetz MV                        Mecklenburg-Vorpommern PHK                       Polizeihauptkommissar PMK                       Politisch Motivierte Kriminalität StGB                      Strafgesetzbuch UA FEK                    Unterausschuss Führung, Einsatz und Kriminalitätsbekämp- fung VdRBw e.V.                Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. WaffG                     Waffengesetz 7
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Vorläufiger Abschlussbericht der Kommission zur Beleuchtung der Prepper-Szene in Mecklenburg-Vor- pommern Inhaltsverzeichnis Managementfassung ....................................................................................................... 2 Literaturverzeichnis ....................................................................................................... 6 Abkürzungsverzeichnis .................................................................................................. 7 1       Einleitung/Darstellung und Abgrenzung der Auftragslage ........................... 10 2       Die Kommission Prepper ................................................................................... 12 2.1     Aufbau der Kommission...................................................................................... 12 2.2     Die Säulen ........................................................................................................... 13 2.2.1   Säule 1 – Lagebild ............................................................................................... 13 2.2.2   Säule 2 – Vorsorge und Selbsthilfe ..................................................................... 13 2.2.3   Säule 3 – Prävention ............................................................................................ 14 2.2.4   Säule 4 – Sozialwissenschaftliche Betrachtung .................................................. 14 2.3     Tätigkeit der Kommission ................................................................................... 14 2.4     Präsentation der Kommission in den Gremien .................................................... 15 2.4.1   Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder ..................... 15 2.4.2   Innen- und Europaausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern .......... 15 2.4.3   Polizeiliche Gremien ........................................................................................... 16 2.4.4   Weitere ................................................................................................................ 16 3       Das Phänomen Prepper ..................................................................................... 17 3.1     Geschichte des Preppens ..................................................................................... 17 3.2     Definition Prepper............................................................................................... 19 3.2.1   Selbstverständnis der Prepper ............................................................................. 19 3.2.2   Wissenschaftliche Definition des Preppens ......................................................... 21 3.2.3   Definition der den Untersuchungsgegenstand der Kommission bildenden Prepper ................................................................................................................ 22 4       Personenpotenzial .............................................................................................. 24 5       Lagebild .............................................................................................................. 25 5.1     Methodik der Recherchen.................................................................................... 25 5.2     Ergebnis der Recherchen ..................................................................................... 25 5.2.1   Land ..................................................................................................................... 25 5.2.2   Bund .................................................................................................................... 25 5.2.3   Europa.................................................................................................................. 26 5.2.4   Generalbundesanwalt/ Staatsanwaltschaft........................................................... 26 5.3     Sensibilisierung der Polizeibehörden .................................................................. 27 8
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Vorläufiger Abschlussbericht der Kommission zur Beleuchtung der Prepper-Szene in Mecklenburg-Vor- pommern 5.4    Recherche und Auswertung von öffentlich zugänglichen Medien zum Thema Prepper .................................................................................................... 27 5.4.1 Ausgangslage ....................................................................................................... 27 5.4.2 Auswertung Internet ............................................................................................ 28 5.5    Handlungsoptionen/- empfehlungen: .................................................................. 35 6      Ergebnisse .......................................................................................................... 36 6.1    Zum Lagebild ...................................................................................................... 36 6.2    Rechtliche Konsequenzen ................................................................................... 37 6.2.1  Strafrecht ............................................................................................................. 37 6.2.2  Waffenrecht ......................................................................................................... 37 6.2.3  Disziplinar-/Beamten-/Arbeitsrecht .................................................................... 39 6.3    Prävention ............................................................................................................ 41 6.3.1 Grundsätze ........................................................................................................... 42 6.3.2 Thesen.................................................................................................................. 44 6.4    Masterarbeit: Prepper in der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern – Phänomenologie und Interventionsmög-lichkeiten aus Führungssicht .............. 46 6.5    Vorschläge für weitere Forschungsvorhaben zur Aufhellung des Phänomens Prepper ................................................................................................................ 49 7      Fazit .................................................................................................................... 52 9
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Vorläufiger Abschlussbericht der Kommission zur Beleuchtung der Prepper-Szene in Mecklenburg-Vor- pommern 1        Einleitung/Darstellung und Abgrenzung der Auftragslage Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof leitete am 15.08.2017 ein Er- mittlungsverfahren gegen zwei Beschuldigte aus Mecklenburg-Vorpommern we- gen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalt- tat gemäß § 89a StGB ein und beauftragte das Bundeskriminalamt mit der Wahr- nehmung der polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung. Nach ersten Erkenntnissen haben sich die zwei Hauptverdächtigen mit weiteren Personen in verschiedenen Chatgruppen über die aus ihrer Sicht verfehlte Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik ausgetauscht. Als deren Folge sollen die Beschuldigten eine Verarmung der privaten und öffentlichen Haushalte sowie eine Zunahme von Anschlägen und sonstigen Straftaten bis hin zum Zusammen- bruch der staatlichen Ordnung befürchtet haben. Für diesen Fall beabsichtigten sie, Vorsorge zu treffen. Dazu sollen sie sich mit Lebensmitteln sowie Munition für ihre bereits legal beschafften Waffen eingedeckt haben. Darüber hinaus sol- len die Beschuldigten den von ihnen befürchteten Krisenfall als Chance gesehen haben, Vertreter des politisch linken Spektrums festzusetzen und mit ihren Waf- fen zu töten. Zu dieser Personengruppe sollen die Beschuldigten eine Liste mit Namen und weiteren Personalien angelegt haben. Die Beschuldigten stehen im Verdacht, Waffen verwahrt zu haben, um mit diesen an einem noch unbestimmten Tag "X" bereits konkret bestimmte Personen des öffentlichen Lebens, die sich aus Sicht der Beschuldigten für ihr ausländer-, ins- besondere flüchtlingsfreundliches Engagement auszeichnen, zu töten. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens fanden aufgrund von Beschlüssen der Er- mittlungsrichterin beim Bundesgerichtshof Durchsuchungsmaßnahmen in Meck- lenburg-Vorpommern und Sachsen statt. Darüber hinaus schlossen sich in den darauf folgenden Jahren weitere Ermittlungen an, welche u.a. im Zuständigkeits- bereich der Staatsanwaltschaft Schwerin durchgeführt wurden. Die offene Phase dieser Ermittlungen wurde am 12.06.2019 im Rahmen von umfangreichen Durch- suchungsmaßnahmen eingeleitet. Insbesondere durch die mediale Berichterstattung im Zusammenhang mit diesen Ermittlungsverfahren geriet die Bezeichnung Prepper in den Fokus.     1 1 siehe z.B.: https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2017/Rechtsterror-Ermittlungen-Gruender-der-Prep- per-Gruppe-ist-Polizist,prepper100.html 10
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