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Hauptteil Kapitel 7: Lärmmedizinische Bewertung

Die Bewertung der Schallast und damit die Bestimmung des Handlungsbedarfs wird für jede
statistische Einheit (s. Kap. 6.3) des Beurteilungsgebietes vorgenommen.

Als Bewertungskriterien werden Zumutsbarkeitsgrenzen und Belastungsklassen verwendet,
die je nach Lärmwirkung (vegetativ-hormonelle Beanspruchung/Schlafstörung, Belästigung)
und Zeitbereich verschieden sein können (vgl. Kap. 7.1.2, 7.1.3). Jeder Belastungsklasse, d.h.,
der definierten Überschreitung einer Zumutbarkeitsgrenze, wird ein präventivmedizinischer
Handlungsbedarf zugeordnet. Die Bestimmung der höchsten Belastungsklasse im jeweiligen
Zeitbereich (1-6) ermöglicht somit die Bestimmung des maximalen präventivmedizinischen
Handlungsbedarf (s. Kap 7.1.4). Auf dieser Grundlage wird eine 24 Stunden Bewertung
vorgenommen (s. Kap. 7.1.5).

Der präventivmedizinische Handlungsbedarf der Ausgangssituation, der Ausbaustufen und der
Nullvarianten wird mittels eines "Index" verglichen. Auf diese Analyse stützt sich die
Gesamtaussage, die zu den lärmmedizinischen Auswirkungen der geplanten Baumaßnahmen
Stellung nimmt (vgl. Kap. 8). Es ist zu beachten, daß der "Index " den präventivmedizinischen
Handlungsbedarf aller betroffenen statistischen Einheiten eines Szenarios zusammenfaßt.

Im folgenden wird der präventivmedizinische Handlungsbedarf verkürzt als Handlungsbedarf
bezeichnet.

7.1.2 Bewertungskriterien

Zur Bestimmung des Handlungsbedarfs werden die Zumutbarkeitsgrenzen für die
Lärmwirkungen vegetativ-hormonelle Beanspruchung/Schlafstörung und Belästigung
herangezogen, die in den einzelnen Zeitbereiche voneinander abweichen können. Für die
Lärmwirkung Hörverluste wird eine Zumutsbarkeitsgrenze über 24 Stunden festgesetzt
(vgl. Anhang B, Kap. 4.1).

Sowohl bei der vegetativ-hormonellen Beanspruchung/ Schlafstörung als auch bei der
Belästigung sind zwei unterschiedliche "Störungsmechanismen" zu beachten, die durch den
äquivalenten Dauerschallpegel (Lac) bzw. den Maximalpegel (Lamax) erfaßt werden können.
Bei der vegetativ-hormonellen Beanspruchung/Schlafstörung kann vereinfachend von
"Überbeanspruchung" bzw. "akuter Fehlregulation" gesprochen werden, bei der Belästigung
von "Lästigkeit" bzw. "akuter Störung" (vgl. Kap. 3).

Fluglärmwirkung

vegetativ-hormonelle Überbeanspruchung | akute Fehlregulation
a I Schlafstörung

Tab.7.l: Störungsmechanismen und em

     
       

Das Gefährdungspotential der lärmbedingten vegetativ-hormonellen
Beanspruchung/ Schlafstörung und der Belästigungsreaktion ist unterschiedlich. Daher wird
eine geringe Überschreitung der Zumutbarkeitsgrenze bei der Belästigung mit einem niedrigen
Handlungsbedarf ausgewiesen; eine geringe Überschreitung der Zumutbarkeitsgrenze bei der

 

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vegetativ-hormonellen Beanspruchung/Schlafstörung mit einem mittelniedrigen
Handlungsbedarf.

Eine Aussage über mögliche Hörverluste und den damit verbundenen Handlungsbedarf kann
nicht für einzelne Zeitbereiche erfolgen, sondern ergibt sich erst aus dem äquivalenten
Dauerschallpegel (Leg) über 24 Stunden. Es ist zu beachten, daß eine Person nur dann den in
den Bewertungsbögen angegebenen Pegeln ausgesetzt ist, wenn sie sich über 24 Stunden
hinweg im Freien aufhält.

Der schematische Ablauf dieser Zwischenschritte, die bei der Bewertung vorgenommen
wurden, ist in Flußdiagramm 2 abgebildet. Dargestellt ist der Bewertungsablauf bezüglich
Boden-/Fluglärm und Fluglärm für die Zeitbereiche 1-6. Als Zwischenergebnis wird der
maximale Handlungsbedarf, der im jeweiligen Zeitbereich zu verzeichnen ist, für jede
statistische Einheit festgehalten.

Zeitbereich (1-6)
Fluglärm
Boden-/Fluglärm

vegetativ-hormonelle
Beanspruchung /
Schlafstörungen

äquivalenter

Dauerschallpegel
(LAeg)

Maximalpegel
(LAmax)

     
 

möglicher
Handlungsbedarf

für jede statistische

Einheit

      
    
    

möglicher
Handlungsbedarf
für jede statistische
Einheit

 
   

  
    
   

Belästigung
äquivalenter

Dauerschallpegel
(LAeg)

Maximalpegel
(LAmax)

   

möglicher
Handlungsbedarf
für jede statistische
Einheit

 
   

  
    
 
    

   

möglicher
Handlungsbedarf
für jede statistische
Einheit

      
 
    

Zwischenergebnis

     

Zeitbereich (1-6)
maximaler Handlungsbedarf für
jede statistische Einheit

    
   

Abb. 7.2: Flußdiagramm 2 der lärmmedizinischen Bewertung:
Schematischer Ablauf der Zwischenschritte (Teil 1)

 

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7.1.3 Zumutbarkeitsgrenzen

Die Zumutbarkeitsgrenzen, also die Schallpegel, unterhalb derer keine Lärmwirkungen zu
erwarten sind, wurden für jeden Zeitbereich gesondert festgelegt. Da in den einzelnen
Zeitbereichen von einer unterschiedlich starken Nutzung von Außen- und Innenbereichen
ausgegangen werden muß, wird auch dieser Aspekt bei der Bewertung berücksichtigt (vgl.
Kap. 3). So wird in 2 Zeitbereichen (22:00 - 1:00 Uhr, 1:00 - 6:00 Uhr) von einer
überwiegenden Nutzung der Innenbereiche ausgegangen und die lärmmedizinische Bewertung
auf die zu erwartenden Innenraumpegel abgestellt.

Zusätzlich enthalten die folgenden Abschnitten Aussagen über die Zumutbarkeitsgrenzen für
die besonders schutzbedürftigen Gruppen.

7.1.3.1 Zeitbereich 1 (6:00 bis 12:30 Uhr)

In diesem Zeitbereich ist die Nutzung von Außenflächen, bzw. ein längerer Aufenthalt im
Freien zu berücksichtigen. Die Zumutbarkeitsgrenzen für gesunde Erwachsene werden auf den
Außenpegel abgestellt.

Für Kinder und kranke Menschen sind zusätzliche Anforderungen an den Innenpegel zu
stellen. Für die Innenräume muß die Luftqualität durch ausreichende Lüftung sichergestellt
werden.

Für Schulen und Kindertagesstätten der betroffenen Gebiete sind Innenraumpegel kleiner
35 dB(A) zu fordern, um eine ungestörte Kommunikation bzw. ein ungestörtes Lernen zu
gewährleisten. Unter Berücksichtigung dieser “akustischen Verkehrslärmpause” ist auch für
die Kinder die gleiche Zumutbarkeitsgrenze wie für Erwachsene anzusetzen. Anders ist die
Situation für Säuglinge und Kleinkinder, die nicht in Tageseinrichtungen untergebracht sind.
Für sie kann eine lärmbedingte gesundheitliche Beeinträchtigung auch unterhalb der
Zumutbarkeitsgrenzen für Erwachsene nicht ausgeschlossen werden. Der vorliegende
wissenschaftliche Kenntnisstand läßt keine quantitative Bewertung zu. Hier besteht aus
präventivmedizinischer Sicht ein erhöhter Handlungsbedarf.

Auch für kranke Menschen in Krankenhäusern sollte ein Innenpegel von 35 dB(A) nicht
überschritten werden, da Kranke eine schlechte Fähigkeit zur Streßbewältigung haben.

Für alte Menschen ergibt sich unter Beachtung der verminderten Regulationsfähigkeit eine
geringere Zumutbarkeitsgrenze als für Erwachsene. Da bei dieser Lärmbelastung auch eine
erhebliche Belästigung zu verzeichnen ist, wird bei den alten Menschen von einer verkürzten
Nutzung der Außenflächen ausgegangen und die gleiche Dringlichkeitsstufe wie für die
Jüngeren Erwachsenen angesetzt. In dem Bereich, in dem die Zumutbarkeitsgrenze für alte
Menschen überschritten ist, sollten keine Altenheime liegen.

4342 Zeitbereich 2 (12:30 bis 13:30 Uhr)

Es ist eine überwiegende Nutzung von Innenräumen zu berücksichtigen. Die
Zumutbarkeitsgrenzen werden auf Innenpegel abgestellt und entsprechen denen des
Zeitbereichs 5.

 

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SE ERBE Wr SBTILTIDERLSTTIDERR EEE NNSERIIEEN,

Unter Berücksichtigung einer Spaltlüftung errechnet sich ein zumutbarer Außenpegel, der
15 dB über dem Innenpegel liegt. Die lärmmedizinische Bewertung unter Annahme einer
Spaltlüftung ist in den Bewertungsbögen verzeichnet. Sie wird nicht zur
24-Stunden-Bewertung herangezogen.

Für die Zeit von nur einer Stunde ist eine Lüftung aus schlafhygienischer Sicht zu
vernachlässigen. In diesem Fall hängt der Innenpegel nicht nur vom Außenpegel, sondern auch
von der Fensterschalldämmung des geschlossenen Fensters ab. Ein Handlungsbedarf bei
geschlossenem Fenster kann allein aufgrund der prognostizierten Außenpegel nicht angegeben
werden.

Wird der zumutbare Innenpegel überschritten, ist die Erholung (Minischlaf) gefährdet.

Die Orientierung der Zumutbarkeit an den Innenpegeln ist nur gültig, solange die
Zumutbarkeitsgrenzen, die im Zeitbereich 3 für die Außenpegel gefordert werden, eingehalten
werden. Werden diese überschritten, so gilt der für den Zeitbereich 3 ausgewiesene
Handlungsbedarf.

7.1.3.3 Zeitbereich 3 (13:30 bis 19:00 Uhr)

Dieser Zeitbereich entspricht hinsichtlich der lärmmedizinischen Bewertung dem Zeitbereich
l

7.1.3.4 Zeitbereich 4 (19:00 bis 22:00 Uhr)

Im Zeitbereich 4 ist eine Mischnutzung von Innenräumen und Außenflächen zu
berücksichtigen. Die Zumutbarkeitsgrenzen werden sowohl auf Außenpegel als auch auf
Innenpegel abgestellt.

Für einen Zeitraum von 19:00 bis 20:30 Uhr kann, bei vorangegangener ausreichender Lüftung,
ein geschlossenes Fenster vorausgesetzt werden. Der Innenpegel hängt in diesem Fall nicht nur
vom Außenpegel, sondern auch von der Fensterschalldämmung des geschlossenen Fensters ab.
In den verbleibenden 90 Minuten ist aus schlafhygienischen Gründen eine Lüftung anzusetzen
(Vorbereitung des Schlafumfeldes).

Zur lärmmedizinischen Bewertung des Zeitbereichs 4 wird von uns ein Innenpegel durch
Abzug von 15 dB(A) (Spaltlüftung) vom Außenpegel errechnet und mit dem zumutbaren
Innenpegel verglichen. (vgl. Anhang C) Überschreitet der errechnete Innenpegel den
zumutbaren Wert, so wird von uns ein Handlungsbedarf festgestellt, der bei Betrachtung von
zwei getrennten Zeitbereichen (2 mal 1 1/2 Stunden) nicht zutreffen muß. Die meisten Kinder
gehen in diesem Zeitbereich zu Bett. Für die Kinder muß ein ungestörter Schlaf gewährleistet
sein.

Für einen ständigen längeren Aufenthalt im Außenbereich ist oberhalb der
Zumutbarkeitsgrenze eine Gesundheitsgefährdung nicht mehr auszuschließen. Gleichzeitig ist
bei diesen Pegeln eine erhöhte Belästigung festzuhalten, die eine verminderte Nutzung von
Außenflächen zur Folge hat. Diese fluglärmbedingte Einengung der Lebensgestaltung ist
präventivmedizinisch nicht unbedenklich. Aus diesem Grund wird der Überschreitung der
Zumutbarkeitsgrenze für Außenpegel ein präventivmedizinischer Handlungsbedarf
zugeordnet.

 

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m Säpılel 7: Larmmedizinische Bewertung

7.1.3.5 Zeitbereiche 5 und 6 (22:00 - 1:00 Uhr; 1:00 - 6:00 Uhr)

' In diesen Zeitbereichen ist eine überwiegende Nutzung der Innenräume zu berücksichtigen. Die
Zumutbarkeitsgrenzen werden auf Innenpegel abgestellt.

Für die Nacht ist aus schlafhygienischen Gründen eine gute Luftqualität durch ausreichende
Lüftung zu fordern. Zur Bewertung des gesamten Zeitbereichs wird daher der Innenpegel
durch Abzug von 15 dB(A) (Spaltlüftung) vom Außenpegel errechnet und mit den
Zumutbarkeitswerten für Innenräume verglichen. Überschreitet der errechnete Innenpegel die
Zumutbarkeitsgrenze, so wird ein präventivmedizinischer Handlungsbedarf angegeben.

7.1.4 Zuordnung des Handlungsbedarfs

Für die Bestimmung des Handlungsbedarfs in den einzelnen Zeitbereichen (vgl. Kap. 5)
orientiert sich die lärmmedizinische Bewertung an der Gesundheitsgefährdung der Einwohner
und leitet daraus den Grad des Handlungsbedarfs ab. Eine Ausnahme bildet der Zeitbereich 2.
Eine Überschreitung der für den Zeitbereich 2 geforderten Zumutbarkeitsgrenzen stellt unseres
Erachtens erst dann eine Gesundheitsgefährdung dar, wenn auch die Zumutbarkeitsgrenzen,
die für den Zeitbereich 3 gelten, überschritten werden. Aus diesem Grund wird der
Zeitbereich 2 bei der Ermittlung des Handlungsbedarfs über 24 Stunden nicht berücksichtigt.

Bei der Bestimmung des Handlungsbedarfs werden nicht nur die Zumutbarkeitsgrenzen,
sondern auch die Höhe der Überschreitung berücksichtigt. Zwischen der Zumutbarkeitsgrenze
(vgl. Kap. 3) und dem Beginn der Unzumutbarkeit erstreckt sich ein Kontinuum immer stärker
werdender gesundheitsgefährdender Beanspruchung, für die je nach konkreter Situation und
Schutzbedarf eine Interessenabwägungen vorzunehmen ist.

Für jeden Zeitbereich wird das Gebiet, in dem die für den Zeitbereich relevanten

Zumutbarkeitsgrenzen überschritten werden, in Belastungsbereiche unterteilt, die 5 dB(A)

breiten Pegelklassen entsprechen. Für jeden Belastungsbereich wird die Gesamtanzahl der

Betroffenen bestimmt. Einer statistischen Einheit wird dann ein Handlungsbedarf zugewiesen,

wenn mindestens 10% der Einwohner betroffen sind. Den Bezirken Hasloh, Norderstedt und

Quickborn wird wegen der erheblich höheren Einwohnerzahl ein Handlungsbedarf zugewiesen,
_ wenn mehr als 200 Einwohner betroffen sind.

Jede Belastungsklasse ist Ausdruck eines bestimmten Grades der Gesundheitsgefährdung, dem
ein Handlungsbedarf zugeordnet wird. Die Zuordnung ist in der Tabelle 7.1’verzeichnet.

——eeoQ900o$

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Personen Handlungsbedarf Vegetativ-Hormonelle Belästigung
Beanspruchung/Schlafstörung
einzelne unter niedrig
besonderen
Umständen

Teile unter mittelniedrig Zumutbarkeitsgrenze
besonderen überschritten
Umständen

     
 
  
    
  

Zumutbarkeitsgrenze
überschritten

     
   
  
   
  
  
  

  

  
    
 

  

Zumutbarkeitsgrenze
um mindestens 5 dB(A)
überschritten

  
   
  

 

   
 

      
  
   
   
 

    
    

     
 

   
 
   
    

   
   
  
     

     
 

     
 

  

  

mittel Zumutbarkeitsgrenze um Zumutbarkeitsgrenze
mindestens 5 dB(A) um mindestens
überschritten 10 dB(A) überschritten
Teile der mittelhoch Zumutbarkeitsgrenze um Zumutbarkeitsgrenze
Betroffenen mindestens 10 dB(A) um mindestens
überschritten 15 dB(A) überschritten
wesentliche hoch Zumutbarkeitsgrenze um Zumutbarkeitsgrenze
Teile der mindestens 15 dB(A) um mindestens
Betroffenen überschritten 20 dB(A) überschritten

Tab. 7.2: Abstufung des Handlungsbedarfes

Es soll hier kurz skizziert werden, wie unseres Erachtens die Abstufungen des
Handlungsbedarfs als Anhaltspunkt für die Umsetzung konkreter Maßnahmen genutzt werden
kann.

Ein niedriger oder mittelniedriger Handlungsbedarf beinhaltet ausschließlich
Planungsmaßnahmen. Ein mittlerer, mittelhoher oder hoher Handlungsbedarf beinhaltet
zusätzlich technische Schallschutzmaßnahmen.

Vor der Realisierung technischer Maßnahmen ist zu prüfen, wie hoch die tatsächliche Anzahl
der Betroffenen ist und in welchem Umfang diese Maßnahmen erforderlich sind. Zusätzlich
zum Handlungsbedarf sollte auch die Größe der statistischen Einheiten berücksichtigt werden.

7.1.5 Besonderheiten

Durch die Festlegung von 5dB(A) breiten Belastungsklassen ergeben sich
Anpassungsprobleme zwischen den erarbeiteten Zumutbarkeitsgrenzen und den vorgegebenen
Abstufungen der Belastungsklassen (Isokonturen). Sofern die Differenz zur oberen Isokontur
nicht mehr als 2,5 dB(A) beträgt, wird die erste Pegelklasse um diesen Differenzbetrag
erweitert. Ist die Differenz größer als 2,5 dB(A), so wird eine eigene Pegelklasse eingerichtet.

Bei der Bewertung von Boden-/Fluglärm sind zusätzlich folgende Besonderheiten zu
beachten:

oe Verglichen mit den Maximalpegeln, die beim Fluglärm (Starts) auftreten, sind die
Maximalpegel der Bodenlärmquellen von untergeordneter Bedeutung. Im
lärmphysikalischen Gutachten Bodenlärm wurden Maximalpegel für den „worst case“
berechnet, die sich lärmmedizinisch nicht sinnvoll bewerten lassen.

 

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oe Von den Autoren des lärmphysikalischen Gutachtens Bodenlärm wurde das Gebiet
(Bodenlärmgebiet) bestimmt, in dem der äquivalente Dauerschallpegel der
Bodenlärmquellen einen nennenswerten Beitrag liefert. Für dieses Gebiet wurde der
äquivalente Dauerschallpegel der Summenbelastung (Bodenlärm, Fluglärm) berechnet.
Aufgrund dieser Berechnungen wurden im Bodenlärmgebiet Gebiete gleicher Schallast
ausgewiesen. Die Pegelklassen (z.B. 65-70 dB(A), 70-75 dB(A) usw.) entsprechen denen
des lärmphysikalischen Gutachtens Fluglärm.

e Die Anzahl der durch Boden-/Fluglärm Betroffenen ist in den gleichen Pegelklassen geringer
als die Anzahl der durch Fluglärm Betroffenen, da das betrachtete Bodenlärmgebiet nur
einen Teil des Fluglärmgebietes umfaßt.

7.1.6 Ermittlung der 24h-Beanspruchung

Die Ermittlung der 24h-Beanspruchung erfolgt für alle betroffenen statistischen Einheiten. Für
jede statistische Einheit wird über den Tagesverlauf das “Beanspruchungsprofil” für gesunde
Erwachsene ermittelt. Das “Beanspruchungsprofil” enthält für jeden Zeitbereich den
höchsten Handlungsbedarf, der bei den Bewertungskriterien (vegetativ-hormonelle
Beanspruchung/Schlafstörung, Belästigung) bezüglich des Lı., Oder Lamax ausgewiesen wurde
(vgl. Flußdiagramm 2).

Grundsätzlich orientiert sich die 24h-Bewertung am höchsten im Beanspruchungsprofil
verzeichneten Handlungsbedarf. Nach der Anzahl der betroffenen Zeitbereiche wird eine
Unterteilung vorgenommen:

(a) Sind ein oder zwei Zeitbereiche betroffen, wird der Handlungsbedarf auch für die
Gesamtbewertung übernommen.

(b) Sind mehr als zwei Zeitbereiche betroffen, wird der Handlungsbedarf erhöht (vgl. Kap. 3)
und durch die folgenden Zusätze gekennzeichnet:

e weniger niedrig
e weniger mittelniedrig
e über mittel
e über mittelhoch
Eine Ausnahme bildet die Handlungsbedarf “hoch”. Hier ist aus präventivmedizinischer Sicht

keine Abstufung sinnvoll. Ist in einem Zeitbereich der Handlungsbedarf “hoch“ ausgewiesen,
so gilt dieser hohe Handlungsbedarf auch für die Gesamtbewertung.

Zusätzlich ist in den Bewertungsbögen der 24 Stunden-Dauerschallpegel für das vorliegende
Beanspruchungsprofil verzeichnet. Liegt der Dauerschallpegel unter 69 dB(A), so ist ein
fluglärmbedingter Hörverlust auszuschließen. Auch wenn der Dauerschallpegel oberhalb von
69 dB(A) liegt, ist nur von einem fluglärmbedingten Hörverlust auszugehen, wenn sich
Personen über Jahre täglich 24 Stunden im Freien aufhalten würden.

Die Arbeitsschritte von den Zwischenergebnissen in den einzelnen Zeitbereichen
(Flußdiagramm 2) zu den Bewertungsbögen sind in schematischer Form in Flußdiagramm 3
dargestellt.

 

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Szenario (1-7)
Fluglärm
Boden-/Fluglärm
(Lärmphysikalische
Gutachten)

       

Zeitbereich 1
maximaler Handlungsbedarf
für jede statistische Einheit

   

LAeq,24h,außen
(worst case)

  
      

Zeitbereich 2
maximaler Handlungsbedarf
für jede statistische Einheit

 
 
 

 
   

Bewertungsbogen

- höchster Handlungsbedarf wird
übernommen

  
 
    
 

   

 
  

- geht nicht In die
Bewertung ein, da nur
Personen, die sich 24 h
draußen aufhalten
würden, diesem Pegel
ausgesetzt wären

Zeitbereich 3
maximaler Handlungsbedarf
für jede statistische Einheit

   

  
 

- erhöhter Handlungsbedarf, wenn
mehr als 2 Zeitbereiche betroffen
sind

 
  
 
   

    
 

 

- Zeitbereich 2 wird von der
Bewertung ausgeschlossen

  
  

Zeitbereich 4
maximaler Handlungsbedarf
für jede statistische Einheit

   
 
       

Zeitbereich 5
maximaler Handlungsbedarf
für jede statistische Einheit

    
      

Zeitbereich 6
maximaler Handlungsbedarf
für jede statistische Einheit

 
   
 

Abb. 7.3: Flußdiagramm 3 der lärmmedizinischen Bewertung:
Schematischer Ablauf der Zwischenschritte (Teil 2)

7.2 Bewertungsbögen

7.2.1 Erläuterungen zu den Bewertungsbögen

Die lärmmedizinische Bewertung für jede statistische Einheit ist den folgenden
Bewertungsbögen zu entnehmen. Sie beginnt mit dem Szenario der Ausgangssituation und
endet mit dem Szenario der Ausbaustufe 3. Für jedes Szenario werden sowohl die
Bewertungsbögen für den Fluglärm als auch die Bewertungsbögen für den Boden-/Fluglärm
aufgelistet.

Da für den Fluglärm nur marginale Unterschiede zwischen den Prognosen für die
Ausbaustufen und für die Nullvarianten bestehen, verzichteten die Autoren des
lärmphysikalischen Gutachten Fluglärm auf die Berechnung der Nullvarianten. Die Bewertung
der Nullvarianten ist für den Fluglärm somit identisch der Bewertung der jeweiligen

Ausbaustufe.

Zur 24 Stunden-Bewertung wurde der Zeitbereich 2 nicht herangezogen (vgl.Kap. 7.1.3.2).

 

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Hauptteil Kapitel 7: Lärmmedizinische Bewertung

 

Folgende Nomenklatur gilt für alle Szenarien.

A3

Ausbaustufe 3 (ca. bis 2010)

Nullvariante 1

 
 
 

   
     
   
    

N

312

2 Nullvariante 2

N Nullvariante 3

Hoher Handlungsbedarf
Mittel-Hoher Handlungsbedarf
Mittlerer Handlungsbedarf
Mittel-Niedriger Handlungsbedarf
Niedriger Handlungsbedarf

Dauerschallpegel über 24 Stunden

<
Mm

N

2

  

L Aegq,24h,außen

u

Maximalpegel

Zeitbereich 1 (6:00 -12:30 Uhr)
Zeitbereich 2 (12:30 - 13:30 Uhr)
Zeitbereich 3 (13:30 -19:00 Uhr)
Zeitbereich 4 (19:00 -22:00 Uhr)
Zeitbereich 5 (22:00 - 1:00 Uhr
Zeitbereich 6 (1:00 - 6:00 Uhr)

Amax
Z

25
z
24
z5
26

N

 
    

Tab. 7.3: Abkürzungsverzeichnis für die Bewertungsbögen

—— 12:20:11 er rt es seite ll mm m

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Bewertungsbogen: Erwachsene (15-65 Jahre)

  
  
   
 

   
    

     
      
     
   
     
   
      
     
       
      
     
   
   
   
   
     
    
       
   
   
   
   
   
   
     
   
     
     
    
   

  
 
   
    
 
   
 
     
 
   
 
  

Zeitbereiche
Stat. Einheiten zı 22 23 24 z5 Z6 24h - Bewertung Laca, 2an, außen *
- MN . - MN - mittelnledrig
N MN MN MN MN - weniger mittelnledrig
“ MN = “ ö ü "
- MN n . = -
z MN - - 4 »
= MN a ö Ö -
. MN ö ü &
ss MN " = & = 2
N MH MN M M - mittel
- MN MN - MN - mittelniedrig
- MN N - E . niedrig
MN H M MH MH - mittelnoch
N M MN MN M - mittel
M H M MH H - hoch
MN H MN MH M - mittelhoch
- MN = = = & =
. MN MN - - - mittelniedrig
- MN “ “ . - -
- M MN MN MN - weniger mittelniedrig
MN H M M M - über mittel
MN MH MN M M - mittel
MN MH M M MH - mitteihoch
N M MN MN MN - weniger mittelnledrig
- M MN MN MN - weniger mittelnledrig
- MN - - ei @ =
- MN = - . - ä
N M MN MN M - mittel
N M MN MN M - mittel
N M MN M MN - mittel
MN M MN MN M - mittel
N M MN MN M - mittel
N M MN MN M - mittel
N M MN MN MN - weniger mittelnkedrig
N M MN MN MN - weniger mittelnledrig
N M MN MN MN - weniger mittelntedrig
- MN - - - ” ö *
- MN - - R = =
N MN - - “ - niedrig
N M MN M MN - mittel
- M MN MN MN - weniger mitteinkedrig
N MH MN M MN - mittel
N MN MN - - - mitteinledirig
N MN N - - - niedrig
N M MN MN MN - weniger mittelnldrig
- MN N - MN - mittelntedrig
- MN N - . - niedrig
- MN N - - - niedrig
- MN ö . ö ® =
MN MH MN M MH - mittelhoch
N M MN M M - mittel
- M MN MN MN - weniger mitteintedrig
- MN - - MN - \ mittelnledrig
N M MN M M - mittel
. M MN MN MN - weniger mittelniedrig
MN MH MN M M - mittel
N M MN M MH - mittelhoch
MN MH M MH MN - mittelhoch
MN H M M MH - mittelhoch
MN H MN M MH - mittelhoch
MN MH MN M MH - mittelhoch
a - - - M - mittel
N MN MN MN M - mittel
- MN N MN MN -
. . a = MN 5
- MN - - M -
- - . - MN “
= ö # . MN -
“ - . - MN - mittelnledrig
- MN - - MN - mittelniedrig
- MN MN MN M - mittel
N M - mittel
- - mittel

     

* Dieser Wert gibt Auskunft über den Pegel, dem eine Person ausgesetzt ist, die sich über 24 Stunden hinweg im Freien aufhält.

Tab. 7.4: Bewertungsbogen Fluglärm AO
en

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