an_pofalla_02_11_2009_part_6
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationsfreiheitsanfrage zur MONITOR-Pressemeldung“
Politischer Forderungskatalog VORWEG GEHEN Seit Ende August 2009 ist das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) in Kraft, um Planungs- und technisch und wirtschaftlich effizient ist. In Niedersachsen gilt aber bereits das „Niedersächsische Erdkabelgesetz", das Erdverkabelung bei Unterschreitung bestimmter Mindestabstände zwischen neuen Hochspannungsleitungen und das EnLAG. Falls weitere Bundesländer diesem Beispiel folgen, wird der im EnLAG vorgesehene wird. Die volkswirtschaftlichen Mehrkosten belaufen sich auf bis zu 3 Mrd. EUR. Erdverkabelung sollte zunächst auf die im EnLAG festgelegten Pilotstrecken beschränkt sein. Die Niedersächsische Regelung sollte sich nicht über das EnLAG hinwegsetzen. Landesregierung Niedersachsen Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) Niedersächsisches Raumordnungsprogramm Niedersächsisches Gesetz über die Planfeststellung für Hochspannunggsleitungen in der Erde ("Niedersächsisches Erdkabelgesetz") RWE Energiepolitik Netze Strom / Gas Erdverkabelung in Niedersachsen bremst EnLAG aus Genehmigungsverfahren für Leitungsbauvorhaben im Höchstspannungsnetz zu beschleunigen. Dabei wird in vier Pilotprojekten auch die Erdverkabelung von Hoch- und Höchstspannungsnetzen getestet, soweit sie Wohngebäuden bzw. Natur-/ Landschaftsschutzgebieten vorschreibt. Damit geht das Gesetz viel weiter als Pilotcharakter verhindert, da die teure, nicht erprobte Erdverkabelung in großem Maßstab vorgeschrieben Seite 64
Politischer Forderungskatalog VORWEG GEHEN Bei Tiefenbohrungen der RWE Dea entstehen gefährliche Abfälle. In Niedersachsen unterscheiden sich die administrativen Gebühren für die Entsorgung dieser Abfälle ganz erheblich - je nachdem, ob es sich um eine „Beseitigung“ oder eine „Verwertung“ handelt. Für eine „Beseitigung“ fallen, zusätzlich zu den allgemeinen Entsorgungskosten, Verwaltungsgebühren an. Die „Beseitigung“ wird dadurch wesentlich teurer als die "Verwertung". Diese Praxis führt zu umfangreichen Diskussionen zwischen RWE Dea und der zuständigen Genehmigungsstelle (Niedersächsischen Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall GmbH) darüber, ob die konkrete Abfallentsorgung als "Beseitigung" oder "Verwertung" zu bezeichnen ist. Ebenso wie in anderen Bundesländern (z.B. Schleswig Holstein) sollte für die Entsorgung gefährlicher Abfälle eine Einmalgebühr pro Vorgang erhoben werden, unabhängig von einer Einstufung als „Verwertung“ oder „Beseitigung“. S 2 |, Il Niedersächsische Gebührenordnung für die Zentrale Stelle für Sonderabfälle (NGOSA) $ 16 I Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG) & 2 | Niedersächsische Verordnung über die Andienung von Sonderabfällen (NSAVO) RWE Energiepolitik Seite 65
Politischer Forderungskatalog VORWEG GEHEN Sachverständige bundesweit zulassen Diverse Gesetze, Verordnungen und technische Richtlinien schreiben vor, zugelassene Sachverständige mit der Prüfung von Anlagenteilen für Kraftwerke zu beauftragen. Die Anerkennung eines Sachverständigen gilt meistens nur für ein Bundesland. Bei Arbeiten in anderen Bundesländern muss der Sachverständige seine Anerkennung beantragen, obwohl er den Nachweis seiner fachlichen Eignung schon erbracht hat. Dies führt zu unnötigen regionalen Beschränkungen und zusätzlichem Aufwand bei jeder Antragstellung. SeMmMagaı Mmogalcnhes Ergepnie Bundesweite Anerkennung von Sachverständigen, die in einem Bundesland zugelassen sind - wie bereits in Baden-Württembercg. Fernziel: Anerkennung von Sachverständigen auch in anderen EU-Staaten. Umweltministerien der Bundesländer, Ingenieurkammern, Industrie- und Handelskammern $ 29a Bundes-Imissionsschutzgesetz (BImSchG), Ingenieurkammergesetze, Sachverständigen- Prüfverordnungen, etc. RWE Energiepolitik Seite 66
Politischer Forderungskatalog VORWEG GEHEN Umwelt- / Naturschutz Die Landschaftsgesetze regeln u.a. die Erforderlichkeit und den Umfang von kommunalen „Ausgleichsmaßnahmen“. Das sind Kompensationsmaßnahmen, die für einen Eingriff in die Natur zu leisten sind. Die einzelnen Kommunen und Behörden eines Bundeslandes legen diese Regelung sehr unterschiedlich aus: So ist für eine Kabellegung im Außenbereich manchmal eine Ausgleichsmaßnahme erforderlich, manchmal nicht. Der Rückbau von Freileitungen wird teilweise als Ausgleichsmaßnahme anerkannt, teilweise nicht. Dadurch entsteht bei der Planung höherer Aufwand und wenig Planungssicherheit. Standardisierung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen mit Hilfe eines einheitlichen "Katalogs". Landesregierungen (Landesumweltministerien) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) $18 bzw. entsprechende landesrechtliche Bestimmungen } RWE Energiepolitik Seite 67
Politischer Forderungskatalog VORWEG GEHEN Umwelt- / Wirtschaftliche Interessen bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten Naturschutz berücksichtigen Im Zusammenhang mit dem EU-Projekt "Natura 2000" (Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutzrichtlinie) melden die Bundesländer schützenswerte Flächen als "Naturschutzgebiete" an die EU. Die Ausweisung von Flächen erfolgt allerdings zu häufig ohne vorherige Abwägung möglicher konkurrierender, wirtschaftlich bedeutsamer Nutzungen, obwohl die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zur Berücksichtigung wirtschaftlicher. Belange ausdrücklich verpflichtet (Art. 2 Abs. 3). Dadurch werden mehr Flächen als besonders schützenswert gemeldet, als dies nach Abwägung anderer Interessen zu erwarten wäre. Das heißt, dass weniger Flächen wirtschaftlich genutzt werden können. Die Meldungen erschweren die Investition in Großprojekte sowie die weitere Erschließung von Lagerstätten heimischer Rohstoffe. Ohne eine frühzeitige Berücksichtigung dieser Interessen bleiben berechtigte wirtschaftliche Belange in der Praxis faktisch unberücksichtigt bzw. werden deutlich untergewichtet. Konkurrierende, wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeiten von Flächen sind vor einer Meldung als Naturschutzgebiet sorgfältig durch die Länder abzuwägen. Hierzu ist auf eine Änderung der Auswahl- / Meldekriterien in den einschlägigen europäischen Richtlinien (Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutzrichtlinie) hinzuwirken. Landesumweltministerien Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie Vogelschutzrichtlinie RWE Energiepolitik Seite 68
N Politischer Forderungskatalog VORWEG GEHEN Erneuerbare Bundesweiten Masterplan zur Festlegung geeigneter Flächen für Energien Onshore-Windkraftanlagen einführen Bis 2020 soll laut Bundesregierung und des aktuellen Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) der Anteil der regenerativen Energien bei mindestens 30% an der Stromerzeugung liegen. Onshore-Windkraftanlagen erreichen bereits heute einen Anteil von 6,3 % an der gesamten Stromerzeugung in Deutschland. Dieser Anteil soll zukünftig durch „Repowering“ (Ersatz bestehender durch leistungsfähigere Anlagen) und den Neubau von Anlagen gesteigert werden. Um dieses Ziel zu realisieren, müssten die Bundesländer und Kommunen verpflichtet werden, geeignete Flächen auszuweisen. Die Erstellung eines bundesweiten Masterplans, der für alle Bundesländer verbindliche und geeignete Onshore-Windflächen ausweist, hilft bei der Akquirierung neuer Standorte und beim Repowering bestehender Anlagen. So wie in Schleswig-Holstein könnte auch in den anderen Bundesländern (unter Beachtung der verfassungsrechtlich in Art. 28 Abs. 2 GG garantierten kommunalen Selbstverwaltung) ein geeigneter Teil der Landesfläche zur Nutzung von Onshore-Windflächen ausgewiesen werden. Mit einem bundesweiten Masterplan könnte RWE Innogy schneller und mehr Onshore-Windflächen akquirieren und damit die gesetzten bundespolitischen Klimaziele forcieren. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) RWE Energiepolitik Seite 28
Politischer Forderungskatalog VORWEG GEHEN Regelungen zur Schallimmission bei Onshore-Windkraftanlagen vereinheitlichen Erneuerbare Energien Die Bundesländer legen die Regelung zur Schallimmission bei Onshore-Windkraftanlagen individuell aus. Da es keine einheitlichen Richtlinien gibt, erfahren die Betreiber erst im Zuge des Genehmigungsverfahrens, wie die Anlagen ausgestaltet sein müssen. Dadurch entsteht ein erheblicher Mehraufwand bei der Planung. Insbesondere die Vorgabe einer maximalen Drehzahl des Rotors auf Grund regionaler Schallimmissionsvorgaben führt zu Ertragsausfällen, da die Anlagen nicht mit der geplanten Auslastung betrieben werden dürfen. SUNGSVORSCHIAG LMOGICNES ELGEeDNIS Die bundesweite Vereinheitlichung der Regelung zum Schallschutz ist Voraussetzung für den wirtschaftlichen Betrieb der Windkraftanlagen und hilft auch die klimapolitischen Ziele für Onshore- Windkraftanlagen zu erfüllen. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Bundes-lImissionsschutzgesetz (BImSchG) 9. Bundes-Imssionsschutzverordnung Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) RWE Energiepolitik Seite 29
Politischer Forderungskatalog VORWEG GEHEN N \ Rs ID Bu n Y Erneuerbare Verlängerungsverfahren für Wasserkraftanlagen vereinfachen Energien Die Bewilligung zum Betrieb von Wasserkraftanlagen unterliegt in der Regel einer Befristung von 30 Jahren. Die Betriebsgenehmigung wird - mit Ausnahme des Bundeslandes Rhein-Pfalz - nicht einfach verlängert, sondern muss neu beantragt werden. Ein solches Beantragungsverfahren kann 5 — 13 Jahre in Anspruch nehmen. Für den Antrag ist der "Urzustand" des betroffenen Wassergebietes zu beschreiben. Bei langlaufenden Wasserkraftanlagen kann das bedeuten, dass der Zustand eines Wassergebietes von vor 80 Jahren beschrieben werden muss — teilweise unter Berücksichtigung von Umweltaspekten, die zu damaliger Zeit gar nicht erfasst wurden. Während dieser Zeit kann die Anlage zwar weiterhin betrieben werden, der Prozess führt allerdings auf Seiten des Antragstellers zu sehr hohem Aufwand. RWE ist davon besonders in Nordrhein-Westfalen und im Saarland betroffen. Sollte ein Antrag nicht genehmigt werden, droht außerdem der vollständige Rückbau der Anlage und Herstellung des Urzustandes des Wassergebietes. Vereinfachte Verfahren (sog. Verlängerungsverfahren) für Wasserkraftanlagen mit auslaufender Bewilligung/Erlaubnis einführen. Die Antragstellung und Bearbeitung vereinfachen - so wie in Rheinland- Pfalz bereits praktiziert. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Landesregierungen Landeswassergesetze 8 8 Wasserhaushaltsgesetz RWE Energiepolitik Seite 30
r Politischer Forderungskatalog VORWEG GEHEN TALON Erneuerbare Berichtswesen für zertifizierte Wasserwerke erleichtern Energien Die RWW (Rhein-Westfälische Wasserwerksgesellschaft GmbH) ist ein zertifiziertes Unternehmen. solche Zertifizierung verursacht Kosten und ist nicht notwendig. Mit dieser Zertifizierung sollen laut Wassergesetz Erleichterungen im Berichtswesen und bei Genehmigungsverfahren gewährt werden. In der Praxis sind allerdings keinerlei Vorteile durch diese Zertifizierung erkennbar. Es werden weiterhin dasselbe Berichtswesen und dieselben Genehmigungsanforderungen verlangt wie von nicht zertifizierten Unternehmen. Im Rahmen einer Rechtsverordnung nach dem neuen Wasserhaushaltsgesetz soll durch die Bundesregierung verbindlich festgelegt werden, dass Wasserwerke, die nach EMAS II und / oder DIN ISO 14001 zertifiziert sind, keiner zusätzlichen Berichtspflicht unterliegen und Erleichterungen bei Genehmigungen erhalten. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Umweltbundesamt Wasserhaushaltsgesetz (WHG) neugefasst 31.7.09 EMAS II und / oder DIN ISO 14001 (= Normen für Zertifizierung) RWE Energiepolitik Seite 31
Politischer Forderungskatalog VORWEG GEHEN Erneuerbare EEG-Pflicht für Strom aus Kundenkraftwerken aufheben Energien Viele Industrieunternehmen betreiben auf ihrem Betriebsgelände Kraftwerke. Der Strom wird ausschließlich vor Ort genutzt und häufig mit Abfallprodukten aus der Produktion erzeugt (z.B. Hüttengase, Produktionsrückstände). Diese Kraftwerke sind vom EEG-Aufschlag befreit, da sie keine Letztverbraucher beliefern. Immer häufiger wenden sich Industrieunternehmen aber an RWE Power, um solche Kraftwerke bauen und betreiben zu lassen. Wenn RWE Power einen solchen Auftrag annimmt und ein Kraftwerk auf dem Betriebsgelände eines Unternehmens baut, ist das Kraftwerk nach Fertigstellung Eigentum von RWE. Das bedeutet wiederum, dass der erzeugte Strom mit dem EEG-Aufschlag belegt wird, der sich auf ein- bis zweistellige Millionensummen pro Jahr belaufen kann. In der Vergangenheit hat man zwar vertragliche Gestaltungen gewählt, die das Kraftwerk im Eigentum des Industrieunternehmens belassen (z.B. Pachtmodelle). Das bedeutet aber hohen Verwaltungsaufwand und betriebliche Ineffizienz. Die Folge ist, dass die Stromkosten für Industrieunternehmen deutlich höher sind als notwendig. Abschaffung der EEG-Pflicht für Strom, der nicht in das öffentliche Netz gelangt und ausschließlich für den Eigenbedarf produziert wird, unabhängig davon, wer Eigentümer des Kraftwerks ist. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) 88 2 und 11 Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) RWE Energiepolitik Seite 32