an_pofalla_02_11_2009_part_6

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationsfreiheitsanfrage zur MONITOR-Pressemeldung

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Politischer Forderungskatalog VORWEG GEHEN

Seit Ende August 2009 ist das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) in Kraft, um Planungs- und
technisch und wirtschaftlich effizient ist.

In Niedersachsen gilt aber bereits das „Niedersächsische Erdkabelgesetz", das Erdverkabelung bei
Unterschreitung bestimmter Mindestabstände zwischen neuen Hochspannungsleitungen und

das EnLAG. Falls weitere Bundesländer diesem Beispiel folgen, wird der im EnLAG vorgesehene

wird.

Die volkswirtschaftlichen Mehrkosten belaufen sich auf bis zu 3 Mrd. EUR.

Erdverkabelung sollte zunächst auf die im EnLAG festgelegten Pilotstrecken beschränkt sein.

Die Niedersächsische Regelung sollte sich nicht über das EnLAG hinwegsetzen.

Landesregierung Niedersachsen
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)

 

Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG)

Niedersächsisches Raumordnungsprogramm

Niedersächsisches Gesetz über die Planfeststellung für Hochspannunggsleitungen in der Erde
("Niedersächsisches Erdkabelgesetz")

RWE Energiepolitik

Netze Strom / Gas Erdverkabelung in Niedersachsen bremst EnLAG aus

   

Genehmigungsverfahren für Leitungsbauvorhaben im Höchstspannungsnetz zu beschleunigen. Dabei wird
in vier Pilotprojekten auch die Erdverkabelung von Hoch- und Höchstspannungsnetzen getestet, soweit sie

Wohngebäuden bzw. Natur-/ Landschaftsschutzgebieten vorschreibt. Damit geht das Gesetz viel weiter als

Pilotcharakter verhindert, da die teure, nicht erprobte Erdverkabelung in großem Maßstab vorgeschrieben

 
   

 

Seite 64
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Politischer Forderungskatalog VORWEG GEHEN

 

Bei Tiefenbohrungen der RWE Dea entstehen gefährliche Abfälle. In Niedersachsen unterscheiden sich die
administrativen Gebühren für die Entsorgung dieser Abfälle ganz erheblich - je nachdem, ob es sich um eine
„Beseitigung“ oder eine „Verwertung“ handelt. Für eine „Beseitigung“ fallen, zusätzlich zu den allgemeinen
Entsorgungskosten, Verwaltungsgebühren an. Die „Beseitigung“ wird dadurch wesentlich teurer als die
"Verwertung".

Diese Praxis führt zu umfangreichen Diskussionen zwischen RWE Dea und der zuständigen
Genehmigungsstelle (Niedersächsischen Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall GmbH) darüber,
ob die konkrete Abfallentsorgung als "Beseitigung" oder "Verwertung" zu bezeichnen ist.

   

Ebenso wie in anderen Bundesländern (z.B. Schleswig Holstein) sollte für die Entsorgung gefährlicher
Abfälle eine Einmalgebühr pro Vorgang erhoben werden, unabhängig von einer Einstufung als „Verwertung“
oder „Beseitigung“.

 

 

S 2 |, Il Niedersächsische Gebührenordnung für die Zentrale Stelle für Sonderabfälle (NGOSA)
$ 16 I Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
& 2 | Niedersächsische Verordnung über die Andienung von Sonderabfällen (NSAVO)

 

RWE Energiepolitik Seite 65
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Politischer Forderungskatalog VORWEG GEHEN

Sachverständige bundesweit zulassen

   

Diverse Gesetze, Verordnungen und technische Richtlinien schreiben vor, zugelassene Sachverständige mit
der Prüfung von Anlagenteilen für Kraftwerke zu beauftragen.

Die Anerkennung eines Sachverständigen gilt meistens nur für ein Bundesland. Bei Arbeiten in anderen
Bundesländern muss der Sachverständige seine Anerkennung beantragen, obwohl er den Nachweis seiner
fachlichen Eignung schon erbracht hat. Dies führt zu unnötigen regionalen Beschränkungen und
zusätzlichem Aufwand bei jeder Antragstellung.

SeMmMagaı Mmogalcnhes Ergepnie

Bundesweite Anerkennung von Sachverständigen, die in einem Bundesland zugelassen sind - wie bereits in
Baden-Württembercg.

Fernziel: Anerkennung von Sachverständigen auch in anderen EU-Staaten.

 

Umweltministerien der Bundesländer, Ingenieurkammern, Industrie- und Handelskammern

 

$ 29a Bundes-Imissionsschutzgesetz (BImSchG), Ingenieurkammergesetze, Sachverständigen-
Prüfverordnungen, etc.

RWE Energiepolitik Seite 66
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Politischer Forderungskatalog VORWEG GEHEN

Umwelt- /
Naturschutz

Die Landschaftsgesetze regeln u.a. die Erforderlichkeit und den Umfang von kommunalen
„Ausgleichsmaßnahmen“. Das sind Kompensationsmaßnahmen, die für einen Eingriff in die Natur zu leisten
sind.

Die einzelnen Kommunen und Behörden eines Bundeslandes legen diese Regelung sehr unterschiedlich
aus: So ist für eine Kabellegung im Außenbereich manchmal eine Ausgleichsmaßnahme erforderlich,
manchmal nicht. Der Rückbau von Freileitungen wird teilweise als Ausgleichsmaßnahme anerkannt,
teilweise nicht. Dadurch entsteht bei der Planung höherer Aufwand und wenig Planungssicherheit.

Standardisierung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen mit Hilfe eines einheitlichen "Katalogs".

Landesregierungen
(Landesumweltministerien)

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) $18 bzw. entsprechende landesrechtliche Bestimmungen }

 

RWE Energiepolitik Seite 67
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Politischer Forderungskatalog VORWEG GEHEN

Umwelt- / Wirtschaftliche Interessen bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten
Naturschutz berücksichtigen

Im Zusammenhang mit dem EU-Projekt "Natura 2000" (Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutzrichtlinie)
melden die Bundesländer schützenswerte Flächen als "Naturschutzgebiete" an die EU. Die Ausweisung von
Flächen erfolgt allerdings zu häufig ohne vorherige Abwägung möglicher konkurrierender, wirtschaftlich

bedeutsamer Nutzungen, obwohl die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zur Berücksichtigung wirtschaftlicher.
Belange ausdrücklich verpflichtet (Art. 2 Abs. 3).

Dadurch werden mehr Flächen als besonders schützenswert gemeldet, als dies nach Abwägung anderer
Interessen zu erwarten wäre. Das heißt, dass weniger Flächen wirtschaftlich genutzt werden können. Die
Meldungen erschweren die Investition in Großprojekte sowie die weitere Erschließung von Lagerstätten
heimischer Rohstoffe.

Ohne eine frühzeitige Berücksichtigung dieser Interessen bleiben berechtigte wirtschaftliche Belange in der
Praxis faktisch unberücksichtigt bzw. werden deutlich untergewichtet.

 

Konkurrierende, wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeiten von Flächen sind vor einer Meldung als
Naturschutzgebiet sorgfältig durch die Länder abzuwägen. Hierzu ist auf eine Änderung der Auswahl- /
Meldekriterien in den einschlägigen europäischen Richtlinien (Flora-Fauna-Habitat- und
Vogelschutzrichtlinie) hinzuwirken.

 

 

Landesumweltministerien
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

 

Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie
Vogelschutzrichtlinie

 

 

RWE Energiepolitik Seite 68
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Politischer Forderungskatalog VORWEG GEHEN

Erneuerbare Bundesweiten Masterplan zur Festlegung geeigneter Flächen für
Energien Onshore-Windkraftanlagen einführen

       

Bis 2020 soll laut Bundesregierung und des aktuellen Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) der Anteil der

regenerativen Energien bei mindestens 30% an der Stromerzeugung liegen. Onshore-Windkraftanlagen

erreichen bereits heute einen Anteil von 6,3 % an der gesamten Stromerzeugung in Deutschland. Dieser
Anteil soll zukünftig durch „Repowering“ (Ersatz bestehender durch leistungsfähigere Anlagen) und den
Neubau von Anlagen gesteigert werden. Um dieses Ziel zu realisieren, müssten die Bundesländer und
Kommunen verpflichtet werden, geeignete Flächen auszuweisen.

 
   

Die Erstellung eines bundesweiten Masterplans, der für alle Bundesländer verbindliche und geeignete
Onshore-Windflächen ausweist, hilft bei der Akquirierung neuer Standorte und beim Repowering
bestehender Anlagen. So wie in Schleswig-Holstein könnte auch in den anderen Bundesländern (unter
Beachtung der verfassungsrechtlich in Art. 28 Abs. 2 GG garantierten kommunalen Selbstverwaltung) ein
geeigneter Teil der Landesfläche zur Nutzung von Onshore-Windflächen ausgewiesen werden. Mit einem
bundesweiten Masterplan könnte RWE Innogy schneller und mehr Onshore-Windflächen akquirieren und
damit die gesetzten bundespolitischen Klimaziele forcieren.

 

 
   

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

 

 
   

Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG)

 

 

RWE Energiepolitik Seite 28
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Politischer Forderungskatalog VORWEG GEHEN

     

Regelungen zur Schallimmission bei Onshore-Windkraftanlagen
vereinheitlichen

Erneuerbare
Energien

  
    

Die Bundesländer legen die Regelung zur Schallimmission bei Onshore-Windkraftanlagen individuell aus.
Da es keine einheitlichen Richtlinien gibt, erfahren die Betreiber erst im Zuge des Genehmigungsverfahrens,
wie die Anlagen ausgestaltet sein müssen. Dadurch entsteht ein erheblicher Mehraufwand bei der Planung.

Insbesondere die Vorgabe einer maximalen Drehzahl des Rotors auf Grund regionaler
Schallimmissionsvorgaben führt zu Ertragsausfällen, da die Anlagen nicht mit der geplanten Auslastung
betrieben werden dürfen.

SUNGSVORSCHIAG LMOGICNES ELGEeDNIS

Die bundesweite Vereinheitlichung der Regelung zum Schallschutz ist Voraussetzung für den
wirtschaftlichen Betrieb der Windkraftanlagen und hilft auch die klimapolitischen Ziele für Onshore-
Windkraftanlagen zu erfüllen.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

 

Bundes-lImissionsschutzgesetz (BImSchG)
9. Bundes-Imssionsschutzverordnung
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)

  

RWE Energiepolitik Seite 29
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Erneuerbare Verlängerungsverfahren für Wasserkraftanlagen vereinfachen
Energien

  
   

  

Die Bewilligung zum Betrieb von Wasserkraftanlagen unterliegt in der Regel einer Befristung von 30 Jahren.
Die Betriebsgenehmigung wird - mit Ausnahme des Bundeslandes Rhein-Pfalz - nicht einfach verlängert,
sondern muss neu beantragt werden.

Ein solches Beantragungsverfahren kann 5 — 13 Jahre in Anspruch nehmen. Für den Antrag ist der
"Urzustand" des betroffenen Wassergebietes zu beschreiben. Bei langlaufenden Wasserkraftanlagen kann
das bedeuten, dass der Zustand eines Wassergebietes von vor 80 Jahren beschrieben werden muss —
teilweise unter Berücksichtigung von Umweltaspekten, die zu damaliger Zeit gar nicht erfasst wurden.
Während dieser Zeit kann die Anlage zwar weiterhin betrieben werden, der Prozess führt allerdings auf
Seiten des Antragstellers zu sehr hohem Aufwand. RWE ist davon besonders in Nordrhein-Westfalen und im
Saarland betroffen. Sollte ein Antrag nicht genehmigt werden, droht außerdem der vollständige Rückbau der
Anlage und Herstellung des Urzustandes des Wassergebietes.

 
 
   
 
 
 
 
     
   

Vereinfachte Verfahren (sog. Verlängerungsverfahren) für Wasserkraftanlagen mit auslaufender
Bewilligung/Erlaubnis einführen. Die Antragstellung und Bearbeitung vereinfachen - so wie in Rheinland-
Pfalz bereits praktiziert.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Landesregierungen

 

 

Landeswassergesetze
8 8 Wasserhaushaltsgesetz

 

 

RWE Energiepolitik Seite 30
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Politischer Forderungskatalog VORWEG GEHEN

TALON

Erneuerbare Berichtswesen für zertifizierte Wasserwerke erleichtern
Energien

Die RWW (Rhein-Westfälische Wasserwerksgesellschaft GmbH) ist ein zertifiziertes Unternehmen.
solche Zertifizierung verursacht Kosten und ist nicht notwendig.

Mit dieser Zertifizierung sollen laut Wassergesetz Erleichterungen im Berichtswesen und bei
Genehmigungsverfahren gewährt werden.

In der Praxis sind allerdings keinerlei Vorteile durch diese Zertifizierung erkennbar. Es werden weiterhin
dasselbe Berichtswesen und dieselben Genehmigungsanforderungen verlangt wie von nicht zertifizierten
Unternehmen.

 

Im Rahmen einer Rechtsverordnung nach dem neuen Wasserhaushaltsgesetz soll durch die
Bundesregierung verbindlich festgelegt werden, dass Wasserwerke, die nach EMAS II und / oder DIN ISO
14001 zertifiziert sind, keiner zusätzlichen Berichtspflicht unterliegen und Erleichterungen bei
Genehmigungen erhalten.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Umweltbundesamt

 

 

Wasserhaushaltsgesetz (WHG) neugefasst 31.7.09

EMAS II und / oder DIN ISO 14001 (= Normen für Zertifizierung)

 

RWE Energiepolitik Seite 31
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Erneuerbare EEG-Pflicht für Strom aus Kundenkraftwerken aufheben
Energien

Viele Industrieunternehmen betreiben auf ihrem Betriebsgelände Kraftwerke. Der Strom wird ausschließlich
vor Ort genutzt und häufig mit Abfallprodukten aus der Produktion erzeugt (z.B. Hüttengase,
Produktionsrückstände). Diese Kraftwerke sind vom EEG-Aufschlag befreit, da sie keine Letztverbraucher

beliefern.

Immer häufiger wenden sich Industrieunternehmen aber an RWE Power, um solche Kraftwerke bauen und
betreiben zu lassen. Wenn RWE Power einen solchen Auftrag annimmt und ein Kraftwerk auf dem
Betriebsgelände eines Unternehmens baut, ist das Kraftwerk nach Fertigstellung Eigentum von RWE. Das
bedeutet wiederum, dass der erzeugte Strom mit dem EEG-Aufschlag belegt wird, der sich auf ein- bis
zweistellige Millionensummen pro Jahr belaufen kann.

In der Vergangenheit hat man zwar vertragliche Gestaltungen gewählt, die das Kraftwerk im Eigentum des
Industrieunternehmens belassen (z.B. Pachtmodelle). Das bedeutet aber hohen Verwaltungsaufwand und
betriebliche Ineffizienz. Die Folge ist, dass die Stromkosten für Industrieunternehmen deutlich höher sind als
notwendig.

 

Abschaffung der EEG-Pflicht für Strom, der nicht in das öffentliche Netz gelangt und ausschließlich für den
Eigenbedarf produziert wird, unabhängig davon, wer Eigentümer des Kraftwerks ist.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

 

88 2 und 11 Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG)

 

RWE Energiepolitik Seite 32
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