2009-11-24-o-7-iii-tz-7-3-3-frw-uni-fh-erlass-16-11-2009-2.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Erlasse des BMBF zum BAföG

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POSTANSCHRIFT Bundesministerium für Bildung und Forschung, 53170 Bonn HAUSANSCHRIFT An die Obersten Landesbehörden Für Ausbildungsförderung POSTANSCHRIFT TEL FAX Landesämter Für Ausbildungsförderung BEARBEITET VON E-MAIL HOMEPAGE DATUM GZ Heinemannstraße 2, 53175 Bonn 53170 Bonn +49 (0)228 99 57-2297 +49 (0)228 99 57-82297 Dorschner-Wittlich Ingrid.Dorschner-Wittlich@bmbf.bund.de www.bmbf.de Bonn, den 16.11.2009 414-42531 (Bitte stets angeben) BETREFF ANLAGE Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) hier: Förderung nach Hochschulwechsel Vereinbarung von KMK und IMK „Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen“. Nach Tz. 7.3.3 BAföGVwV ist ein Wechsel von einem Diplomstudiengang an einer Fachhochschule zu einem Diplomstudiengang an einer Universität als Fachrichtungswechsel zu qualifizieren. Hintergrund ist, dass in der Vergangenheit Fachhochschulstudiengänge nicht nur inhaltlich praxisbezogener waren, sondern sich insbesondere auch von Bezeichnung (Diplom (FH) einerseits und Diplom andererseits) und Art (kein Promotionsrecht und Einstellung nur im gehobenen Dienst) der Abschlüsse von Universitätsstudiengängen unterschieden. Mit der Einführung des Bachelor-/Mastersystems an Universitäten und Fachhochschulen hat sich die Situation geändert. Die Abschlüsse werden nicht mehr durch Zusätze unterschieden. Sie werden nach einheitlichen Richtlinien der KMK vergeben. Mit dem Masterabschluss ist das Promotionsrecht verbunden, unabhängig davon, ob der Master an einer Fachhochschule oder an einer Universität erworben wurde. Beide Bachelor-Abschlüsse ermöglichen den Zugang zum gehobenen, beide Master- Abschlüsse den Zugang zum höheren Dienst. Insoweit verweise ich auf die als Anlage beigefügte Vereinbarung von KMK und IMK „Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen“. Aus den genannten Gründen ist es nicht mehr angemessen, den Wechsel von der Fachhochschule an die Universität bzw. von der Universität an die Fachhochschule im gleichen Studiengang als Fachrichtungswechsel anzusehen. Es handelt sich vielmehr um einen Hochschulwechsel, bei dem – wie beim Wechsel von einer Universität zu einer anderen Universität - die Förderungshöchstdauer nach der Studien- und Prüfungsordnung der jeweils besuchten Hochschule festzulegen ist. Entstehende Zeitverluste, etwa durch Nichtanrechnung von Studienleistungen, gehen – wie bisher beim Hochschulwechsel - zu Lasten des Auszubildenden und können allenfalls durch Studienabschlusshilfe aufgefangen werden. Im Auftrag Dorschner-Wittlich TELEFONZENTRALE FAX-ZENTRALE E-MAIL-ZENTRALE +49 (0)228 99 57-0 oder +49 (0)30 18 57-0 +49 (0)228 99 57-83601 oder +49 (0)30 18 57-83601 bmbf@bmbf.bund.de
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