2012-04-26-o-5-britisches-studiengeb3hrendarlehen.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Erlasse des BMBF zum BAföG

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POSTANSCHRIFT

BETREFF

BEZUG

Bundesministerium
für Bildung

und Forschung

Bundesminislerium für Bildung und Forschung, 53170 Bonn

Region Hannover HAUSANSCHRIFT Heinemannstraße 2, 53175 Bonn
Team Ausbildungsförderung POSTANSCHRIFT 53170 Bonn

Hildesheimer Str. 18

ter +49 (0)1888 57-2297
FAX +49 (0)1888 57-8 2297
BEARBEITET von Ingrid Dorschner-Witilich
E-mail Ingrid.Dorschner-Wittliich@bmbf.bund.de

30169 Hannover ,

Bezirksregierung Köln
Ausbildungsförderung

Postfach 101749 HOMEPAGE www.bmbf.de
52017 Aachen parum Bonn, den 26.04.2012
cz 414 - 42530 NW/42530 N1/4253%
{Bitte stets angeben)
Nachrichtlich:

Oberste Landesbehörden für
Ausbildungsförderung

Landesämter für Ausbildungsförderung

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BA[öG);
hier: Erstattung von Studiengebühren in Großbritannien
Erlass vom 10.05.2006, Az. 414-42530NW/42531

In meinem o.g. Erlass habe ich dargelegt, dass das britische Studiengebührendarlehen auf den Bedarf
anzurechnen ist. Hierbei wurde davon ausgegangen, dass das Darlehen zinsfrei gewährt wird.
Zwischenzeitlich hat sich zwar herausgestellt, dass das von der britischen Regierung gewährte und
subventionierte Darlehen nicht durchgängig und nur teilweise zinslos vergeben wurde; dabei blieben
die in den meisten Jahren erhobenen, jeweils unterschiedlich hohen Zinsen aber immer weit unterhalb
von marktüblichen Zinsen.

Dies ändert an der Qualifizierung des Studiengebührendarlehens als anzurechnende Ausbildungs-
beihilfe nichts. Ausbildungsbeihilfen sind Unterstützungsleistungen aus öffentlichen Mitteln, die zum
Zwecke der Durchführung der Ausbildung gewährt werden. Unter diese Definition fällt auch ein
staatlich subventioniertes Darlehen. Begrifflich keine Ausbildungsbeihilfe und daher nicht anzurech-
nen sind lediglich solche Studien- und Studiengebührendarlehen, die als gewöhnliche Geschäfis-
darlehen zu marktüblichen Zinsen gewährt werden.

Der o.g. Erlass ist somit unverändert anwendbar.

Im Auen

(2 do? Ro _ AS on ®

Dorschner-Wittlich

TELEFONZENTRALE +49 (0}1888 57-0
FAX-ZENTRALE +49 (0)1888 57-8 36 01
E-MAIL-ZENTRALE bmbf@bmbf.bund.de
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