Identifizierungsmittel

Frontex bearbeitet meine Anfrage erst, wenn ich eine Kopie meines Personalausweises übersende

Frontex erweist sich als eine Behörde, deren Verwaltungspraxis eine erfolgreiche Umsetzung des Rechts auf Zugang zu Dokumenten erschwert. Da die Verpflichtung zur Vorlage eines Ausweises nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wurde sie durch Beschwerden angefochten. Dennoch hält Frontex an dieser Praxis fest.

Wenn Sie der EU-Behörde einen Antrag auf Zugang zu Dokumenten stellen, wird dieser von Frontex’ Transparenzbüro bearbeitet. Es wird Ihnen mitgeteilt, dass vor der Bearbeitung Ihres Antrags Ihre Identität überprüft werden muss, um festzustellen, ob Sie berechtigt sind, Zugang zu den Dokumenten der Agentur zu beantragen. Das bedeutet, dass Sie einen Identitätsnachweis, z. B. eine Kopie Ihres Personalausweises, einsenden müssen.

Im Moment kommen wir leider nicht umhin, uns an diese Regeln zu halten. Sie können entweder eine andere Person bitten, einen Antrag für Sie zu stellen, oder Sie können Frontex ein Ausweisdokument vorlegen. Aus dem Ausweisdokument müssen das ausstellende Land und Ihr Name hervorgehen. Wir raten Ihnen, alle anderen auf dem Dokument sichtbaren Informationen zu schwärzen, bevor Sie es an die Behörde weiterleiten.

Wir lehnen diese irritierenden und einschüchternden Techniken, die Frontex im Zusammenhang mit Informationsfreiheitsanfragen anwendet, entschieden ab. Wir ermutigen Sie dennoch, hartnäckig zu bleiben und Informationsfreiheitsanfragen über unsere Plattform einzureichen, und wenn während des Prozesses Fragen auftauchen, bieten wir Ihnen gerne unsere Hilfe an.

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