Information

Aktenzeichen
8 K 5171/19
Datum
17. November 2021
Gericht
Verwaltungsgericht Sigmaringen
Gesetz
Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)
Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)

Urteil: Verwaltungsgericht Sigmaringen am 17. November 2021

8 K 5171/19

Der Anspruch auf Zugang Unterlagen in Bezug auf Tierversuche der Universität Tübingen beim Regierungspräsidium Tübingen wurde abgelehnt. Die Bereiche Forschung und Lehre sind betroffen, weshalb das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) durch die Bereichsausnahme nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 LFIG keine Anwendung findet. (Quelle: LDA Brandenburg)

Anwendungsbereich/Zuständigkeit

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