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Aktenzeichen
5 K 486/20
Datum
15. Juli 2021
Gericht
Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder)
Gesetz
Umweltinformationsgesetz (Brandenburg)
Umweltinformationsgesetz (Brandenburg)

Urteil: Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) am 15. Juli 2021

5 K 486/20

Der Begriff des Missbrauchs ist nicht durch ein direktes Wettbewerbsverhältnis zwischen Antragsteller und Antragsgegner in Bezug auf Windenergieanlagen erfüllt; die entsprechenden Planungen des Antragstellers sind im Rahmen der Interessenabwägung aber zu berücksichtigen. Standardisierte technische Gutachten in einem entsprechenden immissionsschutzrechtlichen Antragsverfahren unterliegen nicht dem Urheberrechtsschutz; ihr Inhalt ist regelmäßig nicht geeignet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren. (Quelle: LDA Brandenburg)

Missbräuchliche Antragstellung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Urheberrecht

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