Information
- Aktenzeichen
- 5 K 486/20
- Datum
- 15. Juli 2021
- Gericht
- Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder)
- Gesetz
- Umweltinformationsgesetz (Brandenburg)
Urteil: Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) am 15. Juli 2021
5 K 486/20
Der Begriff des Missbrauchs ist nicht durch ein direktes Wettbewerbsverhältnis zwischen Antragsteller und Antragsgegner in Bezug auf Windenergieanlagen erfüllt; die entsprechenden Planungen des Antragstellers sind im Rahmen der Interessenabwägung aber zu berücksichtigen. Standardisierte technische Gutachten in einem entsprechenden immissionsschutzrechtlichen Antragsverfahren unterliegen nicht dem Urheberrechtsschutz; ihr Inhalt ist regelmäßig nicht geeignet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren. (Quelle: LDA Brandenburg)
Missbräuchliche Antragstellung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Urheberrecht
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