Information
- Aktenzeichen
- 13 K 1189/20
- Datum
- 18. März 2021
- Gericht
- Verwaltungsgericht Köln
- Gesetz
- Sonstige, Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Sonstige, Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Urteil: Verwaltungsgericht Köln am 18. März 2021
13 K 1189/20
Zum Informationsfreiheitsgesetz stellt das Verwaltungsgerichts Köln fest, dass eine anonyme bzw. pseudonyme Antragstellung nicht vorgesehen ist. Es hebt einen Bescheid (Anweisung) des Bundesdatenschutzbeauftragten auf. Dieser hatte gegenüber einem Bundesministerium moniert, dass dieses unzulässigerweise die postalische Anschrift bzw. eine persönliche E-Mail-Adresse der Antrag stellenden Personen verlangt, wenn der Informationszugangsantrag über die Internetplattform "fragdenstaat.de" eingereicht wird. (Quelle: LDA Brandenburg)