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Aktenzeichen
12 B 1.19
Datum
10. Juni 2020
Gericht
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Gesetz
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)

Urteil: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 10. Juni 2020

12 B 1.19

In einem Streit um die Schwärzung personenbezogener Daten von Angaben zu Beschäftigten unterhalb der Referatsleiterebene in Unterlagen des Bundeswirtschaftsministeriums stellt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg fest, dass die Namen und Kontaktdaten niederrangiger Amtsträger sowie Behördenexterner wegen des Risikos einer Internetveröffentlichung im Rahmen der Interessenabwägung als schutzwürdig einzustufen sind. Die Berufung des Klägers wird damit zurückgewiesen. (Quelle: LDA Brandenburg)

Interessenabwägung Personenbezogene Daten

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